Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Umgangsrecht

Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hallo,

kann man den Umgang zwischen Geschwistern eigentlich einklagen? Unser Sohn möchte(3 Jahre) möchte seine Halbschwester(gerade 9 geworden) gerne sehen, aber die Mutter lehnt alles strikt ab. Ich würde es schön finden, wenn die beiden sich mal treffen würden, aber ich möchte nicht klagen, wenn man keine Chance hat und wir sitzen nachher mit den Kosten. Ich möchte nicht mal bei den Trefffen dabei sein, von mir aus können die Kinder sich auch beim JA sehen oder sonst wo mit einer Aufsichtsperson selbsverständlich!!!

Gruß
Michaela

Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hallo Michaela,

Umgang mit den Halbgeschwistern kann nach § 1685 Abs. 1 BGB eingeklagt werden. Biene Du hast doch neulich diesbezüglich schon mal im Forum (VafK?) nachgefragt.

Bisher ist diesbezüglich aber noch nicht allzuviel vor Gericht passiert. Ein Großelternurteil (für die gilt der gleiche Paragraph) habe ich oben im Forum unter Umgangsurteile hinterlegt. Dann habe ich Kenntnis von einer gerichtlichen Vereinbarung von einem volljährigen (18 Jahre) alten Halbbruder, der Umgang mit seiner kleinen Halbschwester hat. Da dieser gerichtliche Vergleich aus Privatbesitz ist, darf ich ihn nicht übers Forum veröffentlichen, darf ihn aber direkt und anonymisiert an Betroffene weitergeben.

Auf jeden Fall wäre es ziemliches Neuland. Ich weiß nicht, ob bei dieser Art Umgangsverfahren auch die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, was auf Deutsch heißt, dass jeder seine eigenen Kosten bezahlt, inwieweit sie nicht durch PKH übernommen werden. Anwaltszwang gibt es, soweit ich informiert bin, auch nicht. Diese Fragen müssten sich aber an geeigneter Stelle (z. B. Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichtes) klären lassen.

Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: Michaela
Sent: Monday, May 17, 2004 2:26 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Umgang zwischen Halbgeschwistern????


Hallo,

kann man den Umgang zwischen Geschwistern eigentlich einklagen? Unser Sohn möchte(3 Jahre) möchte seine Halbschwester(gerade 9 geworden) gerne sehen, aber die Mutter lehnt alles strikt ab. Ich würde es schön finden, wenn die beiden sich mal treffen würden, aber ich möchte nicht klagen, wenn man keine Chance hat und wir sitzen nachher mit den Kosten. Ich möchte nicht mal bei den Trefffen dabei sein, von mir aus können die Kinder sich auch beim JA sehen oder sonst wo mit einer Aufsichtsperson selbsverständlich!!!

Gruß
Michaela

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Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hallo Michaela,

ich zur Zeit vor der gleichen Überlegung. Mein Sohn ist fast 10 Monate, seit 3 Monaten ist der Kontakt zu seinen 3 Halbgeschwistern abgebrochen. Ein Recht auf Umgang steht unseren Kindern, deinem und meinem Sohn, lt. § 1685 Abs. 1 BGB zu, wie Ingrid schon sagte.
Meine Frage vorab, hatten die Kinder schon Kontakt untereinander bzw. besteht oder bestand bereits eine Bindung der Kinder? Ist zu befürchten, dass das Mädchen (wenn dann wohl aufgrund der Einstellung der Mutter) ein solches Treffen ablehnen könnte?

Solltest Du die Möglichkeit haben, mit der Mutter noch reden zu können, wedel doch mal mit diesem Paragraphen und sage, dass du dich ansonsten ja ans JA wenden müsstest. Stichhaltige Argumente gegen einen solchen Umgang, wo du selbst noch nicht mal dabei sein möchtest und sogar mit beleitetem Umgang einverstanden wärst, lassen sich für die Ex wohl schwer finden. Ein Geschwisterkontakt mit einem 3-jährigen kann wohl selbst vom JA nicht als kindeswohlgefährdend eingestuft werden. Mach dich schlau ob der pädogogischen und psychologischen Begründung für die Wichtigkeit einer solchen Bindung unter den Kindern und wende dich im Namen und im Sinne deines Sohnes doch mal damit an dein zuständiges Jugendamt.

Ich werde dies auf jeden Fall tun, sollte unser Verfahren bzgl. SR und Umgang für den Vater negativ ausgehen. Ich bin sicher, hier gute Chancen für einen Kontakt zu haben, selbst wenn die anderen Kinder es (vorerst, da beeinflusst) ablehnen sollten. Denn diese Ablehnung müsste begründet werden, dies ist (in meinen Augen) doch fast unmöglich.

Mit den Kosten einer evtl. Klage kenn ich mich leider auch nicht aus, ist es aber nicht so, dass wir im Namen der Kinder für unsere Kinder klagen würden?

Biene

Zitat:
Hallo,

kann man den Umgang zwischen Geschwistern eigentlich einklagen? Unser Sohn möchte(3 Jahre) möchte seine Halbschwester(gerade 9 geworden) gerne sehen, aber die Mutter lehnt alles strikt ab. Ich würde es schön finden, wenn die beiden sich mal treffen würden, aber ich möchte nicht klagen, wenn man keine Chance hat und wir sitzen nachher mit den Kosten. Ich möchte nicht mal bei den Trefffen dabei sein, von mir aus können die Kinder sich auch beim JA sehen oder sonst wo mit einer Aufsichtsperson selbsverständlich!!!

