Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - PAS = Parental Alienation Syndrome

Mutter PASt, Vater hat betreuten Umgang???

Re: Re: Mutter PASt, Vater hat betreuten Umgang???

Hi Biene,
der Kinderbefragungstermin war - abgesehen davon, dass der Papa mehr mit den Kids ohne meine Tochter und mich machen soll - so was ähnliches wie bei Euch ist rausgekommen. Der Umgang ist gestört, weil das Zimmer nicht richtig ist.
Und: die Mediatorin hat den Auftrag der Tochter unkommentiert!!!! weitergeleitet, dass mein LG nicht mit ihr über ihre Wünsche sprechen darf. Nur dann dürfe die Mediatorin ihm die Wünsche bekannt geben. Das würde ich eine böse Falle nennen - wenn er die Wünsche nicht erfüllt - was a) absurd und b) nicht möglich ist, macht er sich "schuldig", den Willen des Kindes nicht zu respektieren, wenn er versucht, ihre Wünsche mit ihr mit der Realität abzugleichen.
Sie hätten Angst gehabt, ihre Wünsche zu äußern und dass sie sich nicht wohlfühlen in dem Zimmer, dass für sie eingerichtet wurde.
Fakt ist, dass schon vor unserem Umzug (vor fast drei Jahren) in die gemeinsame Wohnung die Mutter forderte, die (Besuchs)kinder hätten das größere der beiden KinderZimmer zu erhalten. Diese Forderung haben wir nicht erfüllt. Ich habe kein Zimmer, mein LG ein Arbeitszimmer plus Kinderzimmer. Ich zahle die Hälfte der Miete, so hat meine Tochter das größere Zimmer, die zudem bei uns lebt. Die Kinder dürfen in allen Zimmern spielen(, außer im Schlafzimmer - da hab ich Angst sie stürzen in die Glastüren, wenn sie auf unserm Bett hopsen.) Auch das Zimmer meiner Tochter steht ihnen offen und sie haben Zugang zu all ihren Spielsachen. Eigene wurden zusätzlich angeschafft, aber weggeschleppt.
Danach wurde versucht, in unsere Wohnung das Jugendbett der Mutter zu importieren, was wir auch nicht wirklich wollten, und stattdessen ein neues, hellblaues Doppelstockbett für die Kids gekauft haben, das mit absurden Begründungen abgelehnt wurde.
Dann gab die Mutter eine Lichterkette mit, "damit ihr Euch bei Papa nicht mehr fürchten müsst" - in meiner Wohnung lagen sie, wie sie herumerzählte, nächtelang im Dunkeln frierend und schreiend auf dem Boden und niemand kümmerte sich um die Kinder. Für solche Behauptungen hätten wir sie schon anzeigen sollen....
Später begehrten die Kinder ein zweites Zimmer (das müßte dann das Bad sein).
Jetzt soll sich mein LG darum kümmern, wie er den Willen der Tochter erfüllen kann.
Das soll dann Thema der nächsten Mediationssitzung sein....
Ich könnte platzen.
Positives? Sie haben anscheinend wenigstens nicht behauptet, wir fürchten uns vor der bösen Siena...

Zu Deinem/Eurem Problem mit der Schule: ich denke, ein Brief an den Lehrer mit dem Verweis auf das Schulrecht Eures Bundeslandes könnte hilfreich sein. Ich halte es für wichtig, dass Lehrer auch mitkriegen, was sie tun können, um ausgebootete Väter in den Bildungsweg ihrer Kids einzubinden. Das ist auch ihr JOB. Wie gesagt, da kommt es auf das Bundesland an, wie das genau zu schreiben ist.
Ich hab einen Brief an einen Lehrer, der bezogen auf die Verweigerung eines Gesprächstermins formuliert wurde. Wenn Dir das hilft, kann ich ihn Dir mailen (wie geht das hier überhaupt???)

Noch was: Deine Tochter ist Diddl-Fan? Wie alt ist sie? Meine Tochter fand die Idee einer Brieffreundin klasse - sie ist acht, kann aber schon ganz prima schreiben und ist ganz pfiffig.

Herzlichst Siena

Re: Re: Mutter PASt, Vater hat betreuten Umgang???

