Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Antrag auf Unterstützung?

Antrag auf Unterstützung?

Hallo an Euch alle,
ich weiß nicht, ob meine Frage hier unter dem richtigen Thema steht. Aber dennoch:

Im Herbst werde ich unser zweites, gemeinsames Kind bekommen. Neben all der Freude darauf und auch den damit einhergehenden "kleinen", ex-bedingten Problemen, gibt es ein recht großes, nicht aus der Welt zu wischendes Problem: Ich werde wieder für einige Monate daheim bleiben, in der Zeit kein Geld verdienen. Wir haben mal überschlagen, daß wir nach Abzug der monatlichen Fixkosten (Miete, NK, Strom, Wasser, Unterhaltszahlungen an Kids und Ex, Tagesmutter für die "Große", 130 Euro an die Krankenkasse für mich und die Kids, weil mein LG und ich ja nicht verheiratet sind - das sei so Gesetz, eheähnliche Lebensgemeinschaft zählt nicht) noch ca. 180 Euro/pro Monat übrig haben, mit denen wir dann als 4-köpfige Familie über die Runden kommen müssen. Und dann kommen ja noch die Wochenenden und hälftigen Ferien mit den Kids meines LG dazu. Erziehungsgeld werde ich nur die ersten Monate erhalten, da hier mein LG plötzlich wieder mitzählt :-7 . Alles in allem also sehr, sehr wenig, was da zum Leben reichen soll.
Da wir diesmal nicht wie beim ersten Kind im Vorfeld etwas ansparen konnten, haben wir keinen kleinen Puffer zur Verfügung.

Da das alles Neufeld für mich ist, meine Fragen an Euch:
Hat jemand von Euch Erfahrungen gemacht, ob man in so einem Falle eine generelle Unterstützung beantragen kann? Ich bin ja als solches nicht arbeitslos, sondern eben "nur" in der Elternzeit.
An welche Behörde muß ich mich wenden?
Gibt es eine Möglichkeit, um z.B. aus dem zusätzlichen Bezahlen der Krankenkasse herauszukommen? Wären ja auch schon mal 130 Euro mehr (Steigerung um fast 75% Juhuuuu :-( ).
Wie von den lieben Politikern immer gefordert, habe ich mich privat um meine Altersvorsorge gekümmert und daher eine private Rentenversicherung laufen. Diesen Betrag kann ich dann natürlich erst recht nicht mehr bezahlen. Weiß jemand von Euch, wie es da mit Unterbrechungen läuft?
In meinen Anträgen für einen Krippenplatz für die "Große" habe ich immer auch meinen LG mit eingetragen, da wir ja in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Irgendwie fallen wir dadurch nicht mehr in die Kategorie "dringend notwendig". Also beim nächsten Antrag für das Kleine dann lieber nur die halbe Wahrheit sagen und einen auf alleinerziehend machen?

Viele Grüße,
Kooka


Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Kooka,

noch einige Fragen vorab:
1. zahlt Ihr Unterhalt auch an die Ex? – ich meine nicht den
Kindesunterhalt.
2. Auf welcher Basis zahlt Ihr welchen Unterhalt? – also Urteil,
Vergleich, freiwilligen Titel für den Kindesunterhalt und den
Exenunterhalt? Ist eine Fiktivrechnung dabei?
3. Gibt es von Euch schon Anträge für Wohngeld?
4. Habt Ihr Anträge beim Jugendamt für die Kostenübernahme der
Tagesmutter der Großen gestellt?
5. Habt Ihr beim Sozialamt beantragt dass die Grundversorgung
Krankenversicherung von denen bezahlt wird?
6. Welche Anträge habt Ihr generell gestellt bei welchen Ämtern? Welche
Begründungen bei den Ablehnungen?

Frage am Thema vorbei: Wärst Du bereit auch mit der Presse Dein Problem
zu besprechen? Welche Region wohnst Du?

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2005 14:08
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Antrag auf Unterstützung?

Hallo an Euch alle,
ich weiß nicht, ob meine Frage hier unter dem richtigen Thema steht.
Aber dennoch:

Im Herbst werde ich unser zweites, gemeinsames Kind bekommen. Neben all
der Freude darauf und auch den damit einhergehenden "kleinen",
ex-bedingten Problemen, gibt es ein recht großes, nicht aus der Welt zu
wischendes Problem: Ich werde wieder für einige Monate daheim bleiben,
in der Zeit kein Geld verdienen. Wir haben mal überschlagen, daß wir
nach Abzug der monatlichen Fixkosten (Miete, NK, Strom, Wasser,
Unterhaltszahlungen an Kids und Ex, Tagesmutter für die "Große", 130
Euro an die Krankenkasse für mich und die Kids, weil mein LG und ich ja
nicht verheiratet sind - das sei so Gesetz, eheähnliche
Lebensgemeinschaft zählt nicht) noch ca. 180 Euro/pro Monat übrig haben,
mit denen wir dann als 4-köpfige Familie über die Runden kommen müssen.
Und dann kommen ja noch die Wochenenden und hälftigen Ferien mit den
Kids meines LG dazu. Erziehungsgeld werde ich nur die ersten Monate
erhalten, da hier mein LG plötzlich wieder mitzählt :-7 . Alles in allem
also sehr, sehr wenig, was da zum Leben reichen soll.
Da wir diesmal nicht wie beim ersten Kind im Vorfeld etwas ansparen
konnten, haben wir keinen kleinen Puffer zur Verfügung.

Da das alles Neufeld für mich ist, meine Fragen an Euch:
* Hat jemand von Euch Erfahrungen gemacht, ob man in so einem
Falle eine generelle Unterstützung beantragen kann? Ich bin ja als
solches nicht arbeitslos, sondern eben "nur" in der Elternzeit.
An welche Behörde muß ich mich wenden?
Gibt es eine Möglichkeit, um z.B. aus dem zusätzlichen
Bezahlen der Krankenkasse herauszukommen? Wären ja auch schon mal 130
Euro mehr (Steigerung um fast 75% Juhuuuu :-( ).
* Wie von den lieben Politikern immer gefordert, habe ich mich
privat um meine Altersvorsorge gekümmert und daher eine private
Rentenversicherung laufen. Diesen Betrag kann ich dann natürlich erst
recht nicht mehr bezahlen. Weiß jemand von Euch, wie es da mit
Unterbrechungen läuft?
* In meinen Anträgen für einen Krippenplatz für die "Große" habe
ich immer auch meinen LG mit eingetragen, da wir ja in eheähnlicher
Gemeinschaft leben. Irgendwie fallen wir dadurch nicht mehr in die
Kategorie "dringend notwendig". Also beim nächsten Antrag für das Kleine
dann lieber nur die halbe Wahrheit sagen und einen auf alleinerziehend
machen?
Viele Grüße,
Kooka

Re: Antrag auf Unterstützung?

verdient den dein Lg so viel, dass du kein Erziehungsgeld bekommst???
Versteh ich nicht.

Simone

Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Ingrid,

zu Deinen Fragen:

>1. zahlt Ihr Unterhalt auch an die Ex? – ich meine nicht den
Kindesunterhalt.
2. Auf welcher Basis zahlt Ihr welchen Unterhalt? – also Urteil,
Vergleich, freiwilligen Titel für den Kindesunterhalt und den
Exenunterhalt? Ist eine Fiktivrechnung dabei?