Gruß
MichaelaBiene1

Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hallo,

ich überlege derzeit, ob ich für meine jüngste Tochter den Umgang einklagen sollte.
Meine Entscheidung wird davon abhängen, ob der Richter eine Lösung für den Telefonkontakt findet.

Meine Kleinste fragt jetzt jeden Tag nach ihrer Schwester, dabei kann sie gerade mal zwei Worte richtig zusammenhängend benutzen.
Zum letzten Mal gesehen haben sie sich im April. Der nächste Umgang wird im August stattfinden.

I.Nawrath

Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hallo,

na, dann können wir hier ja bald eine Sammelklage für Geschwisterkinder einreichen;-)

Ich warte auch auf den Sorgerechtsentscheid, um dann weiterzusehen. Musterprozesse von so kleinen Klagenden habe ich noch leider nirgends gefunden, vielleicht wären wir dann die ersten?

Biene1

Re: Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hallo Bienchen,
hallo Ingo,

gerade habe ich überlegt, wie ich euch Beide zusammenbringe.

Ihr solltet Euch austauschen und "befruchten" ;-)

Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: Biene1
Sent: Friday, June 04, 2004 7:50 AM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????


Hallo,

na, dann können wir hier ja bald eine Sammelklage für Geschwisterkinder einreichen;-)

Ich warte auch auf den Sorgerechtsentscheid, um dann weiterzusehen. Musterprozesse von so kleinen Klagenden habe ich noch leider nirgends gefunden, vielleicht wären wir dann die ersten?

Biene1

Re: Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????



hier im Forum kann man sich doch ganz gut "befruchten".

Und meine Ehemalige kann an der Diskussion teilnehmen.

I.N.

Re: Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hallo Ingo,

find ich auch, jeder andere 'Befruchtungsversuch' wäre mir bei nun 6 Kindern auch echt zuviel...:-)

Mal im Ernst, wie alt ist deine Kleine und wie alt sind die Halbgeschwister denn und wie sah der bisherige Umgang aus?
Haben sie sich regelmäßig und oft gesehen?

Warum sehen sich sich erst wieder im August? Gerade bei Kleinkindern halten selbst die Gerichte einen häufigeren Kontakt, sprich in kurzen Zeitabständen für wichtig wegen des geringeren Erinnerungsvermögens.

Mein Sohn ist jetzt gut 10 Monate alt, als er vor kurzem seinen Halbbruder (12) nach über 3 Monaten wiedersah, hat er ihn natürlich nicht mehr erkannt. Welche Besuchsfrequenz hieltest du für das Alter deiner Tochter am pädagogisch sinnvollsten und wäre dies auch machbar für die Geschwister? Deine Ehemalig ist von meiner Seite aus herzlich eingeladen, sich an unserer Diskussion zu beteiligen. Mich würde echt mal die Einstellung der Mütter interessieren, die ihren Kindern auch offensichtlich ihr Recht auf ihre Geschwister verwehren. Welche 'Gründe' könnTen aus Sicht der Mütter dagegensprechen?


Biene1


Zitat:


hier im Forum kann man sich doch ganz gut "befruchten".

Und meine Ehemalige kann an der Diskussion teilnehmen.

I.N.Biene1

Re: Re: Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hallo Ingo,

hier müßte aber der LG Deiner Ehemaligen teilnehmen. Er wäre der Zweitmann (siehe unsere Überschrift) :-))

Da ich Deine und Bienes e-mail-Adresse habe, kann ich, wenn Ihr das o. k. gebt, sie jeweils an den Anderen weiterleiten.

Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: I.Nawrath
Sent: Saturday, June 05, 2004 1:56 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????




hier im Forum kann man sich doch ganz gut "befruchten".

Und meine Ehemalige kann an der Diskussion teilnehmen.

I.N.

Re: Re: Umgang zwischen Halbgeschwistern????

Hallo,

meine Email ist kein Geheimnis: ingo@nawrath.net.

Meine Jüngste ist jetzt 1Jahr und 10Monate und lebt bei mir.
Meine Ältere ist 10 Jahre und lebt bei ihrer Mutter in 800km Entfernung.
Die Kinder haben verschiedene Mütter aber einen Vater.

Für die Ältere muß ich den Umgang ständig vor Gericht erstreiten, daher kommt sie nur alle paar Monate mal, derzeit nur in bestimmten Ferien. Zum letzenmal in den Osterferien, das nächstemal in den Sommerferien.

Beide Kinder haben trotz der wenigen Kontakte eine sehr enge Bindung aufgebaut. Dein Jüngster kann derzeit noch nicht zeigen, dass er den Bruder erkennt. Er wird ihn trotzdem bereits als Familienmitglied erkannt haben, das zeigen kommt später.

Unser Problem ist vor allem, dass die Kinder zwischen den Besuchsterminen keinen Kontakt halten können. Das Telefonieren wird durch die negative Einstellung der EX unterbunden.

Der wichtige Kontakt zwischen den Kindern wird bei meinem derzeitigen Umgangsverfahren vom Richter weitestgehend ignoriert. Wenn ich einen eigenen Umgangsantrag für meine Jüngste stelle, kann er das nicht mehr ignorieren, sondern muß sich dazu äußern.

I.Nawrath