Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Kindes- und Ehegattenunterhalt

Witwenrente und Unterhaltszahlung

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo,

so ist es nun doch auch wieder nicht. Ich habe im Internet gefunden, dass das dann Erziehungsrente heisst. Hier ein Arikel aus einem Rentenlexikon:

Erziehungsrente
Die Erziehungsrente gehört zu den Renten wegen Todes. Anders als eine Witwen-/Witwer- der Waisenrente wird diese Rente jedoch aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt. Die Erziehungsrente wird nur selten in Anspruch genommen.

Bisher hatten nur geschiedene Versicherte Anspruch auf Erziehungsrente, wenn ihr früherer Ehegatte verstorben ist und sie

ein eigenes Kind unter 18 Jahren erziehen,
nicht wieder geheiratet haben,
sie selbst die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Entscheidend für den Rentenanspruch ist die Erziehung eines eigenen Kindes. Es ist dabei unerheblich, ob es auch ein Kind des Verstorbenen ist.

Eigenes Einkommen wird auf die Rente angerechnet.

Hinsichtlich der Ehescheidung bestehen im Beitrittsgebiet und im übrigen Bundesgebiet unterschiedliche Regelungen. Im Beitrittsgebiet ist es unerheblich, wann die Ehe geschieden wurde. Im übrigen Bundesgebiet muß die Ehe nach dem 30.06.1977 geschieden worden sein.


Es steht nicht drin, wer die Erziehungsrente bezahlt, aber vermutlich wird es nicht von der Witwenrente der Zweitfrau abgezogen, da die Erstfrau die Rente ja auch erhält, wenn sie ein Kind erzieht, das nicht vom Verstorbenen stammt.

Auf den Seiten von www.Finanztip.de ist nahezu der identische Beitrag wie oben, aber er hat einen wichtigen Zusatz:

Anders als bei den anderen Hinterbliebenenrenten wird die Erziehungsrente nicht aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen, sondern aus dem eigenen Versicherungskonto berechnet.


Also hier schneidet sich eine faule Exfrau ganz schön ins eigene Fleisch, wenn sie selber zu wenige Rentenpunkte angesammelt hat.

Viel Panik entsteht, weil nicht richtig recherchiert und nachgeprüft wird. Mit Halbinformationen, die nicht als solche kenntlich gemacht werden, richtet man mehr Schaden an, als wenn man dann gar nichts sagt.

Ich schreibe in Foren seit einigen Jahren. Wenn ich es nicht genau weiß, mache ich einen Vermerk dazu. Das sei hier auch jeden angeraten.

Gruß
Ingrid

Zitat:
Die geschiedene Frau kann, da sie ja Leistungen aus dem Versorgungsausgleich erhalten hat aus Ihrer Rentenversicherung eine Scheidungsrente beantragen, wenn sie noch minderjährige Kinder erzieht.
Die Kinder können eine Waisenrente beantragen.
Diese Zahlungen verringern die Witwenrente der Zweitfrau.

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo Euridike,

das kommt sehr darauf an. Ich wenn mich von meinem Mann trennen würde und keinen Ehevertrag hätte (wir haben einen) hätte ein Leben lang Anspruch auf Unterhalt, obwohl wir keine gemeinsamen Kinder haben und nur 4 Jahre verheiratet sind.

Er hat mich geheiratet als ich 49 Jahre alt war. Gleichzeitig führen wir seit der Heirat eine so genannte "Hausfrauenehe". Er arbeitet und ich versorge den Haushalt (wenn ich nicht gerade in Hotelzimmer in China rumsitze).

Im Falle einer Trennung, würde jeder Richter mir erlauben, weiter bis ins hohe Alter (in meiner Familie gab es Frauen die 90 wurden) Unterhalt zu kassieren.

Eine junge Frau, die mit 22 das Kind bekam wird, nachdem das Kind ein bestimmtes Alter (variiert in den verschiedenen OLG-Bezirken) hat, wieder arbeiten gehen müssen.

