Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin

Geldanlage für Kinder

Geldanlage für Kinder

Hallo an alle,

nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.

Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa Stufe6 - der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay. Statt 247€ zahlt er jetzt 257€ pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie das nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn mein LG ab November05 pro Kind 30€ monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann würde sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2 Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.

Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt, das dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr durchsprechen. Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand und schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge unterbreiten. Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht von ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail geschickt, es ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.

Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich nicht weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er ihn weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt und jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am 18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben beide Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre 30€ monatlich auf ein Sparbuch.

So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:

Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen, wenn er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft sollte dies schriftlich erfolgen.

Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und zum Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?

Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen, geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.

LG
Majo


Re: Geldanlage für Kinder

Tja, ich war wohl mal wieder etwas voreilig :o(
Mein LG hat die Kinder grade zum Umgang abgeholt. Die beiden standen schon am Parkplatz vorm Haus und sagten "Papa wir können gleich losfahren", er hat dann nochmal geklingelt und als sie aufmachte fragte sie nur was willst du denn noch.

Er sagte ihr dass er mal mit ihr reden möchte wegen der Geldanlage, sie dann nur "du hattest genug Zeit das hab ich jetzt an meine Anwältin gegeben, ich habe ja einen Titel in der Hand und werde das Geld per Gerichtsvollzieher eintreiben." Hallo??????????? Was geht denn hier?????? Hat die se noch alle??????????? Er sprach noch den von mir im Posting angesprochenen Bausparvertrag an und seine Idee dazu, nein auf gar keinen Fall ich habe einen Sparvertrag gemacht und den hast du zu unterschreiben!

Er kam natürlich wieder völlig fertig nach Hause und fragte mich nur was im Scheidungsurteil steht. ????????????????????????

Wir haben jetzt den Unterhaltsvergleich rausgesucht und da steht folgendes:

Zitat:
der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von 30€ pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der Kinder anzulegen sind und für die ausschließlich die Kinder bezugsberechtigt sind, wobei die Sparbücher bis zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung des jeweiligen Kindes gesperrt sind.Der Betrag ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.

Die Ex hat ohne sich mit meinem LG abzusprechen (lediglich eine Aufforderung zur Unterschrift per Mail geschickt)einen Sparvertrag bei ihrer Bank abgeschlossen, dieser beruht bei einer bestimmten Verzinsung wahrscheinlich auf einer Lebensversicherung oder ähnlichem.....mein LG hat die Unterlagen ja nicht gesehen und auch nichts über eine Verzinsung oder ähnliches. Er möchte jedoch auf gar keinen Fall eine Lebensversicherung oder sonstiges.

Das Geld für die Monate Nov.05, Dez.05 und Jan.06 liegt auf einem Sparbuch und wartet nur darauf auf ein auf den Namen des jeweiligen Kindes ausgestelltes Sparbuch gebucht zu werden.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen und ihr mitteilen was heute war.
Kann er gezwungen werden etwas zu unterschreiben was er nicht will? Er möchte jetzt ganz einfach nur 2 Sparbücher anlegen, im Vergleich steht ja auch nur Sparbücher, und sich nicht mehr die Mühe machen nach einer günstigen Anlageform zu suchen. Auf jeden Fall möchte er jetzt erst recht nicht machen was die Ex will (kommt sehr selten vor, normalerweise nimmt er den Weg geringsten des Widerstands)diese Sache hat ihm mal wieder deutlich gemacht dass sie immer um ihre Rechte weiß und diese auch wahrnimmt aber ihre eigenen Pflichten vernachlässigt.

Frage zum Schluß: hat die Ex mit einem Vergleich schon einen Titel in der Hand? Habe mich mit sowas noch nie so richtig auseinander gesetzt und war bisher eher der Meinung dass bei einem Vergleich beide Parteien sich über etwas geeinigt haben (sich natürlich auch daran halten müssen) und dies nicht vom Richter einfach so festgelegt wurde. Öhmmmm..... Klärt mich Doofe doch bitte mal auf *gg*

Ich könnte jetzt mal wieder so richtig k***** und hatte mich auf das We gefreut, zumal ich frei habe und mich gerne mal mit den beiden beschäftigt hätte. Nun ist mir die Lust gründlich vergangen weil ich jedesmal an diese Geldgeile Ex denken muß......auch wenn es hier um Geld für die Kids geht und ich ihnen dieses von Herzen gönne, ich wäre als Kind froh gewesen wenn mein Vater nur halb soviel Interesse für seine Kinder gehabt hätte.

Bin mal auf Eure Antworten gespannt.

LG
Majo


Re: Geldanlage fXr Kinder

Tach Ketschup, nee, Majo ;-),

wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in gegenseitigem
Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht mal
ne Henne.

Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest gemacht
werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht
selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so ist
wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er seine
Mandantin entsprechend beraten.

Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als vorher,
können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein sagen.

Oder sollen die € 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die Exe
Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder


Hallo an alle,

nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf
dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.

Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin
stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa Stufe6
- der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein
Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay. Statt
247€ zahlt er jetzt 257€ pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in
einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie das
nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn mein
LG ab November05 pro Kind 30€ monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann würde
sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas
vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2
Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen
bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.

Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt, das
dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja
logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr durchsprechen.
Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand und
schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge unterbreiten.
Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht von
ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail geschickt, es
ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.

Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre
bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich nicht
weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er ihn
weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt und
jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am
18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben beide
Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre 30€
monatlich auf ein Sparbuch.

So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:

Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen, wenn
er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft sollte
dies schriftlich erfolgen.

Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und zum
Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher
einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?

Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen,
geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.

LG
Majo

Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo HaSch,

Majo ohne naise (oder heißt es näse*fg*) *gg*

Erstmal DANKE

Das mit dem Notar wird sich wohl erledigen, die wird sich kaum freiwillig zu einem begeben müßte sie ja mit Bus und Bahn fahren oder von meinem LG abgeholt werden. Ausserdem....NULL Einigung....wenn sie auf irgendwas eingeht muß sie ja von ihrem Recht abweichen.

