Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin

Geldanlage für Kinder

Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Majo,

das hatte ich gelesen. Aber es muss (sollte, wenn der Anwalt nicht
gänzlich gepennt hat) ja noch weitere Sätze davor oder dahinter geben.
Was passiert, wenn er sich diesen zusätzlichen Betrag nicht leisten
kann. Wie ist die Kindesunterhaltsberechnung und/oder die Festlegung des
KU in diesem Fall generell. Also kurz gesagt, wie setzt sich KU und
diese „Sonderleistung“ zusammen und wie und unter welchen Umständen ist
eine Abänderung möglich.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 22:45
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Uuuuuuups......

hier nochmal mein posting von gestern :o)
Jetzt bin ich wenigstens was den Titel betrifft schlauer *gg*

Tja, ich war wohl mal wieder etwas voreilig :o(
Mein LG hat die Kinder grade zum Umgang abgeholt. Die beiden standen
schon am Parkplatz vorm Haus und sagten "Papa wir können gleich
losfahren", er hat dann nochmal geklingelt und als sie aufmachte fragte
sie nur was willst du denn noch.

Er sagte ihr dass er mal mit ihr reden möchte wegen der Geldanlage, sie
dann nur "du hattest genug Zeit das hab ich jetzt an meine Anwältin
gegeben, ich habe ja einen Titel in der Hand und werde das Geld per
Gerichtsvollzieher eintreiben." Hallo??????????? Was geht denn
hier?????? Hat die se noch alle??????????? Er sprach noch den von mir im
Posting angesprochenen Bausparvertrag an und seine Idee dazu, nein auf
gar keinen Fall ich habe einen Sparvertrag gemacht und den hast du zu
unterschreiben!

Er kam natürlich wieder völlig fertig nach Hause und fragte mich nur was
im Scheidungsurteil steht. ????????????????????????

Wir haben jetzt den Unterhaltsvergleich rausgesucht und da steht
folgendes:

Zitat:
der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin
für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von
30? pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der
Kinder anzulegen sind und für die ausschließlich die Kinder
bezugsberechtigt sind, wobei die Sparbücher bis zum Zeitpunkt des
Beginns der Ausbildung des jeweiligen Kindes gesperrt sind.Der Betrag
ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.

Die Ex hat ohne sich mit meinem LG abzusprechen (lediglich eine
Aufforderung zur Unterschrift per Mail geschickt)einen Sparvertrag bei
ihrer Bank abgeschlossen, dieser beruht bei einer bestimmten Verzinsung
wahrscheinlich auf einer Lebensversicherung oder ähnlichem.....mein LG
hat die Unterlagen ja nicht gesehen und auch nichts über eine Verzinsung
oder ähnliches. Er möchte jedoch auf gar keinen Fall eine
Lebensversicherung oder sonstiges.

Das Geld für die Monate Nov.05, Dez.05 und Jan.06 liegt auf einem
Sparbuch und wartet nur darauf auf ein auf den Namen des jeweiligen
Kindes ausgestelltes Sparbuch gebucht zu werden.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen und ihr mitteilen was
heute war.
Kann er gezwungen werden etwas zu unterschreiben was er nicht will? Er
möchte jetzt ganz einfach nur 2 Sparbücher anlegen, im Vergleich steht
ja auch nur Sparbücher, und sich nicht mehr die Mühe machen nach einer
günstigen Anlageform zu suchen. Auf jeden Fall möchte er jetzt erst
recht nicht machen was die Ex will (kommt sehr selten vor, normalerweise
nimmt er den Weg geringsten des Widerstands)diese Sache hat ihm mal
wieder deutlich gemacht dass sie immer um ihre Rechte weiß und diese
auch wahrnimmt aber ihre eigenen Pflichten vernachlässigt.

Frage zum Schluß: hat die Ex mit einem Vergleich schon einen Titel in
der Hand? Habe mich mit sowas noch nie so richtig auseinander gesetzt
und war bisher eher der Meinung dass bei einem Vergleich beide Parteien
sich über etwas geeinigt haben (sich natürlich auch daran halten müssen)
und dies nicht vom Richter einfach so festgelegt wurde. Öhmmmm.....
Klärt mich Doofe doch bitte mal auf *gg*

Ich könnte jetzt mal wieder so richtig k***** und hatte mich auf das We
gefreut, zumal ich frei habe und mich gerne mal mit den beiden
beschäftigt hätte. Nun ist mir die Lust gründlich vergangen weil ich
jedesmal an diese Geldgeile Ex denken muß......auch wenn es hier um Geld
für die Kids geht und ich ihnen dieses von Herzen gönne, ich wäre als
Kind froh gewesen wenn mein Vater nur halb soviel Interesse für seine
Kinder gehabt hätte.

Bin mal auf Eure Antworten gespannt.

LG
Majo

----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:32 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

Du hast den Vergleich abgeschrieben, aber lesen kann ich ihn trotzdem
nicht.

Ein Vergleich ist ein Titel, genauso wie ein Urteil wo der Unterhalt
festgelegt wurde.

Grüßle
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 22:20
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Ingrid,

das mit den Einschreiben leuchtet mir ein, ist wohl bei ihr auch nötig.

Habe den Vergleich abgeschrieben, also komplett widergegeben, denke ich.
Die insgesamt 60? werden nicht vom KU abgezogen, sind zusätzlich. Die Ex
wollte viel mehr Unterhalt für die Kids und für sich was sie ja nicht
bekam und daher von ihr diese Forderung.
Mein LG hat ja wie erwähnt bereits 2 Sparbücher laufen auf die früher
immer kleine Beträge eingezahlt wurden um für die Kinder etwas
anzusparen, das war flexibel, wenn es finanziell gut lief ging was ein,
wenn nicht, dann mal weniger bis garnichts. Jetzt hat er sich halt
verpflichtet. Mein LG ist Freiberufler und damit von Aufträgen abhängig
(wie alle mit dem Vermerk selbstständig *gg*), es ist so dass in einem
Monat richtig viel Arbeit und natürlich auch Honorar anfällt und die
nächsten 3 Monate dann garnichts kommt. Da der KU oberste Priorität hat
habe ich schon des öfteren von meinem Gehalt auf sein Konto gebucht, nur
damit der KU auch am 1. überwiesen wird. Ich arbeite allerdings auch nur
TZ, verdiene also nicht die Unsummen.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen um sich bei ihr nochmal zu
erkundigen was es mit dem Titel auf sich hat, denn der Spruch "ich habe
einen Titel gegen dich" hat ihn am meisten irrittiert. Und ich bin immer
noch doof weil ich nicht weiß ob man bei einem Vergleich einen Titel
hat????????

LG
Majo
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:29 AM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

wie Hartmut schon schreibt, ist Euer Vorgehen nicht ohne Risiko. Aber
wenn Ihr es schon so machen wollt, wie unten beschrieben bitte
folgendes:

Nicht bis zum Umgangswochenende warten und persönlich übergeben. Er hat
dann keinen Zeugen.

Mache die Unterlagen soweit fertig, dass sie nur noch unterschreiben
muss und schickt es ihr (natürlich mit den Bankunterlagen) mit einem
sachlichen Brief gleich drei mal.


1.. an die Ex per Einschreiben mit Rückschein

2.. an die Ex per Einwurfeinschreiben

3.. an die Anwältin der Ex, mit der Bitte um Weiterleitung


So kann sie nachher nicht behaupten sie hätte nichts bekommen. Nur
Einschreiben/Rückschein ist gefährlich, weil, wenn sie nicht da ist,
wenn der Postbote klingelt, sie es nicht abholen muss. Gilt dann als
nicht zugestellt (guckst Du hier im Forum in die Urteile).