Erst einmal: Die Scheidung ist noch nicht durch. Die läuft schon seit 2000. Es ist ein Hickmack ohne Ende - und man gewöhnt sich langsam dran. Was schlecht ist, ich weiß.
Aber sie wollten so Dinge wie das gemeinsame Haus vorher geklärt haben, um die Kosten der Scheidung nicht zu sehr in die Höhe zu treiben. Zunächst sicher ein guter Ansatz. Im Nachhinein aber wohl ein Fehler (hinsichtlich Dauer des Verfahrens und den sich daraus ergebenen Möglichkeiten für Neuanträge...)
Es gibt bisher nur ein Urteil über den Trennungunterhalt (sie plädierte damals auf überobligatorische Tätigkeit, wollte ihren Vollzeitjob mit Wochenenddiensten,... als Taschengeld angesehen wissen, als der Versuch scheiterte, ging sie auf Halbzeitjob mit komplettem Dienstprogramm). Gemäß dem Urteil zahlt mein LG indirekt an seine Ex: Neben dem KU zahlt er 650 Euro im Monat für das gemeinsame Haus ab, in dem sie wohnt. Dies wurde bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt und führte dazu, daß er unter die "Schmerzgrenze" des Selbstbehaltes rutscht und somit direkt keinen EU zahlt.
Es gibt jedes Jahr ein neues Theater wegen des Unterhaltes, weil sie ihre Unterlagen nicht vorlegt, Dinge nicht oder falsch angibt,... Da all das nervt, ist geplant (seit ewigen Zeiten in Verhandlung), daß die Ex das Haus ganz übernimmt. Sie will das so. Da dort das Erbe meines LG drinsteckt, müßte sie Zugewinnausgleich zahlen. Sie wollte es natürlich so übernehmen, weil sie ja drin wohnt,... (Die Begründung ist doch klasse, oder?) Es steht aber dennoch in der Vereinbarung, daß sie es eben nicht geschenkt bekommt, sondern dieser Zugewinn mit dem EU verrechnet wird. Mein LG würde dann gemäß dieser Vereinbarung monatlich 500 Euro bezahlen. Auf diese Weise würden ihre "Schulden" bei ihm bezüglich des Zugewinns ausgeglichen werden. Gleichzeitig soll die nächsten 5 Jahre auf Einkommensveränderungen (es sei denn, einer verliert seinen Job), keine Rücksicht mehr genommen werden.
Diesem hat mein LG zugestimmt, obwohl es ganz klar ist, daß er in absehbarer Zeit weniger zahlen müßte, weil sie a) wieder mehr arbeitet und b) die ganzen Betreuungskosten für die Kids wegfallen (Die sind ab September nicht mehr in der betreuten Grundschule, die Tagesmutter kommt nur noch wenige Stunden am Nachmittag. Für sie waren damals täglich 8 Stunden angesetzt worden (Wegen der Dienste... morgens + nachmittags und abends.). Desweiteren hat die Ex das Haus schätzen lassen und es ist ein Betrag herausgekommen, der weit unter dem liegt, was es bringen müßte (nach Lage und Zustand). Nach dem Gutachten müßte es sich um eine kleine, heruntergekommene Bruchbude handeln. Aber das ewige Hin und Her und die Zeit, die das alles dauert, sind einfach zu viel und alles muß ein Ende haben. Dann eben zu seinem Ungunsten, aber ein Ende.
KU wird schlicht und einfach nach DüTabelle berechnet und gezahlt.

>3. Gibt es von Euch schon Anträge für Wohngeld?
Nein. So was hatte ich noch nie gemacht. Daher bin ich auch so unsicher, was in Betracht kommen kann und was nicht.

>4. Habt Ihr Anträge beim Jugendamt für die Kostenübernahme der
Tagesmutter der Großen gestellt?
Nein. Muß ich dafür nicht genaue Angaben zur Tagesmutter machen? Muß ich da Belege vorweisen oder gibt es einfach Pauschal Zuschüsse?
Wir sind froh, eine so liebe Tagesmutter gefunden zu haben, bei der sich unsere "Große" so wohl fühlt. Wir zahlen in bar und bekommen keine Quittung...
Wie der Stand der Dinge (Finanzlage ab Herbst) aber ist, werden wir wohl mit ihr noch einmal reden müssen, um dann Belege auf den Tisch legen zu können.

>5. Habt Ihr beim Sozialamt beantragt dass die Grundversorgung
Krankenversicherung von denen bezahlt wird?
Nein, daran hatte ich aber jetzt gedacht, da ich nicht mehr weiß, wie das alles funktionieren soll. Beim ersten Kind habe ich nur gedacht, mit welch zweierlei Maß hier die Finanzen geregelt werden - mal zählt der LG mit, dann wird er wieder vorsorglich außen vor gelassen... Wir sind mit dem angesparten Puffer und den Geschenken irgendwie noch ganz gut über die Runden gekommen, so daß ich keine Ämterrunde gestartet habe. Ich hatte damals nach dem Studium 4 Monate Sozialhilfe beziehen müssen, diese Erfahrung hat mich davon abgehalten.

>6. Welche Anträge habt Ihr generell gestellt bei welchen Ämtern? Welche
Begründungen bei den Ablehnungen?
Ich habe noch keine Anträge gestellt. Bis jetzt verdiene ich noch mit und von dem Geld kommen wir gut über die Runden. Kann ich die Anträge nicht erst einreichen, wenn das zweite Kind da ist? Ist das Antragstellen denn auch prophylaktisch möglich?

>Frage am Thema vorbei: Wärst Du bereit auch mit der Presse Dein Problem
zu besprechen?
Wenn ich mein Gesicht nicht auf Fotos oder im TV wiederfinde, generell ja, denn mich st*nkt (sorry) das alles mittlerweile mehr als an. Könnt die Wände hoch laufen, wenn ich dran denke, was die Ex sich rausnehmen darf, weil mein LG die Kids sehen will und sie dadurch am längeren Hebel sitzt, wenn ich sehe, was für einen feinen Lebensstandard sie besitzt (es sei jedem gegönnt, wenn es gerecht dabei zugeht!), was sie sich alles leisten und leisten können, und bei uns der Wasserhahn auf Tröpfeln gedeht wird, wenn ich so lese, was in diesem Lande alles passiert, wir echt keine Ausnahmen sind und es andere Väter und Familien noch weit schlimmer getroffen hat!
Aber es gibt ein Aber: Ich kann nicht mehr, was den Streß durch die Ex angeht. Ich habe bereits einige depressive Phasen hinter mir, die ich meinen Kindern und meinem LG zu liebe nicht wieder haben möchte. Ich will nur noch, daß alles ein Ende hat, daß endlich die Scheidung über den Tisch ist, daß diese Intrigen aufhören, das Aufhetzen der Kids gegen den Vater. Daß wir ganz normal eine Familie sein können. Und da will ich im Moment nicht noch Wind in die Segel geben. Verstehst Du das? Daher schreibe ich auch anonym ohne weitere Angaben. Sicher kann man aus den Schilderungen ableiten, wer ich bin, wenn man die Geschichte kennt. Aber vielleicht ja auch nicht...
Wenn alles durch ist, wollte ich einen Beitrag an den ISUV schreiben. Mag sein - was vielleicht viele denken, daß es dann zu spät ist, daß es jetzt notwendig ist, hervorzutreten, aufzutreten, Rabatz zu machen. Aber - sorry - ich habe dafür i.M. keine Kraft übrig. Ich habe - auch durch den Streß bedingt - , meine "Große" viel zu früh zur Welt gebracht. Bei dem zweiten soll das nicht noch einmal passieren. (Ich bin daher froh, auf dieses Forum gestoßen zu sein, hier Gleichgesinnte, Gleichbetroffene zu treffen, mich austauschen zu können und dadurch Hilfe und "Abkühlung" zu finden.)

