Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - sonstige interessante Urteile

Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

Befangenheitsantrag eines Vater, hier gegen Richterin Sabine Heinke

Beschluss vom 06.12.2007 - 4 WF 124/07 - 4 WF 164/07:
Befangenheitsantrag eines Vater gegen Richterin Sabine Heinke vom Oberlandesgericht Bremen stattgegeben

(veröffentlicht in FamRZ 6/2008, S. 618-619)

siehe Anlage

(Danke an http://www.vaeternotruf.de)

Nach noch nicht gesicherten Kenntnissen handelt es sich evtl. um den im angehängten Urteil genannten Artikel um das nachstehende Zitat:

"Weiterführend möchten wir aus Fabbricius-Brandt: "Wenn Ehen Akten werden", 1989, Campus-Verlag, zitieren (Hervorhebungen Fettschrift durch paPPa.com):

Sabine Heinke

Frauen vertreten Frauen - für eine offen(siv)e Parteilichkeit (Seite 77- 90)

* " (...) Im Geschlechterkrieg gibt es ebenfalls keinen objektiven Standpunkt. Alle, die daran beteiligt sind, die Kampfhandlungen in rechtsförmige Bahnen zu lenken, sind voreingenommen noch bevor sie die streitenden Parteien überhaupt kennengelernt haben. Richter und Richterinnen, Anwälte und Anwältinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendämter sind selbst Betroffene, weil sie selbstverständlich in ihrem Denken und Fühlen nicht von ihren geschlechtsrollenspezifischen Einstellungen und Vorurteilen sich befreien können." (sic!)
* " (...) Die Vorschriften des Familienrechts sind wie alle gesetzlichen Regelungen abstrakt und egalitär, wo doch die Rollenverteilung und -zuschreibung in den Familien von gleichmäßiger Lastentragung weit entfernt ist. Zwar mag es sein, daß mittlerweile jeder 15. Ehemann die Mülltonne mit nach unten nimmt, wenn er ohnehin gerade auf dem Weg zu seiner Stammkneipe ist, aber noch immer wird von Hunderttausend nur einer seiner Frau nicht zumuten, das Klo zu reinigen, vor dem er gestanden hat."
* " (...) Frauen begreifen oftmals nicht, warum den Ehemännern als Arbeitsanreiz der sogeannte Selbstbehalt von - rund - DM 1 000 - verbleiben muß, während ihnen als Arbeitsanreiz noch nicht einmal ein Taschengeld geboten wird."
* " (...) Es wundert uns daher nicht, daß Väter immer häufiger beantragen, daß ihnen die elterliche Sorge für eheliche Kinder übertragen wird. Denn immer wieder findet sich in der Laiensphäre die Auffassung, daß die Naturalversorgung der Kinder billiger ist, als der Barunterhalt, zumal, wenn Freundin, Schwester oder Mutter sie umsonst erledigt. Derartige Sorgerechtsanträge sparen bares Geld, nämlich den Unterhalt für die Ehefrau. Es erstaunt uns daher auch nicht, daß die »neuen Väter« im Vormarsch sind und alle Welt darüber diskutiert, wie man(n) ihnen zu ihrem Recht verhelfen kann. Männer versuchen hier wieder einmal, Frauen mit Gefühl um Geld zu bringen. Kaum haben sie entdeckt, daß auch Väter als Bezugsperson für Kleinkinder in Betracht kommen, wird dies allenthalben als bemerkenswerte und überaus berücksichtigenswerte Tatsache dargestellt und nach Möglichkeit hervorgehoben. Männer, die traditionell weibliche Aufgaben übernehmen, machen dies natürlich viel professioneller, besser, wissenschaftlich fundierter und gründlicher als Frauen in ihrer amateurhaften Art. Diese Konzentration auf die gefühlsmäßigen Bindungen der Kinder auch an die Väter, läßt die Sparschweinfunktion dieser Beziehung -absichtsvoll- in den Hintergrund treten."
* " (...) Außerdem erstarrt in aller Regel sowohl das Jugendamtspersonal wie auch die Gerichtsperson vor einem Mann, der Gefühl zeigt, sei es als Vater, sei es als düpierter Ehemann."
* "Daß sorgeberechtigte Väter mit den Problemen, die das Umgangsrecht der Mutter mit den Kindern unweigerlich mit sich bringt, oftmals nicht umgehen können, führt in aller Regel zum Ausschluß der Umgangsbefugnis der Mutter, weil der Vater überfordert ist. Weigert sich hingegen die sorgeberechtigte Mutter, das Kind besuchsweise zum Vater zu geben, weil sie die ständigen Belastungen, die aus den ständigen Besuchen erwachsen, nicht mehr verkraften kann und auch das Kind womöglich weigert, den Vater zu besuchen, muß sie ihr Kind zum Vater zwingen. Dazu wird sie notfalls mit Zwangsmitteln angehalten. Diesbezügliche Zwangsgeldbeschlüsse gegen Väter sind uns noch nicht bekannt geworden."
* " (...) Daß Familien ein Hort gewalttätiger Auseinandersetzung sind, ist mittlerweile, nicht zuletzt dank entsprechender Öffentlichkeitsarbeit durch die Frauenbewegung einem breiten Publikum geläufig. (...) noch in der Gerichtskantine hören wir im vertrauten Gespräch mit den Familienrichter/inne/n, daß das ihnen zur Kenntnis gebrachte Ausmaß an Gewalttätigkeit anscheinend immer mehr zunimmt. Im Gerichtssaal dagegen wird die vorprozessuale Geschichte einer Familie oftmals behandelt, als sei sie ein weißer Fleck auf der Landkarte: die allgemein als existent erkannte Gewalt kommt in der einzelnen Familie nicht vor. Zumindest wird bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen. Da üblicherweise schlimmstenfalls die Kinder Zeugen der Tätlichkeiten waren, ist die Beweislage für die Frau schlecht."
* " (...) Das Eheband erscheint so häufig noch immer als Freibrief zu beliebiger Verletzung persönlicher Integrität von Frauen und/oder Kindern."
* " (...) Die an einigen markanten Punkten umrissene benachteiligte Situation der Frauen in der (nach)ehelichen Auseinandersetzung erfordert eine konsequente und engagierte Vertretung, die den Frauen durch männliche Anwälte oftmals nicht zuteil wird." (...) "Nach der Verhandlung trinken Ehemann, ehemännlicher Anwalt und Prozeßvertreter der Ehefrau zusammen Kaffee, die Ehefrau geht nach hause."
* " (...) Vor diesem Hintergrund liegt die Hauptaufgabe weiblicher Interessenvertretung (...) vor allem darin, aus der benachteiligten Situation der Frauen heraus zu argumentieren, sie wahrzunehmen und ständig präsent zu machen, um so zu verhindern, daß die Benachteiligung ein noch größeres Ausmaß erreicht. Fortsetzen tut sie sich ohnehin."

Quelle: http://www.pappa.com/emma/heinke.htm

Biene