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Scheidung - wie lange dauert es im "Normalfall"

Re: Scheidung - wie lange dauert es im "Normalfall"

das ist quatsch, es gibt auch eine härtescheidung.



Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Tel: 03943 557286
Fax: 03943 6265931
WEB: http://zeitung.michael-knuth.de


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: HaSch [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 29. Juli 2005 09:04
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Kummerecke fXr
allgemeine Themen
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Scheidung - wie lange dauert es im
"Normalfall"


Hallo Sharon,

es muss erst das Trennungsjahr abgewartet werden, vorher ist eine
Scheidung
nicht möglich. Den Antrag kann man meines Wissens auch früher stellen,
so
habe ich es jedenfalls gemacht, wenn ich mich nicht irre. Ist schon ewig
her, interessiert mich alles schon lange nicht mehr.


Ganz DRINGENDE TIPPS, wenn es bei der gütlichen Trennung bleiben soll:

- LG und dessen Bald-Exe sollen GEMEINSAME REGELUNGEN vereinbaren,
solange
sie noch miteinander reden können.
- mit diesen Regelungen zu EINEM ANWALT gehen, keinen zweiten
hinzuziehen,
das ist der sicherste Weg in den Rosenkrieg. Dann können die beiden
nicht
mehr miteinander reden, was sie der Kinder wegen aber noch auf viele
Jahre
hin tun sollten.
- Der Anwalt überprüft diese gem. Vereinbarung und legt sie juristisch
einwandfrei ausgestaltet als gemeinsame Vereinbarung dem Gericht vor.
- zugleich bittet er um einen möglichst frühen Gerichtstermin.


Es gibt Anwälte, die lehnen es ab, beide Parteien zu vertreten, was im
Streitfall auch nicht möglich ist. Aber dazu muss es erst mal kommen,
und
beide wollen das ja verhindern. Deshalb sofort die Finger weg von
solchen
Anwälten, die denken nur noch in Streitkategorien, weil sie nie etwas
anderes kennengelernt haben.
Am Besten dein LG und dessen baldige Exe suchen anhand des Telefonbuchs
gemeinsam einen Anwalt aus. Vielleicht wendet er sich an den nächsten
VAfK-Ortsverein, der hat da vielleicht Tipps für geeignete Anwälte, die
saubere, für beide Seiten tragfähige, weder die Eine bevorteilende, noch
die
Andere benachteiligende Lösungen finden.
Solche Lösungen sind aber absolut notwendig, damit beide Eltern im
Interesse
der Kinder noch miteinander auskommen.

In welcher Gegend wohnt ihr denn? Im Raum Stuttgart gibt es eine
Anwältin,
die ich sehr gut kenne und die von allen, die an sie weiterverwiesen
wurden,
in höchsten Tönen gelobt wird. Im Raum Frankfurt kenne ich einen, dem
ich
jederzeit zutraue, sich aus Überzeugung für eine gütliche Einigung
einzusetzen.
Beide sind in unterschiedlicher Weise selber betroffen.


Richter haben es sehr gerne, wenn ihnen fertige, juristisch einwandfreie
Regelungen vorgelegt werden. Da müssen sie nicht entscheiden und haben
keine
Arbeit. ;-)
Nutzt die Zeit, bevor irgendetwas aus dem Ruder läuft. Z. B. durch einen
zweiten Anwalt.
So ganz nebenbei. Ein Anwalt ist billiger als zwei. Und zwar erheblich.



Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702

Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.




Hallo zusammen

und mal wieder ich

Wie lange dauert es nach Einreichung der Scheidung in der Regel (wenn
man
das so sagen kann), bis sie vollzogen wird? die EX meines LG verzichtet
auf
den Unterhalt sowie auf die Rentenansprüche, sie erhält den
Kindesunterhalt.
Alles in allem sollte man meinen, es sei eine "einfache" Scheidung..

Danke für eure Hilfe

Viele Grüße aus dem sonnigen München
Sharon




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Re: Scheidung - wie lange dauert es im "Normalfall"

Sach ma, Michael, biste gerade etwas angefressen?