An die Anwältin auch, damit die sich gar nicht erst auf den Weg macht,
einen Sturm im Wasserglas zu entfachen. Evtl. kann, bei diesem Vorgehen,
es vom Gericht so ausgelegt werden, dass der Ex in diesem Verfahren das
Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Da der Vergleich ja nicht wirklich
eindeutig formuliert und daher Auslegungsfähig ist.

Für alle die Mitlesen, ergeht hiermit noch einmal der Tipp: übt Euer
Männer darin, dass sie bei vorgeschlagenen Vergleichen bei Gericht, sich
"Bedenkzeit" erbitten. Wird meist genehmigt. Und zwar die Zeit so
erbeten, dass sie ab Zustellung des vorgeschlagenen Vergleichstextes
läuft. Auch Richter formulieren in der Hitze des Gefechtes Vergleiche
schludrig, und Anwälte bemerken oft nicht die Fallen die in der
Formulierung stecken. Dies passiert umso leichter, da sie es ja nur
flüchtig hören.

Wenn man den Text vor sich liegen hat, kann man ihn mit mehreren Leuten
besprechen und dann fällt dem Einen oder Anderen doch noch was auf. Mir
fiel z. B. bei dem Vergleich (falls Du es vollständig wiedergegeben
hast) z. B. noch auf, dass nichts davon drin steht, dass sich durch die
Einzahlung auf dem Sparbuch die Unterhaltszahlungen verringern. Es steht
nichts drin, was passiert, wenn er sich die 30 Euro wegen Krankheit,
Arbeitslosigkeit usw. nicht mehr leisten kann.

OLG's haben die große Angewohnheit, lieber Vergleiche "zu vermitteln"
als Urteile zu sprechen. Also sollte das ALLEN vor dem Gang zur
mündlichen Verhandlung fest ins Hirnkastl gelegt werden.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 02:48
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo HaSch,

Majo ohne naise (oder heißt es näse*fg*) *gg*

Erstmal DANKE

Das mit dem Notar wird sich wohl erledigen, die wird sich kaum
freiwillig zu einem begeben müßte sie ja mit Bus und Bahn fahren oder
von meinem LG abgeholt werden. Ausserdem....NULL Einigung....wenn sie
auf irgendwas eingeht muß sie ja von ihrem Recht abweichen.

Die Sparbücher sollen für beide gesperrt sein, also ein Und
Konto......würde von meinem Denken reichen wenn mein LG einmal im Jahr
alle Buchungen nachtragen lässt und ihr eine Kopie der jeweiligen
Sparbuchseite in die Hand drückt......

Hatte wohl während Du hier geantwortet hast bereits ein weiteres posting
verfasst.

Ich werde jetzt auf Arbeit 2 Eröffnungsformulare und alle weiteren
nötigen Formulare mitnehmen, da können wir zu Hause soweit alles fertig
machen, mein LG nimmt das Ganze dann am nächsten Umgangswe mit zur
Unterschrift und um die BPA Daten einzutragen, ich nehme es wieder mit
auf Arbeit und eröffne die Dinger mit Sperre und allem drumunddran.
Dauerauftrag einrichten und gut is. So muß sie ihren Platta**** nicht
mal in Bewegung setzen.
Wenn sie sich weigert hat sie eben Pech, dann wird das bisherige
weitergeführt.

Bis denne








----- Original Message -----
From: HaSch
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Friday, January 20, 2006 6:19 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Tach Ketschup, nee, Majo ;-),

wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in
gegenseitigem
Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht
mal
ne Henne.

Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest
gemacht
werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht
selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so
ist
wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er
seine
Mandantin entsprechend beraten.

Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als
vorher,
können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein
sagen.

Oder sollen die ? 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die
Exe
Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so
kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder


Hallo an alle,

nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf
dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.

Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin
stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa
Stufe6
- der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein
Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay.
Statt
247? zahlt er jetzt 257? pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in
einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie
das
nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn
mein
LG ab November05 pro Kind 30? monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann
würde
sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas
vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2
Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen
bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.

Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt,
das
dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja
logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr
durchsprechen.
Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand
und
schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge
unterbreiten.
Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht
von
ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail
geschickt, es
ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.

Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre
bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich
nicht
weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er
ihn
weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt
und
jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am
18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben
beide
Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre
30?
monatlich auf ein Sparbuch.

So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:

Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen,
wenn
er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft
sollte
dies schriftlich erfolgen.

Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und
zum
Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher
einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?

Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen,
geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.

LG
Majo


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Re: Geldanlage fXr Kinder

Aaaaaaaah.....jetzt ist es auch bei mir angekommen..........

werde mich nachher mal in Ruhe hinsetzen und das komplette Ding abschreiben, mein Scanner spinnt nämlich :o( ......wobei ich mittlerweile nicht mehr glaube dass das alles richtig gelaufen ist.
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 4:32 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

das hatte ich gelesen. Aber es muss (sollte, wenn der Anwalt nicht
gänzlich gepennt hat) ja noch weitere Sätze davor oder dahinter geben.
Was passiert, wenn er sich diesen zusätzlichen Betrag nicht leisten
kann. Wie ist die Kindesunterhaltsberechnung und/oder die Festlegung des
KU in diesem Fall generell. Also kurz gesagt, wie setzt sich KU und
diese "Sonderleistung" zusammen und wie und unter welchen Umständen ist
eine Abänderung möglich.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 22:45
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Uuuuuuups......

hier nochmal mein posting von gestern :o)
Jetzt bin ich wenigstens was den Titel betrifft schlauer *gg*

Tja, ich war wohl mal wieder etwas voreilig :o(
Mein LG hat die Kinder grade zum Umgang abgeholt. Die beiden standen
schon am Parkplatz vorm Haus und sagten "Papa wir können gleich
losfahren", er hat dann nochmal geklingelt und als sie aufmachte fragte
sie nur was willst du denn noch.

Er sagte ihr dass er mal mit ihr reden möchte wegen der Geldanlage, sie
dann nur "du hattest genug Zeit das hab ich jetzt an meine Anwältin
gegeben, ich habe ja einen Titel in der Hand und werde das Geld per
Gerichtsvollzieher eintreiben." Hallo??????????? Was geht denn
hier?????? Hat die se noch alle??????????? Er sprach noch den von mir im
Posting angesprochenen Bausparvertrag an und seine Idee dazu, nein auf
gar keinen Fall ich habe einen Sparvertrag gemacht und den hast du zu
unterschreiben!

Er kam natürlich wieder völlig fertig nach Hause und fragte mich nur was
im Scheidungsurteil steht. ????????????????????????

Wir haben jetzt den Unterhaltsvergleich rausgesucht und da steht
folgendes:

Zitat:
der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin
für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von
30? pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der
Kinder anzulegen sind und für die ausschließlich die Kinder
bezugsberechtigt sind, wobei die Sparbücher bis zum Zeitpunkt des
Beginns der Ausbildung des jeweiligen Kindes gesperrt sind.Der Betrag
ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.

Die Ex hat ohne sich mit meinem LG abzusprechen (lediglich eine
Aufforderung zur Unterschrift per Mail geschickt)einen Sparvertrag bei
ihrer Bank abgeschlossen, dieser beruht bei einer bestimmten Verzinsung
wahrscheinlich auf einer Lebensversicherung oder ähnlichem.....mein LG
hat die Unterlagen ja nicht gesehen und auch nichts über eine Verzinsung
oder ähnliches. Er möchte jedoch auf gar keinen Fall eine
Lebensversicherung oder sonstiges.

