Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Urteile über Kindesunterhalt (minderjährig)

BGH: wenn Ganztagsbetreuung möglich, kein Betreuungsunterhalt XII ZR 03/09

BGH: wenn Ganztagsbetreuung möglich, kein Betreuungsunterhalt XII ZR 03/09

Laut Bundesgerichtshof gibt es dann keinen Ehegatten bzw. Betreuungsunterhalt mehr, wenn ein Kind ganztags einen Hort besucht oder besuchen kann. Wenn also der Kindergarten eine Ganztagsbetreuung anbietet, muss der betreuende Elternteil das Kind dann auch Ganztags in den KiGa geben und sich eine passende Beschäftigung suchen.

Die Beweislast, dass das Kind die Einrichtung nicht so lange besuchen kann (weil angeblich der Hort nichts taugt; das Kind deswegen bei den Leistungen in der Schule nachlässt oder verhaltensauffällig ist) hat wer den Unterhalt haben will.

Das Urteil des BGH XII ZR 3/09 vom 30.03.2011 ist im Anhang

Re: BGH: Für Betreuung auch den Barunterhaltspflichtigen in Betracht ziehen,...

...falls Betreuungsunterhalt gefordert wird.

siehe: http://www.famrz.de/entscheidungen/2011/14/bgh-xii-zr-45-09-betreuungsunterhalt.php
BGH: Betreuungsunterhalt
Urteil v. 1.6.2011 - XII ZR 45/09
Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes, etwa während der Kindergarten- und Grundschulzeit, abstellt, wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht (im Anschluss an das Senatsurteil v. 30.3.2011 - XII ZR 3/09 -, FamRZ 2011, 791).

Für die Betreuung des gemeinsamen Kindes ist grundsätzlich auch der barunterhaltspflichtige Elternteil in Betracht zu ziehen, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet. Wie bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB ist auch im Rahmen des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB maßgeblich auf das Kindeswohl abzustellen, hinter dem rein unterhaltsrechtliche Erwägungen zurücktreten müssen (im Anschluss an das Senatsurteil v. 15.9.2010 - XII ZR 20/09 -, FamRZ 2010, 1880).


Das Originalurteil XII ZR 45/09 ist im Anhang

Re: BGH: Betreuungsunterhalt; ehebedingte Nachteile; Billigkeits- u. Aufstockungsunterhalt

BGH-Urteil XII ZR 134/08 im Anhang