Mit dem Scheidungsjahr habe ich mich geirrt, ist mir auch aufgefallen, aber
da war das Mail schon wech. Zumal diese Härteregelung höchst selten
angewendet wird und im vorliegenden Fall mit größter Wahrscheinlichkeit
ebenfalls nicht.

Es genügt völlig, mich in ruhiger sachlicher Form auf Irrtümer oder
Missverständnisse hinzuweisen. Solche Leute haben mit mir kein Problem und
ich mit denen nicht.

Probleme tun sich bei Leuten auf, die regelmäßig den großen Knüppel
auspacken, aber beim geringsten Luftzug mit einer schweren Lungenentzündung
darniederliegen und mit dem Tode ringen. Und sich zuvor noch lautstark ihrer
Unkenntnis rühmen.

Das müsstest du doch alles wissen!?

Da du dich - von diesem einen Satzteil abgesehen - über den Rest des Mails
nicht geäußert hast, gehe ich davon aus, dass du ansonsten meine Auffassung
teilst.



Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702

Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.





das ist quatsch, es gibt auch eine härtescheidung.



Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Tel: 03943 557286
Fax: 03943 6265931
WEB: http://zeitung.michael-knuth.de

Re: Scheidung - wie lange dauert es im "Normalfall"

Hallo Hartmut,

aber der EINE Anwalt vertritt auch nur EINEN Kunden. Wer den Anwalt
„bestellt“ der ist der Mandant und nur diesen MUSS der Anwalt beraten.
Den anderen Kunden kann er ohne Folgen und standesrechtliche Probleme
linken – ist völlig legal.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: HaSch [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 29. Juli 2005 15:04
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kummerecke für
allgemeine Themen
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Scheidung - wie lange dauert es im
"Normalfall"

Hallo Sharon,

es muss erst das Trennungsjahr abgewartet werden, vorher ist eine
Scheidung
nicht möglich. Den Antrag kann man meines Wissens auch früher stellen,
so
habe ich es jedenfalls gemacht, wenn ich mich nicht irre. Ist schon ewig
her, interessiert mich alles schon lange nicht mehr.


Ganz DRINGENDE TIPPS, wenn es bei der gütlichen Trennung bleiben soll:

- LG und dessen Bald-Exe sollen GEMEINSAME REGELUNGEN vereinbaren,
solange
sie noch miteinander reden können.
- mit diesen Regelungen zu EINEM ANWALT gehen, keinen zweiten
hinzuziehen,
das ist der sicherste Weg in den Rosenkrieg. Dann können die beiden
nicht
mehr miteinander reden, was sie der Kinder wegen aber noch auf viele
Jahre
hin tun sollten.
- Der Anwalt überprüft diese gem. Vereinbarung und legt sie juristisch
einwandfrei ausgestaltet als gemeinsame Vereinbarung dem Gericht vor.
- zugleich bittet er um einen möglichst frühen Gerichtstermin.


Es gibt Anwälte, die lehnen es ab, beide Parteien zu vertreten, was im
Streitfall auch nicht möglich ist. Aber dazu muss es erst mal kommen,
und
beide wollen das ja verhindern. Deshalb sofort die Finger weg von
solchen
Anwälten, die denken nur noch in Streitkategorien, weil sie nie etwas
anderes kennengelernt haben.
Am Besten dein LG und dessen baldige Exe suchen anhand des Telefonbuchs
gemeinsam einen Anwalt aus. Vielleicht wendet er sich an den nächsten
VAfK-Ortsverein, der hat da vielleicht Tipps für geeignete Anwälte, die
saubere, für beide Seiten tragfähige, weder die Eine bevorteilende, noch
die
Andere benachteiligende Lösungen finden.
Solche Lösungen sind aber absolut notwendig, damit beide Eltern im
Interesse
der Kinder noch miteinander auskommen.