Die Sparbücher sollen für beide gesperrt sein, also ein Und Konto......würde von meinem Denken reichen wenn mein LG einmal im Jahr alle Buchungen nachtragen lässt und ihr eine Kopie der jeweiligen Sparbuchseite in die Hand drückt......

Hatte wohl während Du hier geantwortet hast bereits ein weiteres posting verfasst.

Ich werde jetzt auf Arbeit 2 Eröffnungsformulare und alle weiteren nötigen Formulare mitnehmen, da können wir zu Hause soweit alles fertig machen, mein LG nimmt das Ganze dann am nächsten Umgangswe mit zur Unterschrift und um die BPA Daten einzutragen, ich nehme es wieder mit auf Arbeit und eröffne die Dinger mit Sperre und allem drumunddran. Dauerauftrag einrichten und gut is. So muß sie ihren Platta**** nicht mal in Bewegung setzen.
Wenn sie sich weigert hat sie eben Pech, dann wird das bisherige weitergeführt.

Bis denne








----- Original Message -----
From: HaSch
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin
Sent: Friday, January 20, 2006 6:19 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Tach Ketschup, nee, Majo ;-),

wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in gegenseitigem
Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht mal
ne Henne.

Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest gemacht
werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht
selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so ist
wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er seine
Mandantin entsprechend beraten.

Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als vorher,
können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein sagen.

Oder sollen die ? 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die Exe
Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder


Hallo an alle,

nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf
dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.

Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin
stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa Stufe6
- der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein
Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay. Statt
247? zahlt er jetzt 257? pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in
einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie das
nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn mein
LG ab November05 pro Kind 30? monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann würde
sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas
vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2
Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen
bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.

Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt, das
dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja
logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr durchsprechen.
Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand und
schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge unterbreiten.
Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht von
ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail geschickt, es
ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.

Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre
bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich nicht
weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er ihn
weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt und
jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am
18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben beide
Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre 30?
monatlich auf ein Sparbuch.

So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:

Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen, wenn
er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft sollte
dies schriftlich erfolgen.

Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und zum
Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher
einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?

Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen,
geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.

LG
Majo

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Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Majo ;-),

dein zweites Mail von heute habe ich gelesen. Komme leider erst jetzt zum
Antworten des ersten. Kam überraschender Besuch dazwischen. In deinem Text
gehts weiter.
Um es vorab zu sagen, ihr müsst höllisch aufpassen, dass ihr nicht ins
offene Messer lauft. Auf dem Weg seid ihr schon. Ich kann in aller Kürze nur
auf einige Gefahren hinweisen. Alle Fallstricke kennt ein Außenstehender
natürlich nicht.
Vielleicht irre ich mich ja auch. Das bleibt zu hoffen und würde mich für
euch alle freuen.

Allein, Gefahren können nur diejenigen vorbeugen, die von ihnen wissen.
Sollten sie nicht eintreffen - umso besser.


Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain







Tja, ich war wohl mal wieder etwas voreilig :o(
Mein LG hat die Kinder grade zum Umgang abgeholt. Die beiden standen schon
am Parkplatz vorm Haus und sagten "Papa wir können gleich losfahren", er hat
dann nochmal geklingelt und als sie aufmachte fragte sie nur was willst du
denn noch.

[Hartmut Schewe]
Das Beste ist, dass die Kinder auf einmal mitkommen durften. Nach allem
Vorangegangenem heißt es aber: "Nachtigall, ick hör dir trappsen ..."

Er sagte ihr dass er mal mit ihr reden möchte wegen der Geldanlage, sie dann
nur "du hattest genug Zeit das hab ich jetzt an meine Anwältin gegeben, ich
habe ja einen Titel in der Hand und werde das Geld per Gerichtsvollzieher
eintreiben." Hallo??????????? Was geht denn hier?????? Hat die se noch
alle??????????? Er sprach noch den von mir im Posting angesprochenen
Bausparvertrag an und seine Idee dazu, nein auf gar keinen Fall ich habe
einen Sparvertrag gemacht und den hast du zu unterschreiben!

[Hartmut Schewe]
Habt ihr die Exe NACHWEISLICH darüber informiert, dass das Geld für die
Kinder einbezahlt wurde? Wenn nicht, ist sie formaljuristisch im Recht.

Er kam natürlich wieder völlig fertig nach Hause und fragte mich nur was im
Scheidungsurteil steht. ????????????????????????

Wir haben jetzt den Unterhaltsvergleich rausgesucht und da steht folgendes:

Zitat:
der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin

[Hartmut Schewe]
eben! An die Klägerin!!! Sie ist die Vermögenssorgeberechtigte (oder wie das
heißt). Folglich ist das Geld an sie zu überweisen! So einfach ist das.

für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von 30€
pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der Kinder
anzulegen sind

[Hartmut Schewe]
... von Mami anzulegen ...

und für die ausschließlich die Kinder bezugsberechtigt sind, wobei die
Sparbücher bis zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung des jeweiligen
Kindes gesperrt sind.

[Hartmut Schewe]
Immerhin. Aber, wer überprüft die Einhaltung dieses Punktes des Vergleichs?
Das Gericht prüft nicht, dein LG darf nicht ... ?

Der Betrag ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.

Die Ex hat ohne sich mit meinem LG abzusprechen (lediglich eine Aufforderung
zur Unterschrift per Mail geschickt)einen Sparvertrag bei ihrer Bank
abgeschlossen, dieser beruht bei einer bestimmten Verzinsung wahrscheinlich
auf einer Lebensversicherung oder ähnlichem.....mein LG hat die Unterlagen
ja nicht gesehen und auch nichts über eine Verzinsung oder ähnliches. Er
möchte jedoch auf gar keinen Fall eine Lebensversicherung oder sonstiges.

[Hartmut Schewe]
so wie du die Sache schilderst, hat er auch nichts zu wollen. Außer zu
löhnen. Er sollte nur darauf achten, dass die Gelder nicht "zweckentfremdet"
werden. Sollte das ein Papi tun, würde höchstwahrscheinlich die volle Gewalt
des Gesetzes über ihn hereinbrechen. Bei Mamis hat richter etwas mehr
Geduld.
Aber wie überprüfen? Steht davon was im Vergleich? Bestimmt nicht.


