Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Antrag auf Unterstützung?

Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Kooka,

ich meinte eine andere Abtrennung: Die Scheidung läuft vermutlich als
Verbundverfahren. Also alles wird zusammen vom Richter abgeklärt. Dann
kann man, weil es nicht voran geht, einige Sachen vorläufig aus den
Verbund nehmen lassen. Der Richter spricht die Scheidung aus und klärt
z. B. die Vermögensteilung später (bei uns wohl nie mehr).

Wenn Ihr die Vermögensangelegenheit (dazu gehört ja auch das Haus)
bisher nicht in den Verbund eingebracht habt, kann es ja nicht
herausgenommen werden. Unsere Ex wollte das auch ausserhalb vom Gericht
klären. Mein Mann hat das verweigert, obwohl dadurch die Gerichts- bzw.
Anwaltskosten wesentlich teuerer werden. Aber hätte er es nicht
mitbeantragt hätte er die Abzahlungen, die er für „ihre Haushälfte“
leistet nicht von ihr zurückfordern können.

Es ist ja so: das Haus gehört zu beiden Teilen beiden Ehepartnern. Bei
einer Trennung zahlt der eine seine Hälfte und der andere seine Hälfte.
Entweder das Haus wird vermietet und die Mieteinnahmen werden geteilt
oder ein Ehepartner bewohnt es und muss dann dafür, dass er die
Haushälfte des anderen bewohnt, diesem Miete bezahlen bzw. sich einen
Mietvorteil anrechnen lassen. Was habt Ihr in dieser Richtung
vereinbart?

Ob eine privatrechtliche Vereinbarung beim Rechtsanwalt sooooo gültig
ist, wie ein Vergleich oder eine notarielle Vereinbarung wage ich (als
Laie) zu bezweifeln. Was ich so zwischen Deinen Zeilen lese, war bei der
Vereinbarung Dein Männe auch gar nicht anwaltlich vertreten. Hier hilft
nur, zu einem wirklich guten Anwalt mit den Papieren gehen und sich
beraten lassen. Der sollte verbindlich sagen können, ob man gegen diese
Vereinbarung vorgehen kann und/oder wo sie sonst noch Schwachstellen
hat. Irgendwie stinkt Euere Angelegenheit zum Himmel. Für mich sieht’s
so aus, als hat er sich total rollen lassen.

Habt Ihr bei der Scheidung die Unterhaltsklärung beantragt? Ich meine im
Scheidungsverbund.

Könnt Ihr es Euch leisten, dass er eine schlechte Schufa bekommt? Das
Problem könnt Ihr nämlich relativ schnell und einfach lösen, wenn er
aufhört die Zahlungen fürs Haus weiter zu leisten. Dann ist die
Bausparkasse für die Versteigerung verantwortlich und nicht der Papa –
er konnte halt nicht mehr zahlen. Ach ja, der Ex ihre Schufa geht auch
mit in den Keller.
Die Teilungsversteigerung kann er eh nur beantragen, wenn die Scheidung
rechtskräftig ist.

Der Ehegattensplittingvorteil kommt evtl. nur den Kindern zu gute – die
Ex hat keinen Unterhaltsvorteil. Davon gibt es höchstrichterliche
Urteile – hier im Forum gucken. Bei diesem Urteil ist nicht definitiv
geklärt, ob der Splittingvorteil auch beim Kindesunterhalt dazugerechnet
oder nicht dazugerechnet wird. Er kann je nach Einkommen eine ganze
Menge ausmachen. Geh auf die HP vom Finanzministerium und rechne aus
nach der Steuerklasse eins und nach der Steuerklasse drei. Drittes Spiel
wäre dann wenn Du arbeitest usw. Damit kannst Du Dir ein recht gutes
Bild machen.

Auch wenn Du arbeitest, hast Du als ledige Mutter Anspruch auf Unterhalt
– bis das Kind 3 Jahre alt ist. Du erweiterst ja gerade nahtlos die
Dreijahresfrist :-) .

Sag mal, was hältst von Euerem Anwalt?