Dann kommt es noch sehr darauf an, wie lange die Ehe dauerte, ob die Frau während der Ehe arbeitete, welchen Beruf sie, und damit welche Einkommenschancen sie hat.

Die Richter gehen her und mischen und schütten die verschiedenen Faktoren in einen großen Mixer und drehen dann am Schalter. Weiter wirft er als Würze in den Brei ob der Anwalt der Ex gut argumentiert hat oder gar der Anwalt des "Unterhaltspflichtigen" die besseren Argumente (z. B. ein neues Kind in einer neuen Beziehung) auf den Tisch gelegt hat. Das i-Tüpfelchen ist dann noch die Laune des Richters.

Eine Ex die 35 Jahre verheiratet und Hausfrau gewesen war, bekommt lebenslang Unterhalt auch wenn die Kinder schon längst erwachsen sind.

Eine Ex die ein Jahr verheiratet gewesen war und die ein Kind noch während der Ehe und das andere kurz danach bekam bekommt erst mal seeeeehhr lange Unterhalt. Und wenn man ihr dann nicht hilft, wieder eine Arbeit zu finden, bekommt sie immer Unterhalt.

Es kommt auf die Konstellation an, eine pauschale Aussage gibt es nicht.

Gruß
Ingrid


Zitat:
Hallo Gast,

Das heißt aber, wenn sie keine minderjährigen Kinder mehr erzieht, kann sie keinen Scheidungsunterhalt mehr verlangen oder?

Gruß
euridike

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Zitat:
Tach Euridike,

mich deucht, du erwartest die Beantwortung von Fragen, die auch der
gewiefteste Jurist nicht beantworten könnte. Es sei denn, er wäre
Familien-Richter und dünkte sich (damit nahezu zwangsläufig) im Besitze der
Allwissenheit.

Aber ob er sich bei der nächsten Entscheidung noch seiner Worte entsinnen
könnte ... ?

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe

Mal eine Frage.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt und seine
zurück gebliebene Ehefrau dann die sog. Witwenrente bekommt. Es heißt doch,
das auch Unterhaltsansprüche vererbt werden, d.h. würde die Witwe etwas
erben, müßte sie daraus wohl Unterhalt zahlen, bis das Erbe aufgebraucht
ist. Witwenrente ist aber eigentlich kein Erbe, denn es kann ja nicht
vererbt werden, müsste sie auch daraus KU und EU zahlen oder würde
wenigstens der EU wegfallen und wie würde sich das berechnen und wie sähe
das aus, wenn eine LV bestehen würde und die Witwe als berechtigte benannt
wäre, auch das ist nicht wirklich erben.

Und wie sieht das aus, wenn er sich zusätzlich rentenversichert, dies aber
im Unterhalt nicht berücksichtigt wird, wird es dann im nachhinein, wenn er
Rente bezieht, berücksichtigt, obwohl er sich das sozusagen jetzt vom Munde
abgespart hat.?

Und wie sieht es umkehrt aus, wenn sie verstirbt und er von ihr Witwerrente
erhält, muß er dies auch mit seiner Ex teilen, bzw. wenn eine LV ihn als
berechtigten einsetzt, hat die Ex dann auch die Finger drin?

Ist vielleicht eine blöde Frage, aber wir planen nunmal unsere gemeinsame
Zukunft, die irgendwie auch wenn möglich auf sicheren finanziellen Füßen
stehen soll und wir suchen eben nach Möglichkeiten, dass nicht ständig
andere von unserem Tisch mitessen.

Gruß
euridikeHallo Hartmut,

so schlimm ist es auch wieder nicht. Bis jetzt habe ich noch kein Urteil gefunden, wo eine Zweitfrauen-Witwe von der Witwenrente Unterhalt bezahlen muss. Wenn die Witwe jung ist und ein gutes eigenes Einkommen hat, bekommt sie ja keine Witwenrente, weil ihr Einkommen ja auf die Rente angerechnet wird.
Also kann es von der Seite her gar nicht klappen.