Das Geld für die Monate Nov.05, Dez.05 und Jan.06 liegt auf einem Sparbuch
und wartet nur darauf auf ein auf den Namen des jeweiligen Kindes
ausgestelltes Sparbuch gebucht zu werden.

[Hartmut Schewe]
Is nich! Das Geld wartet vermutlich (ich kenne den Text des Vergleiches
nicht) darauf an Mami überwiesen zu werden, auf das sie es
vereinbarungsgemäß anlege.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen und ihr mitteilen was heute
war.

[Hartmut Schewe]
Sollte sich die Sache wie von dir geschildert verhalten, wird er von ihr
keine andere Antwort erhalten.

Kann er gezwungen werden etwas zu unterschreiben was er nicht will?

[Hartmut Schewe]
Ja!

Er möchte jetzt ganz einfach nur 2 Sparbücher anlegen, im Vergleich steht
ja auch nur Sparbücher, und sich nicht mehr die Mühe machen nach einer
günstigen Anlageform zu suchen. Auf jeden Fall möchte er jetzt erst recht
nicht machen was die Ex will (kommt sehr selten vor, normalerweise nimmt er
den Weg geringsten des Widerstands)diese Sache hat ihm mal wieder deutlich
gemacht dass sie immer um ihre Rechte weiß und diese auch wahrnimmt aber
ihre eigenen Pflichten vernachlässigt.


[Hartmut Schewe]
Diese ihr nachgeworfene Machtposition wird sie ihm jetzt demonstrieren.
Siehe Gang zur Anwältin.

Frage zum Schluß: hat die Ex mit einem Vergleich schon einen Titel in der
Hand?

[Hartmut Schewe]
Das ist ein Titel von höchsten Graden. "... Festgemauert in die Erden ...".
Gegen ein Urteil kannst du juristisch angehen, gegen einen Vergleich nicht.
Es sei denn, die Grundlagen des Vergleichs ändern sich wesentlich. Aber das
muss richter erst mal anerkennen. Was glaubst du, weshalb Richter Väter oft
zum Vergleich drängen?

Habe mich mit sowas noch nie so richtig auseinander gesetzt und war bisher
eher der Meinung dass bei einem Vergleich beide Parteien sich über etwas
geeinigt haben (sich natürlich auch daran halten müssen) und dies nicht vom
Richter einfach so festgelegt wurde. Öhmmmm..... Klärt mich Doofe doch bitte
mal auf *gg*

[Hartmut Schewe]
So schlau war ich auch mal. Ließ mich von OLG-Richtern zu einem Vergleich
nötigen, der nicht vorteilhaft war. Lange habe ich mich über meine Anwältin
geärgert, weil sie mich nicht davon abhielt. Im Nachhinein muss ich ihr
Recht geben, es war die beste aller schlechten Lösungen. Allerdings kannte
sie "meinen" Fall schon lange und besaß in dieser Situation mehr Weitblick
als ich. Ist aber selten. Sowas.

Ich könnte jetzt mal wieder so richtig k***** und hatte mich auf das We
gefreut, zumal ich frei habe und mich gerne mal mit den beiden beschäftigt
hätte. Nun ist mir die Lust gründlich vergangen weil ich jedesmal an diese
Geldgeile Ex denken muß......auch wenn es hier um Geld für die Kids geht und
ich ihnen dieses von Herzen gönne, ich wäre als Kind froh gewesen wenn mein
Vater nur halb soviel Interesse für seine Kinder gehabt hätte.

[Hartmut Schewe]
Das mit den Kindern hat ja erfreulicherweise geklappt. Wenn meine Exe auf
einmal zugänglich war, wusste ich genau, da kommt noch was. Aber das muss ja
nicht immer so sein.

Bin mal auf Eure Antworten gespannt.

LG
Majo

Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Majo,

wie Hartmut schon schreibt, ist Euer Vorgehen nicht ohne Risiko. Aber
wenn Ihr es schon so machen wollt, wie unten beschrieben bitte
folgendes:

Nicht bis zum Umgangswochenende warten und persönlich übergeben. Er hat
dann keinen Zeugen.

Mache die Unterlagen soweit fertig, dass sie nur noch unterschreiben
muss und schickt es ihr (natürlich mit den Bankunterlagen) mit einem
sachlichen Brief gleich drei mal.

1. an die Ex per Einschreiben mit Rückschein
2. an die Ex per Einwurfeinschreiben
3. an die Anwältin der Ex, mit der Bitte um Weiterleitung

So kann sie nachher nicht behaupten sie hätte nichts bekommen. Nur
Einschreiben/Rückschein ist gefährlich, weil, wenn sie nicht da ist,
wenn der Postbote klingelt, sie es nicht abholen muss. Gilt dann als
nicht zugestellt (guckst Du hier im Forum in die Urteile).

An die Anwältin auch, damit die sich gar nicht erst auf den Weg macht,
einen Sturm im Wasserglas zu entfachen. Evtl. kann, bei diesem Vorgehen,
es vom Gericht so ausgelegt werden, dass der Ex in diesem Verfahren das
Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Da der Vergleich ja nicht wirklich
eindeutig formuliert und daher Auslegungsfähig ist.

Für alle die Mitlesen, ergeht hiermit noch einmal der Tipp: übt Euer
Männer darin, dass sie bei vorgeschlagenen Vergleichen bei Gericht, sich
„Bedenkzeit“ erbitten. Wird meist genehmigt. Und zwar die Zeit so
erbeten, dass sie ab Zustellung des vorgeschlagenen Vergleichstextes
läuft. Auch Richter formulieren in der Hitze des Gefechtes Vergleiche
schludrig, und Anwälte bemerken oft nicht die Fallen die in der
Formulierung stecken. Dies passiert umso leichter, da sie es ja nur
flüchtig hören.