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 3. Juni 2005 20:12
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Ingrid,
erstmal: Danke für die lange und sehr informative Antwort!
Und - ich bin Dir auf keinen Fall böse über den Rüffel, den Du mir/uns
erteilst! Ganz im Gegenteil! - Nein, ich steh nicht auf so was ;-) aber
ab und an tut so ein Wachstubsen, ein Tritt in den Allerwertesten von
außen not. Viele Gedanken hat man ja selber, kaut sie hin und her und
dann schiebt man sie doch wieder zur Seite...

> Du schreibst dass der Ehegattenunterhalt bzw. die Hausraten durch eine
> Vereinbarung geregelt wurden. Ist es eine Vereinbarung oder ein
> Vergleich? Wurde das Ganze vom Gericht „abgesegnet“? Mir schmeckt sie
> nämlich nicht. Was ist, wenn sie wieder heiratet oder aber doch recht
> viel verdient – muss er dann weiter die 500 Euro bezahlen?
> Ist es für die Trennungszeit befristet oder gilt alles auch für die
Zeit
> nach der Scheidung?

Ganz blöd gefragt: Wo find ich die genauen Definitionen für Vergleich
und Vereinbarung? Ich hab das jetzt nicht auf der Platte, was da
ausgehandelt worden ist. Es ist jedenfalls eine außergerichtliche
Abmachung getroffen worden. Und was außergerichtlich vereinbart wurde,
dachte ich, gilt eh, solange es nicht sittenwidrig ist.?

Ja, mir schmeckt das alles auch nicht. Als mein LG damit von seinem RA
wiederkam und das als Lösung vorführte, um endlich Frieden zu haben, mit
der Scheidung voranzukommen, war mein erster Gedanke: Was für eine
Abzocke. Sie wollte sogar den festen Satz bis der Kleine 16 Jahre alt
wäre, unabhängig von ihrer Einkommenssituation und unabhängig von der
finanziellen Situation meines LG. Das wären nochmal 8 Jahre gewesen. Und
ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Frau mit ihren Kariereabsichten
so lange auf Schmalspur im Job fährt, da noch eine Tagesmutter 8 Stunden
am Tag gebraucht wird... (bewahrheitet sich ja auch mehr und mehr).
Maximal 3 Jahre hielt ich für angebracht, auch mit der Hausschätzung
gefiel es mir nicht.
Sie haben sich dann auf 5 Jahre geeinigt, 500 Euro/Monat für sie
unabhängig von ihrem oder seinem Einkommen, das mit dem Haus gelassen,
auch wenn ds 25TEuro weniger für meinen LG bedeutete. Alles eben fix für
5 Jahre, kein Wort einer Änderung bei durchgeführter Scheidung. Ich
merke schon: ein grooooßer Fehler!
Alles sollte schon im April über die Bühne gegangen sein, da kamen aber
wieder Verschiebungen seitens der Ex aus diversen Gründen. Obwohl sie es
angerührt hat, stellt sie sich nun quer.
Hast recht, da muß alles noch einmal neu besprochen werden - gerade
jetzt, wo die Sache mit dem neuen Baby im Raum steht. Gerade, weil es
sie selber nervt, jedes jahr neu ihre Unterlagen einzureichen (oder
nervt es nur, weil alles damit durchsichtiger wird?)
Jetzt, wo ich das mal aufschreibe, kommt mir alles noch unglaublicher
vor! Hast recht, hier muß dringend Einhalt geboten werden!

Was ich aber nicht wußte, ist, daß auch ich Anspruch auf Unterhalt von
meinem LG habe, weil ich doch mit ihm zusammen wohne. Als mein LG bei
seinem RA die geplante Gesetzesänderung zur Sprache brachte, meinte der,
daß sich da bei uns nichts ändern würde, weil ich ja berufstätig sei.
Bei all den Berechnungen zum Unterhalt für seine Ex tauchte ich nie auf,
nur unser gemeinsames Kind (wegen der Spalte in der DüTab).

> Es gibt die Möglichkeit, dass die Scheidung ausgesprochen wird und die
> obigen Folgesachen abgetrennt werden. Das hat mein Mann gemacht, als
> nach 6 (sechs) Jahren immer noch kein Land in Sicht war. Nach sieben
> Jahren Trennung hat er dann die Scheidung bekommen. Hausrat und
Vermögen
> sind in unserem Fall jetzt nach 11 Jahren immer noch nicht geklärt –
> liegt daran, dass unsere Ex ein Insolvenzverfahren macht. Dann ruhen
> solche Forderungsverfahren im Normalfall.