>Welche Region wohnst Du?
Da, wo die Erde gaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz platt ist.

Viele Grüße,
Kooka

Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Kooka,

ich werde noch ausführlicher antworten.

Aber meine Frage eilt: wenn Du Richtung Hamburg wohnst: ich habe eine
Anfrage vom Hörfunk – NDR für eine Sendung. Der Kontakt sollte diese
Woche noch hergestellt werden. Wenn Du mitmachen möchtest, schicke mir
bitte Deine Telefon-Nr. direkt in meine Mailbox. Meine e-mail-Adresse
findest Du, wenn Du im Forum im offenen Beitrag direkt auf meinen Namen
klickst.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 3. Juni 2005 13:35
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Ingrid,

zu Deinen Fragen:

>1. zahlt Ihr Unterhalt auch an die Ex? – ich meine nicht den
Kindesunterhalt.
2. Auf welcher Basis zahlt Ihr welchen Unterhalt? – also Urteil,
Vergleich, freiwilligen Titel für den Kindesunterhalt und den
Exenunterhalt? Ist eine Fiktivrechnung dabei?

Erst einmal: Die Scheidung ist noch nicht durch. Die läuft schon seit
2000. Es ist ein Hickmack ohne Ende - und man gewöhnt sich langsam dran.
Was schlecht ist, ich weiß.
Aber sie wollten so Dinge wie das gemeinsame Haus vorher geklärt haben,
um die Kosten der Scheidung nicht zu sehr in die Höhe zu treiben.
Zunächst sicher ein guter Ansatz. Im Nachhinein aber wohl ein Fehler
(hinsichtlich Dauer des Verfahrens und den sich daraus ergebenen
Möglichkeiten für Neuanträge...)
Es gibt bisher nur ein Urteil über den Trennungunterhalt (sie plädierte
damals auf überobligatorische Tätigkeit, wollte ihren Vollzeitjob mit
Wochenenddiensten,... als Taschengeld angesehen wissen, als der Versuch
scheiterte, ging sie auf Halbzeitjob mit komplettem Dienstprogramm).
Gemäß dem Urteil zahlt mein LG indirekt an seine Ex: Neben dem KU zahlt
er 650 Euro im Monat für das gemeinsame Haus ab, in dem sie wohnt. Dies
wurde bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt und führte dazu, daß
er unter die "Schmerzgrenze" des Selbstbehaltes rutscht und somit direkt
keinen EU zahlt.
Es gibt jedes Jahr ein neues Theater wegen des Unterhaltes, weil sie
ihre Unterlagen nicht vorlegt, Dinge nicht oder falsch angibt,... Da all
das nervt, ist geplant (seit ewigen Zeiten in Verhandlung), daß die Ex
das Haus ganz übernimmt. Sie will das so. Da dort das Erbe meines LG
drinsteckt, müßte sie Zugewinnausgleich zahlen. Sie wollte es natürlich
so übernehmen, weil sie ja drin wohnt,... (Die Begründung ist doch
klasse, oder?) Es steht aber dennoch in der Vereinbarung, daß sie es
eben nicht geschenkt bekommt, sondern dieser Zugewinn mit dem EU
verrechnet wird. Mein LG würde dann gemäß dieser Vereinbarung monatlich
500 Euro bezahlen. Auf diese Weise würden ihre "Schulden" bei ihm
bezüglich des Zugewinns ausgeglichen werden. Gleichzeitig soll die
nächsten 5 Jahre auf Einkommensveränderungen (es sei denn, einer
verliert seinen Job), keine Rücksicht mehr genommen werden.
Diesem hat mein LG zugestimmt, obwohl es ganz klar ist, daß er in
absehbarer Zeit weniger zahlen müßte, weil sie a) wieder mehr arbeitet
und b) die ganzen Betreuungskosten für die Kids wegfallen (Die sind ab
September nicht mehr in der betreuten Grundschule, die Tagesmutter kommt
nur noch wenige Stunden am Nachmittag. Für sie waren damals täglich 8
Stunden angesetzt worden (Wegen der Dienste... morgens + nachmittags und
abends.). Desweiteren hat die Ex das Haus schätzen lassen und es ist ein
Betrag herausgekommen, der weit unter dem liegt, was es bringen müßte
(nach Lage und Zustand). Nach dem Gutachten müßte es sich um eine
kleine, heruntergekommene Bruchbude handeln. Aber das ewige Hin und Her
und die Zeit, die das alles dauert, sind einfach zu viel und alles muß
ein Ende haben. Dann eben zu seinem Ungunsten, aber ein Ende.
KU wird schlicht und einfach nach DüTabelle berechnet und gezahlt.

>3. Gibt es von Euch schon Anträge für Wohngeld?
Nein. So was hatte ich noch nie gemacht. Daher bin ich auch so unsicher,
was in Betracht kommen kann und was nicht.

>4. Habt Ihr Anträge beim Jugendamt für die Kostenübernahme der
Tagesmutter der Großen gestellt?
Nein. Muß ich dafür nicht genaue Angaben zur Tagesmutter machen? Muß ich
da Belege vorweisen oder gibt es einfach Pauschal Zuschüsse?
Wir sind froh, eine so liebe Tagesmutter gefunden zu haben, bei der sich
unsere "Große" so wohl fühlt. Wir zahlen in bar und bekommen keine
Quittung...
Wie der Stand der Dinge (Finanzlage ab Herbst) aber ist, werden wir wohl
mit ihr noch einmal reden müssen, um dann Belege auf den Tisch legen zu
können.

>5. Habt Ihr beim Sozialamt beantragt dass die Grundversorgung
Krankenversicherung von denen bezahlt wird?
Nein, daran hatte ich aber jetzt gedacht, da ich nicht mehr weiß, wie
das alles funktionieren soll. Beim ersten Kind habe ich nur gedacht, mit
welch zweierlei Maß hier die Finanzen geregelt werden - mal zählt der LG
mit, dann wird er wieder vorsorglich außen vor gelassen... Wir sind mit
dem angesparten Puffer und den Geschenken irgendwie noch ganz gut über
die Runden gekommen, so daß ich keine Ämterrunde gestartet habe. Ich
hatte damals nach dem Studium 4 Monate Sozialhilfe beziehen müssen,
diese Erfahrung hat mich davon abgehalten.

>6. Welche Anträge habt Ihr generell gestellt bei welchen Ämtern? Welche
Begründungen bei den Ablehnungen?
Ich habe noch keine Anträge gestellt. Bis jetzt verdiene ich noch mit
und von dem Geld kommen wir gut über die Runden. Kann ich die Anträge
nicht erst einreichen, wenn das zweite Kind da ist? Ist das
Antragstellen denn auch prophylaktisch möglich?