Wenn man den Text vor sich liegen hat, kann man ihn mit mehreren Leuten
besprechen und dann fällt dem Einen oder Anderen doch noch was auf. Mir
fiel z. B. bei dem Vergleich (falls Du es vollständig wiedergegeben
hast) z. B. noch auf, dass nichts davon drin steht, dass sich durch die
Einzahlung auf dem Sparbuch die Unterhaltszahlungen verringern. Es steht
nichts drin, was passiert, wenn er sich die 30 Euro wegen Krankheit,
Arbeitslosigkeit usw. nicht mehr leisten kann.

OLG’s haben die große Angewohnheit, lieber Vergleiche „zu vermitteln“
als Urteile zu sprechen. Also sollte das ALLEN vor dem Gang zur
mündlichen Verhandlung fest ins Hirnkastl gelegt werden.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 02:48
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo HaSch,

Majo ohne naise (oder heißt es näse*fg*) *gg*

Erstmal DANKE

Das mit dem Notar wird sich wohl erledigen, die wird sich kaum
freiwillig zu einem begeben müßte sie ja mit Bus und Bahn fahren oder
von meinem LG abgeholt werden. Ausserdem....NULL Einigung....wenn sie
auf irgendwas eingeht muß sie ja von ihrem Recht abweichen.

Die Sparbücher sollen für beide gesperrt sein, also ein Und
Konto......würde von meinem Denken reichen wenn mein LG einmal im Jahr
alle Buchungen nachtragen lässt und ihr eine Kopie der jeweiligen
Sparbuchseite in die Hand drückt......

Hatte wohl während Du hier geantwortet hast bereits ein weiteres posting
verfasst.

Ich werde jetzt auf Arbeit 2 Eröffnungsformulare und alle weiteren
nötigen Formulare mitnehmen, da können wir zu Hause soweit alles fertig
machen, mein LG nimmt das Ganze dann am nächsten Umgangswe mit zur
Unterschrift und um die BPA Daten einzutragen, ich nehme es wieder mit
auf Arbeit und eröffne die Dinger mit Sperre und allem drumunddran.
Dauerauftrag einrichten und gut is. So muß sie ihren Platta**** nicht
mal in Bewegung setzen.
Wenn sie sich weigert hat sie eben Pech, dann wird das bisherige
weitergeführt.

Bis denne








----- Original Message -----
From: HaSch
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Friday, January 20, 2006 6:19 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Tach Ketschup, nee, Majo ;-),

wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in
gegenseitigem
Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht
mal
ne Henne.

Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest
gemacht
werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht
selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so
ist
wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er
seine
Mandantin entsprechend beraten.

Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als
vorher,
können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein
sagen.

Oder sollen die ? 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die
Exe
Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so
kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder


Hallo an alle,

nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf
dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.

Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin
stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa
Stufe6
- der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein
Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay.
Statt
247? zahlt er jetzt 257? pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in
einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie
das
nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn
mein
LG ab November05 pro Kind 30? monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann
würde
sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas
vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2
Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen
bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.

Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt,
das
dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja
logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr
durchsprechen.
Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand
und
schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge
unterbreiten.
Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht
von
ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail
geschickt, es
ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.

Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre
bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich
nicht
weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er
ihn
weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt
und
jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am
18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben
beide
Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre
30?
monatlich auf ein Sparbuch.

So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:

Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen,
wenn
er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft
sollte
dies schriftlich erfolgen.

Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und
zum
Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher
einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?

Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen,
geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.

LG
Majo

Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Majo

die einfachste Lösung währe ein Ausbildungsvertrag bzw. Lebensversicherung.
Dein LG schließt diesen Vertrag ab und verpflichtet sich für die Einzahlung.
Laufzeitdauer bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Nutznießer am Ende der Laufzeit ist der Sohn.
Auszahlung im Todesfall des Sohnes wäre dein LG, eventuell mit dem Zusatz für Beerdigungskosten.

Je eine Kopie an die KM und Gericht schicken, dann sehen sie das der Vergleich eingehalten wurde.

Vorteile:
100 % Sicherheit das im Lebensfall der Sohn Nutznießer ist.
Der Vater und die Mutter haben kein zugriff auf das Geld.
Im Totesfall ist das Geld auch Zweckgebunden.


Gruß Peter

Alles was recht ist, außer im Familienrecht

Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Ingrid,

das mit den Einschreiben leuchtet mir ein, ist wohl bei ihr auch nötig.

Habe den Vergleich abgeschrieben, also komplett widergegeben, denke ich.
Die insgesamt 60? werden nicht vom KU abgezogen, sind zusätzlich. Die Ex wollte viel mehr Unterhalt für die Kids und für sich was sie ja nicht bekam und daher von ihr diese Forderung.
Mein LG hat ja wie erwähnt bereits 2 Sparbücher laufen auf die früher immer kleine Beträge eingezahlt wurden um für die Kinder etwas anzusparen, das war flexibel, wenn es finanziell gut lief ging was ein, wenn nicht, dann mal weniger bis garnichts. Jetzt hat er sich halt verpflichtet. Mein LG ist Freiberufler und damit von Aufträgen abhängig (wie alle mit dem Vermerk selbstständig *gg*), es ist so dass in einem Monat richtig viel Arbeit und natürlich auch Honorar anfällt und die nächsten 3 Monate dann garnichts kommt. Da der KU oberste Priorität hat habe ich schon des öfteren von meinem Gehalt auf sein Konto gebucht, nur damit der KU auch am 1. überwiesen wird. Ich arbeite allerdings auch nur TZ, verdiene also nicht die Unsummen.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen um sich bei ihr nochmal zu erkundigen was es mit dem Titel auf sich hat, denn der Spruch "ich habe einen Titel gegen dich" hat ihn am meisten irrittiert. Und ich bin immer noch doof weil ich nicht weiß ob man bei einem Vergleich einen Titel hat????????

LG
Majo
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:29 AM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

wie Hartmut schon schreibt, ist Euer Vorgehen nicht ohne Risiko. Aber
wenn Ihr es schon so machen wollt, wie unten beschrieben bitte
folgendes:

Nicht bis zum Umgangswochenende warten und persönlich übergeben. Er hat
dann keinen Zeugen.