Die Urteile die es gibt, wo Rentenansprüche vererbt wurden, betreffen das Erbe. Die Witwe oder der sonstige Erbe zahlt aus dem Erbe heraus den Unterhalt weiter. Erbe kann ja auch ein Kind des verstorbenen oder die als Alleinerbin eingesetzte Lebensgefährtin oder der Tierschutzverein sein.

Die Witwe und die Kinder aus der früheren Beziehung haben dann so lange Anspruch auf Unterhalt gegen die Erbin, bis der "Pflichtteil" des Unterhaltsempfängers aufgebraucht wäre.

Hier dazu der Paragraf:
§ 1586b Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten
(1) Mit dem Tode des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.

(2) Für die Berechnung des Pflichtteils bleiben Besonderheiten auf Grund des Güterstands, in dem die geschiedenen Ehegatten gelebt haben, außer Betracht.



Hat die Zweitfrauen-Witwe eine sehr hohe Witwenrente, rechnen die Richter natürlich mal etwas großzügiger beim Pflichtteil rum. Mehr ist aber schon nicht.

Etwas Anderes kann es sein, wenn der Unterhalt per Vergleich festgelegt ist. Ist der Vergleich schlecht formuliert, kann es schnell passieren, dass der Erbe bis zum Tod der Erstfrau zahlt. http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/49/BGH_Erbe_zahlt_Unterhalt_weiter.2566090.0.01103.html

Mir kommt beim Schreiben so eine andere Idee: Angenommen der Alleinerbe nimmt das Erbe nicht an. Andere Erben (keine Verwandten mehr) gibt es nicht, also erbt der Staat. Kann dann die Erstfrau gegen den Staat klagen, damit sie ihren Unterhalt aus dem Pflichtteil weiter bekommt? Wahrscheinlich ja, aber dann wird bestimmt gedreht und gewunden, um ihr das Erbe streitig zu machen.

Gruß
Ingrid

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo Euridike,

mir deucht (das Wort wird sich wohl hier wie ein roter Faden durchziehen), dass eine zusätzliche Rentenversorgung oder die Ansparung als Lebensversicherung die einzige Möglichkeit ist, der Ex eine lange Nase zu drehen.

Also wenn der gebrauchte Mann, zur Absicherung der zweiten (Ehe-)Frau eine Lebensversicherung abschließt, egal ob auf Rentenbasis oder nicht, müsste eigentlich die Ex leeeeeer ausgehen.

Genauso müsste es bei verheirateten Zweitpaaren mit einer zusätzlichen Rentenversicherung gehen.

Eine Lebensversicherung/Rentenversicherung zählt nicht zum Erbe, also gibt es daraus keinen Pflichtteil.

Mit müsste eigentlich meine ich den Status heute. Kann ja sein, dass in Zukunft dem Gesetzgeber und/oder den Richtern in diese Richtung wieder was Neues einfällt.

Gruß
Ingrid
Rest siehe weiter unten im Thread

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo Ingrid,

diese Idee hatte ich auch schon, von wegen Erbe geht an den Staat und der muß dann den Unterhalt bis zum Pflichtteil zahlen, wäre ja gespannt, wie das ausgehen würde.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, würde die Ex in die Röhre schauen, bei allem, was nicht vererbt, sondern über Rentenversicherung oder LV an mich gehen würde. Wie ist es umgekehrt, wenn mein LG von mir als berechtigter bei einer LV eingesetzt wird und daraus ein monatliches Entgeld erhalten würde, würde das ihm dann als Einkommen angerechnet werden und sie bekäme davon etwas ab?????

Gruß
euridike

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo Euridike,



sein Einkommen muss eherelevant sein. Also wenn er nach der Scheidung einen
Karrieresprung macht, dadurch das Doppelte verdient, hat sie davon nichts –
wenn er Anwalt das weiß und keinen Fehler macht. Urteil hierzu gibt es hier
im Forum.



Er kann auch nach der Scheidung (beim Ehegattenunterhalt – nicht
Kindesunterhalt) Lottomillionär werden. Wenn er den Lottoschein nicht
während der Ehe gekauft hat, hat sie nix davon.



