Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Umgangsrecht

Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Re: Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hallo Ingo,
hier meine email: var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'sabine-meseke'+String.fromCharCode(64)+'goeweb'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');support@goewebde
(falls deine ex nicht alles lesen soll ;-)

Die drei Kinder meines Mannes leben 20 km entfernt und sind 12, 14 und 16 J. alt. In der Vergangenheit, also seit Geburt von Max haben sie ihn im Schnitt 1x im Monat gesehen, die Große noch seltener, nur die mittlere kam (heimlich oder unter Vorwand) öfter, bzw. konnte öfter kommen dadurch, das ihre Schule 700 m entfernt von uns ist. Eine Bindung sehe ich auf jeden Fall auch, während der Schwangerschaft waren alle drei ja auch noch öfter da, dann kam die neue Umgangsvereinbarung mit nur 1x im Monat, die numehr auch nicht mehr eingehalten wird. In den Ferien seit Frühjahr letzten Jahres und auch sonst war keines der Kinder länger als 2 Tage da. Nun ist ja wie du vielleicht weist seit 10. Februar Funktstille, nur der 12 jährige war nun erstmals wieder da. Anrufen dürfen unsere seit 3 Jahren auch nicht und wollen es nun auch nicht mehr anscheinend. Die Mutter braucht schon längst nicht mehr selbst zu boykottiern, das ganze hat eine gewisse Eigendynamik entwickelt und bei dem 12 jährigen, der eindeutig derzeit die stärkste Sehnsucht zum Vater hat, wird er eben einfach in noch 2 weiteren Sportvereinen (nun insgesamt 3) angemeldet.

Bei uns wäre es wahrscheinlich besser wenn ich im Namen von Max den Antrag stellte, meinem Mann hat die Richterin ja nach seinem Antrag für die drei den Umgang gekürzt (Kindeswille!) statt auf die Einhaltung des ursprünglichen zu pochen. Ausserdem ist es vielleicht aus Sicht der Kinder ganz gut, wenn ich und nicht schon wieder ihr Vater die Kinder zum Gericht und Jugendamt zitiert. Hierüber sind sie wohl alle drei ziemlich sauer und ist auch aus ihrer Sicht fast verständlich, so wie die Mutter die Sache seit Jahren schildert. Und vielleicht könnte ich so von Frau zu Frau :-) die Richterin von der Relevanz des Umganges und der Bindung der Kinder untereinander besser überzeugen. Bis jetzt wurde ich auch von den Kindern nie als Grund genannt, warum sie nicht kommen wollten und bin in ihren Augen wohl 'neutral'.

Ich mache seit Januar ca. 1x im Monat 20 Fotos von Max, eines davon bekommen die Kinder immer als Fotopostkarte mit netten Text in Namen von Max geschrieben zugesandt, die anderen Fotos gab ich ihnen bisher so mit. Sie haben extra ein Babyalbum dafür von mir bekommen, so versuche ich, dass sie wenigsten teilweise von seiner Entwicklung was mitbekommen und der Kontakt nicht ganz abreisst.

Mein größtes Problem stellt sich mir bei der Frage, wie oft ich Umgang fordern sollte und in welchem Umfang, kann ich auch die 16 jährige zum Umgang 'zwingen' lassen, wie ist der Umgang zu gestalten, wer holt und bringt die Kinder und wohin? Ich selbst habe ja keinen Führerschein und die Mittlere wird sich derzeit weigern mit ihrem Vater bei uns zuhause oder per PKW zusammenzutreffen. In einem evtl. Antrag sollte ich aber wohl schon selbst benennnen, wie ich mir das vorstelle und nicht darauf verlassen, was Jugendamt oder Gericht vorschlägt oder? Und sollte ich mich vorher beim Jugendamt beraten lassen? Dem zuständigen JA der Kinder trau ich aus den Erfahrungen der Vergangheit heraus nicht mehr viel zu (obwohl, jetzt käme ja eine Frau und selbst auch Mutter zu ihnen) oder sollte ich mich erst an das Ja hier bei mir wenden?

Wie würdest du formulieren und vorgehen?

Biene1

Zitat:
Hallo,

meine Email ist kein Geheimnis: ingo@nawrath.net.

Meine Jüngste ist jetzt 1Jahr und 10Monate und lebt bei mir.
Meine Ältere ist 10 Jahre und lebt bei ihrer Mutter in 800km Entfernung.
Die Kinder haben verschiedene Mütter aber einen Vater.

Für die Ältere muß ich den Umgang ständig vor Gericht erstreiten, daher kommt sie nur alle paar Monate mal, derzeit nur in bestimmten Ferien. Zum letzenmal in den Osterferien, das nächstemal in den Sommerferien.

Beide Kinder haben trotz der wenigen Kontakte eine sehr enge Bindung aufgebaut. Dein Jüngster kann derzeit noch nicht zeigen, dass er den Bruder erkennt. Er wird ihn trotzdem bereits als Familienmitglied erkannt haben, das zeigen kommt später.