Mache die Unterlagen soweit fertig, dass sie nur noch unterschreiben
muss und schickt es ihr (natürlich mit den Bankunterlagen) mit einem
sachlichen Brief gleich drei mal.

1. an die Ex per Einschreiben mit Rückschein
2. an die Ex per Einwurfeinschreiben
3. an die Anwältin der Ex, mit der Bitte um Weiterleitung

So kann sie nachher nicht behaupten sie hätte nichts bekommen. Nur
Einschreiben/Rückschein ist gefährlich, weil, wenn sie nicht da ist,
wenn der Postbote klingelt, sie es nicht abholen muss. Gilt dann als
nicht zugestellt (guckst Du hier im Forum in die Urteile).

An die Anwältin auch, damit die sich gar nicht erst auf den Weg macht,
einen Sturm im Wasserglas zu entfachen. Evtl. kann, bei diesem Vorgehen,
es vom Gericht so ausgelegt werden, dass der Ex in diesem Verfahren das
Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Da der Vergleich ja nicht wirklich
eindeutig formuliert und daher Auslegungsfähig ist.

Für alle die Mitlesen, ergeht hiermit noch einmal der Tipp: übt Euer
Männer darin, dass sie bei vorgeschlagenen Vergleichen bei Gericht, sich
"Bedenkzeit" erbitten. Wird meist genehmigt. Und zwar die Zeit so
erbeten, dass sie ab Zustellung des vorgeschlagenen Vergleichstextes
läuft. Auch Richter formulieren in der Hitze des Gefechtes Vergleiche
schludrig, und Anwälte bemerken oft nicht die Fallen die in der
Formulierung stecken. Dies passiert umso leichter, da sie es ja nur
flüchtig hören.

Wenn man den Text vor sich liegen hat, kann man ihn mit mehreren Leuten
besprechen und dann fällt dem Einen oder Anderen doch noch was auf. Mir
fiel z. B. bei dem Vergleich (falls Du es vollständig wiedergegeben
hast) z. B. noch auf, dass nichts davon drin steht, dass sich durch die
Einzahlung auf dem Sparbuch die Unterhaltszahlungen verringern. Es steht
nichts drin, was passiert, wenn er sich die 30 Euro wegen Krankheit,
Arbeitslosigkeit usw. nicht mehr leisten kann.

OLG's haben die große Angewohnheit, lieber Vergleiche "zu vermitteln"
als Urteile zu sprechen. Also sollte das ALLEN vor dem Gang zur
mündlichen Verhandlung fest ins Hirnkastl gelegt werden.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 02:48
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo HaSch,

Majo ohne naise (oder heißt es näse*fg*) *gg*

Erstmal DANKE

Das mit dem Notar wird sich wohl erledigen, die wird sich kaum
freiwillig zu einem begeben müßte sie ja mit Bus und Bahn fahren oder
von meinem LG abgeholt werden. Ausserdem....NULL Einigung....wenn sie
auf irgendwas eingeht muß sie ja von ihrem Recht abweichen.

Die Sparbücher sollen für beide gesperrt sein, also ein Und
Konto......würde von meinem Denken reichen wenn mein LG einmal im Jahr
alle Buchungen nachtragen lässt und ihr eine Kopie der jeweiligen
Sparbuchseite in die Hand drückt......

Hatte wohl während Du hier geantwortet hast bereits ein weiteres posting
verfasst.

Ich werde jetzt auf Arbeit 2 Eröffnungsformulare und alle weiteren
nötigen Formulare mitnehmen, da können wir zu Hause soweit alles fertig
machen, mein LG nimmt das Ganze dann am nächsten Umgangswe mit zur
Unterschrift und um die BPA Daten einzutragen, ich nehme es wieder mit
auf Arbeit und eröffne die Dinger mit Sperre und allem drumunddran.
Dauerauftrag einrichten und gut is. So muß sie ihren Platta**** nicht
mal in Bewegung setzen.
Wenn sie sich weigert hat sie eben Pech, dann wird das bisherige
weitergeführt.

Bis denne








----- Original Message -----
From: HaSch
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Friday, January 20, 2006 6:19 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Tach Ketschup, nee, Majo ;-),

wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in
gegenseitigem
Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht
mal
ne Henne.

Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest
gemacht
werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht
selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so
ist
wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er
seine
Mandantin entsprechend beraten.

Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als
vorher,
können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein
sagen.

Oder sollen die ? 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die
Exe
Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so
kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder


Hallo an alle,

nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf
dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.

Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin
stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa
Stufe6
- der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein
Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay.
Statt
247? zahlt er jetzt 257? pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in
einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie
das
nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn
mein
LG ab November05 pro Kind 30? monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann
würde
sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas
vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2
Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen
bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.

Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt,
das
dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja
logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr
durchsprechen.
Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand
und
schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge
unterbreiten.
Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht
von
ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail
geschickt, es
ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.

Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre
bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich
nicht
weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er
ihn
weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt
und
jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am
18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben
beide
Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre
30?
monatlich auf ein Sparbuch.

So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:

Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen,
wenn
er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft
sollte
dies schriftlich erfolgen.

Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und
zum
Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher
einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?

Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen,
geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.

LG
Majo

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Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Majo,

Du hast den Vergleich abgeschrieben, aber lesen kann ich ihn trotzdem
nicht.

Ein Vergleich ist ein Titel, genauso wie ein Urteil wo der Unterhalt
festgelegt wurde.

Grüßle
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 22:20
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Ingrid,

das mit den Einschreiben leuchtet mir ein, ist wohl bei ihr auch nötig.