In welcher Gegend wohnt ihr denn? Im Raum Stuttgart gibt es eine
Anwältin,
die ich sehr gut kenne und die von allen, die an sie weiterverwiesen
wurden,
in höchsten Tönen gelobt wird. Im Raum Frankfurt kenne ich einen, dem
ich
jederzeit zutraue, sich aus Überzeugung für eine gütliche Einigung
einzusetzen.
Beide sind in unterschiedlicher Weise selber betroffen.


Richter haben es sehr gerne, wenn ihnen fertige, juristisch einwandfreie
Regelungen vorgelegt werden. Da müssen sie nicht entscheiden und haben
keine
Arbeit. ;-)
Nutzt die Zeit, bevor irgendetwas aus dem Ruder läuft. Z. B. durch einen
zweiten Anwalt.
So ganz nebenbei. Ein Anwalt ist billiger als zwei. Und zwar erheblich.



Herzliche Grüße

Hartmut Schewe

Re: Scheidung - wie lange dauert es im "Normalfall"

Hallo Sharon,

meine Scheidung ist, glaube ich, ein Musterbeispiel für eine gütliche und zügige Scheidung... Wobei ich dazu sagen muß, dass wir beide keine Kinder haben (dafür könnte ich jetzt zwei „haben“, wenn die demnächst-Ex von meinem LG uns nicht so enorme Schwierigkeiten machen würde...) und beide voll berufstätig sind mit jeweils gutem, fast gleichen Einkommen.

Ich habe mich im Juni 2003 von meinem Mann getrennt, allerdings absolut einvernehmlich. Er wollte genauso wie ich eine schnellstmögliche auch rechtliche Trennung sprich Scheidung, so dass wir als erstes nur einen Anwalt eingeschaltet haben. Das Mandat habe ich erteilt, er war rein juristisch „nicht anwaltlich vertreten“. Dann haben wir uns über den nachehelichen Unterhalt geeinigt (gegenseitiger Verzicht) und über den Zugewinnausgleich (wir haben einfach alles Geldvermögen + das Depot halbe-halbe aufgeteilt) sowie den Hausrat (jeder hat das behalten, was er gern wollte, wobei er mir fast alles gelassen hat – er wollte für sich einen richtigen Neuanfang). Über diese Einigung hat der Anwalt uns eine sog. „Scheidungsfolgenvereinbarung“ erstellt, die wir vor der Scheidung unterschrieben haben. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass man, wenn es Kinder gibt, den Kindesunterhalt nicht vorab regeln kann, ich glaube, das macht das letztlich das Gericht (aber das weiß Ingrid sicher besser).

Weil wir beide so schnell wie möglich die Scheidung wollten, hat uns der Anwalt empfohlen, nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, da das damit verbundene Prozedere eine Scheidung in die Länge ziehen kann. Der Grund: wenn sich durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich eine Partei deutlich schlechter stellen würde, dann muß dieser Partei bis zu 1 Jahr Bedenkzeit eingeräumt werden, bis die Scheidung endgültig ausgesprochen werden kann, weil es sich um eine so weitreichende Entscheidung handelt (kann z.B. so sein, wenn der Mann voll gearbeitet hat, die Frau Hausfrau war und somit einen Anspruch auf relativ „viel“ Ausgleich zu seinen Lasten hätte). Bemessungsgrundlage für den Versorgungsausgleich ist allerdings nur die Ehezeit! Nicht vergessen!

Unser Anwalt hat dann die Scheidung im Oktober 2003 beantragt und nach Abstimmung mit uns erklärt, wir hätten uns bereits im Februar 2003 getrennt (ähm, war um starke 4 Monate „vorverlegt“, aber wir waren uns ja einig...). Der Anwalt hatte richtig vorausgesehen, dass das Gericht den Antrag zu diesem Zeitpunkt bereits annehmen würde (zuuuu knapp nach einer Trennung nehmen Gerichte nur im absoluten Härtefall die Anträge an) und die Verhandlung sowieso dann wegen chronischer Arbeitsüberlastung der Gerichte (phhhh...) frühestens für Februar 2004 angesetzt werden würde, und im Februar 2004 wäre dann auch unser Trennungsjahr um. Der Termin war dann schlußendlich Anfang April 2004. Im Termin haben wir erklärt, dass nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich bereits vorab geklärt worden waren und wurden dann prompt für geschieden erklärt. Das Urteil wurde uns Anfang Mai 2004 zugestellt, und weitere vier Wochen später, im Juni 2004, war es rechtskräftig (man hat nach Erhalt des Urteils nochmal vier Wochen Zeit, ggfs. Einspruch einzulegen).