Das Geld für die Monate Nov.05, Dez.05 und Jan.06 liegt auf einem
Sparbuch und wartet nur darauf auf ein auf den Namen des jeweiligen
Kindes ausgestelltes Sparbuch gebucht zu werden.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen und ihr mitteilen was
heute war.
Kann er gezwungen werden etwas zu unterschreiben was er nicht will? Er
möchte jetzt ganz einfach nur 2 Sparbücher anlegen, im Vergleich steht
ja auch nur Sparbücher, und sich nicht mehr die Mühe machen nach einer
günstigen Anlageform zu suchen. Auf jeden Fall möchte er jetzt erst
recht nicht machen was die Ex will (kommt sehr selten vor, normalerweise
nimmt er den Weg geringsten des Widerstands)diese Sache hat ihm mal
wieder deutlich gemacht dass sie immer um ihre Rechte weiß und diese
auch wahrnimmt aber ihre eigenen Pflichten vernachlässigt.

Frage zum Schluß: hat die Ex mit einem Vergleich schon einen Titel in
der Hand? Habe mich mit sowas noch nie so richtig auseinander gesetzt
und war bisher eher der Meinung dass bei einem Vergleich beide Parteien
sich über etwas geeinigt haben (sich natürlich auch daran halten müssen)
und dies nicht vom Richter einfach so festgelegt wurde. Öhmmmm.....
Klärt mich Doofe doch bitte mal auf *gg*

Ich könnte jetzt mal wieder so richtig k***** und hatte mich auf das We
gefreut, zumal ich frei habe und mich gerne mal mit den beiden
beschäftigt hätte. Nun ist mir die Lust gründlich vergangen weil ich
jedesmal an diese Geldgeile Ex denken muß......auch wenn es hier um Geld
für die Kids geht und ich ihnen dieses von Herzen gönne, ich wäre als
Kind froh gewesen wenn mein Vater nur halb soviel Interesse für seine
Kinder gehabt hätte.

Bin mal auf Eure Antworten gespannt.

LG
Majo

----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:32 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

Du hast den Vergleich abgeschrieben, aber lesen kann ich ihn trotzdem
nicht.

Ein Vergleich ist ein Titel, genauso wie ein Urteil wo der Unterhalt
festgelegt wurde.

Grüßle
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 22:20
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Ingrid,

das mit den Einschreiben leuchtet mir ein, ist wohl bei ihr auch nötig.

Habe den Vergleich abgeschrieben, also komplett widergegeben, denke ich.
Die insgesamt 60? werden nicht vom KU abgezogen, sind zusätzlich. Die Ex
wollte viel mehr Unterhalt für die Kids und für sich was sie ja nicht
bekam und daher von ihr diese Forderung.
Mein LG hat ja wie erwähnt bereits 2 Sparbücher laufen auf die früher
immer kleine Beträge eingezahlt wurden um für die Kinder etwas
anzusparen, das war flexibel, wenn es finanziell gut lief ging was ein,
wenn nicht, dann mal weniger bis garnichts. Jetzt hat er sich halt
verpflichtet. Mein LG ist Freiberufler und damit von Aufträgen abhängig
(wie alle mit dem Vermerk selbstständig *gg*), es ist so dass in einem
Monat richtig viel Arbeit und natürlich auch Honorar anfällt und die
nächsten 3 Monate dann garnichts kommt. Da der KU oberste Priorität hat
habe ich schon des öfteren von meinem Gehalt auf sein Konto gebucht, nur
damit der KU auch am 1. überwiesen wird. Ich arbeite allerdings auch nur
TZ, verdiene also nicht die Unsummen.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen um sich bei ihr nochmal zu
erkundigen was es mit dem Titel auf sich hat, denn der Spruch "ich habe
einen Titel gegen dich" hat ihn am meisten irrittiert. Und ich bin immer
noch doof weil ich nicht weiß ob man bei einem Vergleich einen Titel
hat????????

LG
Majo
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:29 AM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

wie Hartmut schon schreibt, ist Euer Vorgehen nicht ohne Risiko. Aber
wenn Ihr es schon so machen wollt, wie unten beschrieben bitte
folgendes:

Nicht bis zum Umgangswochenende warten und persönlich übergeben. Er hat
dann keinen Zeugen.

Mache die Unterlagen soweit fertig, dass sie nur noch unterschreiben
muss und schickt es ihr (natürlich mit den Bankunterlagen) mit einem
sachlichen Brief gleich drei mal.


1.. an die Ex per Einschreiben mit Rückschein

2.. an die Ex per Einwurfeinschreiben

3.. an die Anwältin der Ex, mit der Bitte um Weiterleitung


So kann sie nachher nicht behaupten sie hätte nichts bekommen. Nur
Einschreiben/Rückschein ist gefährlich, weil, wenn sie nicht da ist,
wenn der Postbote klingelt, sie es nicht abholen muss. Gilt dann als
nicht zugestellt (guckst Du hier im Forum in die Urteile).

An die Anwältin auch, damit die sich gar nicht erst auf den Weg macht,
einen Sturm im Wasserglas zu entfachen. Evtl. kann, bei diesem Vorgehen,
es vom Gericht so ausgelegt werden, dass der Ex in diesem Verfahren das
Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Da der Vergleich ja nicht wirklich
eindeutig formuliert und daher Auslegungsfähig ist.

Für alle die Mitlesen, ergeht hiermit noch einmal der Tipp: übt Euer
Männer darin, dass sie bei vorgeschlagenen Vergleichen bei Gericht, sich
"Bedenkzeit" erbitten. Wird meist genehmigt. Und zwar die Zeit so
erbeten, dass sie ab Zustellung des vorgeschlagenen Vergleichstextes
läuft. Auch Richter formulieren in der Hitze des Gefechtes Vergleiche
schludrig, und Anwälte bemerken oft nicht die Fallen die in der
Formulierung stecken. Dies passiert umso leichter, da sie es ja nur
flüchtig hören.

Wenn man den Text vor sich liegen hat, kann man ihn mit mehreren Leuten
besprechen und dann fällt dem Einen oder Anderen doch noch was auf. Mir
fiel z. B. bei dem Vergleich (falls Du es vollständig wiedergegeben
hast) z. B. noch auf, dass nichts davon drin steht, dass sich durch die
Einzahlung auf dem Sparbuch die Unterhaltszahlungen verringern. Es steht
nichts drin, was passiert, wenn er sich die 30 Euro wegen Krankheit,
Arbeitslosigkeit usw. nicht mehr leisten kann.

OLG's haben die große Angewohnheit, lieber Vergleiche "zu vermitteln"
als Urteile zu sprechen. Also sollte das ALLEN vor dem Gang zur
mündlichen Verhandlung fest ins Hirnkastl gelegt werden.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 02:48
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo HaSch,

Majo ohne naise (oder heißt es näse*fg*) *gg*

Erstmal DANKE

Das mit dem Notar wird sich wohl erledigen, die wird sich kaum
freiwillig zu einem begeben müßte sie ja mit Bus und Bahn fahren oder
von meinem LG abgeholt werden. Ausserdem....NULL Einigung....wenn sie
auf irgendwas eingeht muß sie ja von ihrem Recht abweichen.

Die Sparbücher sollen für beide gesperrt sein, also ein Und
Konto......würde von meinem Denken reichen wenn mein LG einmal im Jahr
alle Buchungen nachtragen lässt und ihr eine Kopie der jeweiligen
Sparbuchseite in die Hand drückt......

Hatte wohl während Du hier geantwortet hast bereits ein weiteres posting
verfasst.

Ich werde jetzt auf Arbeit 2 Eröffnungsformulare und alle weiteren
nötigen Formulare mitnehmen, da können wir zu Hause soweit alles fertig
machen, mein LG nimmt das Ganze dann am nächsten Umgangswe mit zur
Unterschrift und um die BPA Daten einzutragen, ich nehme es wieder mit
auf Arbeit und eröffne die Dinger mit Sperre und allem drumunddran.
Dauerauftrag einrichten und gut is. So muß sie ihren Platta**** nicht
mal in Bewegung setzen.
Wenn sie sich weigert hat sie eben Pech, dann wird das bisherige
weitergeführt.