>Frage am Thema vorbei: Wärst Du bereit auch mit der Presse Dein Problem
zu besprechen?
Wenn ich mein Gesicht nicht auf Fotos oder im TV wiederfinde, generell
ja, denn mich st*nkt (sorry) das alles mittlerweile mehr als an. Könnt
die Wände hoch laufen, wenn ich dran denke, was die Ex sich rausnehmen
darf, weil mein LG die Kids sehen will und sie dadurch am längeren Hebel
sitzt, wenn ich sehe, was für einen feinen Lebensstandard sie besitzt
(es sei jedem gegönnt, wenn es gerecht dabei zugeht!), was sie sich
alles leisten und leisten können, und bei uns der Wasserhahn auf
Tröpfeln gedeht wird, wenn ich so lese, was in diesem Lande alles
passiert, wir echt keine Ausnahmen sind und es andere Väter und Familien
noch weit schlimmer getroffen hat!
Aber es gibt ein Aber: Ich kann nicht mehr, was den Streß durch die Ex
angeht. Ich habe bereits einige depressive Phasen hinter mir, die ich
meinen Kindern und meinem LG zu liebe nicht wieder haben möchte. Ich
will nur noch, daß alles ein Ende hat, daß endlich die Scheidung über
den Tisch ist, daß diese Intrigen aufhören, das Aufhetzen der Kids gegen
den Vater. Daß wir ganz normal eine Familie sein können. Und da will ich
im Moment nicht noch Wind in die Segel geben. Verstehst Du das? Daher
schreibe ich auch anonym ohne weitere Angaben. Sicher kann man aus den
Schilderungen ableiten, wer ich bin, wenn man die Geschichte kennt. Aber
vielleicht ja auch nicht...
Wenn alles durch ist, wollte ich einen Beitrag an den ISUV schreiben.
Mag sein - was vielleicht viele denken, daß es dann zu spät ist, daß es
jetzt notwendig ist, hervorzutreten, aufzutreten, Rabatz zu machen. Aber
- sorry - ich habe dafür i.M. keine Kraft übrig. Ich habe - auch durch
den Streß bedingt - , meine "Große" viel zu früh zur Welt gebracht. Bei
dem zweiten soll das nicht noch einmal passieren. (Ich bin daher froh,
auf dieses Forum gestoßen zu sein, hier Gleichgesinnte, Gleichbetroffene
zu treffen, mich austauschen zu können und dadurch Hilfe und "Abkühlung"
zu finden.)

>Welche Region wohnst Du?
Da, wo die Erde gaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz platt ist.

Viele Grüße,
Kooka

Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Simone,
schön wär's!
Nein, er verdient Durchschnitt, sicher ganz gut, mehr als ein Lagerarbeiter... und unter normalen Umständen müßten wir uns nicht sonderlich sorgen. Nach Abzug der Fixkosten bleibt zwar von seinem Gehalt so gut wie nichts mehr übrig - die nur irgendwie maximal herauszupressende Summe vom Gehalt meines LG wandert an seine Ex mit den Kids (Die hatte damals für die Unterhaltsberechnung eine wunderbare Rechnung vorgelegt, nach der sich ihr ganzes Gehalt zu Null rechnete. Zahlen, die das Gericht so akzeptiert hat, ohne wirkliche Nachweise zu fordern. Zahlen, die mein LG damals akzeptierte, weil es ja auch um seine Kinder ging, sie den Hebel "schlechtes Gewissen" bei ihm gut bedienen konnte)- , aber ich geh augenblicklich halbtags arbeiten, so daß wir gut von "meinem" Geld leben können.

Wenn das Kleine da ist, bekommen wir die ersten Monate, bis eben es dann 6 Monate alt ist, auch Erziehungsgeld, davon gehe ich aus, aber dann nicht mehr.

Und diese Zeit macht mir Angst. Für diese Zeit möchte ich vorsorgen. Daher meine Fragen.
Ich möchte auch für meine Kids einen Mindeststandard halten können. (Zum Glück wird's wohl wieder ein Mädel, so daß das Kleidungsproblem schon mal minimiert ist.)
Z.B. hat meine Kleine so viel Spaß bei der Tagesmutter, mit all den anderen Kindern. Ich möchte sie daher gern dort vormittags weiter hinschicken können, auch wenn ich daheim bin, um mich um den neuen Zwerg zu kümmern. Ja, es sind 326 Euro/Monat, die dadurch aus dem Portemonaie verschwinden. Aber ich will keinen Rückschritt für sie. Ich kann doch nicht alles auf ihrem Rücken austragen?
Und, ja, wir genießen den Luxus, in einer Wohnung mit 4 Zimmern zu leben. Und wollen diese auch nicht aufgeben. Unsere Kinder brauchen ein Zimmer und jedes 2. Wochenende ist der Kleine meines LG für drei Nächte bei uns. Und die hälftigen Ferien (wenigstens noch das) dann auch der Ältere. In eine kleinere Wohnung umzuziehen, bedeutet zwar ein paar Euro mehr Restgeld, aber die beiden Großen müßten dann nachts immer irgendwo geparkt werden, hätten auch tagsüber keine Rückzugsmöglichkeiten mehr - bei dann 2 kleinen Würmchen ist das wohl für die Großen aber notwendig. Der Große ist dann 12/13. Er kommt jetzt schon nur noch in den Ferien - weil "der Papa sie ja nicht mehr will". Wenn er sich erst recht geparkt fühlt, trotz aller Zuwendung, die mein LG ihm trotz Abweisung versucht zu geben, kommt er dann gar nicht mehr? Und der Jüngere? Glaubt er dann auch den Worten der Mutter, daß seinem Vater die neue Familie viel wichtiger ist? Ein naheliegender Gedanke, da sie ja dann irgendwo dazwischen geschoben werden,... Zu viert sich ein Zimmer zu teilen, geht sicher auch, muß ja, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt, dann wohl auch sein. Aber wenn es nicht zwingend notwendig ist, wenn es doch noch eine andere Möglichkeit gibt?...
Wie kann es nur sein, daß eine Frau mit zwei Kindern in einem großen Haus mit Garten allein leben kann, der Finanzierer aber mit seiner 4- (und zu Zeiten auch 5- bzw. 6-) köpfigen Familie in einer 3-Zimmer-Wohnung hausen muß, weil kein Geld mehr über ist?

Ich werde auf alle Fälle nach einem Jahr daheim wieder arbeiten gehen. Dann kann die "Große" in einen Kindergarten und das Kleine wird auch zu einer Tagesmutter gehen. Dann haben wir wieder "mein" Geld, mit dem wir in unserer Familie leben können.
Aber die Zeit bis dahin muß überbrückt werden. Und ich scheue mich noch davor zurück, bei der Bank dafür einen Kredit aufzunehmen, den wir dann über Jahre zurückzahlen müssen, und dadurch vielleicht nie wieder so recht aus der Schuldenfalle herauskommen.

Viele Grüße,
Kooka

Re: Antrag auf Unterstützung?