Alles in allem hat die Scheidung also ein gutes Jahr gedauert, und ich glaube, das war sehr schnell.

Ich wünsche Dir und Deinem LG viel, viel Glück und kann Hartmut Schewe nur beipflichten, wenn er Dir empfiehlt, soviel wie möglich vorab einvernehmlich zu regeln – wenn man nicht mehr mit der Ex reden kann, wird’s schwierig!

Liebe Grüße,

Kleine Krabbe

Re: Scheidung - wie lange dauert es im "Normalfall"

Tach Ingrid,

das ist sicher auch ein moralisches Problem. Genau deshalb sollte man sich
ja kundig machen. Ein seriöser Anwalt wird entweder das Mandat niederlegen
oder die "Gegenseite" darüber informieren, wenn er in Konflikte gerät.

Deshalb darf man sich natürlich nicht an einen Hinterhofanwalt wenden, weil
der u. U. von der schieren Not getrieben wird, sich an jedem Mandat
festzukrallen.

Außerdem wird es ja wohl jeder merken, wenn die ursprünglich gemeinsam
getroffenen Vereinbarungen immer mehr verwässert werden.

Über die rechtliche Lage werde ich mich mal bei meiner Anwältin kundig
machen.

Aber selbstverständlich besteht immer die Gefahr, von Anwälten im Stich
gelassen oder gelinkt zu werden. Das kenne ich auch.



Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702

Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.


Hallo Hartmut,

aber der EINE Anwalt vertritt auch nur EINEN Kunden. Wer den Anwalt
„bestellt“ der ist der Mandant und nur diesen MUSS der Anwalt beraten.
Den anderen Kunden kann er ohne Folgen und standesrechtliche Probleme
linken – ist völlig legal.

Gruß
Ingrid

Re: Scheidung - wie lange dauert es im "Normalfall"

Tachchen "Kleine Krabbe",

deine Schilderung habe ich zum einen mit großer Freude, zum anderen mit
Wehmut gelesen.

Mit Freude, da Euer Fall zeigt, was alles möglich ist wenn vernünftige
Menschen eine für beide/alle tragfähige Lösung suchen und finden können,
wenn sie nur wollen.

Mit Wehmut gleich aus zwei Gründen:
Zum Einen, da so viele sich von negativen Emotionen leiten lassen und damit
nur unnötig Streit vom Zaun brechen, der allen schadet.
Zum Anderen, dass die meisten Richter und Jugendämter die ihnen zur
Verfügung stehenden Mittel nicht nutzen, um solch vernünftige Lösungen zu
erzielen.

Cochem ist leider nicht überall.

Dennoch macht deine Schilderung Mut.



Liebe Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702

Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.


Hallo Sharon,

meine Scheidung ist, glaube ich, ein Musterbeispiel für eine gütliche und
zügige Scheidung... Wobei ich dazu sagen muß, dass wir beide keine Kinder
haben (dafür könnte ich jetzt zwei „haben“, wenn die demnächst-Ex von meinem
LG uns nicht so enorme Schwierigkeiten machen würde...) und beide voll
berufstätig sind mit jeweils gutem, fast gleichen Einkommen.