Bis denne








----- Original Message -----
From: HaSch
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Friday, January 20, 2006 6:19 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Tach Ketschup, nee, Majo ;-),

wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in
gegenseitigem
Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht
mal
ne Henne.

Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest
gemacht
werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht
selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so
ist
wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er
seine
Mandantin entsprechend beraten.

Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als
vorher,
können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein
sagen.

Oder sollen die ? 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die
Exe
Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so
kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder


Hallo an alle,

nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf
dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.

Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin
stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa
Stufe6
- der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein
Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay.
Statt
247? zahlt er jetzt 257? pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in
einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie
das
nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn
mein
LG ab November05 pro Kind 30? monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann
würde
sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas
vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2
Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen
bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.

Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt,
das
dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja
logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr
durchsprechen.
Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand
und
schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge
unterbreiten.
Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht
von
ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail
geschickt, es
ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.

Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre
bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich
nicht
weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er
ihn
weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt
und
jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am
18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben
beide
Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre
30?
monatlich auf ein Sparbuch.

So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:

Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen,
wenn
er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft
sollte
dies schriftlich erfolgen.

Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und
zum
Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher
einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?

Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen,
geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.

LG
Majo


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Re: Geldanlage fXr Kinder

so, jetzt nochmal der komplette Vergleich, mehr ist aber nicht vorhanden, also wohl auch keine halbwegs gescheite Regelung ? :o(

"Die Parteien schlossen den folgenden Vergleich:

Der Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin ab dem 1.11.05 monatlichen KU für die gemeinsamen Kinder der Parteien P und F jeweils in Höhe von 135% des jeweiligen Regelbetrages nach §1 Regelbetragsverordnung für die jeweilige Altersstufe und jeweils unter Abzug des anteiligen Kindergeldes gemäß §1612b BGB monatlich im Voraus jeweils zum 3. eines Monats zu zahlen.

der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin
für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von
30? pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der
Kinder anzulegen sind und für die ausschließlich die Kinder
bezugsberechtigt sind, wobei die Sparbücher bis zum Zeitpunkt des
Beginns der Ausbildung des jeweiligen Kindes gesperrt sind.Der Betrag
ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.
und das unwichtige:
3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben."

Stellt sich bei mir trotzdem die Frage: wann ist Ausbildungsbeginn?
Natürlich sind beide Kinder hochintelligent und werden studieren.....keine Frage....wäre der Ausbildungsbeginn also nach dem Abi oder noch später?

Beim Unterhalt vermute ich jetzt einfach mal dass mein LG, sofern er aus welchen Gründen auch immer nicht mehr arbeiten kann und dann auch nichts mehr verdient, er eine Abänderungsklage einreichen muß? Geht das? Oder ist er nun sein Leben lang, bzw. bis die Kids volljährig oder arbeitsfähig sind zahlungspflichtig für 135%? Ohne wenn und aber.

Im anderen Fall muß dann die Ex auch erstmal eine Abänderungsklage oder ähnliches einreichen, falls er zu unermesslichem Reichtum kommt?
Ich habe irgendwas im Hinterkopf dass sie alle 2 Jahre den KU neu berechnen lassen kann, stimmt das?

Na jedenfalls werden Lottoscheine nur noch auf meinen Namen ausgefüllt damit die Millionen in Hände gelangen die ihrer würdig sind :o))) (jetzt müssen wir nur noch anfangen zu spielen)

Wünsche Dir einen schönen Sonntag

Majo
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 4:32 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

das hatte ich gelesen. Aber es muss (sollte, wenn der Anwalt nicht
gänzlich gepennt hat) ja noch weitere Sätze davor oder dahinter geben.
Was passiert, wenn er sich diesen zusätzlichen Betrag nicht leisten
kann. Wie ist die Kindesunterhaltsberechnung und/oder die Festlegung des
KU in diesem Fall generell. Also kurz gesagt, wie setzt sich KU und
diese "Sonderleistung" zusammen und wie und unter welchen Umständen ist
eine Abänderung möglich.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 22:45
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Uuuuuuups......

hier nochmal mein posting von gestern :o)
Jetzt bin ich wenigstens was den Titel betrifft schlauer *gg*

Tja, ich war wohl mal wieder etwas voreilig :o(
Mein LG hat die Kinder grade zum Umgang abgeholt. Die beiden standen
schon am Parkplatz vorm Haus und sagten "Papa wir können gleich
losfahren", er hat dann nochmal geklingelt und als sie aufmachte fragte
sie nur was willst du denn noch.

Er sagte ihr dass er mal mit ihr reden möchte wegen der Geldanlage, sie
dann nur "du hattest genug Zeit das hab ich jetzt an meine Anwältin
gegeben, ich habe ja einen Titel in der Hand und werde das Geld per
Gerichtsvollzieher eintreiben." Hallo??????????? Was geht denn
hier?????? Hat die se noch alle??????????? Er sprach noch den von mir im
Posting angesprochenen Bausparvertrag an und seine Idee dazu, nein auf
gar keinen Fall ich habe einen Sparvertrag gemacht und den hast du zu
unterschreiben!

Er kam natürlich wieder völlig fertig nach Hause und fragte mich nur was
im Scheidungsurteil steht. ????????????????????????

Wir haben jetzt den Unterhaltsvergleich rausgesucht und da steht
folgendes:

Zitat:
der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin
für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von
30? pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der
Kinder anzulegen sind und für die ausschließlich die Kinder
bezugsberechtigt sind, wobei die Sparbücher bis zum Zeitpunkt des
Beginns der Ausbildung des jeweiligen Kindes gesperrt sind.Der Betrag
ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.

Die Ex hat ohne sich mit meinem LG abzusprechen (lediglich eine
Aufforderung zur Unterschrift per Mail geschickt)einen Sparvertrag bei
ihrer Bank abgeschlossen, dieser beruht bei einer bestimmten Verzinsung
wahrscheinlich auf einer Lebensversicherung oder ähnlichem.....mein LG
hat die Unterlagen ja nicht gesehen und auch nichts über eine Verzinsung
oder ähnliches. Er möchte jedoch auf gar keinen Fall eine
Lebensversicherung oder sonstiges.

Das Geld für die Monate Nov.05, Dez.05 und Jan.06 liegt auf einem
Sparbuch und wartet nur darauf auf ein auf den Namen des jeweiligen
Kindes ausgestelltes Sparbuch gebucht zu werden.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen und ihr mitteilen was
heute war.
Kann er gezwungen werden etwas zu unterschreiben was er nicht will? Er
möchte jetzt ganz einfach nur 2 Sparbücher anlegen, im Vergleich steht
ja auch nur Sparbücher, und sich nicht mehr die Mühe machen nach einer
günstigen Anlageform zu suchen. Auf jeden Fall möchte er jetzt erst
recht nicht machen was die Ex will (kommt sehr selten vor, normalerweise
nimmt er den Weg geringsten des Widerstands)diese Sache hat ihm mal
wieder deutlich gemacht dass sie immer um ihre Rechte weiß und diese
auch wahrnimmt aber ihre eigenen Pflichten vernachlässigt.

Frage zum Schluß: hat die Ex mit einem Vergleich schon einen Titel in
der Hand? Habe mich mit sowas noch nie so richtig auseinander gesetzt
und war bisher eher der Meinung dass bei einem Vergleich beide Parteien
sich über etwas geeinigt haben (sich natürlich auch daran halten müssen)
und dies nicht vom Richter einfach so festgelegt wurde. Öhmmmm.....
Klärt mich Doofe doch bitte mal auf *gg*

Ich könnte jetzt mal wieder so richtig k***** und hatte mich auf das We
gefreut, zumal ich frei habe und mich gerne mal mit den beiden
beschäftigt hätte. Nun ist mir die Lust gründlich vergangen weil ich
jedesmal an diese Geldgeile Ex denken muß......auch wenn es hier um Geld
für die Kids geht und ich ihnen dieses von Herzen gönne, ich wäre als
Kind froh gewesen wenn mein Vater nur halb soviel Interesse für seine
Kinder gehabt hätte.