Sie hatte ganz zu Beginn ihm wohl angedroht, sie werde nie einer
Scheidung zustimmen (dann aber selbst selbigen Antrag
eingereicht?!?!?!). Die Hoffnung war ja, durch die Abtrennung und
außergerichtliche Regelung Zeit und Geld zu sparen und wenigstens in
einigen Punkten Fakten zu schaffen, wenn sie denn die Scheidung bis zum
bitteren Ende nicht unterschreiben will. (Sie hat einen Freund seid mehr
als einem Jahr, sie sitzt also nicht daheim und weint sich die Augen
aus, weil sie meinen LG wieder zurück haben will.)
Aber nun all das Rumgehühnere die vergangenen Jahre.

> Nur nebenbei: mein Mann und
> ich haben dann noch im Scheidungsjahr geheiratet. Machte bei uns Sinn,
> da ich meine Krankenkasse selber zahlen musste und er den steuerlichen
> Splittingvorteil (ich bin Hausfrau) auch nutzen wollte.

Bringt denn das Splitting wirklich was? Ich meine für uns. Ich werde ja
nur 1 Jahr daheim sein, dann wieder arbeiten. Durch die Heirat und die
Steuerklassenänderung erhöht sich doch auch sein Nettoeinkommen und
damit der zu zahlende EU. Oder nicht?

> Nach Rechtskraft der Scheidung hat Dein LG übrigens das Recht die
> Teilungsversteigerung des Hauses zu verlangen. Ist jetzt mal ein
> Druckmittel dass er gegen die Ex in der Hand hat.
> Bei einer Teilungsversteigerung wird das Haus noch einmal von einem
vom
> Gericht eingesetzten Gutachter geschätzt. Das Gutachten der Ex müsst
Ihr
> auch jetzt nicht so ohne weiteres annehmen. Hier vor allen Dingen
darauf
> achten, ob es ein vereidigter Sachverständiger war.

Mit dem Haus ist mein LG so weit, daß er mittlerweile auch zu einer
Zwangsversteigerung bereit wäre, um sich nicht weiter auf der Nase
herumtanzen zu lassen.
Diese Androhung selber wird dann schon viel Ärger bringen. Als er vor
2-3 Jahren mal davon sprach (unser erster Zwerg war im Anmarsch), daß er
das alles nicht mehr finanzieren kann, daß er das Haus so nicht mehr
mittragen kann, daß eine Regelung her müsse (verkaufen oder sie
übernimmt es), die sie noch gemeinsam besprechen müssen, da war die
Hölle los. Die Kids waren stinksauer auf ihren Papa, kamen erst mal
nicht mehr, weil "der sie aus dem Haus schmeißen wolle. Mama hätte gar
kein Geld und wir hätten so viel und wollen dennoch, daß sie in eine
kleine Sozialwohnung ziehen,..."

> Dann würde ich an Deiner Stelle wirklich versuchen schon jetzt von
> staatlicher Seite das Geld für die Tagesmutter wenigstens teilweise
> wieder zu bekommen. Du bist eine ledige Mutter und gehst arbeiten,
weil
> die Unterhaltsleistungen des LG nicht ausreichend sind.

Mich sieht aber keiner - außer die Krankenkasse, die mich deswegen
selber zahlen und nicht familienversichert sein läßt - als ledige Mutter
an. Überall mußte ich meinen LG mit angeben, weil wir eben zusammen
wohnen.
Und keine Quittungen für die Tagesmutter, weil dann kein Nachweis,...
Wird immer von deren Seite gewünscht. Wir haben da diverse Schriften
durchforstet und immer wieder tauchte auf, daß wir dann die Sozialen
Zahlungen übernehmen müßten oder sie sie extra abführt, wenn sie einen
Tagesmutterjob macht, der nicht in der Familie ist bzw. wenn sie sonst
keinen Job hat.

Danke nochmal für's Aufrütteln, für all die Hinweise! Werde das
Wochenende nutzen und jeden Punkt nochmals ganz in Ruhe durchgehen!

