Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Skandalurteil - Keine Anrechnung bei Zahlung von EU und KU bei zusammenleben in Bedarfsgemeinschaft

Re: Skandalurteil - Keine Anrechnung bei Zahlung von EU und KU bei zusammenleben in Bedarfsgemeinsc

HAllo Lilli,

ich würde Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und dann schnellstens wieder zu unserem Anwalt und versuchen über eine einstweilige Anordnung das Geld zu bekommen. Das Hauptsacheverfahren kann beim Sozialgericht bis zu einem Jahr dauern.

Zumindest würde ich nicht versuchen über das Familiengericht eine Abänderung zu erreichen. Dazu ist die Rechtsprechung zu festgefahren und "alt", während das SGB ja erst sei 1,5 Jahren praktiziert wird und da sicherlich viel nachgebessert wurde und wird. Familienrichter sind ja bekanntlich fast einer Meinung (bis auf ein paar Ausnahmen) während die Richter von den Sozialgerichten da sehr verschieden entscheiden (siehe Anrechnung oder Nichtanrechnung von Unterhaltszahlungen).

Grüsse Andrea

Re: Skandalurteil - Keine Anrechnung bei Zahlung von EU und KU bei zusammenleben in Bedarfsgemeinschaft

Hallo,

das wundert mich jetzt aber alles, oder versteh ich da 'was falsch? Ich hatte Anfang 2005 ins Forum auch einen Beitrag eingesetzt, der wie folgt aussah:

Ich beantragte damals Hartz IV. Daraufhin wurde natürlich erst einmal geguckt, ob mein damaliger Lebensgefährte (heute Ehemann) nicht für mich mitaufkommen kann. Man stellte fest: Kann er nicht, es bleibt ihm selber nach Abzug von Lebensversicherungen, Schulden + Unterhalt an Ex mit 2 Kindern nicht mehr genug zum Leben - ergo: auch er bekam Hartz IV. Das hat uns natürlich total erstaunt aber auch gefreut. Seine Unterhaltszahlungen wurden voll anerkannt. Das finde ich soweit auch o.K. - nun müsste aber folgendes passieren: Die Agentur für Arbeit müsste nun mit einem entsprechenden Schreiben den Antrag auf Minderung des Unterhaltes (Abänderung des Titels) unterstützen, weil es ja nicht sein kann, das an arbeitender Mann mit Hartz IV unterstützt werden muss, weil er zuviel Unterhalt zahlt. Diese Unterstützung gibt es aber nicht!!! Der Antrag meines Mannes auf Abänderung des Titels mit Vorlage des Hartz IV-Bescheides, der ja eigentlich beweisen sollte, das da was schief läuft, wurde abgelehnt. Begründung: Die arme Frau benötigt dringend 1350 Euro monatlich von ihm, weil Sie sonst ja Ihren gewohnten Lebensstandard auf 125 qm nicht halten kann!!
Wir haben uns natürlich über die Unterstützung durch die Agentur für Arbeit gefreut,- das kann aber doch nicht im Sinne des Erfinders sein, das jetzt die Agentur für Arbeit indirekt für die überhöhten Forderungen der Ex zahlt. Richtig wäre es, den jetzt Hartz IV-Bedürftigen von Gesetz wegen zu unterstützen, damit der Staat aus seiner Verantwortung entlassen werden kann und die Ex endlich 'mal wieder eigene Verantwortung übernimmt.

Grüße
Doro

Re: Skandalurteil - Keine Anrechnung bei Zahlung von EU und KU bei zusammenleben in Bedarfsgemeinschaft

Hallo Doro,

die Vorgehensweise ist in den Bundesländern verschieden. Auch hier in Sachsen das Nettoeinkommen um die Unterhaltspflicht bereinigt.

Aber warum sollte die ARGE in Schleswig oder NRW den Betroffenen helfen? Wichtig ist für die doch nur, dass sie damit evtl. einen Bedarfgemeinchaft mehr aus ihren Unterlagen und Statistiken haben.
Für die ist wichtig: Ein Sozialgericht hat so entschieden, damit steht ein höheres Einkommen zu Verteilung und gut ist. Passieren kann denen doch nichts, weil einfach hier nicht das Familien- gericht zuständig ist, sondern das Sozialgericht. Selbst wenn wieder jemand klagen würde, denkste ein anderes Sozialgericht im gleichen Bundesland würde anders entscheiden? Und die ARGE ist fein raus. Was aus der Familie wird ist doch egal, hauptsache es kann gespart werden.

Grüsse Andrea

Re: Skandalurteil - Keine Anrechnung bei Zahlung von EU und KU bei zusammenleben in Bedarfsgemeinschaft

Nur zur Info- Wir wohnen in NRW ;-) ....

Gruß
Doro

Re: Skandalurteil - Keine Anrechnung bei Zahlung von EU und KU bei zusammenleben in Bedarfsgemeinschaft

Hallo Doro,

nach deinem Postings hast Du Anfang 2005 ALG II beantragt. Die Urteile, um die es hier geht, sind jedoch allesamt erst aus diesem Jahr, also 2006 und werden daher auch erst aus diesem Grund jetzt realisiert.

Würde sagen, da habt ihr glück gehabt, dass dies da noch berücksichtigt wurde. Jetzt wird es das halt nicht mehr so.
Gutes Beispiel dafür ist auch eine Zweitfrau aus dem Forum hier, sie wohnt ebenfalls in NRW.

Grüsse Andrea