Bin mal auf Eure Antworten gespannt.

LG
Majo

----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:32 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

Du hast den Vergleich abgeschrieben, aber lesen kann ich ihn trotzdem
nicht.

Ein Vergleich ist ein Titel, genauso wie ein Urteil wo der Unterhalt
festgelegt wurde.

Grüßle
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 22:20
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Ingrid,

das mit den Einschreiben leuchtet mir ein, ist wohl bei ihr auch nötig.

Habe den Vergleich abgeschrieben, also komplett widergegeben, denke ich.
Die insgesamt 60? werden nicht vom KU abgezogen, sind zusätzlich. Die Ex
wollte viel mehr Unterhalt für die Kids und für sich was sie ja nicht
bekam und daher von ihr diese Forderung.
Mein LG hat ja wie erwähnt bereits 2 Sparbücher laufen auf die früher
immer kleine Beträge eingezahlt wurden um für die Kinder etwas
anzusparen, das war flexibel, wenn es finanziell gut lief ging was ein,
wenn nicht, dann mal weniger bis garnichts. Jetzt hat er sich halt
verpflichtet. Mein LG ist Freiberufler und damit von Aufträgen abhängig
(wie alle mit dem Vermerk selbstständig *gg*), es ist so dass in einem
Monat richtig viel Arbeit und natürlich auch Honorar anfällt und die
nächsten 3 Monate dann garnichts kommt. Da der KU oberste Priorität hat
habe ich schon des öfteren von meinem Gehalt auf sein Konto gebucht, nur
damit der KU auch am 1. überwiesen wird. Ich arbeite allerdings auch nur
TZ, verdiene also nicht die Unsummen.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen um sich bei ihr nochmal zu
erkundigen was es mit dem Titel auf sich hat, denn der Spruch "ich habe
einen Titel gegen dich" hat ihn am meisten irrittiert. Und ich bin immer
noch doof weil ich nicht weiß ob man bei einem Vergleich einen Titel
hat????????

LG
Majo
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:29 AM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

wie Hartmut schon schreibt, ist Euer Vorgehen nicht ohne Risiko. Aber
wenn Ihr es schon so machen wollt, wie unten beschrieben bitte
folgendes:

Nicht bis zum Umgangswochenende warten und persönlich übergeben. Er hat
dann keinen Zeugen.

Mache die Unterlagen soweit fertig, dass sie nur noch unterschreiben
muss und schickt es ihr (natürlich mit den Bankunterlagen) mit einem
sachlichen Brief gleich drei mal.


1.. an die Ex per Einschreiben mit Rückschein

2.. an die Ex per Einwurfeinschreiben

3.. an die Anwältin der Ex, mit der Bitte um Weiterleitung


So kann sie nachher nicht behaupten sie hätte nichts bekommen. Nur
Einschreiben/Rückschein ist gefährlich, weil, wenn sie nicht da ist,
wenn der Postbote klingelt, sie es nicht abholen muss. Gilt dann als
nicht zugestellt (guckst Du hier im Forum in die Urteile).

An die Anwältin auch, damit die sich gar nicht erst auf den Weg macht,
einen Sturm im Wasserglas zu entfachen. Evtl. kann, bei diesem Vorgehen,
es vom Gericht so ausgelegt werden, dass der Ex in diesem Verfahren das
Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Da der Vergleich ja nicht wirklich
eindeutig formuliert und daher Auslegungsfähig ist.

Für alle die Mitlesen, ergeht hiermit noch einmal der Tipp: übt Euer
Männer darin, dass sie bei vorgeschlagenen Vergleichen bei Gericht, sich
"Bedenkzeit" erbitten. Wird meist genehmigt. Und zwar die Zeit so
erbeten, dass sie ab Zustellung des vorgeschlagenen Vergleichstextes
läuft. Auch Richter formulieren in der Hitze des Gefechtes Vergleiche
schludrig, und Anwälte bemerken oft nicht die Fallen die in der
Formulierung stecken. Dies passiert umso leichter, da sie es ja nur
flüchtig hören.

Wenn man den Text vor sich liegen hat, kann man ihn mit mehreren Leuten
besprechen und dann fällt dem Einen oder Anderen doch noch was auf. Mir
fiel z. B. bei dem Vergleich (falls Du es vollständig wiedergegeben
hast) z. B. noch auf, dass nichts davon drin steht, dass sich durch die
Einzahlung auf dem Sparbuch die Unterhaltszahlungen verringern. Es steht
nichts drin, was passiert, wenn er sich die 30 Euro wegen Krankheit,
Arbeitslosigkeit usw. nicht mehr leisten kann.

OLG's haben die große Angewohnheit, lieber Vergleiche "zu vermitteln"
als Urteile zu sprechen. Also sollte das ALLEN vor dem Gang zur
mündlichen Verhandlung fest ins Hirnkastl gelegt werden.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 02:48
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo HaSch,

Majo ohne naise (oder heißt es näse*fg*) *gg*

Erstmal DANKE

Das mit dem Notar wird sich wohl erledigen, die wird sich kaum
freiwillig zu einem begeben müßte sie ja mit Bus und Bahn fahren oder
von meinem LG abgeholt werden. Ausserdem....NULL Einigung....wenn sie
auf irgendwas eingeht muß sie ja von ihrem Recht abweichen.

Die Sparbücher sollen für beide gesperrt sein, also ein Und
Konto......würde von meinem Denken reichen wenn mein LG einmal im Jahr
alle Buchungen nachtragen lässt und ihr eine Kopie der jeweiligen
Sparbuchseite in die Hand drückt......

Hatte wohl während Du hier geantwortet hast bereits ein weiteres posting
verfasst.

Ich werde jetzt auf Arbeit 2 Eröffnungsformulare und alle weiteren
nötigen Formulare mitnehmen, da können wir zu Hause soweit alles fertig
machen, mein LG nimmt das Ganze dann am nächsten Umgangswe mit zur
Unterschrift und um die BPA Daten einzutragen, ich nehme es wieder mit
auf Arbeit und eröffne die Dinger mit Sperre und allem drumunddran.
Dauerauftrag einrichten und gut is. So muß sie ihren Platta**** nicht
mal in Bewegung setzen.
Wenn sie sich weigert hat sie eben Pech, dann wird das bisherige
weitergeführt.

Bis denne








----- Original Message -----
From: HaSch
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Friday, January 20, 2006 6:19 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Tach Ketschup, nee, Majo ;-),

wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in
gegenseitigem
Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht
mal
ne Henne.

Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest
gemacht
werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht
selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so
ist
wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er
seine
Mandantin entsprechend beraten.

Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als
vorher,
können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein
sagen.

Oder sollen die ? 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die
Exe
Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so
kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder


Hallo an alle,

nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf
dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.

Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin
stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa
Stufe6
- der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein
Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay.
Statt
247? zahlt er jetzt 257? pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in
einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie
das
nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn
mein
LG ab November05 pro Kind 30? monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann
würde
sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas
vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2
Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen
bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.

Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt,
das
dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja
logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr
durchsprechen.
Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand
und
schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge
unterbreiten.
Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht
von
ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail
geschickt, es
ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.

Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre
bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich
nicht
weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er
ihn
weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt
und
jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am
18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben
beide
Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre
30?
monatlich auf ein Sparbuch.