Gruß,
Kooka

Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Kooka,

da Du doch berufstätig bist und Elternzeit nehmen wirst, bist Du dann doch kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert? Also zumindest dieser Posten dürfte schon mal wegfallen. Das hat mit verheiratet oder ledig nichts zu tun, nur mit berufstätig oder nicht.

Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo BabyOne,
daß dem leider nicht so ist, habe ich in meiner ersten Elternzeit erfahren müssen. Kaum war der Mutterschutz (also die paar Wochen nach der Geburt) vorbei, flatterte ein Schreiben der Krankenkasse ins Haus, ich sei ja nun in der Elternzeit und da ich keinen Teilzeitjob habe, ohne Gehalt bin, solle ich somit den Krankenkassenbeitrag von 132 Euro monatlich für mich und mein Kind selber bezahlen. Ich hab darauf mitgeteilt, daß ich keinerlei Einkommen habe, aber mit meinem LG in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, daher doch - ohne Einkommen - über die Familienversicherung bei ihm mitlaufe. Ich erhielt als Antwort, daß dies ein Trugschluß sei. Die Krankenkasse (BKK) akzeptiere nur einen Trauschein als Basis für eine Familienversicherung. Wenn dieser bei uns nicht vorhanden wäre - wie auch immer wir zusammenleben - gäbe es laut Krankenkassenvorschrift nur eine Einzelmitgliedschaft für mich. Aber mein Kind wäre da natürlich mit enthalten. :-7
In dem Moment natürlich, wo ich wieder anfing, trotz Elternzeit auf Teilzeit zu arbeiten, fielen diese Extrazahlungen weg und seither geht alles wie bei jedem "normalen" Berufstätigen gleich vom Bruttolohn ab.
Gruß,
Kooka

Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Ingrid,

die Kosten für das Haus, die er monatlich an die Bank abdrückt, werden meinem LG in den Unterhaltsberechnungen mit verrechnet. Wenn er die 650 Euro nicht zahlen würde, weil sie die Hauskosten selber übernommen hätte, wäre er über dem Selbstbehalt geblieben und es gäbe dann einen EU an seine Ex in etwa gleicher Höhe, wobei sie diesen dann gleich an die Bank weiterreichen könnte... Er macht also im Moment keine zusätzlichen Zahlungen, es wird nur eine Überweisung eingespart... Sie dagegen hat in ihren Unterhaltsberechnungen einen Mietvorteil angerechnet bekommen, da sie "miet- und kostenlos" in dem gemeinsamen Haus wohnt.

> Was ich so zwischen Deinen Zeilen lese, war bei der
> Vereinbarung Dein Männe auch gar nicht anwaltlich vertreten.

Doch, die ganze Angelegnheit ging erst zig mal zwischen den Anwälten hin und her und zum Schluß haben sie sich zu viert getroffen. Aus der ersten Vorlage, die der Anwalt der Ex eingereicht hat, und die eine absolut plumpe über den Tisch Zieherei war, ist eine abgeschwächte Variante geworden, die meinem LG auch nicht so 100%ig gefällt. Aber - er will es endlich hinter sich bringen und war dadurch zu allen möglichen Kompromissen bereit, die annähernd in eine Richtung zielten, die er vertreten kann. Na ja, nicht zu allen. Tat er es nicht, kam von ihr gleich "Dann lassen wir es eben wie es ist."

> Habt Ihr bei der Scheidung die Unterhaltsklärung beantragt? Ich meine im
> Scheidungsverbund.

Ja, der Unterhalt wird in der Scheidung geregelt.
- Hebelt dieses dann nicht automatisch die Vereinbarung aus, daß die Zahlung der 500 Euro monatlich auf fünf Jahre festgesetzt ist?

> Könnt Ihr es Euch leisten, dass er eine schlechte Schufa bekommt? Das
> Problem könnt Ihr nämlich relativ schnell und einfach lösen, wenn er
> aufhört die Zahlungen fürs Haus weiter zu leisten. Dann ist die
> Bausparkasse für die Versteigerung verantwortlich und nicht der Papa –
> er konnte halt nicht mehr zahlen. Ach ja, der Ex ihre Schufa geht auch
> mit in den Keller.