Sorry, Ingrid. Ich schaff das i.M. psychisch noch nicht. Ich bin noch nicht so weit, steh noch nicht wieder so fest mit beiden Beinen auf dem Boden, daß ich an die Öffentlichkeit kann, mit all dem, was es nach sich zieht. Diese ständige Angst vor neuen Angriffen auf unser Leben seitens der Ex macht mir sehr zu schaffen. Ich genieße jeden Tag, an dem nichts passiert. Und daß wieder einiges auf uns zukommen wird, ist so klar wir Kloßbrühe: Wir werden an diesem Wochenende das Thema 2. Kind bei dem Kleinen ansprechen müssen. Mein Bauch ist nun auch für einen 8-jährigen nicht mehr zu übersehen. Und er soll es von seinem Vater und nicht hintenrum erfahren. So, wie es zuvor immer lief (bei der von ihr vermuteten Schwangerschaft und der tatsächlichen dann), und ihre immernoch auf Hochtouren laufenden Stänkereien, ist die nächste Zeit mit einigem zu rechnen. Wenn ich daran denke, beginnt mein Herz sofort wieder wie wild an zu schlagen...
Ich möchte auch die nun hoffentlich mal zu Ende gehende Scheidungsarie meines LG nicht noch mehr gefährden.
Sorry!! Aber i.M. kann ich nicht anders, als einen auf Drückeberger zu machen.

Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Kooka,

ist kein Problem und Du hast das vollste Verständnis.

Die ausführliche Antwort kommt noch. Will mal schnell was essen.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 3. Juni 2005 14:33
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?

Sorry, Ingrid. Ich schaff das i.M. psychisch noch nicht. Ich bin noch
nicht so weit, steh noch nicht wieder so fest mit beiden Beinen auf dem
Boden, daß ich an die Öffentlichkeit kann, mit all dem, was es nach sich
zieht. Diese ständige Angst vor neuen Angriffen auf unser Leben seitens
der Ex macht mir sehr zu schaffen. Ich genieße jeden Tag, an dem nichts
passiert. Und daß wieder einiges auf uns zukommen wird, ist so klar wir
Kloßbrühe: Wir werden an diesem Wochenende das Thema 2. Kind bei dem
Kleinen ansprechen müssen. Mein Bauch ist nun auch für einen 8-jährigen
nicht mehr zu übersehen. Und er soll es von seinem Vater und nicht
hintenrum erfahren. So, wie es zuvor immer lief (bei der von ihr
vermuteten Schwangerschaft und der tatsächlichen dann), und ihre
immernoch auf Hochtouren laufenden Stänkereien, ist die nächste Zeit mit
einigem zu rechnen. Wenn ich daran denke, beginnt mein Herz sofort
wieder wie wild an zu schlagen...
Ich möchte auch die nun hoffentlich mal zu Ende gehende Scheidungsarie
meines LG nicht noch mehr gefährden.
Sorry!! Aber i.M. kann ich nicht anders, als einen auf Drückeberger zu
machen.

Re: Antrag auf Unterstützung?

So Kooka,

jetzt ist mein Bauch voll und hindert mich hoffentlich nicht am Denken.
Ich schreibe einfach drauf los, was mir so durch den Kopf geht – ist
also nur bedingt sortiert.

Sei mir nicht böse, wenn ich auch sage, was nach meiner Meinung bisher
falsch oder zumindest nicht optimal gelaufen ist. Die Ex hat einmal
mitbekommen, dass Dein LG erpressbar ist und reizt das aus bis zum
Höchstmöglichen. Erst hat er sich durch die Kinder erpressen lassen und
jetzt merkt sie, dass Ihr nur noch Frieden und Ruhe wollt. Wie schwierig
es ist, sich eine Elefantenhaut zuzulegen weiß ich aus eigener
Erfahrung. Ist aber dringend notwendig.

Wenn Ihr jetzt wieder nachgebt „um des lieben Friedens willen“ habt Ihr
jetzt kurzzeitig Ruhe, aber auf lange Frist so hohen Schaden, dass Ihr
Euch am liebsten selber in den A…. beißen möchtet. Der langfristige hohe
Schaden verursacht dann zusätzlich, dass bei Euch selber kein Frieden
einkehrt. Durch das ständige sich selber darüber ärgern, dass man einen
Fehler gemacht hat, zermürbt man sich und baut die eigene Zukunft auf
tönerne Füße.

Es wird Euch bei der Ex nicht anderes übrig bleiben als mal hart zu
bleiben. Euere berechtigten Eigeninteressen wahr zu nehmen.

Du schreibst dass der Ehegattenunterhalt bzw. die Hausraten durch eine
Vereinbarung geregelt wurden. Ist es eine Vereinbarung oder ein
Vergleich? Wurde das Ganze vom Gericht „abgesegnet“? Mir schmeckt sie
nämlich nicht. Was ist, wenn sie wieder heiratet oder aber doch recht
viel verdient – muss er dann weiter die 500 Euro bezahlen?
Ist es für die Trennungszeit befristet oder gilt alles auch für die Zeit
nach der Scheidung?

Auf jeden Fall tut es dringend Not, dass Ihr die Scheidung zu einem
Abschluss bringt. Selbst wenn nicht alle Folgesachen (Hausrat, Vermögen,
nachehelicher Unterhalt) geklärt sind.

Es gibt die Möglichkeit, dass die Scheidung ausgesprochen wird und die
obigen Folgesachen abgetrennt werden. Das hat mein Mann gemacht, als
nach 6 (sechs) Jahren immer noch kein Land in Sicht war. Nach sieben
Jahren Trennung hat er dann die Scheidung bekommen. Hausrat und Vermögen
sind in unserem Fall jetzt nach 11 Jahren immer noch nicht geklärt –
liegt daran, dass unsere Ex ein Insolvenzverfahren macht. Dann ruhen
solche Forderungsverfahren im Normalfall.

Die „abgetrennte“ Scheidung hat mein Mann damit begründet, dass er mich
heiraten will. Diesen Grund könnt Ihr auch nennen und, da Ihr ja das
zweite Baby erwartet, es sogar dadurch evtl. noch extra beschleunigen
könnt. Gegen dieses „anschieben“ kann die Ex kaum was machen. Falls es
mit der Heirat doch nicht klappt, aus welchen Gründen auch immer, kann
ihm auch kein Strick daraus gedreht werden. Nur nebenbei: mein Mann und
ich haben dann noch im Scheidungsjahr geheiratet. Machte bei uns Sinn,
da ich meine Krankenkasse selber zahlen musste und er den steuerlichen
Splittingvorteil (ich bin Hausfrau) auch nutzen wollte.

Ähnliches solltet Ihr auch in Euere Überlegungen einbeziehen. Evtl.
kommt Ihr dadurch so gut raus, dass Du gar nicht mehr oder viel weniger
arbeiten musst. Steuerrechner gibt es auf der HP des
Bundesfinanzministeriums.

Je nach dem, wie Euere „Vereinbarung“ ausgelegt ist, könnt Ihr evtl. ab
Scheidung einen völlig anderen und zwar gerechteren Unterhalt aushandeln
– besser ist per Urteil über sich ergehen lassen. Vergleiche können sehr
schwer abgeändert werden, auch wenn sich oft die Situation gewaltig
ändert. Bei Euch sind es z. B. die gemeinsamen Kinder. Bei einem Urteil
kann man eine Abänderungsklage machen.