So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:

Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen,
wenn
er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft
sollte
dies schriftlich erfolgen.

Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und
zum
Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher
einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?

Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen,
geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.

LG
Majo


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Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Majo,

ich hoffe, ich versaue Dir nicht Deinen Sonntag, der ja gerade erst beginnt, während meiner schon relativ weit fortgeschritten ist.

Wenn ich als Laie den Vergleich lese, kommt es mir so vor, als hat sich Dein Schatzi zu den Zahlungen von Kindesunterhalt nach der jeweiligen Stufe 6 (also 135 % des Regelbetrages - der wird alle zwei Jahre angepasst) und zusätzlich zu den jeweiligen 30 Euro verpflichtet ohne Chance die Beträge nach unten zu ändern, wenn es ihm wirtschaftlich schlechter geht oder wenn er sein Einkommen mit anderen Unterhaltspflichtigen (z. B. Kinder mit Dir) teilen muss.

Gleichzeitig haben die Kinder das Recht, schnell das Einkommen erhöhen zu lassen, soweit ich das aus der Regelbetragsverordnung herausgelesen habe.

Das Einzige worauf sich der Vergleich bezieht, ist ja diese Regelbetragsverordnung. Die habe ich rausgesucht und hänge sie unten an den Beitrag dran. Vom Absenken des Prozentsatzes bei finanziellen Problemen des Unterhaltsverpflichteten steht in dem Merkblatt nichts drin.

Ich würde trotzdem zu einem GUTEN Anwalt gehen und das abchecken lassen, da ich ja nur Laie bin. Der kann Euch evtl. auch einen Tipp geben, ob es Sinn macht gegen den "Anwalt" der den Vergleich mitverbrochen hat, vorzugehen. Also Euch sagen, ob ihr dagegen nur Vorgehen könnt, wenn ihr Nachteile habt durch den Vergleich und welche Fristen es hierfür gibt.

Ich habe meinem Mann gerade den Vergleich gezeigt. Er sagte wörtlich, diesen Vergleich würde er nicht unterschreiben, dazu müsste er bescheuert sein (sorry - er drückte sich so drastisch aus).

Um es noch einmal zusammenzufassen wie ich es als Laie verstehe:

Dein LG muss immer mindestens 135 % der Regelbetragsverordnung bezahlen, ohne Chance der Reduzierung.
Die Kinder (natürlich eigentlich die Ex) können auf höheren Unterhalt klagen, wenn sie meinen, dass sie mehr bekommen.
Die jeweils 30 Euro pro Kind müssen immer, bis zum Beginn der Ausbildung, pro Monat, zusätzlich zum Unterhalt, bezahlt werden.

Wobei ich denke, dass ein Studium als Ausbildung zählt.

Jetzt hoffen wir mal, dass noch jemand auftaucht, der es besser weiß.

Hier in unserem Forum sind nicht allzuviele User. Bitte melde Dich doch im Forum www.vafk.de/forum.htm an. Die Freischaltung dauert dort etwas, da die Mitgliedschaft dort moderiert wird. Setze doch mal Deine Frage, mit dem gesamten Vergleich und den bisher gewonnenen Erkenntnissen dort rein. Evtl. haben wir Glück und einer der Anwälte dort im Forum schreibt, dass ich hoffentlich was total falsch verstanden habe.

Gruß
Ingrid
wir sehen uns dann im VAfK-Forum wieder.


Zitat:
so, jetzt nochmal der komplette Vergleich, mehr ist aber nicht vorhanden, also wohl auch keine halbwegs gescheite Regelung ? :o(

"Die Parteien schlossen den folgenden Vergleich:

Der Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin ab dem 1.11.05 monatlichen KU für die gemeinsamen Kinder der Parteien P und F jeweils in Höhe von 135% des jeweiligen Regelbetrages nach §1 Regelbetragsverordnung für die jeweilige Altersstufe und jeweils unter Abzug des anteiligen Kindergeldes gemäß §1612b BGB monatlich im Voraus jeweils zum 3. eines Monats zu zahlen.

der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin
für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von
30? pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der
Kinder anzulegen sind und für die ausschließlich die Kinder
bezugsberechtigt sind, wobei die Sparbücher bis zum Zeitpunkt des
Beginns der Ausbildung des jeweiligen Kindes gesperrt sind.Der Betrag
ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.
und das unwichtige:
3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben."

Stellt sich bei mir trotzdem die Frage: wann ist Ausbildungsbeginn?
Natürlich sind beide Kinder hochintelligent und werden studieren.....keine Frage....wäre der Ausbildungsbeginn also nach dem Abi oder noch später?

Beim Unterhalt vermute ich jetzt einfach mal dass mein LG, sofern er aus welchen Gründen auch immer nicht mehr arbeiten kann und dann auch nichts mehr verdient, er eine Abänderungsklage einreichen muß? Geht das? Oder ist er nun sein Leben lang, bzw. bis die Kids volljährig oder arbeitsfähig sind zahlungspflichtig für 135%? Ohne wenn und aber.

Im anderen Fall muß dann die Ex auch erstmal eine Abänderungsklage oder ähnliches einreichen, falls er zu unermesslichem Reichtum kommt?
Ich habe irgendwas im Hinterkopf dass sie alle 2 Jahre den KU neu berechnen lassen kann, stimmt das?

Na jedenfalls werden Lottoscheine nur noch auf meinen Namen ausgefüllt damit die Millionen in Hände gelangen die ihrer würdig sind :o))) (jetzt müssen wir nur noch anfangen zu spielen)

Wünsche Dir einen schönen Sonntag

Majo

Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Ingrid,

nö der Sonntag ist mir nicht versaut :o)
Zu dem was Dein Mann gesagt hat kann ich erstmal nur sagen: wenn er Recht hat, hat er Recht.

Dass mein LG die 30Euronen extra zahlen muß war mir eigentlich schon die ganze Zeit klar, er hatte sich beim Termin nicht mit seiner Anwältin beraten und gleich zugestimmt. So isser......wenn es heißt: es ist für die Kinder wird nichts mehr hinterfragt und auch nicht über Konsequenzen nachgedacht.

Ich werde mich jetzt mal im Vafk Forum anmelden.
Danke erstmal für Deine Hilfe und bis bald
Majo
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin
Sent: Sunday, January 22, 2006 8:12 AM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

ich hoffe, ich versaue Dir nicht Deinen Sonntag, der ja gerade erst beginnt, während meiner schon relativ weit fortgeschritten ist.

Wenn ich als Laie den Vergleich lese, kommt es mir so vor, als hat sich Dein Schatzi zu den Zahlungen von Kindesunterhalt nach der jeweiligen Stufe 6 (also 135 % des Regelbetrages - der wird alle zwei Jahre angepasst) und zusätzlich zu den jeweiligen 30 Euro verpflichtet ohne Chance die Beträge nach unten zu ändern, wenn es ihm wirtschaftlich schlechter geht oder wenn er sein Einkommen mit anderen Unterhaltspflichtigen (z. B. Kinder mit Dir) teilen muss.

Gleichzeitig haben die Kinder das Recht, schnell das Einkommen erhöhen zu lassen, soweit ich das aus der Regelbetragsverordnung herausgelesen habe.

Das Einzige worauf sich der Vergleich bezieht, ist ja diese Regelbetragsverordnung. Die habe ich rausgesucht und hänge sie unten an den Beitrag dran. Vom Absenken des Prozentsatzes bei finanziellen Problemen des Unterhaltsverpflichteten steht in dem Merkblatt nichts drin.

Ich würde trotzdem zu einem GUTEN Anwalt gehen und das abchecken lassen, da ich ja nur Laie bin. Der kann Euch evtl. auch einen Tipp geben, ob es Sinn macht gegen den "Anwalt" der den Vergleich mitverbrochen hat, vorzugehen. Also Euch sagen, ob ihr dagegen nur Vorgehen könnt, wenn ihr Nachteile habt durch den Vergleich und welche Fristen es hierfür gibt.

