Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Kindes- und Ehegattenunterhalt

Witwenrente und Unterhaltszahlung

Witwenrente und Unterhaltszahlung

Mal eine Frage.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt und seine zurück gebliebene Ehefrau dann die sog. Witwenrente bekommt. Es heißt doch, das auch Unterhaltsansprüche vererbt werden, d.h. würde die Witwe etwas erben, müßte sie daraus wohl Unterhalt zahlen, bis das Erbe aufgebraucht ist. Witwenrente ist aber eigentlich kein Erbe, denn es kann ja nicht vererbt werden, müsste sie auch daraus KU und EU zahlen oder würde wenigstens der EU wegfallen und wie würde sich das berechnen und wie sähe das aus, wenn eine LV bestehen würde und die Witwe als berechtigte benannt wäre, auch das ist nicht wirklich erben.

Und wie sieht das aus, wenn er sich zusätzlich rentenversichert, dies aber im Unterhalt nicht berücksichtigt wird, wird es dann im nachhinein, wenn er Rente bezieht, berücksichtigt, obwohl er sich das sozusagen jetzt vom Munde abgespart hat.?

Und wie sieht es umkehrt aus, wenn sie verstirbt und er von ihr Witwerrente erhält, muß er dies auch mit seiner Ex teilen, bzw. wenn eine LV ihn als berechtigten einsetzt, hat die Ex dann auch die Finger drin?

Ist vielleicht eine blöde Frage, aber wir planen nunmal unsere gemeinsame Zukunft, die irgendwie auch wenn möglich auf sicheren finanziellen Füßen stehen soll und wir suchen eben nach Möglichkeiten, dass nicht ständig andere von unserem Tisch mitessen.

Gruß
euridike

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Tach Euridike,

mich deucht, du erwartest die Beantwortung von Fragen, die auch der
gewiefteste Jurist nicht beantworten könnte. Es sei denn, er wäre
Familien-Richter und dünkte sich (damit nahezu zwangsläufig) im Besitze der
Allwissenheit.

Aber ob er sich bei der nächsten Entscheidung noch seiner Worte entsinnen
könnte ... ?

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: euridike [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Sonntag, 22. Januar 2006 18:21
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Witwenrente und Unterhaltszahlung


Mal eine Frage.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt und seine
zurück gebliebene Ehefrau dann die sog. Witwenrente bekommt. Es heißt doch,
das auch Unterhaltsansprüche vererbt werden, d.h. würde die Witwe etwas
erben, müßte sie daraus wohl Unterhalt zahlen, bis das Erbe aufgebraucht
ist. Witwenrente ist aber eigentlich kein Erbe, denn es kann ja nicht
vererbt werden, müsste sie auch daraus KU und EU zahlen oder würde
wenigstens der EU wegfallen und wie würde sich das berechnen und wie sähe
das aus, wenn eine LV bestehen würde und die Witwe als berechtigte benannt
wäre, auch das ist nicht wirklich erben.

Und wie sieht das aus, wenn er sich zusätzlich rentenversichert, dies aber
im Unterhalt nicht berücksichtigt wird, wird es dann im nachhinein, wenn er
Rente bezieht, berücksichtigt, obwohl er sich das sozusagen jetzt vom Munde
abgespart hat.?

Und wie sieht es umkehrt aus, wenn sie verstirbt und er von ihr Witwerrente
erhält, muß er dies auch mit seiner Ex teilen, bzw. wenn eine LV ihn als
berechtigten einsetzt, hat die Ex dann auch die Finger drin?

Ist vielleicht eine blöde Frage, aber wir planen nunmal unsere gemeinsame
Zukunft, die irgendwie auch wenn möglich auf sicheren finanziellen Füßen
stehen soll und wir suchen eben nach Möglichkeiten, dass nicht ständig
andere von unserem Tisch mitessen.

Gruß
euridike

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Tach Hartmut,

was mich deucht, weiß ich gar nicht, ich hatte aber gehofft eine Antwort auf meine Frage zu bekommen, denn ich denke, das es doch nicht so ganz unüblich ist, diese konstellation oder?