Hier sind wir bei einem nächsten Thema: Euere gemeinsamen Kinder haben
auch einen Rechtsanspruch auf Unterhalt. Du übrigens auch. Alles was
über dem Selbstbehalt ist, muss normalerweise jetzt dann anders
aufgeteilt werden. Die Kuchenstückchen für jede Person werden somit
kleiner. Ob das jetzt bei Euerer Vereinbarung auch geht, kann ich nicht
sagen. Es ist ja nicht die Einkommenssituation Deines LG die sich
ändert, sondern die Familiensituation.

Nach Rechtskraft der Scheidung hat Dein LG übrigens das Recht die
Teilungsversteigerung des Hauses zu verlangen. Ist jetzt mal ein
Druckmittel dass er gegen die Ex in der Hand hat.
Bei einer Teilungsversteigerung wird das Haus noch einmal von einem vom
Gericht eingesetzten Gutachter geschätzt. Das Gutachten der Ex müsst Ihr
auch jetzt nicht so ohne weiteres annehmen. Hier vor allen Dingen darauf
achten, ob es ein vereidigter Sachverständiger war.

Dann würde ich an Deiner Stelle wirklich versuchen schon jetzt von
staatlicher Seite das Geld für die Tagesmutter wenigstens teilweise
wieder zu bekommen. Du bist eine ledige Mutter und gehst arbeiten, weil
die Unterhaltsleistungen des LG nicht ausreichend sind. Das wird
wirklich oft, von den Jugendämtern/Sozialämtern unterstützt. Warum gibt
die Pflegemutter keine Quittungen? Irgendwie habe ich in Erinnerung,
dass Pflegegeld nicht auf Sozialhilfe usw. angerechnet wird – sollte
aber genauer überprüft werden ob ich mir das richtig gemerkt habe.

Auch das Wohngeld würde ich versuchen. Ich habe keine Ahnung wie hoch es
ist, aber es gibt inzwischen Urteile/Erlasse, dass auch ein
umgangsberechtigter Vater Wohnraum für seine Kinder bereithalten kann
und dafür Wohngeld bekommt.

Ähnlich ist es mit der Krankenkasse. Die muss evtl. das Sozialamt
übernehmen – wahrscheinlich sogar mehr. Ihr seid eine
Bedarfsgemeinschaft, Dein LG hat titulierte Unterhaltsverpflichtungen –
die gehen somit von seinem Einkommen ab. Krankenkasse kann er Dir nicht
mehr bezahlen. Schau mal hier im Forum in den Urteilen Hartz IV,
Sozialhilfe usw. Einiges sollte hierzu schon drin stehen.

Du kannst jetzt Anträge bei den Behörden stellen für den Stand wie er
jetzt ist. Aber als werdende Mutter hast Du diverse „Sonderwünsche
offen“. Zum Beispiel eine Babyausstattung. Wenn dann das Würmchen auch
da ist, stellst dann wieder einen neuen Antrag. Erkundige Dich mal, ob
die vom Sozialamt nicht auch zu Dir ins Haus kommen. Dadurch kannst Du
Dir „Flur und Wartezimmer“ ersparen.

Um noch mal auf Deine depressiven Phasen zu kommen. Denk immer daran,
wenn Du jetzt ein Ende um jeden Preis willst, zahlst Du sehr lange an
dem Preis und somit ist nichts zu Ende. Die Intrigen und Hetzereien
hören auch nicht nach einer Scheidung auf. Die Ex gönnt Euch nicht Euer
Glück, Euere Ruhe, Eueren Frieden und Euer Vorwärtskommen. Sie wird
immer wieder irgendwas unternehmen um Euch das Leben schwer zu machen.
Versuch es sportlich zu nehmen. Es ist schwierig zu erklären wie ich es
meine. Aber glaube mir es geht. An mir hat sie sich dann irgendwann die
Ex die Zähne ausgebissen. Sie ist, weil sie jetzt weiß „wo der Barthel
den Most holt“ fast schon handzahm geworden. So lange Ihr nachgebt,
werdet Ihr immer weiter neue Forderungen provozieren. Ihr MÜSST Grenzen
setzen, sonst werdet Ihr keine Ruhe haben.

Rentenversicherung: bei vielen Versicherungsarten kann man die
Beitragszahlung eine gewisse Zeit ruhen lassen. Ob das bei Deiner RV
auch geht, kann ich nicht sagen, einfach den Vertreter fragen.

Einiges, gerade was die Sozialbehörden anbelangt kannst Du evtl. auch
bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ finden. Die sind auf die
Sozialfälle und den dazu gehörenden Behördenhickhack spezialisiert.

So jetzt hoffe ich, dass ich nicht zu viel vergessen habe.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 3. Juni 2005 13:35
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Ingrid,

zu Deinen Fragen:

>1. zahlt Ihr Unterhalt auch an die Ex? – ich meine nicht den
Kindesunterhalt.
2. Auf welcher Basis zahlt Ihr welchen Unterhalt? – also Urteil,
Vergleich, freiwilligen Titel für den Kindesunterhalt und den
Exenunterhalt? Ist eine Fiktivrechnung dabei?

Erst einmal: Die Scheidung ist noch nicht durch. Die läuft schon seit
2000. Es ist ein Hickmack ohne Ende - und man gewöhnt sich langsam dran.
Was schlecht ist, ich weiß.
Aber sie wollten so Dinge wie das gemeinsame Haus vorher geklärt haben,
um die Kosten der Scheidung nicht zu sehr in die Höhe zu treiben.
Zunächst sicher ein guter Ansatz. Im Nachhinein aber wohl ein Fehler
(hinsichtlich Dauer des Verfahrens und den sich daraus ergebenen
Möglichkeiten für Neuanträge...)
Es gibt bisher nur ein Urteil über den Trennungunterhalt (sie plädierte
damals auf überobligatorische Tätigkeit, wollte ihren Vollzeitjob mit
Wochenenddiensten,... als Taschengeld angesehen wissen, als der Versuch
scheiterte, ging sie auf Halbzeitjob mit komplettem Dienstprogramm).
Gemäß dem Urteil zahlt mein LG indirekt an seine Ex: Neben dem KU zahlt
er 650 Euro im Monat für das gemeinsame Haus ab, in dem sie wohnt. Dies
wurde bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt und führte dazu, daß
er unter die "Schmerzgrenze" des Selbstbehaltes rutscht und somit direkt
keinen EU zahlt.
Es gibt jedes Jahr ein neues Theater wegen des Unterhaltes, weil sie
ihre Unterlagen nicht vorlegt, Dinge nicht oder falsch angibt,... Da all
das nervt, ist geplant (seit ewigen Zeiten in Verhandlung), daß die Ex
das Haus ganz übernimmt. Sie will das so. Da dort das Erbe meines LG
drinsteckt, müßte sie Zugewinnausgleich zahlen. Sie wollte es natürlich
so übernehmen, weil sie ja drin wohnt,... (Die Begründung ist doch
klasse, oder?) Es steht aber dennoch in der Vereinbarung, daß sie es
eben nicht geschenkt bekommt, sondern dieser Zugewinn mit dem EU
verrechnet wird. Mein LG würde dann gemäß dieser Vereinbarung monatlich
500 Euro bezahlen. Auf diese Weise würden ihre "Schulden" bei ihm
bezüglich des Zugewinns ausgeglichen werden. Gleichzeitig soll die
nächsten 5 Jahre auf Einkommensveränderungen (es sei denn, einer
verliert seinen Job), keine Rücksicht mehr genommen werden.
Diesem hat mein LG zugestimmt, obwohl es ganz klar ist, daß er in
absehbarer Zeit weniger zahlen müßte, weil sie a) wieder mehr arbeitet
und b) die ganzen Betreuungskosten für die Kids wegfallen (Die sind ab
September nicht mehr in der betreuten Grundschule, die Tagesmutter kommt
nur noch wenige Stunden am Nachmittag. Für sie waren damals täglich 8
Stunden angesetzt worden (Wegen der Dienste... morgens + nachmittags und
abends.). Desweiteren hat die Ex das Haus schätzen lassen und es ist ein
Betrag herausgekommen, der weit unter dem liegt, was es bringen müßte
(nach Lage und Zustand). Nach dem Gutachten müßte es sich um eine
kleine, heruntergekommene Bruchbude handeln. Aber das ewige Hin und Her
und die Zeit, die das alles dauert, sind einfach zu viel und alles muß
ein Ende haben. Dann eben zu seinem Ungunsten, aber ein Ende.
KU wird schlicht und einfach nach DüTabelle berechnet und gezahlt.