Eine schlechte Schufa verhindert neue Kredite, stimmt's? Wie lange bleiben solch Einträge erhalten? Weißt Du das?

> Die Teilungsversteigerung kann er eh nur beantragen, wenn die Scheidung
> rechtskräftig ist.

Heißt, es gibt wirklich nur eins: die Scheidung durchzwingen (der Tip mit dem Heiraten ist gut!) und dann geht der Druck mit dem Haus.

Apropos Heiraten, danke auch für den Tip mit der HP vom Finanzministerium. Da werd ich mal nachprüfen, was das Splitting bringt oder nicht.
Das mit dem, daß der Unterhaltszahler zwangsweise in die Steuerklasse mit den wenigeren Abzügen muß und nicht wie bei "Normalverheirateten" üblich die Klassen nach Gehalt ausgewählt werden, stimmt das noch? Gab es da nicht mal eine Änderung?

> Sag mal, was hältst von Euerem Anwalt?

Eigentlich eine Menge. Wurde uns von Freunden empfohlen, die mit ihm sehr gute Erfahrungen gemacht hatten. Er ist also nicht aus dem Telefonbuch gefischt. Der RA ist schon lange "im Einsatz", ein alter Hase, der sich nicht provozieren läßt, der die Spielchen der anderen gut kennt. Seine Aktionen und Reaktionen auf die Hiebe der Ex waren bisher immer echt gut (hat auch schon bewirkt, daß sie sich einen neuen Anwalt suchte, weil sie mit dem ersten nicht gegen den RA meines LG ankam) - nur bei dieser komischen Geschichte mit dem Haus bin ich nicht so glücklich. Durch die Gespräche mit meinem LG über die Termine dort bin ich mir aber nicht so sicher, ob mein LG wirklich immer alle notwendigen Zusatzinformationen gegeben hat, ob der RA wirklich bis ins Detail über alles informiert war, und ob mein LG nicht zu früh die weiße Fahne heben wollte. Im Endeffekt ist der RA ja ein Dienstleister und geht so weit, wie der Klient es will. Wenn er also gesagt bekommt, mach irgendwie, Hauptsache, die Angelegenheit ist bald vom Tisch...
Nein, ich will ihn nicht in Schutz nehmen, aber ich bin halt in dieser Sache nicht so zaghaft wie mein LG, der sieht natürlich immer auch seine Kids auf der anderen Seite, steht ein bissel in der Zwickmühle, wogegen ich natürlich vorwiegend meine Kids sehe und folglich ganz anders ticke... :->
Für nächste Woche ist ein Treffen zu dritt (RA, mein LG und ich) geplant. Da werd ich mal all meine Fragen stellen und direkte Antworten haben.

Gruß,
Kooka

Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Kooka,

also unsere Ex bekam vom Sozialamt die Krankenkasse bezahlt als sie in
ihrem „Unternehmen“ zu wenig erwirtschaftete.
Krankenkassenversicherungen gehören doch zum lebensnotwendigen
Grundbedarf. Wenn man das Geld nicht aufbringen kann, muss es doch von
der öffentlichen Hand finanziert werden. Schau mal in die Urteile Hartz
IV und in sonstige Urteile. Ich bilde mir ein, dass es wegen der
fehlenden Krankenversicherung von Lebensgefährten schon ein Urteil gibt,
wo Väterchen Staat zum Zahlen verdonnert wurde.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 4. Juni 2005 18:51
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo BabyOne,
daß dem leider nicht so ist, habe ich in meiner ersten Elternzeit
erfahren müssen. Kaum war der Mutterschutz (also die paar Wochen nach
der Geburt) vorbei, flatterte ein Schreiben der Krankenkasse ins Haus,
ich sei ja nun in der Elternzeit und da ich keinen Teilzeitjob habe,
ohne Gehalt bin, solle ich somit den Krankenkassenbeitrag von 132 Euro
monatlich für mich und mein Kind selber bezahlen. Ich hab darauf
mitgeteilt, daß ich keinerlei Einkommen habe, aber mit meinem LG in
einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, daher doch - ohne Einkommen - über
die Familienversicherung bei ihm mitlaufe. Ich erhielt als Antwort, daß
dies ein Trugschluß sei. Die Krankenkasse (BKK) akzeptiere nur einen
Trauschein als Basis für eine Familienversicherung. Wenn dieser bei uns
nicht vorhanden wäre - wie auch immer wir zusammenleben - gäbe es laut
Krankenkassenvorschrift nur eine Einzelmitgliedschaft für mich. Aber
mein Kind wäre da natürlich mit enthalten. :-7
In dem Moment natürlich, wo ich wieder anfing, trotz Elternzeit auf
Teilzeit zu arbeiten, fielen diese Extrazahlungen weg und seither geht
alles wie bei jedem "normalen" Berufstätigen gleich vom Bruttolohn ab.
Gruß,
Kooka

Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Kooka,

also soweit ich weiß, bleiben die Einträge in der Schufa 3 Jahre
bestehen. Wenn dann die Schuld erledigt ist – wird gelöscht. Allerdings
muss man sich klar sein, dass die Schufa die Daten auch (auf deren
Anfrage hin) weitergibt, z. B. an Auskunfteien, Banken, Handyfirmen usw.
Ob die auch nach drei Jahren löschen und ob die nicht übervorsichtig
sind, wenn sie (in ihren internen Datensätzen) sehen, dass mal, sagen
wir vor fünf Jahren, ein Pfändungsvorkommnis war? Wer was wie lange
speichert kann in der Realität niemand kontrollieren – Datenschutz hin
oder her.

Er muss heutzutage nicht mehr die „beste Steuerklasse“ wählen. Auf
keinen Fall beim Ehegattenunterhalt – guckst Du
http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/49/Splittingvorteil_der_Z
weitfamilie_muss_nicht_mit_der_Exfrau_geteilt_werden.1707489.0.01103.htm
l (evtl. den Link von Hand vervollständigen). Das dort hinterlegte
Urteil sagt aber nichts darüber aus, ob es für den Kindesunterhalt auch
gilt. Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, soweit ich weiß.

Gibt es in der Vereinbarung eine Klausel, dass sich die Zahlungen ändern
durch weitere Kinder? Die Scheidung durchdrücken, dürfte jetzt nicht
allzu schwer sein. Viele Folgesachen (z. B. Vermögensteilung) können
abgetrennt werden. Wenn die Ex beim Unterhalt nicht nachgeben will, soll
der Richter entscheiden – ist öfters besser als der Ex ihren Wünschen
nachzugeben. Ihr sagt dem Richter, bzw. lässt durch Anwalt sagen, dass
ihr noch vor der Geburt des zweiten Kindes heiraten möchtet und dass
weiteres Warten auf die Scheidung nach der langen Zeit unbillig wäre.
Dann dürfte es (normalerweise) recht schnell gehen. Je nachdem was in
der Vereinbarung drin steht, kann die Scheidung sie aushebeln – das muss
aber der Anwalt anhand der Vereinbarung prüfen.

Gruß
Ingrid



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 4. Juni 2005 19:28
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Ingrid,

die Kosten für das Haus, die er monatlich an die Bank abdrückt, werden
meinem LG in den Unterhaltsberechnungen mit verrechnet. Wenn er die 650
Euro nicht zahlen würde, weil sie die Hauskosten selber übernommen
hätte, wäre er über dem Selbstbehalt geblieben und es gäbe dann einen EU
an seine Ex in etwa gleicher Höhe, wobei sie diesen dann gleich an die
Bank weiterreichen könnte... Er macht also im Moment keine zusätzlichen
Zahlungen, es wird nur eine Überweisung eingespart... Sie dagegen hat in
ihren Unterhaltsberechnungen einen Mietvorteil angerechnet bekommen, da
sie "miet- und kostenlos" in dem gemeinsamen Haus wohnt.

> Was ich so zwischen Deinen Zeilen lese, war bei der
> Vereinbarung Dein Männe auch gar nicht anwaltlich vertreten.