Gruß
euridike

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Tachchen Euridike,

nein, so unüblich ist diese Konstellation nicht. Aber doch kompliziert
genug, dass du von 5 Juristen zwischen 7 und 13 Antworten erhältst.
Mindestens. Und das hängt nicht nur von den befragten Juristen ab, sondern
auch vom Gericht, an dem der Fall "anhängig" ist. Als wäre das nicht genug,
urteilen die Richter desselben Gerichts höchst unterschiedlich. Is sich
jedenfalls möglich und nicht unüblich.

Nicht genug damit, könnte in ein und demselben Fall der gleiche Senat eines
OLG zu einem ganz anderen Urteil kommen, wenn auch nur ein Richter
ausgetauscht werden würde.

Neben vielen anderen Dingen spielt auch der Lokalkolorit eine Rolle. Es geht
doch nix über die Rechtssicherheit in diesem unserem Lande.

Und deshalb müssen Juristen auch studieren, weil das alles und viel mehr
eine Wissenschaft ist. Sie nennen das "Rechtswissenschaft".
Allerdings darf das nicht mit "Recht" oder gar "Gerechtigkeit" verwechselt
werden, wie immer noch viele glauben. Mehrere Juristen lächelten mich nur
milde an, als ich (zunehmend weniger naiv, mich aber immer mehr so gebend)
Fragen in diese Richtung stellte.

Da dir, oh Geliebte des Orpheus, keine Falle gestellt werden soll, nicht mal
unabsichtlich, kann ich mich des Urteils enthalten. Das sollen andere,
Berufenere tun.
Und dann die Schwarzkittel. Bei denen muss man auf alles gefasst sein.
Zwischen messerscharfer Vernunft und schierem Wahnsinn ist da alles drin.
Tendenz eher zu Letztgenanntem.


Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: euridike [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Sonntag, 22. Januar 2006 21:44
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung


Tach Hartmut,

was mich deucht, weiß ich gar nicht, ich hatte aber gehofft eine Antwort auf
meine Frage zu bekommen, denn ich denke, das es doch nicht so ganz unüblich
ist, diese konstellation oder?

Gruß
euridike

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo, Euridike,

diese Frage stellen mein LG und ich uns auch ab und an... Nachdem wir beide erfolgreich geschieden sind, ich völlig problemlos und im Einverständnis mit meinem Exmann, er mit allen nur denkbaren Problemen, vor allem bezüglich der beiden Kinder, sprechen wir natürlich auch über das Thema Heirat und/oder gegenseitige Absicherung. Unser "Problem" ist dabei, dass ich keine Kinder habe, im Job sehr gut verdiene und auch ziemlich intensiv für mein Alter vorsorge. Auch mein LG verdient sehr gut und sorgt vor, und dass er von seinem Einkommen auf jeden Fall den Kindesunterhalt zahlt (übrigens 180% des Regelsatzes), ist für uns selbstverständlich. Beim EU knirschen wir beide mit den Zähnen, aber den wird er wohl zahlen müssen, bis seine Ex mal wieder einen Dummen findet für eine Beziehung, der sie durchfüttert. Ihren Hintern in einen Job bewegen wird sie wohl nie mehr. Nach knapp 10 Jahren zuhause und mit 42 ist das leider auch nicht mehr so einfach, selbst wenn sie wollte. So gesehen stellen wir uns natürlich auch die Frage, wie lange wir die Ex durchfüttern müssen - u.U. bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, auch wenn die Kinder dann schon lange selbständig sind. Schnauf!
Ich habe in diesem Zusammenhang schon im letzten Sommer einen interessanten Artikel in meiner "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" gefunden und aufbewahrt; alle zwei Wochen schreibt dort Esther Caspary, eine Familienrechtlerin aus Berlin, zu den üblichen Themen rund um Scheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich usw. Die meisten ihrer Artikel finde ich ziemlich gut, weil sie meiner Meinung nach genau den Punkt trifft. Schade, dass sie in Berlin ansässig ist, sonst hätten wir sie bestimmt mal in unserer persönlichen Angelegenheit konsultiert...
Vielleicht hilft Dir der Artikel ein bißchen weiter!

