Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Urteile betreffend Ex-Ehepartner und Ex-Lebensgefährten - Ehegattenunterhalt

BGH: für Betreuung auch den Barunterhaltspflichtigen in Betracht ziehen,...

BGH: für Betreuung auch den Barunterhaltspflichtigen in Betracht ziehen,...

...falls Betreuungsunterhalt gefordert wird.

siehe: http://www.famrz.de/entscheidungen/2011/14/bgh-xii-zr-45-09-betreuungsunterhalt.php
BGH: Betreuungsunterhalt
Urteil v. 1.6.2011 - XII ZR 45/09
1. Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes, etwa während der Kindergarten- und Grundschulzeit, abstellt, wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht (im Anschluss an das Senatsurteil v. 30.3.2011 - XII ZR 3/09 -, FamRZ 2011, 791).
2. Für die Betreuung des gemeinsamen Kindes ist grundsätzlich auch der barunterhaltspflichtige Elternteil in Betracht zu ziehen, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet. Wie bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB ist auch im Rahmen des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB maßgeblich auf das Kindeswohl abzustellen, hinter dem rein unterhaltsrechtliche Erwägungen zurücktreten müssen (im Anschluss an das Senatsurteil v. 15.9.2010 - XII ZR 20/09 -, FamRZ 2010, 1880).

Das Originalurteil XII ZR 45/09 ist im Anhang

Re: BGH: Betreuungsunterhalt; ehebedingte Nachteile; Billigkeits- u. Aufstockungsunterhalt

Urteil XII ZR 134/08 im Anhang.