Unser Problem ist vor allem, dass die Kinder zwischen den Besuchsterminen keinen Kontakt halten können. Das Telefonieren wird durch die negative Einstellung der EX unterbunden.

Der wichtige Kontakt zwischen den Kindern wird bei meinem derzeitigen Umgangsverfahren vom Richter weitestgehend ignoriert. Wenn ich einen eigenen Umgangsantrag für meine Jüngste stelle, kann er das nicht mehr ignorieren, sondern muß sich dazu äußern.

I.NawrathBiene1

Re: Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hallo,

dein Mann sollte analysieren, warum das Verfahren schiefgegangen ist und dann den Umgang erneut einklagen. Man lernt ja dazu. Wenn er nicht klagt, werden die Kinder das nur als Desinteresse betrachten - später.

Bei kleinen Kindern sollte der Umgang eigentlich häufiger stattfinden, damit sie die Bindung besser aufrechterhalten können. Aber es gibt ja noch keine Vergleichs-Fälle bei Stiefgeschwistern.

Hmmm, was passiert eigentlich, wenn du für jedes der drei Kinder ein eigenes Umgangsverfahren einreichst. Dann dürften sie eigentlich nicht zusammen angehört werden....
Ohne Anwalt sind die Kosten nicht allzu hoch.

Beantrage für das kleine Kind eine Ferienregelung und 14 tägigen Umgang mit den Geschwistern.

I.Nawrath

Re: Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hi Ingo,

danke für deinen Tipp, für ein erneutes Umgangsverfahren meines Mannes werden wir die Sorgerechtsentscheidung abwarten. Die Begründung der damaligen Entscheidung war der Wunsch der Kinder, keine so häufigen Besuche und feste Regelungen haben zu wollen und es wurde ihnen das Recht eingeräumt, jederzeit kommen zu können, wann sie wollen. Hat nur (natürlich) nicht funktioniert, dies hat wohl auch die Richterin in der SR-Verhandlung endlich gemerkt.
Wenn ich richtig informiert bin, gelten bei gem. Sorge beide Gerichte (Wohnsitz des Vaters u. Wohnsitz der Kinder) als zuständig, oder? Wäre vielleicht besser, wegen anderem Richter evtl. die Zuständigkeit zu wechseln. Dies würde, wenn es bei gem. Sorge bliebe, wohl auch für die Umgangsklage von Max gelten.

Für alle drei Kids einzeln Umgang einzuklagen geht glaub ich nicht, würde wohl eh zusammengefasst werden. Sollten alle drei gemeinsam befragt werden, was ich nicht glaube, hätte ich da eigentlich auch keine Angst. Ausser dass sie wie bereits zuvor befürchten und äussern könnten, nicht mehr im gewohnten Masse ihrem Sport nachgehen zu können oder ihre Freunde besuchen zu können, wird da an Argumenten nichts anderes oder neues kommen (können). Hier vertrau ich schon dem Gericht, dass eine Geschwisterbindung wohl höher wiegt. Zu befürchten ist aus meiner Sicht eher, dass eine Ferienregelung abgelehnt wird, aufgrund der Ablehnung von der mittleren Tochter auf ihren Vater, ich kann meinen Mann ja schlecht vor die Tür setzten während der Zeit!

Liebe Grüße
Biene1

Zitat:
Hallo,

dein Mann sollte analysieren, warum das Verfahren schiefgegangen ist und dann den Umgang erneut einklagen. Man lernt ja dazu. Wenn er nicht klagt, werden die Kinder das nur als Desinteresse betrachten - später.

Bei kleinen Kindern sollte der Umgang eigentlich häufiger stattfinden, damit sie die Bindung besser aufrechterhalten können. Aber es gibt ja noch keine Vergleichs-Fälle bei Stiefgeschwistern.

Hmmm, was passiert eigentlich, wenn du für jedes der drei Kinder ein eigenes Umgangsverfahren einreichst. Dann dürften sie eigentlich nicht zusammen angehört werden....
Ohne Anwalt sind die Kosten nicht allzu hoch.

Beantrage für das kleine Kind eine Ferienregelung und 14 tägigen Umgang mit den Geschwistern.

I.NawrathBiene1

Re: Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Howdy Bianca,

in einer Sorgerechtsverhandlung wird kein Umgang geregelt!!!
Natürlich kann dein Mann für die Kinder einzelne Umgangsklagen einreichen.
Z.B. sofort ein Umgangsverfahren für den Jüngsten. Wenn nur für ihn ein Verfahren läuft, dann wird auch nur er angehört. Sollten die älteren Kinder den Umgang verweigern, vielleicht bekommt ihr dann wenigstens den noch wieder in den Griff.

Auf das Gericht vertrauen ist generell eine schlechte Strategie. Oft geht dabei nur Zeit verloren, wenn du keinen "Plan B" in der Tasche hast.

Ihr habt "gemeinsame Sorge" beantragt?
Die bringt euch nicht automatisch Umgang.

Es sind nie zwei Gerichte für ein Verfahren zuständig, das wäre ja auch chaotisch. Bei gemeinsamer Sorge ist das Gericht am Wohnort der Kinder zuständig.

I.Nawrath