Habe den Vergleich abgeschrieben, also komplett widergegeben, denke ich.
Die insgesamt 60? werden nicht vom KU abgezogen, sind zusätzlich. Die Ex
wollte viel mehr Unterhalt für die Kids und für sich was sie ja nicht
bekam und daher von ihr diese Forderung.
Mein LG hat ja wie erwähnt bereits 2 Sparbücher laufen auf die früher
immer kleine Beträge eingezahlt wurden um für die Kinder etwas
anzusparen, das war flexibel, wenn es finanziell gut lief ging was ein,
wenn nicht, dann mal weniger bis garnichts. Jetzt hat er sich halt
verpflichtet. Mein LG ist Freiberufler und damit von Aufträgen abhängig
(wie alle mit dem Vermerk selbstständig *gg*), es ist so dass in einem
Monat richtig viel Arbeit und natürlich auch Honorar anfällt und die
nächsten 3 Monate dann garnichts kommt. Da der KU oberste Priorität hat
habe ich schon des öfteren von meinem Gehalt auf sein Konto gebucht, nur
damit der KU auch am 1. überwiesen wird. Ich arbeite allerdings auch nur
TZ, verdiene also nicht die Unsummen.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen um sich bei ihr nochmal zu
erkundigen was es mit dem Titel auf sich hat, denn der Spruch "ich habe
einen Titel gegen dich" hat ihn am meisten irrittiert. Und ich bin immer
noch doof weil ich nicht weiß ob man bei einem Vergleich einen Titel
hat????????

LG
Majo
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:29 AM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

wie Hartmut schon schreibt, ist Euer Vorgehen nicht ohne Risiko. Aber
wenn Ihr es schon so machen wollt, wie unten beschrieben bitte
folgendes:

Nicht bis zum Umgangswochenende warten und persönlich übergeben. Er hat
dann keinen Zeugen.

Mache die Unterlagen soweit fertig, dass sie nur noch unterschreiben
muss und schickt es ihr (natürlich mit den Bankunterlagen) mit einem
sachlichen Brief gleich drei mal.

an die Ex per Einschreiben mit Rückschein
an die Ex per Einwurfeinschreiben
an die Anwältin der Ex, mit der Bitte um Weiterleitung

So kann sie nachher nicht behaupten sie hätte nichts bekommen. Nur
Einschreiben/Rückschein ist gefährlich, weil, wenn sie nicht da ist,
wenn der Postbote klingelt, sie es nicht abholen muss. Gilt dann als
nicht zugestellt (guckst Du hier im Forum in die Urteile).

An die Anwältin auch, damit die sich gar nicht erst auf den Weg macht,
einen Sturm im Wasserglas zu entfachen. Evtl. kann, bei diesem Vorgehen,
es vom Gericht so ausgelegt werden, dass der Ex in diesem Verfahren das
Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Da der Vergleich ja nicht wirklich
eindeutig formuliert und daher Auslegungsfähig ist.

Für alle die Mitlesen, ergeht hiermit noch einmal der Tipp: übt Euer
Männer darin, dass sie bei vorgeschlagenen Vergleichen bei Gericht, sich
"Bedenkzeit" erbitten. Wird meist genehmigt. Und zwar die Zeit so
erbeten, dass sie ab Zustellung des vorgeschlagenen Vergleichstextes
läuft. Auch Richter formulieren in der Hitze des Gefechtes Vergleiche
schludrig, und Anwälte bemerken oft nicht die Fallen die in der
Formulierung stecken. Dies passiert umso leichter, da sie es ja nur
flüchtig hören.

Wenn man den Text vor sich liegen hat, kann man ihn mit mehreren Leuten
besprechen und dann fällt dem Einen oder Anderen doch noch was auf. Mir
fiel z. B. bei dem Vergleich (falls Du es vollständig wiedergegeben
hast) z. B. noch auf, dass nichts davon drin steht, dass sich durch die
Einzahlung auf dem Sparbuch die Unterhaltszahlungen verringern. Es steht
nichts drin, was passiert, wenn er sich die 30 Euro wegen Krankheit,
Arbeitslosigkeit usw. nicht mehr leisten kann.

OLG's haben die große Angewohnheit, lieber Vergleiche "zu vermitteln"
als Urteile zu sprechen. Also sollte das ALLEN vor dem Gang zur
mündlichen Verhandlung fest ins Hirnkastl gelegt werden.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 02:48
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo HaSch,

Majo ohne naise (oder heißt es näse*fg*) *gg*

Erstmal DANKE

Das mit dem Notar wird sich wohl erledigen, die wird sich kaum
freiwillig zu einem begeben müßte sie ja mit Bus und Bahn fahren oder
von meinem LG abgeholt werden. Ausserdem....NULL Einigung....wenn sie
auf irgendwas eingeht muß sie ja von ihrem Recht abweichen.

Die Sparbücher sollen für beide gesperrt sein, also ein Und
Konto......würde von meinem Denken reichen wenn mein LG einmal im Jahr
alle Buchungen nachtragen lässt und ihr eine Kopie der jeweiligen
Sparbuchseite in die Hand drückt......

Hatte wohl während Du hier geantwortet hast bereits ein weiteres posting
verfasst.

Ich werde jetzt auf Arbeit 2 Eröffnungsformulare und alle weiteren
nötigen Formulare mitnehmen, da können wir zu Hause soweit alles fertig
machen, mein LG nimmt das Ganze dann am nächsten Umgangswe mit zur
Unterschrift und um die BPA Daten einzutragen, ich nehme es wieder mit
auf Arbeit und eröffne die Dinger mit Sperre und allem drumunddran.
Dauerauftrag einrichten und gut is. So muß sie ihren Platta**** nicht
mal in Bewegung setzen.
Wenn sie sich weigert hat sie eben Pech, dann wird das bisherige
weitergeführt.

Bis denne








----- Original Message -----
From: HaSch
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Friday, January 20, 2006 6:19 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Tach Ketschup, nee, Majo ;-),

wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in
gegenseitigem
Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht
mal
ne Henne.

Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest
gemacht
werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht
selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so
ist
wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er
seine
Mandantin entsprechend beraten.

Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als
vorher,
können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein
sagen.

Oder sollen die ? 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die
Exe
Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so
kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder


Hallo an alle,

nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf
dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.

Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin
stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa
Stufe6
- der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein
Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay.
Statt
247? zahlt er jetzt 257? pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in
einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie
das
nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn
mein
LG ab November05 pro Kind 30? monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann
würde
sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas
vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2
Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen
bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.

Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt,
das
dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja
logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr
durchsprechen.
Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand
und
schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge
unterbreiten.
Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht
von
ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail
geschickt, es
ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.

Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre
bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich
nicht
weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er
ihn
weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt
und
jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am
18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben
beide
Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre
30?
monatlich auf ein Sparbuch.

So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:

Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen,
wenn
er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft
sollte
dies schriftlich erfolgen.

Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und
zum
Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher
einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?

Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen,
geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.

LG
Majo

Re: Geldanlage fXr Kinder

Uuuuuuups......

hier nochmal mein posting von gestern :o)
Jetzt bin ich wenigstens was den Titel betrifft schlauer *gg*

Tja, ich war wohl mal wieder etwas voreilig :o(
Mein LG hat die Kinder grade zum Umgang abgeholt. Die beiden standen schon am Parkplatz vorm Haus und sagten "Papa wir können gleich losfahren", er hat dann nochmal geklingelt und als sie aufmachte fragte sie nur was willst du denn noch.

Er sagte ihr dass er mal mit ihr reden möchte wegen der Geldanlage, sie dann nur "du hattest genug Zeit das hab ich jetzt an meine Anwältin gegeben, ich habe ja einen Titel in der Hand und werde das Geld per Gerichtsvollzieher eintreiben." Hallo??????????? Was geht denn hier?????? Hat die se noch alle??????????? Er sprach noch den von mir im Posting angesprochenen Bausparvertrag an und seine Idee dazu, nein auf gar keinen Fall ich habe einen Sparvertrag gemacht und den hast du zu unterschreiben!

Er kam natürlich wieder völlig fertig nach Hause und fragte mich nur was im Scheidungsurteil steht. ????????????????????????

Wir haben jetzt den Unterhaltsvergleich rausgesucht und da steht folgendes:

Zitat:
der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von 30? pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der Kinder anzulegen sind und für die ausschließlich die Kinder bezugsberechtigt sind, wobei die Sparbücher bis zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung des jeweiligen Kindes gesperrt sind.Der Betrag ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.

Die Ex hat ohne sich mit meinem LG abzusprechen (lediglich eine Aufforderung zur Unterschrift per Mail geschickt)einen Sparvertrag bei ihrer Bank abgeschlossen, dieser beruht bei einer bestimmten Verzinsung wahrscheinlich auf einer Lebensversicherung oder ähnlichem.....mein LG hat die Unterlagen ja nicht gesehen und auch nichts über eine Verzinsung oder ähnliches. Er möchte jedoch auf gar keinen Fall eine Lebensversicherung oder sonstiges.

Das Geld für die Monate Nov.05, Dez.05 und Jan.06 liegt auf einem Sparbuch und wartet nur darauf auf ein auf den Namen des jeweiligen Kindes ausgestelltes Sparbuch gebucht zu werden.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen und ihr mitteilen was heute war.
Kann er gezwungen werden etwas zu unterschreiben was er nicht will? Er möchte jetzt ganz einfach nur 2 Sparbücher anlegen, im Vergleich steht ja auch nur Sparbücher, und sich nicht mehr die Mühe machen nach einer günstigen Anlageform zu suchen. Auf jeden Fall möchte er jetzt erst recht nicht machen was die Ex will (kommt sehr selten vor, normalerweise nimmt er den Weg geringsten des Widerstands)diese Sache hat ihm mal wieder deutlich gemacht dass sie immer um ihre Rechte weiß und diese auch wahrnimmt aber ihre eigenen Pflichten vernachlässigt.

Frage zum Schluß: hat die Ex mit einem Vergleich schon einen Titel in der Hand? Habe mich mit sowas noch nie so richtig auseinander gesetzt und war bisher eher der Meinung dass bei einem Vergleich beide Parteien sich über etwas geeinigt haben (sich natürlich auch daran halten müssen) und dies nicht vom Richter einfach so festgelegt wurde. Öhmmmm..... Klärt mich Doofe doch bitte mal auf *gg*

Ich könnte jetzt mal wieder so richtig k***** und hatte mich auf das We gefreut, zumal ich frei habe und mich gerne mal mit den beiden beschäftigt hätte. Nun ist mir die Lust gründlich vergangen weil ich jedesmal an diese Geldgeile Ex denken muß......auch wenn es hier um Geld für die Kids geht und ich ihnen dieses von Herzen gönne, ich wäre als Kind froh gewesen wenn mein Vater nur halb soviel Interesse für seine Kinder gehabt hätte.

Bin mal auf Eure Antworten gespannt.

LG
Majo

----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:32 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

Du hast den Vergleich abgeschrieben, aber lesen kann ich ihn trotzdem
nicht.

Ein Vergleich ist ein Titel, genauso wie ein Urteil wo der Unterhalt
festgelegt wurde.

Grüßle
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 22:20
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo Ingrid,

das mit den Einschreiben leuchtet mir ein, ist wohl bei ihr auch nötig.

Habe den Vergleich abgeschrieben, also komplett widergegeben, denke ich.
Die insgesamt 60? werden nicht vom KU abgezogen, sind zusätzlich. Die Ex
wollte viel mehr Unterhalt für die Kids und für sich was sie ja nicht
bekam und daher von ihr diese Forderung.
Mein LG hat ja wie erwähnt bereits 2 Sparbücher laufen auf die früher
immer kleine Beträge eingezahlt wurden um für die Kinder etwas
anzusparen, das war flexibel, wenn es finanziell gut lief ging was ein,
wenn nicht, dann mal weniger bis garnichts. Jetzt hat er sich halt
verpflichtet. Mein LG ist Freiberufler und damit von Aufträgen abhängig
(wie alle mit dem Vermerk selbstständig *gg*), es ist so dass in einem
Monat richtig viel Arbeit und natürlich auch Honorar anfällt und die
nächsten 3 Monate dann garnichts kommt. Da der KU oberste Priorität hat
habe ich schon des öfteren von meinem Gehalt auf sein Konto gebucht, nur
damit der KU auch am 1. überwiesen wird. Ich arbeite allerdings auch nur
TZ, verdiene also nicht die Unsummen.

Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen um sich bei ihr nochmal zu
erkundigen was es mit dem Titel auf sich hat, denn der Spruch "ich habe
einen Titel gegen dich" hat ihn am meisten irrittiert. Und ich bin immer
noch doof weil ich nicht weiß ob man bei einem Vergleich einen Titel
hat????????

LG
Majo
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:29 AM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Hallo Majo,

wie Hartmut schon schreibt, ist Euer Vorgehen nicht ohne Risiko. Aber
wenn Ihr es schon so machen wollt, wie unten beschrieben bitte
folgendes:

Nicht bis zum Umgangswochenende warten und persönlich übergeben. Er hat
dann keinen Zeugen.

Mache die Unterlagen soweit fertig, dass sie nur noch unterschreiben
muss und schickt es ihr (natürlich mit den Bankunterlagen) mit einem
sachlichen Brief gleich drei mal.


1.. an die Ex per Einschreiben mit Rückschein

2.. an die Ex per Einwurfeinschreiben

3.. an die Anwältin der Ex, mit der Bitte um Weiterleitung


So kann sie nachher nicht behaupten sie hätte nichts bekommen. Nur
Einschreiben/Rückschein ist gefährlich, weil, wenn sie nicht da ist,
wenn der Postbote klingelt, sie es nicht abholen muss. Gilt dann als
nicht zugestellt (guckst Du hier im Forum in die Urteile).

An die Anwältin auch, damit die sich gar nicht erst auf den Weg macht,
einen Sturm im Wasserglas zu entfachen. Evtl. kann, bei diesem Vorgehen,
es vom Gericht so ausgelegt werden, dass der Ex in diesem Verfahren das
Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Da der Vergleich ja nicht wirklich
eindeutig formuliert und daher Auslegungsfähig ist.

Für alle die Mitlesen, ergeht hiermit noch einmal der Tipp: übt Euer
Männer darin, dass sie bei vorgeschlagenen Vergleichen bei Gericht, sich
"Bedenkzeit" erbitten. Wird meist genehmigt. Und zwar die Zeit so
erbeten, dass sie ab Zustellung des vorgeschlagenen Vergleichstextes
läuft. Auch Richter formulieren in der Hitze des Gefechtes Vergleiche
schludrig, und Anwälte bemerken oft nicht die Fallen die in der
Formulierung stecken. Dies passiert umso leichter, da sie es ja nur
flüchtig hören.

Wenn man den Text vor sich liegen hat, kann man ihn mit mehreren Leuten
besprechen und dann fällt dem Einen oder Anderen doch noch was auf. Mir
fiel z. B. bei dem Vergleich (falls Du es vollständig wiedergegeben
hast) z. B. noch auf, dass nichts davon drin steht, dass sich durch die
Einzahlung auf dem Sparbuch die Unterhaltszahlungen verringern. Es steht
nichts drin, was passiert, wenn er sich die 30 Euro wegen Krankheit,
Arbeitslosigkeit usw. nicht mehr leisten kann.

OLG's haben die große Angewohnheit, lieber Vergleiche "zu vermitteln"
als Urteile zu sprechen. Also sollte das ALLEN vor dem Gang zur
mündlichen Verhandlung fest ins Hirnkastl gelegt werden.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 02:48
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder

Hallo HaSch,

Majo ohne naise (oder heißt es näse*fg*) *gg*

Erstmal DANKE

Das mit dem Notar wird sich wohl erledigen, die wird sich kaum
freiwillig zu einem begeben müßte sie ja mit Bus und Bahn fahren oder
von meinem LG abgeholt werden. Ausserdem....NULL Einigung....wenn sie
auf irgendwas eingeht muß sie ja von ihrem Recht abweichen.

Die Sparbücher sollen für beide gesperrt sein, also ein Und
Konto......würde von meinem Denken reichen wenn mein LG einmal im Jahr
alle Buchungen nachtragen lässt und ihr eine Kopie der jeweiligen
Sparbuchseite in die Hand drückt......

Hatte wohl während Du hier geantwortet hast bereits ein weiteres posting
verfasst.

Ich werde jetzt auf Arbeit 2 Eröffnungsformulare und alle weiteren
nötigen Formulare mitnehmen, da können wir zu Hause soweit alles fertig
machen, mein LG nimmt das Ganze dann am nächsten Umgangswe mit zur
Unterschrift und um die BPA Daten einzutragen, ich nehme es wieder mit
auf Arbeit und eröffne die Dinger mit Sperre und allem drumunddran.
Dauerauftrag einrichten und gut is. So muß sie ihren Platta**** nicht
mal in Bewegung setzen.
Wenn sie sich weigert hat sie eben Pech, dann wird das bisherige
weitergeführt.

Bis denne








----- Original Message -----
From: HaSch
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Friday, January 20, 2006 6:19 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder


Tach Ketschup, nee, Majo ;-),

wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in
gegenseitigem
Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht
mal
ne Henne.

Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest
gemacht
werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht
selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so
ist
wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er
seine
Mandantin entsprechend beraten.

Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als
vorher,
können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein
sagen.

Oder sollen die ? 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die
Exe
Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so
kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder


Hallo an alle,

nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf
dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.

Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin
stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa
Stufe6
- der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein
Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay.
Statt
247? zahlt er jetzt 257? pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in
einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie
das
nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn
mein
LG ab November05 pro Kind 30? monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann
würde
sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas
vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2
Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen
bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.

Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt,
das
dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja
logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr
durchsprechen.
Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand
und
schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge
unterbreiten.
Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht
von
ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail
geschickt, es
ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.

Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre
bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich
nicht
weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er
ihn
weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt
und
jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am
18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben
beide
Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre
30?
monatlich auf ein Sparbuch.

So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:

Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen,
wenn
er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft
sollte
dies schriftlich erfolgen.

Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und
zum
Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher
einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?

Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen,
geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.

LG
Majo


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