Doch, die ganze Angelegnheit ging erst zig mal zwischen den Anwälten hin
und her und zum Schluß haben sie sich zu viert getroffen. Aus der ersten
Vorlage, die der Anwalt der Ex eingereicht hat, und die eine absolut
plumpe über den Tisch Zieherei war, ist eine abgeschwächte Variante
geworden, die meinem LG auch nicht so 100%ig gefällt. Aber - er will es
endlich hinter sich bringen und war dadurch zu allen möglichen
Kompromissen bereit, die annähernd in eine Richtung zielten, die er
vertreten kann. Na ja, nicht zu allen. Tat er es nicht, kam von ihr
gleich "Dann lassen wir es eben wie es ist."

> Habt Ihr bei der Scheidung die Unterhaltsklärung beantragt? Ich meine
im
> Scheidungsverbund.

Ja, der Unterhalt wird in der Scheidung geregelt.
- Hebelt dieses dann nicht automatisch die Vereinbarung aus, daß die
Zahlung der 500 Euro monatlich auf fünf Jahre festgesetzt ist?

> Könnt Ihr es Euch leisten, dass er eine schlechte Schufa bekommt? Das
> Problem könnt Ihr nämlich relativ schnell und einfach lösen, wenn er
> aufhört die Zahlungen fürs Haus weiter zu leisten. Dann ist die
> Bausparkasse für die Versteigerung verantwortlich und nicht der Papa –
> er konnte halt nicht mehr zahlen. Ach ja, der Ex ihre Schufa geht auch
> mit in den Keller.

Eine schlechte Schufa verhindert neue Kredite, stimmt's? Wie lange
bleiben solch Einträge erhalten? Weißt Du das?

> Die Teilungsversteigerung kann er eh nur beantragen, wenn die
Scheidung
> rechtskräftig ist.

Heißt, es gibt wirklich nur eins: die Scheidung durchzwingen (der Tip
mit dem Heiraten ist gut!) und dann geht der Druck mit dem Haus.

Apropos Heiraten, danke auch für den Tip mit der HP vom
Finanzministerium. Da werd ich mal nachprüfen, was das Splitting bringt
oder nicht.
Das mit dem, daß der Unterhaltszahler zwangsweise in die Steuerklasse
mit den wenigeren Abzügen muß und nicht wie bei "Normalverheirateten"
üblich die Klassen nach Gehalt ausgewählt werden, stimmt das noch? Gab
es da nicht mal eine Änderung?

> Sag mal, was hältst von Euerem Anwalt?

Eigentlich eine Menge. Wurde uns von Freunden empfohlen, die mit ihm
sehr gute Erfahrungen gemacht hatten. Er ist also nicht aus dem
Telefonbuch gefischt. Der RA ist schon lange "im Einsatz", ein alter
Hase, der sich nicht provozieren läßt, der die Spielchen der anderen gut
kennt. Seine Aktionen und Reaktionen auf die Hiebe der Ex waren bisher
immer echt gut (hat auch schon bewirkt, daß sie sich einen neuen Anwalt
suchte, weil sie mit dem ersten nicht gegen den RA meines LG ankam) -
nur bei dieser komischen Geschichte mit dem Haus bin ich nicht so
glücklich. Durch die Gespräche mit meinem LG über die Termine dort bin
ich mir aber nicht so sicher, ob mein LG wirklich immer alle notwendigen
Zusatzinformationen gegeben hat, ob der RA wirklich bis ins Detail über
alles informiert war, und ob mein LG nicht zu früh die weiße Fahne heben
wollte. Im Endeffekt ist der RA ja ein Dienstleister und geht so weit,
wie der Klient es will. Wenn er also gesagt bekommt, mach irgendwie,
Hauptsache, die Angelegenheit ist bald vom Tisch...
Nein, ich will ihn nicht in Schutz nehmen, aber ich bin halt in dieser
Sache nicht so zaghaft wie mein LG, der sieht natürlich immer auch seine
Kids auf der anderen Seite, steht ein bissel in der Zwickmühle, wogegen
ich natürlich vorwiegend meine Kids sehe und folglich ganz anders
ticke... :->
Für nächste Woche ist ein Treffen zu dritt (RA, mein LG und ich)
geplant. Da werd ich mal all meine Fragen stellen und direkte Antworten
haben.