Einschränkung: so sollte es sein. Aber Richter haben trotzdem oft andere
Wahrnehmungen der Gesetze.



Gruß

Ingrid



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: euridike [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 26. Januar 2006 17:28
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung



Hallo Ingrid,

diese Idee hatte ich auch schon, von wegen Erbe geht an den Staat und der
muß dann den Unterhalt bis zum Pflichtteil zahlen, wäre ja gespannt, wie das
ausgehen würde.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, würde die Ex in die Röhre schauen,
bei allem, was nicht vererbt, sondern über Rentenversicherung oder LV an
mich gehen würde. Wie ist es umgekehrt, wenn mein LG von mir als
berechtigter bei einer LV eingesetzt wird und daraus ein monatliches Entgeld
erhalten würde, würde das ihm dann als Einkommen angerechnet werden und sie
bekäme davon etwas ab?????

Gruß
euridike

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo Ingrid,

so ganz verstehe ich deine Antwort nicht. Habe schon gehört, das Karrieresprung und Lottogewinn nicht mitzählen würden, wie wäre es denn mit Zinseinnahmen aus dem Lottogewinn???.

Aber zurück zu meiner Frage. Würde er von mir bei einer LV oder Rentenversicherung als Begünstigter benannt werden, würde er diese Rente für sich alleine haben können ohne davon Unterhalt an seine Ex zahlen zu müssen. Ist ja nicht gerade ein Karrieresprung, wenn er meine LV verleben darf oder???? :-).

Gruß
euridike

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo Euridike,



es geht dabei nicht ausschließlich um den „Sprung“ es geht darum, dass
das Einkommen des Unterhaltspflichtigen in der Ehe absehbar gewesen sein
muss. Also wenn er in den zehn Jahren der Ehe als Verkäufer beim Kaufhof
gearbeitet hat, kann die Exfrau davon ausgehen, dass er nach der Scheidung
jedes Jahr seine tarifliche Gehaltserhöhung bekommt und sie davon den
Unterhalt.



Wird er aber plötzlich zum Leiter einer Kaufhof-Filiale befördert, bekommt
sie von dem Einkommensmehrertrag nichts ab.



Wenn Du ihm eine LV vermachst, hat sie normalerweise auch nichts davon.



Es gelten halt immer die Einschränkungen, dass Du nicht abschätzen kannst,
was Richtern nicht doch noch alles einfallen könnte.



Du kannst ihm auch ein Mietshaus vererben mit tollem Mietertrag. Das hatte
er ja in der Ehe auch nicht.



Umgekehrt wird es gefährlich, wenn DU was von ihm erbst.
Lebensversicherungen zählen erst mal nicht als Erbe. Da Du sie nicht ererbt
hast, musst Du an die Ex nicht bis zum Pflichtteil den Unterhalt
weiterbezahlen.



Gruß

Ingrid



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: euridike [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 26. Januar 2006 18:33
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung



Hallo Ingrid,

so ganz verstehe ich deine Antwort nicht. Habe schon gehört, das
Karrieresprung und Lottogewinn nicht mitzählen würden, wie wäre es denn mit
Zinseinnahmen aus dem Lottogewinn???.

Aber zurück zu meiner Frage. Würde er von mir bei einer LV oder
Rentenversicherung als Begünstigter benannt werden, würde er diese Rente für
sich alleine haben können ohne davon Unterhalt an seine Ex zahlen zu müssen.
Ist ja nicht gerade ein Karrieresprung, wenn er meine LV verleben darf
oder???? :-).

Gruß
euridike

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo Ingrid,

danke für deine Antworten.

Manchmal gehts mir auf die Nerven, dass man bei allem immer genau nachfragen und nachdenken muß, bevor man etwas tut, was für andere (nichtunterhaltspflichtige) ganz selbstverständlich ist. Und wenn ich dann teilweise lese, wieviel Ungerechtigkeit es dann noch von seitens des Gerichts gibt, bekomme ich richtig Angst, das ich das Gefühl habe, es schnürrt mir den Hals zu.

Gruß
euridike