Ich habe meinem Mann gerade den Vergleich gezeigt. Er sagte wörtlich, diesen Vergleich würde er nicht unterschreiben, dazu müsste er bescheuert sein (sorry - er drückte sich so drastisch aus).

Um es noch einmal zusammenzufassen wie ich es als Laie verstehe:

Dein LG muss immer mindestens 135 % der Regelbetragsverordnung bezahlen, ohne Chance der Reduzierung.
Die Kinder (natürlich eigentlich die Ex) können auf höheren Unterhalt klagen, wenn sie meinen, dass sie mehr bekommen.
Die jeweils 30 Euro pro Kind müssen immer, bis zum Beginn der Ausbildung, pro Monat, zusätzlich zum Unterhalt, bezahlt werden.

Wobei ich denke, dass ein Studium als Ausbildung zählt.

Jetzt hoffen wir mal, dass noch jemand auftaucht, der es besser weiß.

Hier in unserem Forum sind nicht allzuviele User. Bitte melde Dich doch im Forum www.vafk.de/forum.htm an. Die Freischaltung dauert dort etwas, da die Mitgliedschaft dort moderiert wird. Setze doch mal Deine Frage, mit dem gesamten Vergleich und den bisher gewonnenen Erkenntnissen dort rein. Evtl. haben wir Glück und einer der Anwälte dort im Forum schreibt, dass ich hoffentlich was total falsch verstanden habe.

Gruß
Ingrid
wir sehen uns dann im VAfK-Forum wieder.



Zitat:
so, jetzt nochmal der komplette Vergleich, mehr ist aber nicht vorhanden, also wohl auch keine halbwegs gescheite Regelung ? :o(

"Die Parteien schlossen den folgenden Vergleich:


1.. Der Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin ab dem 1.11.05 monatlichen KU für die gemeinsamen Kinder der Parteien P und F jeweils in Höhe von 135% des jeweiligen Regelbetrages nach §1 Regelbetragsverordnung für die jeweilige Altersstufe und jeweils unter Abzug des anteiligen Kindergeldes gemäß §1612b BGB monatlich im Voraus jeweils zum 3. eines Monats zu zahlen.


2.. der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin

für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von
30? pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der
Kinder anzulegen sind und für die ausschließlich die Kinder
bezugsberechtigt sind, wobei die Sparbücher bis zum Zeitpunkt des
Beginns der Ausbildung des jeweiligen Kindes gesperrt sind.Der Betrag
ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.
und das unwichtige:
3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben."

Stellt sich bei mir trotzdem die Frage: wann ist Ausbildungsbeginn?
Natürlich sind beide Kinder hochintelligent und werden studieren.....keine Frage....wäre der Ausbildungsbeginn also nach dem Abi oder noch später?

Beim Unterhalt vermute ich jetzt einfach mal dass mein LG, sofern er aus welchen Gründen auch immer nicht mehr arbeiten kann und dann auch nichts mehr verdient, er eine Abänderungsklage einreichen muß? Geht das? Oder ist er nun sein Leben lang, bzw. bis die Kids volljährig oder arbeitsfähig sind zahlungspflichtig für 135%? Ohne wenn und aber.

Im anderen Fall muß dann die Ex auch erstmal eine Abänderungsklage oder ähnliches einreichen, falls er zu unermesslichem Reichtum kommt?
Ich habe irgendwas im Hinterkopf dass sie alle 2 Jahre den KU neu berechnen lassen kann, stimmt das?

Na jedenfalls werden Lottoscheine nur noch auf meinen Namen ausgefüllt damit die Millionen in Hände gelangen die ihrer würdig sind :o))) (jetzt müssen wir nur noch anfangen zu spielen)

Wünsche Dir einen schönen Sonntag

Majo



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Re: Geldanlage fXr Kinder

Aufs Sparbuch ????????????????????
Die Zinsen liegen unterhalb der Inflationnsrate .
Pack das Geld in einen Aktienfond (Emerging Markets ) , oder investiere direkt .

Grüßle
Gunda

Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Gunda,

wir wollten ein Depot bei einer Investmentgesellschaft eröffnen. Auch wir wissen dass es keine Zinsen gibt. Das lassen wir aber. Habe selbst bei einer Investmentgesellschaft gearbeitet und bin von einer Fondsanlage überzeugt, muß ja nicht grade ein 100% Aktienfonds sein :o)
Leider ist es bei Minderjährigendepots so dass es keine Möglichkeit gibt dieses als "und" Konto zu führen. Das heißt die Ex könnte jederzeit unabhängig von meinem LG das Depot auflösen und die Kohle kassieren. Sicher müßte sie es später ihren Kindern erklären aber die ist so abgebrüht.
Habe solche Sachen bei Depots die für Kinder angelegt wurden und die Eltern sich irgendwann getrennt haben leider zu oft erlebt.
Und da die Ex uns ihren Willen aufzwängen will werden wir eben nur einfache Sparbücher anlegen, was mein LG dann nebenbei anlegen kann wird er tun, halt auf seinen Namen :o)

LG
Majo

----- Original Message -----
From: Gast
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin
Sent: Monday, January 23, 2006 1:34 AM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Aufs Sparbuch ????????????????????
Die Zinsen liegen unterhalb der Inflationnsrate .
Pack das Geld in einen Aktienfond (Emerging Markets ) , oder investiere direkt .

Grüßle
Gunda

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Re: Geldanlage fXr Kinder

Boah......bin ich ein Dussel *gg*, hab jetzt erst Deine Anmerkungen in deinem posting bemerkt und gelesen :o)
Hätte Ingrid ja einige Antworten ersparen können wenn ichs gleich gelesen hätte, is ja klar und deutlich *kopfübermichselbstschüttelnmuß* aua
Ich steh ja schon manchmal auf der Leitung aber auf dieser bin ich wohl festgefroren.
----- Original Message -----
From: HaSch
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin
Sent: Friday, January 20, 2006 11:50 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo ;-),

dein zweites Mail von heute habe ich gelesen. Komme leider erst jetzt zum
Antworten des ersten. Kam überraschender Besuch dazwischen. In deinem Text
gehts weiter.
Um es vorab zu sagen, ihr müsst höllisch aufpassen, dass ihr nicht ins
offene Messer lauft. Auf dem Weg seid ihr schon. Ich kann in aller Kürze nur
auf einige Gefahren hinweisen. Alle Fallstricke kennt ein Außenstehender
natürlich nicht.
Vielleicht irre ich mich ja auch. Das bleibt zu hoffen und würde mich für
euch alle freuen.

Allein, Gefahren können nur diejenigen vorbeugen, die von ihnen wissen.
Sollten sie nicht eintreffen - umso besser.


Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain







Tja, ich war wohl mal wieder etwas voreilig :o(
Mein LG hat die Kinder grade zum Umgang abgeholt. Die beiden standen schon
am Parkplatz vorm Haus und sagten "Papa wir können gleich losfahren", er hat
dann nochmal geklingelt und als sie aufmachte fragte sie nur was willst du
denn noch.

[Hartmut Schewe]
Das Beste ist, dass die Kinder auf einmal mitkommen durften. Nach allem
Vorangegangenem heißt es aber: "Nachtigall, ick hör dir trappsen ..."

Er sagte ihr dass er mal mit ihr reden möchte wegen der Geldanlage, sie dann
nur "du hattest genug Zeit das hab ich jetzt an meine Anwältin gegeben, ich
habe ja einen Titel in der Hand und werde das Geld per Gerichtsvollzieher
eintreiben." Hallo??????????? Was geht denn hier?????? Hat die se noch
alle??????????? Er sprach noch den von mir im Posting angesprochenen
Bausparvertrag an und seine Idee dazu, nein auf gar keinen Fall ich habe
einen Sparvertrag gemacht und den hast du zu unterschreiben!