>3. Gibt es von Euch schon Anträge für Wohngeld?
Nein. So was hatte ich noch nie gemacht. Daher bin ich auch so unsicher,
was in Betracht kommen kann und was nicht.

>4. Habt Ihr Anträge beim Jugendamt für die Kostenübernahme der
Tagesmutter der Großen gestellt?
Nein. Muß ich dafür nicht genaue Angaben zur Tagesmutter machen? Muß ich
da Belege vorweisen oder gibt es einfach Pauschal Zuschüsse?
Wir sind froh, eine so liebe Tagesmutter gefunden zu haben, bei der sich
unsere "Große" so wohl fühlt. Wir zahlen in bar und bekommen keine
Quittung...
Wie der Stand der Dinge (Finanzlage ab Herbst) aber ist, werden wir wohl
mit ihr noch einmal reden müssen, um dann Belege auf den Tisch legen zu
können.

>5. Habt Ihr beim Sozialamt beantragt dass die Grundversorgung
Krankenversicherung von denen bezahlt wird?
Nein, daran hatte ich aber jetzt gedacht, da ich nicht mehr weiß, wie
das alles funktionieren soll. Beim ersten Kind habe ich nur gedacht, mit
welch zweierlei Maß hier die Finanzen geregelt werden - mal zählt der LG
mit, dann wird er wieder vorsorglich außen vor gelassen... Wir sind mit
dem angesparten Puffer und den Geschenken irgendwie noch ganz gut über
die Runden gekommen, so daß ich keine Ämterrunde gestartet habe. Ich
hatte damals nach dem Studium 4 Monate Sozialhilfe beziehen müssen,
diese Erfahrung hat mich davon abgehalten.

>6. Welche Anträge habt Ihr generell gestellt bei welchen Ämtern? Welche
Begründungen bei den Ablehnungen?
Ich habe noch keine Anträge gestellt. Bis jetzt verdiene ich noch mit
und von dem Geld kommen wir gut über die Runden. Kann ich die Anträge
nicht erst einreichen, wenn das zweite Kind da ist? Ist das
Antragstellen denn auch prophylaktisch möglich?

>Frage am Thema vorbei: Wärst Du bereit auch mit der Presse Dein Problem
zu besprechen?
Wenn ich mein Gesicht nicht auf Fotos oder im TV wiederfinde, generell
ja, denn mich st*nkt (sorry) das alles mittlerweile mehr als an. Könnt
die Wände hoch laufen, wenn ich dran denke, was die Ex sich rausnehmen
darf, weil mein LG die Kids sehen will und sie dadurch am längeren Hebel
sitzt, wenn ich sehe, was für einen feinen Lebensstandard sie besitzt
(es sei jedem gegönnt, wenn es gerecht dabei zugeht!), was sie sich
alles leisten und leisten können, und bei uns der Wasserhahn auf
Tröpfeln gedeht wird, wenn ich so lese, was in diesem Lande alles
passiert, wir echt keine Ausnahmen sind und es andere Väter und Familien
noch weit schlimmer getroffen hat!
Aber es gibt ein Aber: Ich kann nicht mehr, was den Streß durch die Ex
angeht. Ich habe bereits einige depressive Phasen hinter mir, die ich
meinen Kindern und meinem LG zu liebe nicht wieder haben möchte. Ich
will nur noch, daß alles ein Ende hat, daß endlich die Scheidung über
den Tisch ist, daß diese Intrigen aufhören, das Aufhetzen der Kids gegen
den Vater. Daß wir ganz normal eine Familie sein können. Und da will ich
im Moment nicht noch Wind in die Segel geben. Verstehst Du das? Daher
schreibe ich auch anonym ohne weitere Angaben. Sicher kann man aus den
Schilderungen ableiten, wer ich bin, wenn man die Geschichte kennt. Aber
vielleicht ja auch nicht...
Wenn alles durch ist, wollte ich einen Beitrag an den ISUV schreiben.
Mag sein - was vielleicht viele denken, daß es dann zu spät ist, daß es
jetzt notwendig ist, hervorzutreten, aufzutreten, Rabatz zu machen. Aber
- sorry - ich habe dafür i.M. keine Kraft übrig. Ich habe - auch durch
den Streß bedingt - , meine "Große" viel zu früh zur Welt gebracht. Bei
dem zweiten soll das nicht noch einmal passieren. (Ich bin daher froh,
auf dieses Forum gestoßen zu sein, hier Gleichgesinnte, Gleichbetroffene
zu treffen, mich austauschen zu können und dadurch Hilfe und "Abkühlung"
zu finden.)

>Welche Region wohnst Du?
Da, wo die Erde gaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz platt ist.

Viele Grüße,
Kooka

Re: Antrag auf Unterstützung?

Hallo Ingrid,
erstmal: Danke für die lange und sehr informative Antwort!
Und - ich bin Dir auf keinen Fall böse über den Rüffel, den Du mir/uns erteilst! Ganz im Gegenteil! - Nein, ich steh nicht auf so was ;-) aber ab und an tut so ein Wachstubsen, ein Tritt in den Allerwertesten von außen not. Viele Gedanken hat man ja selber, kaut sie hin und her und dann schiebt man sie doch wieder zur Seite...

> Du schreibst dass der Ehegattenunterhalt bzw. die Hausraten durch eine
> Vereinbarung geregelt wurden. Ist es eine Vereinbarung oder ein
> Vergleich? Wurde das Ganze vom Gericht „abgesegnet“? Mir schmeckt sie
> nämlich nicht. Was ist, wenn sie wieder heiratet oder aber doch recht
> viel verdient – muss er dann weiter die 500 Euro bezahlen?
> Ist es für die Trennungszeit befristet oder gilt alles auch für die Zeit
> nach der Scheidung?

