Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV

Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV

Hallo Alle,

solltet Ihr ohne Trauschein zusammenleben, solltet Ihr ím Falle, dass ein Partner von Euch ab Januar 2005 das sogenannte ALG II bekommt, einiges jetzt noch schnell neu ordnen.
Es ist wichtig, dass die kommenden Wochen für die Vorsorge sinnvoll genutzt werden:
Vorhandene Geldreserven umschichten, Lebensgemeinschaften offiziell klarstellen.
Tipp: Wenn Ihr als unverheiratete Partnerin mit jemandem zusammenwohnt, finanziell aber nicht für den anderen einstehen wollt,(gilt auch für umgekehrt) solltet Ihr einiges offiziell neu ordnen.
Dazu gehört beispielsweise: kein gemeinsames Konto führen! Einen Untermietvertrag abschließen und das Geld auch tatsächlich überweisen.
Den anderen nicht finanziell zu unterstützen.
Wenn es anders praktiziert wird, werde die Gemeinschaft als "eheähnlich" eingestuft. Mit weit reichenden Folgen: Das Arbeitslosengeld II könnte magerer ausfallen oder ganz verweigert werden.

Wie es dann mit einer möglichen Unterhaltspflich des "gebrauchten" Mannes aussieht - ob hier auch auf das Einkommen der LG zurückgegriffen wird, da ja das ALG II weniger als der Selbstbehalt ist, wird sich wohl in der Zukunft herausstellen.


Gruß
Ingrid

Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV

Ihr müsst euch auch als alleinstehend bzw. alleinerziehend in das Formular eintragen. Vorraussetzung sind natürlich die von Ingrid oben beschriebenen Dinge. Man kann Widerspruch gegen den Bescheid innerhalb von 4 Wochen einlegen. Prüfen ist sehr wichtig.

Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV

Aber wenn ich nun als Zweitfrau einen Untermietervertrag mit meinem LG abschließen, dann muss ich doch die Mieteinnahmen versteuern oder nicht?

Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV

Ihr könnt Euch doch strikt die Kosten teilen. Ob jetzt genau halbe –
halbe oder in einer anderen Formel spielt dazu keine Rolle. Derjenige
der die Miete überweist, kassiert vom Anderen nachweislich
(Banküberweisung, Quittung – die in der Nähe einer Abhebung bei seinem
Konto ist) den Mietanteil.

Wenn Du ihm z. B. Rechtsanwaltskosten bezahlst, hat er eben Schulden bei
Dir.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Andrea [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 9. März 2005 13:47
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und
Hartz IV

Aber wenn ich nun als Zweitfrau einen Untermietervertrag mit meinem LG
abschließen, dann muss ich doch die Mieteinnahmen versteuern oder nicht?

Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV

Ich glaube ich habe heute ein Brett vor dem Kopf hihi...

Also wir haben es folgendermaßen geregelt:

Ich überweise von meinem Konto die Miete an den Vermieter und die Strom-, Gas- und Wasserkosten an die jeweiliegen Betreiber.

Er überweist mir von seinem Konto genau 50% aller Kosten. Ist es so richtig?

Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV

Wenn Ihr das so macht, ist das genau, worauf ich hinauswollte. Für die
alltäglichen Kosten, wie Essen, Getränke, Waschpulver usw. macht ihr das
natürlich genauso. Die Haushaltsführung macht ihr sicher, wie viele
andere auch, abwechselnd. Da Du ja auch arbeitest, bügelt jeder seine
Sachen oder es wird abwechselnd gemacht. Putzen und dergl. natürlich
auch.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Andrea [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 9. März 2005 14:02
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und
Hartz IV

Ich glaube ich habe heute ein Brett vor dem Kopf hihi...

Also wir haben es folgendermaßen geregelt:

Ich überweise von meinem Konto die Miete an den Vermieter und die
Strom-, Gas- und Wasserkosten an die jeweiliegen Betreiber.

Er überweist mir von seinem Konto genau 50% aller Kosten. Ist es so
richtig?

Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV

Ja genauso sieht es aus.

Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV

Warum fragst Du dann? :-)

Grüßle
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Andrea [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 9. März 2005 14:19
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und
Hartz IV

Ja genauso sieht es aus.

Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV

wie sieht es denn so aus, mein lg wird voraussichtlich bald hartz IV erhalten, er überweist nur Kredit fürs haus, ist sehr gering, ca 360,00€ Ich bezahle Strom Wasser Versicherungen für das Haus.

Kann das so bleiben, oder müßen wir das dann ändern.

Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV

Hallo Simone,

es ist so, welche Kosten er nachweislich hat, werden von Hartz IV erstattet. Alles natürlich innerhalb der vorgegebenen Richtlinien. Lese hierzu mal die Urteile hier im Forum durch und baue Dein Nest entsprechend.

Viele Grüße
Ingrid

Zitat:
wie sieht es denn so aus, mein lg wird voraussichtlich bald hartz IV erhalten, er überweist nur Kredit fürs haus, ist sehr gering, ca 360,00€ Ich bezahle Strom Wasser Versicherungen für das Haus.

Kann das so bleiben, oder müßen wir das dann ändern.