[Hartmut Schewe]
Habt ihr die Exe NACHWEISLICH darüber informiert, dass das Geld für die
Kinder einbezahlt wurde? Wenn nicht, ist sie formaljuristisch im Recht.

Er kam natürlich wieder völlig fertig nach Hause und fragte mich nur was im
Scheidungsurteil steht. ????????????????????????

Wir haben jetzt den Unterhaltsvergleich rausgesucht und da steht folgendes:

Zitat:
der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin

[Hartmut Schewe]
eben! An die Klägerin!!! Sie ist die Vermögenssorgeberechtigte (oder wie das
heißt). Folglich ist das Geld an sie zu überweisen! So einfach ist das.

für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von 30?
pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der Kinder
anzulegen sind

[Hartmut Schewe]
... von Mami anzulegen ...

und für die ausschließlich die Kinder bezugsberechtigt sind, wobei die
Sparbücher bis zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung des jeweiligen
Kindes gesperrt sind.

[Hartmut Schewe]
Immerhin. Aber, wer überprüft die Einhaltung dieses Punktes des Vergleichs?
Das Gericht prüft nicht, dein LG darf nicht ... ?

Der Betrag ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.

Die Ex hat ohne sich mit meinem LG abzusprechen (lediglich eine Aufforderung
zur Unterschrift per Mail geschickt)einen Sparvertrag bei ihrer Bank
abgeschlossen, dieser beruht bei einer bestimmten Verzinsung wahrscheinlich
auf einer Lebensversicherung oder ähnlichem.....mein LG hat die Unterlagen
ja nicht gesehen und auch nichts über eine Verzinsung oder ähnliches. Er
möchte jedoch auf gar keinen Fall eine Lebensversicherung oder sonstiges.

[Hartmut Schewe]
so wie du die Sache schilderst, hat er auch nichts zu wollen. Außer zu
löhnen. Er sollte nur darauf achten, dass die Gelder nicht "zweckentfremdet"
werden. Sollte das ein Papi tun, würde höchstwahrscheinlich die volle Gewalt
des Gesetzes über ihn hereinbrechen. Bei Mamis hat richter etwas mehr
Geduld.
Aber wie überprüfen? Steht davon was im Vergleich? Bestimmt nicht.


Das Geld für die Monate Nov.05, Dez.05 und Jan.06 liegt auf einem Sparbuch
und wartet nur darauf auf ein auf den Namen des jeweiligen Kindes
ausgestelltes Sparbuch gebucht zu werden.

[Hartmut Schewe]
Is nich! Das Geld wartet vermutlich (ich kenne den Text des Vergleiches
nicht) darauf an Mami überwiesen zu werden, auf das sie es
vereinbarungsgemäß anlege.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen und ihr mitteilen was heute
war.

[Hartmut Schewe]
Sollte sich die Sache wie von dir geschildert verhalten, wird er von ihr
keine andere Antwort erhalten.

Kann er gezwungen werden etwas zu unterschreiben was er nicht will?

[Hartmut Schewe]
Ja!

Er möchte jetzt ganz einfach nur 2 Sparbücher anlegen, im Vergleich steht
ja auch nur Sparbücher, und sich nicht mehr die Mühe machen nach einer
günstigen Anlageform zu suchen. Auf jeden Fall möchte er jetzt erst recht
nicht machen was die Ex will (kommt sehr selten vor, normalerweise nimmt er
den Weg geringsten des Widerstands)diese Sache hat ihm mal wieder deutlich
gemacht dass sie immer um ihre Rechte weiß und diese auch wahrnimmt aber
ihre eigenen Pflichten vernachlässigt.


[Hartmut Schewe]
Diese ihr nachgeworfene Machtposition wird sie ihm jetzt demonstrieren.
Siehe Gang zur Anwältin.

Frage zum Schluß: hat die Ex mit einem Vergleich schon einen Titel in der
Hand?

[Hartmut Schewe]
Das ist ein Titel von höchsten Graden. "... Festgemauert in die Erden ...".
Gegen ein Urteil kannst du juristisch angehen, gegen einen Vergleich nicht.
Es sei denn, die Grundlagen des Vergleichs ändern sich wesentlich. Aber das
muss richter erst mal anerkennen. Was glaubst du, weshalb Richter Väter oft
zum Vergleich drängen?

Habe mich mit sowas noch nie so richtig auseinander gesetzt und war bisher
eher der Meinung dass bei einem Vergleich beide Parteien sich über etwas
geeinigt haben (sich natürlich auch daran halten müssen) und dies nicht vom
Richter einfach so festgelegt wurde. Öhmmmm..... Klärt mich Doofe doch bitte
mal auf *gg*

[Hartmut Schewe]
So schlau war ich auch mal. Ließ mich von OLG-Richtern zu einem Vergleich
nötigen, der nicht vorteilhaft war. Lange habe ich mich über meine Anwältin
geärgert, weil sie mich nicht davon abhielt. Im Nachhinein muss ich ihr
Recht geben, es war die beste aller schlechten Lösungen. Allerdings kannte
sie "meinen" Fall schon lange und besaß in dieser Situation mehr Weitblick
als ich. Ist aber selten. Sowas.

Ich könnte jetzt mal wieder so richtig k***** und hatte mich auf das We
gefreut, zumal ich frei habe und mich gerne mal mit den beiden beschäftigt
hätte. Nun ist mir die Lust gründlich vergangen weil ich jedesmal an diese
Geldgeile Ex denken muß......auch wenn es hier um Geld für die Kids geht und
ich ihnen dieses von Herzen gönne, ich wäre als Kind froh gewesen wenn mein
Vater nur halb soviel Interesse für seine Kinder gehabt hätte.

[Hartmut Schewe]
Das mit den Kindern hat ja erfreulicherweise geklappt. Wenn meine Exe auf
einmal zugänglich war, wusste ich genau, da kommt noch was. Aber das muss ja
nicht immer so sein.

Bin mal auf Eure Antworten gespannt.

LG
Majo

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Re: Geldanlage fXr Kinder

... tja, so kann's gehen. Ich hatte mich auch etwas gewundert, aber na ja.
So spielt das Leben ;-)


Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 27. Januar 2006 23:09
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Boah......bin ich ein Dussel *gg*, hab jetzt erst Deine Anmerkungen in
deinem posting bemerkt und gelesen :o)
Hätte Ingrid ja einige Antworten ersparen können wenn ichs gleich gelesen
hätte, is ja klar und deutlich *kopfübermichselbstschüttelnmuß* aua
Ich steh ja schon manchmal auf der Leitung aber auf dieser bin ich wohl
festgefroren.
----- Original Message -----
From: HaSch
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Friday, January 20, 2006 11:50 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo ;-),

dein zweites Mail von heute habe ich gelesen. Komme leider erst jetzt zum
Antworten des ersten. Kam überraschender Besuch dazwischen. In deinem Text
gehts weiter.
Um es vorab zu sagen, ihr müsst höllisch aufpassen, dass ihr nicht ins
offene Messer lauft. Auf dem Weg seid ihr schon. Ich kann in aller Kürze nur
auf einige Gefahren hinweisen. Alle Fallstricke kennt ein Außenstehender
natürlich nicht.
Vielleicht irre ich mich ja auch. Das bleibt zu hoffen und würde mich für
euch alle freuen.

Allein, Gefahren können nur diejenigen vorbeugen, die von ihnen wissen.
Sollten sie nicht eintreffen - umso besser.


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Hartmut Schewe
Im Hau 15
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