Hallo Biene,
Ingrid hat im Folgenden ja schon einen sehr guten Tip gegeben,wenn ich das Urteil allerdings richtig verstanden habe,dann ist dieses im Interesse eines Auskunftwilligen der kein Umgangsrecht hat?
Nun,da Dein LG genau wie meiner aber gemeinsames Sorgerecht besitzt,ist es schlichtweg sein RECHT,Auskunft zu erhalten.Schulen machen sich im eigentlichen SInne sogar strafbar,wenn sie AUskunft verweigern oder (wie in unserem Fall) eine Schulanmeldung nur von der Kindsmutter (und gegen den bekannten Wunsch des Vaters) akzeptieren.
Bis vor kurzem wußten wir das auch nicht.
Wenn Du möchtest,schicke ich Dir per Mail die Briefe,die wir aufgesetzt haben (als Formulierungshilfe).
Grundsätzlich kannst Du Dich bei jeder Auskunftsanforderung (über "gespeicherte Daten") auf "§34 BDSG" berufen.
Gib ruhig mal in einer Suchmaschine diesen Paragraphen ein,vielleicht hilft Dir das.
Wir haben z.B. auch den Kindergarten in dieser Form "angemahnt" - mit Erfolg.
Die Krankenkassen haben wir ebenfalls angeschrieben,mit Verweis auf §305 SGB.
Bei den Krankenkassen kann man ruhig etwas forscher ("hiermit fordere ich Sie auf....") sein.Bei Schulen und Kiga sollte man dagegen eher "durch die Blume" zeigen,das man "droht" und sein Recht kennt...Pädagogen fühlen sich durch schulmeisterhaftes Verhalten sonst schnell auf den Schlips getreten.
Solltest DU Fragen haben,mail mich doch einfach an :-)
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Liebe Grüße,
Belinea

Re: Re: Mutter PASt, Vater hat betreuten Umgang???

Hallo siena,
ganz richtig,es müssen Grenzen gezogen werden.
Bei meinem LG hat es "nur" 2 Jahre gedauert,bis er diese nun endlich beginnt zu ziehen.Er hat so oft einfach alles geschluckt,weil er glaubte sonst schade er seiner kleinen Tochter.
Es ist zumindest ein Anfang und er (eigentlich z.T. auch wir) hat einfach zu lange "geschluckt",wohin das hinführt sehen wir jetzt.
Was man als Zweitfrau da für "Geschichten" erlebt,das kauft einem der schlechteste Hollywood-Regisseur nicht ab!
Manchmal denke ich,Väter sind die besseren Mütter....naja,zumindest bei einigen Exen.
So oder so....ich wünsche insbesondere Dir für Dich Kraft und endlich eine Kehrtwende in Eurer Situation! :-)))

Gruß,Beli

Re: Re: Mutter PASt, Vater hat betreuten Umgang???

Hallo Belinea,

danke für deine schnelle Antwort, wäre super, wenn du mir die Briefe als Formulierungshilfe senden könntest. Mein Mann hat gemeinsames Sorgerecht und ein Verfahren beim Vormundschaftsgericht dauert bestimmt auch ewig. Weiss auch nicht, ob es klappt bis zum Termin wenigstens noch die Zeugnisse zu sehen zu bekommen.Sollte man vorsorglich gleich das Scheidungsurteil mit dem SR-Vermerk beifügen?

Da die Kinder über sie versichert sind und wir die behandelnden Ärzte ebenfalls nicht kennen (andere Stadt), weiss er gar nicht, an wen er sich hier wenden soll. Wäre allerdings wichtig zu wissen, ob Anna nun endlich die Pille verschrieben bekommen hat.

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Herzlichen Dank erstmal

Biene1

Re: Diddl für die Kinderseiten

Hallo Ihr Hübschen,

Euere Anregung wegen der Diddl-??? (ich bin bekennender Banause) werde ich an Bianca weiterleiten. Sie betreut die Kinderseiten und ist schon ganz traurig, dass so wenige Kinder dort schreiben. Wäre doch wirklich toll, wenn Euere da schon mal den Anfang machen.

Bianca große Tochter ist auch im Alter Euerer Kinder.


An Bianca: bitte Diddl-Seiten einreichten!!!!!!!!!

Lieben Gruß
Ingrid


----- Original Message -----
From: Biene1
To: var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'Ingrid.Schumacher'+String.fromCharCode(64)+'gmx'+String.fromCharCode(46)+'net';document.writeln(''+e+'');support@gmxnet
Sent: Tuesday, May 11, 2004 10:39 AM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Re: Mutter PASt, Vater hat betreuten Umgang???


Hierüber können die Kinder auch die Adressen zum Schreiben austauschen, Caro ist 11 Jahre alt und freut sich bestimmt über eine weitere Tauschpartnerin. Mit Wolfgangs Tochter mailt sie inzwischen schon. Mal schauen, wann sie Adressen tauschen.

Vielleicht auch eine Anregung für die Kinderseite des VAfK mal eine Diddl-Fän-Peitsch-Tauschecke einrichten. Hier gibts mit Sicherheit noch viele andere Mädchen mit dem Hobby. Caro ist auch ein bischen enttäuscht, dass auf der Kinderseite vieles noch nicht funktioniert und nix los ist, im Forum beispielweise.

Re: Re: Mutter PASt, Vater hat betreuten Umgang???

Hallo Biene,

habe Dir die Schreiben als Kopie an Deine eMail gesendet.

Viel Glück und Kopf hoch :-)

Beli