Liebe Grüße ,

Kleine Krabbe

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo KleineKrabbe,

vielen Dank für deine Antwort. Recht interessant der Artikel, aber ich befürchte, das es genauso sein wird, wie HaSch es geschrieben hat, man ist auf die gute Laune des jeweiligen Richters angewiesen, das wird sich erst ändern, wenn es klare Richtlinien gibt, wie z.B. EU für eine Übergangszeit von 4-6 Jahren und danach ist Schluss, dann gibt es keinen Hickhack von wegen Anspruch und nicht Anspruch, von überobligatorisch und nicht usw.usw. und die Eheschließungsquote würde auch wieder steigen, was glaubst du, wieviele jetzt Unterhaltsberechtigte ruckzuck ihr verstecktes Verhältnis heiraten würden? Dann gäbe es wahrscheinlich auch wieder mehr Kinder, worüber man sich in unserer regionalen Presse gerade wieder mal auslässt und alle möglichen Gründe angibt, nur auf das Unterhaltsrecht ist man noch nicht gekommen.

Ich kann nur hoffen, dass sie vor uns......................naja, oder ihr verstecktes Verhältnis heiratet, aber so lange sie so gut versorgt ist, wird sie das nicht tun.

:-(((((((((((((..

Gruß
euridike

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo, Euridike,

ich stimme Dir aus vollstem Herzen zu – aus unerfindlichen und sich mir leider nicht erschließenden Gründen sind wir auf das „Wohlwollen“ des jeweiligen Richters angewiesen. Bleibt uns die Hoffnung, dass die Politik sich endlich in die richtige Richtung bewegt...
Allein, mir fehlt der Glaube :-(((
Wenn es denn dann auch nicht auf die besagten 4 bis 6 Jahre beschränkt wird, wäre es doch zumindest schön, wenn die Ehegatten-Unterhaltsverpflichtung spätestens dann endet, wenn die Kinder keiner Betreuung mehr bedürfen (z.B. Ende der Ausbildung und max. bis zum Alter von 20 Jahren oder so in der Art). Wenn ein Kind mal 20 ist, braucht es doch wirklich keine Betreuung durch Mama mehr. Es sei denn, es ist behindert, aber das ist ja etwas völlig anderes.

Mein LG spricht inzwischen zynisch davon, dass eine Heirat für Frauen des Charakters unserer Ex die beste Variante einer lebenslänglichen Versorgung sei, die es gäbe, besser als jede eigenverantwortliche (ein Fremdwort für unsere Ex!) Altersvorsorge und/oder Kapitallebensversicherung. Und wenn solche Frauen ganz schlau seien, dann suchten sie sich natürlich ein gut bzw. besserverdienendes Exemplar Mann für diese Art Vorsorge aus, das man späterhin so richtig schön ausbeuten kann...

Ich habe einfach keine Idee, wie man solche Frauen dazu bringt, eigenverantwortlich zu denken und zu handeln und nicht den Rest ihres womöglich ziemlich langen Lebens am Tropf des Ex-Mannes zu hängen, auch wenn die gemeinsamen Kinder längst aus dem Haus sind. Für mich persönlich wäre so etwas enorm erniedrigend – ich kann mir nicht vorstellen, von dem Mann auf Dauer abhängig zu sein, den ich oder, noch schlimmer, der mich verlassen hat.

Naja, ich habe mittlerweile aufgegeben, Verständnis für unsere Ex haben zu wollen. Deren Gedankenwelt ist mir so dermaßen fremd, dass ich mich selbst auf vollkommen rationaler Ebene schwer tue, ihr Verhalten nachzuvollziehen.

Trotzdem liebe Grüße,

Kleine Krabbe

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Die geschiedene Frau kann, da sie ja Leistungen aus dem Versorgungsausgleich erhalten hat aus Ihrer Rentenversicherung eine Scheidungsrente beantragen, wenn sie noch minderjährige Kinder erzieht.
Die Kinder können eine Waisenrente beantragen.
Diese Zahlungen verringern die Witwenrente der Zweitfrau.

Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo Kleinekrabbe,

ich kann gar nicht sagen, wie sehr ich dich verstehe. Mir wäre das auch zu blöde, weshalb ich es auch nie getan habe. Aber 20 Jahre finde ich schon etwas lange für Unterhalt, wie soll da ein Unterhaltspflichtiger noch an eine weitere eigene Familie denken????

Das Problem in unserer Gesellschaft ist, denke ich, dass das Muttersein viel zu wichtig genommen wird, man hat daraus einen Kultstatus und die Mütter zu Ikonen gemacht, das geht nicht gut. Kinder kriegen und haben sollte einfach wieder etwas ganz normales und alltägliches sein, sich um sie zu kümmern auch. Was durchaus auch heißen kann, dass man sich auch als betreuender Elternteil um die finanzielle Absicherung der Kinder kümmert und dies nicht dem zahlenden Elternteil überlässt, das ist nämlich sehr kurzfristig gedacht. Lass dem zahlenden Elternteil mal etwas passieren, was dann, dann steht sie von heute auf morgen mit leeren Händen da. Oder wie sieht es aus im Alter. Die Rente des zahlenden Elternteils wird wohl kaum für beide ausreichen, also muß Zuzahlung zur Rente vom Staat beantragt werden und wer wird da als erstes zahlen dürfen, die lieben Kinderlein.....................Tja, irgendwie kurzfristig gedacht..........

Gruß
euridike


----- Original Message -----
From: KleineKrabbe
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Sent: Tuesday, January 24, 2006 3:20 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung


Hallo, Euridike,

ich stimme Dir aus vollstem Herzen zu – aus unerfindlichen und sich mir leider nicht erschließenden Gründen sind wir auf das „Wohlwollen“ des jeweiligen Richters angewiesen. Bleibt uns die Hoffnung, dass die Politik sich endlich in die richtige Richtung bewegt...
Allein, mir fehlt der Glaube :-(((
Wenn es denn dann auch nicht auf die besagten 4 bis 6 Jahre beschränkt wird, wäre es doch zumindest schön, wenn die Ehegatten-Unterhaltsverpflichtung spätestens dann endet, wenn die Kinder keiner Betreuung mehr bedürfen (z.B. Ende der Ausbildung und max. bis zum Alter von 20 Jahren oder so in der Art). Wenn ein Kind mal 20 ist, braucht es doch wirklich keine Betreuung durch Mama mehr. Es sei denn, es ist behindert, aber das ist ja etwas völlig anderes.

Mein LG spricht inzwischen zynisch davon, dass eine Heirat für Frauen des Charakters unserer Ex die beste Variante einer lebenslänglichen Versorgung sei, die es gäbe, besser als jede eigenverantwortliche (ein Fremdwort für unsere Ex!) Altersvorsorge und/oder Kapitallebensversicherung. Und wenn solche Frauen ganz schlau seien, dann suchten sie sich natürlich ein gut bzw. besserverdienendes Exemplar Mann für diese Art Vorsorge aus, das man späterhin so richtig schön ausbeuten kann...

Ich habe einfach keine Idee, wie man solche Frauen dazu bringt, eigenverantwortlich zu denken und zu handeln und nicht den Rest ihres womöglich ziemlich langen Lebens am Tropf des Ex-Mannes zu hängen, auch wenn die gemeinsamen Kinder längst aus dem Haus sind. Für mich persönlich wäre so etwas enorm erniedrigend – ich kann mir nicht vorstellen, von dem Mann auf Dauer abhängig zu sein, den ich oder, noch schlimmer, der mich verlassen hat.

Naja, ich habe mittlerweile aufgegeben, Verständnis für unsere Ex haben zu wollen. Deren Gedankenwelt ist mir so dermaßen fremd, dass ich mich selbst auf vollkommen rationaler Ebene schwer tue, ihr Verhalten nachzuvollziehen.

Trotzdem liebe Grüße,

Kleine Krabbe

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Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung

Hallo Gast,

Das heißt aber, wenn sie keine minderjährigen Kinder mehr erzieht, kann sie keinen Scheidungsunterhalt mehr verlangen oder?

Gruß
euridike