Ganz blöd gefragt: Wo find ich die genauen Definitionen für Vergleich und Vereinbarung? Ich hab das jetzt nicht auf der Platte, was da ausgehandelt worden ist. Es ist jedenfalls eine außergerichtliche Abmachung getroffen worden. Und was außergerichtlich vereinbart wurde, dachte ich, gilt eh, solange es nicht sittenwidrig ist.?

Ja, mir schmeckt das alles auch nicht. Als mein LG damit von seinem RA wiederkam und das als Lösung vorführte, um endlich Frieden zu haben, mit der Scheidung voranzukommen, war mein erster Gedanke: Was für eine Abzocke. Sie wollte sogar den festen Satz bis der Kleine 16 Jahre alt wäre, unabhängig von ihrer Einkommenssituation und unabhängig von der finanziellen Situation meines LG. Das wären nochmal 8 Jahre gewesen. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Frau mit ihren Kariereabsichten so lange auf Schmalspur im Job fährt, da noch eine Tagesmutter 8 Stunden am Tag gebraucht wird... (bewahrheitet sich ja auch mehr und mehr). Maximal 3 Jahre hielt ich für angebracht, auch mit der Hausschätzung gefiel es mir nicht.
Sie haben sich dann auf 5 Jahre geeinigt, 500 Euro/Monat für sie unabhängig von ihrem oder seinem Einkommen, das mit dem Haus gelassen, auch wenn ds 25TEuro weniger für meinen LG bedeutete. Alles eben fix für 5 Jahre, kein Wort einer Änderung bei durchgeführter Scheidung. Ich merke schon: ein grooooßer Fehler!
Alles sollte schon im April über die Bühne gegangen sein, da kamen aber wieder Verschiebungen seitens der Ex aus diversen Gründen. Obwohl sie es angerührt hat, stellt sie sich nun quer.
Hast recht, da muß alles noch einmal neu besprochen werden - gerade jetzt, wo die Sache mit dem neuen Baby im Raum steht. Gerade, weil es sie selber nervt, jedes jahr neu ihre Unterlagen einzureichen (oder nervt es nur, weil alles damit durchsichtiger wird?)
Jetzt, wo ich das mal aufschreibe, kommt mir alles noch unglaublicher vor! Hast recht, hier muß dringend Einhalt geboten werden!

Was ich aber nicht wußte, ist, daß auch ich Anspruch auf Unterhalt von meinem LG habe, weil ich doch mit ihm zusammen wohne. Als mein LG bei seinem RA die geplante Gesetzesänderung zur Sprache brachte, meinte der, daß sich da bei uns nichts ändern würde, weil ich ja berufstätig sei.
Bei all den Berechnungen zum Unterhalt für seine Ex tauchte ich nie auf, nur unser gemeinsames Kind (wegen der Spalte in der DüTab).

> Es gibt die Möglichkeit, dass die Scheidung ausgesprochen wird und die
> obigen Folgesachen abgetrennt werden. Das hat mein Mann gemacht, als
> nach 6 (sechs) Jahren immer noch kein Land in Sicht war. Nach sieben
> Jahren Trennung hat er dann die Scheidung bekommen. Hausrat und Vermögen
> sind in unserem Fall jetzt nach 11 Jahren immer noch nicht geklärt –
> liegt daran, dass unsere Ex ein Insolvenzverfahren macht. Dann ruhen
> solche Forderungsverfahren im Normalfall.

Sie hatte ganz zu Beginn ihm wohl angedroht, sie werde nie einer Scheidung zustimmen (dann aber selbst selbigen Antrag eingereicht?!?!?!). Die Hoffnung war ja, durch die Abtrennung und außergerichtliche Regelung Zeit und Geld zu sparen und wenigstens in einigen Punkten Fakten zu schaffen, wenn sie denn die Scheidung bis zum bitteren Ende nicht unterschreiben will. (Sie hat einen Freund seid mehr als einem Jahr, sie sitzt also nicht daheim und weint sich die Augen aus, weil sie meinen LG wieder zurück haben will.)
Aber nun all das Rumgehühnere die vergangenen Jahre.

> Nur nebenbei: mein Mann und
> ich haben dann noch im Scheidungsjahr geheiratet. Machte bei uns Sinn,
> da ich meine Krankenkasse selber zahlen musste und er den steuerlichen
> Splittingvorteil (ich bin Hausfrau) auch nutzen wollte.

Bringt denn das Splitting wirklich was? Ich meine für uns. Ich werde ja nur 1 Jahr daheim sein, dann wieder arbeiten. Durch die Heirat und die Steuerklassenänderung erhöht sich doch auch sein Nettoeinkommen und damit der zu zahlende EU. Oder nicht?

> Nach Rechtskraft der Scheidung hat Dein LG übrigens das Recht die
> Teilungsversteigerung des Hauses zu verlangen. Ist jetzt mal ein
> Druckmittel dass er gegen die Ex in der Hand hat.
> Bei einer Teilungsversteigerung wird das Haus noch einmal von einem vom
> Gericht eingesetzten Gutachter geschätzt. Das Gutachten der Ex müsst Ihr
> auch jetzt nicht so ohne weiteres annehmen. Hier vor allen Dingen darauf
> achten, ob es ein vereidigter Sachverständiger war.

Mit dem Haus ist mein LG so weit, daß er mittlerweile auch zu einer Zwangsversteigerung bereit wäre, um sich nicht weiter auf der Nase herumtanzen zu lassen.
Diese Androhung selber wird dann schon viel Ärger bringen. Als er vor 2-3 Jahren mal davon sprach (unser erster Zwerg war im Anmarsch), daß er das alles nicht mehr finanzieren kann, daß er das Haus so nicht mehr mittragen kann, daß eine Regelung her müsse (verkaufen oder sie übernimmt es), die sie noch gemeinsam besprechen müssen, da war die Hölle los. Die Kids waren stinksauer auf ihren Papa, kamen erst mal nicht mehr, weil "der sie aus dem Haus schmeißen wolle. Mama hätte gar kein Geld und wir hätten so viel und wollen dennoch, daß sie in eine kleine Sozialwohnung ziehen,..."

> Dann würde ich an Deiner Stelle wirklich versuchen schon jetzt von
> staatlicher Seite das Geld für die Tagesmutter wenigstens teilweise
> wieder zu bekommen. Du bist eine ledige Mutter und gehst arbeiten, weil
> die Unterhaltsleistungen des LG nicht ausreichend sind.

Mich sieht aber keiner - außer die Krankenkasse, die mich deswegen selber zahlen und nicht familienversichert sein läßt - als ledige Mutter an. Überall mußte ich meinen LG mit angeben, weil wir eben zusammen wohnen.
Und keine Quittungen für die Tagesmutter, weil dann kein Nachweis,... Wird immer von deren Seite gewünscht. Wir haben da diverse Schriften durchforstet und immer wieder tauchte auf, daß wir dann die Sozialen Zahlungen übernehmen müßten oder sie sie extra abführt, wenn sie einen Tagesmutterjob macht, der nicht in der Familie ist bzw. wenn sie sonst keinen Job hat.

Danke nochmal für's Aufrütteln, für all die Hinweise! Werde das Wochenende nutzen und jeden Punkt nochmals ganz in Ruhe durchgehen!

Gruß,
Kooka