Gruß,
Kooka

Krankenversicherung

Dann kann ich mir das nur so erklären, dass Du in keinem regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bist. Lade Dir doch mal von der Seite des Bundesministeriums für Familie die Broschüre zum Thema Elternzeit herunter. Auf Seite 25 steht da:

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (in der Krankenversicherung) bleibt
erhalten, solange nach gesetzlichen Vorschriften
Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch
genommen wird (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

Schwerpunkt liegt hier für mich auf dem ODER.

In der Broschüre heisst es auch, dass man sich in den Erziehungsgeldstellen beraten lassen kann, vielleicht fragst Du da einfach mal nach ob das stimmt was Deine Krankenkasse so macht.

Soweit ich mich erinnern kann, wurde bei mir in dem Antragsformular der BKK auch nicht nach dem Erziehungsgeld gefragt, sondern nur nach voraussichtlichem Geburtstermin, Geburtsurkunde, Arbeitgeber etc. Ich bin auch nicht verheiratet, aber ich war kostenlos versichert bis zum Ende des Erziehungsurlaubs. Die Ex von meinem Freund war bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes bei der AOK beitragsfrei versichert, als mein LG schon längst zu einer anderen Krankenkasse gewechselt war, und sie hat sich wegen der kostenlosen Familienvericherung auch erst nach diesem Termin bei ihm gemeldet, war also auch bis zum Ende des Erziehungsurlaubs kostenlos versichert.

Re: Krankenversicherung

Hallo BabyOne,

> Dann kann ich mir das nur so erklären, dass Du in keinem
> regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bist.

Ich war vor der Geburt eine Angestellte mit freiwilliger Krankenversicherung. Da verhält es sich im Falle der Elternzeit mit der Beitragszahlung so, wie ich es erfahren mußte. Aber Dank Deines Hinweises habe ich alles noch einmal gründlich studiert und bin nun erleichtert, denn durch meine Teilzeittätigkeit, die ich nun ausübe, bin ich mittlerweile pflichtversichert und daher für die Zeit des Nichtarbeitens während der Elternzeit wirklich beitragsbefreit! Das beruhigt! Ja, die 132 Euro bleiben dann in "meiner Tasche"! Freu... Danke für den Literaturhinweis!

Auszug:
Nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB V) wird die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung von versicherungspflichtigen Mitgliedern während der Elternzeit oder des Bezugs von Erziehungsgeld aufrechterhalten. Die verbreitete Annahme, dass während dieser Zeit generell Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehe, entspricht nicht der geltenden Rechtslage.
Aus § 224 SGB V ergibt sich nicht eine völlige Beitragsfreiheit; vielmehr ist in dieser Regelung ausdrücklich festgelegt, dass sich die Beitragsfreiheit nur auf das Erziehungsgeld erstreckt. Konkret bedeutet dies, dass für das Erziehungsgeld keine Beiträge zu zahlen sind und es sich auch nicht erhöhend auf aus anderen Rechtsgründen bestehende Beitragspflichten auswirkt.
Während die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger für die Dauer der Elternzeit in der Regel beitragsfrei fortbesteht, haben freiwillig Versicherte - sofern kein Anspruch auf Familienversicherung besteht - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindestens auf der Grundlage der gesetzlichen Mindesteinnahmen zu entrichten.
Zwischen freiwillig Versicherten und Versicherungspflichtigen besteht ein grundlegender Unterschied im Hinblick auf den Versicherungsstatus. Die Versicherungspflicht tritt bei Erfüllung der maßgeblichen Voraussetzungen kraft Gesetzes, unabhängig vom Willen der Betroffenen ein. Gleiches gilt für das Ende der Versicherungspflicht. Um zu verhindern, dass versicherungspflichtige Frauen ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn sie wegen der Geburt und Erziehung eines Kindes vorübergehend keine Beschäftigung ausüben, hat der Gesetzgeber angeordnet, dass ihre Mitgliedschaft für die Dauer des Bezugs von Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld und der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten bleibt.
Über die Begründung, den Fortbestand und die Beendigung einer freiwilligen Mitgliedschaft können die Betroffenen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen dagegen selbst entscheiden. Infolgedessen besteht die freiwillige Mitgliedschaft unabhängig davon fort, ob eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wird. Auch während des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld und während der Elternzeit bleiben diese Frauen daher freiwillige Mitglieder ihrer Krankenkasse.

Gruß,
Kooka