Ich habe mich im Juni 2003 von meinem Mann getrennt, allerdings absolut
einvernehmlich. Er wollte genauso wie ich eine schnellstmögliche auch
rechtliche Trennung sprich Scheidung, so dass wir als erstes nur einen
Anwalt eingeschaltet haben. Das Mandat habe ich erteilt, er war rein
juristisch „nicht anwaltlich vertreten“. Dann haben wir uns über den
nachehelichen Unterhalt geeinigt (gegenseitiger Verzicht) und über den
Zugewinnausgleich (wir haben einfach alles Geldvermögen + das Depot
halbe-halbe aufgeteilt) sowie den Hausrat (jeder hat das behalten, was er
gern wollte, wobei er mir fast alles gelassen hat – er wollte für sich einen
richtigen Neuanfang). Über diese Einigung hat der Anwalt uns eine sog.
„Scheidungsfolgenvereinbarung“ erstellt, die wir vor der Scheidung
unterschrieben haben. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass man, wenn es
Kinder gibt, den Kindesunterhalt nicht vorab regeln kann, ich glaube, das
macht das letztlich das Gericht (aber das weiß Ingrid sicher b
esser).

Weil wir beide so schnell wie möglich die Scheidung wollten, hat uns der
Anwalt empfohlen, nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, da das
damit verbundene Prozedere eine Scheidung in die Länge ziehen kann. Der
Grund: wenn sich durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich eine Partei
deutlich schlechter stellen würde, dann muß dieser Partei bis zu 1 Jahr
Bedenkzeit eingeräumt werden, bis die Scheidung endgültig ausgesprochen
werden kann, weil es sich um eine so weitreichende Entscheidung handelt
(kann z.B. so sein, wenn der Mann voll gearbeitet hat, die Frau Hausfrau war
und somit einen Anspruch auf relativ „viel“ Ausgleich zu seinen Lasten
hätte). Bemessungsgrundlage für den Versorgungsausgleich ist allerdings nur
die Ehezeit! Nicht vergessen!

Unser Anwalt hat dann die Scheidung im Oktober 2003 beantragt und nach
Abstimmung mit uns erklärt, wir hätten uns bereits im Februar 2003 getrennt
(ähm, war um starke 4 Monate „vorverlegt“, aber wir waren uns ja einig...).
Der Anwalt hatte richtig vorausgesehen, dass das Gericht den Antrag zu
diesem Zeitpunkt bereits annehmen würde (zuuuu knapp nach einer Trennung
nehmen Gerichte nur im absoluten Härtefall die Anträge an) und die
Verhandlung sowieso dann wegen chronischer Arbeitsüberlastung der Gerichte
(phhhh...) frühestens für Februar 2004 angesetzt werden würde, und im
Februar 2004 wäre dann auch unser Trennungsjahr um. Der Termin war dann
schlußendlich Anfang April 2004. Im Termin haben wir erklärt, dass
nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich bereits vorab geklärt worden
waren und wurden dann prompt für geschieden erklärt. Das Urteil wurde uns
Anfang Mai 2004 zugestellt, und weitere vier Wochen später, im Juni 2004,
war es rechtskräftig (man hat nach Erhalt des Urt
eils nochmal vier Wochen Zeit, ggfs. Einspruch einzulegen).

Alles in allem hat die Scheidung also ein gutes Jahr gedauert, und ich
glaube, das war sehr schnell.

Ich wünsche Dir und Deinem LG viel, viel Glück und kann Hartmut Schewe nur
beipflichten, wenn er Dir empfiehlt, soviel wie möglich vorab einvernehmlich
zu regeln – wenn man nicht mehr mit der Ex reden kann, wird’s schwierig!

Liebe Grüße,

Kleine Krabbe

Re: Scheidung - wie lange dauert es im

Hi, Leute,

ich habe auch noch drei "Trennungsjahr-Stories":

Die meines Mannes: (3 gemeinsame Söhne)
Trennung von Tisch und Bett, Herbst 94; endgültige räumliche Trennung: Frühjahr 2000; endlich der Scheidungstermin: 11.04.2002
Anwaltsverschleiß: Er: 2 (derzeit arbeiten 2 verschiedene RAe aufgeteilt auf Finanzen/Kinder), Sie:1
Ergebnis: Rosenkrieg dauert an, die Exeheleute können nicht miteinander reden, da die Ex jedwede Kommunikation verweigert

