Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV
Hallo,
wie sieht es denn aus, wenn mein Lebenspartner kein Hartz 4 Empfänger ist! Unser Urteil jetzt vom OLG Hamm: Wir können der Lebensgefährtin nicht das Unterhalt zahlen lassen, aber wir können den Selbstbehalt von Herrn L. senken! Dies wurde dann gemacht, gesenkt auf 810 Euro! Jetzt zahle ich als den Unterhalt seiner Kinder, da ich mit meinem Verdienst die Summe an Unterhalt ausgleichen muss, da mein Freund wirklich keinen Cent über hat, da er auch noch aus seiner Ehe Schulden abtragen muss. Ich zahle jetzt für meine Kinder (22J und 17J) und für seine Kinder (indirekt) und das macht mich fürchterlich sauer! Muss die Lebensgemeinschaft eingetragen sein, und wenn ja wo kann man das machen lassen. Ich habe das bis heute nicht getan, da ich nicht seine Schulden zahlen möchte, wir hatten schon immer getrennte Konton und Miete überweisst er mir anteilmässig. Trotzdem hat der Senat des OLG Hamms, gesagt, das sich seine Lebensunterhaltskosten ja senken, wenn wir zusammen leben!
Bitte dringend um Hilfe, der vergelich vorm OLG Hamm war am Montag und ich bin nicht gewillt, dies zu akzeptieren. Hat eine Klage meineseits Sinn? Ich kann mir eigentlich keine Prozesskosten leisten, obwohl ich auch keine Prozesskostenbeihilfe bekommen würde, da ich Netto wohl zu vile verdiene (Krankenschwester in Vollzeitarbeit)
Über schnelles posting wäre ich dankbar oder auch mail!
Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV
Hallo Perle,
war es ein Urteil oder ein Vergleich?
Wie können die Richter wissen, was Du verdienst und welche Unterhaltspflichten Du davon bestreitest?
Wie genau begründen die Richter die Selbstbehaltskürzung wörtlich bitte. Vielleicht fällt uns dann eine Strategie ein.
Es ist kein Trost für Dich. Aber hier im Forum in den Urteilen gibt es schon ähnliche Konstellationen von anderen Gerichten.
Gruß Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gast [mailto:@carookee.com] Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:06 An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV
Hallo,
wie sieht es denn aus, wenn mein Lebenspartner kein Hartz 4 Empfänger ist! Unser Urteil jetzt vom OLG Hamm: Wir können der Lebensgefährtin nicht das Unterhalt zahlen lassen, aber wir können den Selbstbehalt von Herrn L. senken! Dies wurde dann gemacht, gesenkt auf 810 Euro! Jetzt zahle ich als den Unterhalt seiner Kinder, da ich mit meinem Verdienst die Summe an Unterhalt ausgleichen muss, da mein Freund wirklich keinen Cent über hat, da er auch noch aus seiner Ehe Schulden abtragen muss. Ich zahle jetzt für meine Kinder (22J und 17J) und für seine Kinder (indirekt) und das macht mich fürchterlich sauer! Muss die Lebensgemeinschaft eingetragen sein, und wenn ja wo kann man das machen lassen. Ich habe das bis heute nicht getan, da ich nicht seine Schulden zahlen möchte, wir hatten schon immer getrennte Konton und Miete überweisst er mir anteilmässig. Trotzdem hat der Senat des OLG Hamms, gesagt, das sich seine Lebensunterhaltskosten ja senken, wenn wir zusammen leben!
Bitte dringend um Hilfe, der vergelich vorm OLG Hamm war am Montag und ich bin nicht gewillt, dies zu akzeptieren. Hat eine Klage meineseits Sinn? Ich kann mir eigentlich keine Prozesskosten leisten, obwohl ich auch keine Prozesskostenbeihilfe bekommen würde, da ich Netto wohl zu vile verdiene (Krankenschwester in Vollzeitarbeit)
Über schnelles posting wäre ich dankbar oder auch mail!
Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV
Hallo Ingrid!
Im Laufe der Streitigkeiten mit der EX und meinem Partner musste ich meine Verdienstbescheinigung offenbaren, da sie sonst geschätzt hätten, somit auch, was ich an Unterhalt an meinem EX zahle.
Es ist am Montag zu einem Vergleich gekommen. Mein Partner würde ja auch Unterhalt zahlen, allerdings bekommt er nur 900 Euro monatlich, liegt somit 10 Euro über seinem Selbstbehalt, Er soll jetzt aber 130 Euro Unterhalt zahlen, was er definitiv eigentlich nicht kann, d.h. ich werde mehr in unseren haushalt finanzieren dürfen, was mir natürlich auch schwer fällt, da ich selbst Unterhalt zahle.
Ich finde den vergelich zum Himmel schreiend ungerecht und ärgere mich masslos über diese Rechtssprechung in unserem Staat!
Gruss Perle
Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV
Hallo Perle,
beim OLG ist es häufig so, dass die Richter auf einen Vergleich drängen, damit sie kein Urteil machen müssen. Sie machen das Urteil dann zwar in der Richtung, wo sie den Vergleich vorschlagen, haben aber trotzdem oft Schwierigkeiten das Urteil wasserdicht zu machen.
Da Dein LG einen Vergleich akzeptiert hat, kannst Du erst mal gar nichts machen. Vergleich bedeutet, dass er freiwillig einen Kompromiss akzeptiert (auch wenn der Kompromiss wegen einer vorgehaltenen Pistole zustande kommt). Wenn er sich nicht eine Bedenkzeit vorbehalten hat (oder was Ähnliches von den Richtern formuliert wurde), ist der Vergleich sofort rechtskräftig.
Je nachdem wie er dann noch ausformuliert wurde, kann es ihm passieren, dass er nicht einmal bei Einkommensänderungen (z. B. weil Du wegen Arbeitszeitkürzung weniger verdienst) die Unterhaltszahlungen abändern lassen kann. Hier müsst Ihr jetzt warten, bis die Geschichte schriftlich kommt.
Hat allerdings sein Anwalt nicht aufgepasst und eine Formulierung genehmigt, die Dein LG wenn er die rechtliche Konsequenz verstanden hätte nicht akzeptiert hätte, haftet unter Umständen der Anwalt für den Schaden. Aber das ist dann wieder eine andere Baustelle.
Also erst mal abwarten, bis die Formulierungen schriftlich vorliegen. Dann kannst Du immer noch überlegen, ob Du Deine Arbeitszeit und damit Dein Einkommen kürzt. Unter dem Strich kommt dann für Dich das Gleiche raus, aber mit mehr Freizeit für Dich.
Gruß Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Perle [mailto:@carookee.com] Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 17:25 An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV
Hallo Ingrid!
Im Laufe der Streitigkeiten mit der EX und meinem Partner musste ich meine Verdienstbescheinigung offenbaren, da sie sonst geschätzt hätten, somit auch, was ich an Unterhalt an meinem EX zahle.
Es ist am Montag zu einem Vergleich gekommen. Mein Partner würde ja auch Unterhalt zahlen, allerdings bekommt er nur 900 Euro monatlich, liegt somit 10 Euro über seinem Selbstbehalt, Er soll jetzt aber 130 Euro Unterhalt zahlen, was er definitiv eigentlich nicht kann, d.h. ich werde mehr in unseren haushalt finanzieren dürfen, was mir natürlich auch schwer fällt, da ich selbst Unterhalt zahle.
Ich finde den vergelich zum Himmel schreiend ungerecht und ärgere mich masslos über diese Rechtssprechung in unserem Staat!
Gruss Perle
Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV
Hallo Ingrid,
der Anwalt vom meinem Partner hat ihn nicht über das Ausmaß eines Vergleichs aufgeklärt. Sie haben sich kurz draussen beraten, mein Partner hat den Anwalt gefragt, was am Einfachsten sei und der hat dann gesagt, ein Vergleich. Aber nicht was dahinter steckt.