-die meiner Schwester: (ein gemeinsamer Sohn)
Trennung von Tisch und Bett: Herbst 98; endgültige räumliche Trennung: Frühjahr 99; Scheidung 2.Hälfte 2001
Anwaltsverschleiß: 1 gemeinsame RA´in, die gemeinsame Schwägerin
Ergebnis: Einvernehmen aller Beteiligter

-der Bruder meines Schwagers: (keine Kinder)
Trennung Ende 2000, Scheidung am selben Tag wie sein Bruder und meine Schwester
Anwaltsverschleiß: 2
Ergebnis: Endlich Einigkeit, die beiden sind sich darin einig, spinnefeind zu sein und sich mit dem A... nicht mehr anzusehen und wir alle,
die je mit der Familie des Exmannes zu tun hatten und/oder noch haben, sind für die Dame und deren Sippe das schlimmste aller Äääähbäääh´s

...Und die Moral von der G´schicht:
Ein Jahr dauert auf dem Kalender 12 Monate, vor Gericht kann es durchaus 8x12 Monate dauern...

Daher: Von vornherein, so lange man sich noch liebt und gerne miteinander redet,
alles mit Ehevertrag der eine Trennungsklausel enthält, anfangen und dann erst heiraten.
Und sich selbst immer daran gemahnen, die Dinge sauber regeln zu wollen...

Liebe Grüße, Ricki

Re: Scheidung - wie lange dauert es im

Tachen Ricki,

seit Kurzem auch mal wieder zugange? Hatte schon Entzugserscheinungen ;-)


Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702

Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.


Hi, Leute,

ich habe auch noch drei "Trennungsjahr-Stories":

Die meines Mannes: (3 gemeinsame Söhne)
Trennung von Tisch und Bett, Herbst 94; endgültige räumliche Trennung:
Frühjahr 2000; endlich der Scheidungstermin: 11.04.2002
Anwaltsverschleiß: Er: 2 (derzeit arbeiten 2 verschiedene RAe aufgeteilt auf
Finanzen/Kinder), Sie:1
Ergebnis: Rosenkrieg dauert an, die Exeheleute können nicht miteinander
reden, da die Ex jedwede Kommunikation verweigert

-die meiner Schwester: (ein gemeinsamer Sohn)
Trennung von Tisch und Bett: Herbst 98; endgültige räumliche Trennung:
Frühjahr 99; Scheidung 2.Hälfte 2001
Anwaltsverschleiß: 1 gemeinsame RA´in, die gemeinsame Schwägerin
Ergebnis: Einvernehmen aller Beteiligter

-der Bruder meines Schwagers: (keine Kinder)
Trennung Ende 2000, Scheidung am selben Tag wie sein Bruder und meine
Schwester
Anwaltsverschleiß: 2
Ergebnis: Endlich Einigkeit, die beiden sind sich darin einig, spinnefeind
zu sein und sich mit dem A... nicht mehr anzusehen und wir alle,
die je mit der Familie des Exmannes zu tun hatten und/oder noch haben, sind
für die Dame und deren Sippe das schlimmste aller Äääähbäääh´s

...Und die Moral von der G´schicht:
Ein Jahr dauert auf dem Kalender 12 Monate, vor Gericht kann es durchaus
8x12 Monate dauern...

Daher: Von vornherein, so lange man sich noch liebt und gerne miteinander
redet,
alles mit Ehevertrag der eine Trennungsklausel enthält, anfangen und dann
erst heiraten.
Und sich selbst immer daran gemahnen, die Dinge sauber regeln zu wollen...

Liebe Grüße, Ricki

Re@HaSch: Scheidung - wie lange dauert es im

Tach, HaSch,

jou, bin `mal wieder zugange... Mal schauen, für wie lange, grins...

Grüßle, Ricki


Re: Re@HaSch: Scheidung - wie lange dauert es im

schaun mer mal ...


Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702

Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.



Tach, HaSch,

jou, bin `mal wieder zugange... Mal schauen, für wie lange, grins...

Grüßle, Ricki