Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Umgangsrecht

Vollstreckbarkeit eines Vergleichs?

Vollstreckbarkeit eines Vergleichs?

Hallo Zusammen,

nach meinem Thread unter "Probleme mit den Ex-Frauen" habe ich nun doch mal eine juristische Frage:

Wir hatten ja vor Antragstellung beim FG auf geregelten Umgang dem Anwalt ganz klar gesagt, dass wir unbedingt einen richterlichen Beschluss mit Vollstreckbarkeits-Option haben wollen, KEINEN Vergleich. Dies wurde mir ja an dieser Stelle desöftern dringend geraten. Der RA meinte damals auch, das sei im Grunde nur ein formaler Akt, man würde das beantragen, den Vergleich mit richterlicher Genehmigung in einen Beschluss umzuwandeln und gut is.

Nun haben wir den Vergleich seit gut 4 Wochen und auch schon den ersten Umgangsboykott (siehe anderer Thread), und als ich den RA nun aus gegebenem Anlass fragte, was denn eigentlich aus dem Beschluss geworden sei, sagte er mir, dass die Richterin seinen Antrag während der Verhandlung abgelehnt hätte mit der Begründung, dass sie sowieso nie Zwangsgelder gegen Mütter verhänge (???!!?).

Nach Rücksprache mit dem Jugendamt wurde uns aber nun gesagt, dass das (gelinde gesagt) Quatsch sei, denn die Richterin müsse dem Antrag wohl stattgeben, sodass der Vergleich dann auch die gleiche juristische Durchsetzungskraft habe wie ein Beschluss... Die Mitarbeiterin meinte sogar zu meinem LG, er solle hartnäckig bleiben und darauf bestehen, dass der Vergleich in einen Beschluss umgewandelt werde.

Also was denn nun?! Wir sind total durcheinander und müssten jetzt wissen, ob der RA Blödsinn erzählt oder das JA falsch informiert ist...

Wie sind Eure Erfahrungen/Kenntnisse? Ist so eine Umwandlung eines Vergleichs in einen Beschluss von der Willkür der Richterin abhängig??? Was sind denn die Vorteile eines Vergleichs, wenn er nicht vollstreckbar ist?? Gibt es überhaupt Vorteile eines Vergleichs in so einem Fall wie unserem?
Die Erläuterungen des RAs klangen damals so, als sei das nur ein formaler Akt, und nun tut er so, als hätten wir (auf deutsch gesagt) die Arschkarte gezogen, weil die Richterin eben nicht wollte...

Mann Mann Mann, da weiß man echt nicht mehr, wem man glauben soll und wem nicht...

Was ist denn nun der nächstmögliche juristische Schritt, wenn von seiten der Ex gegen den Vergleich in Form von Umgangsboykott verstoßen wird???

Würde mich sehr freuen, wenn uns jemand Auskunft geben könnte (Ingrid vielleicht?)!

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe!

secondwoman

Re: Vollstreckbarkeit eines Vergleichs?

Hallo,



also normalerweise ist ein VERGLEICH (auch ohne Zusatz) vollstreckbar wie
ein Urteil bzw. Beschluss. Was nicht vollstreckbar ist, ist eine
VEREINBARUNG. Ohne Zusatz, dass das Gericht die Vereinbarung „sich zu eigen
macht“ (oder so ähnlich ist die Formulierung), kann die Vereinbarung nicht
vollstreckt werden.



Dass ein Vergleich in einen Beschluss „umgewandelt“ wird, habe ich noch nie
gehört. Allerdings steht auf manchen Vergleichen, wenn sie im Rahmen eines
Verhandlungsprotokolls festgeschrieben sind, oftmals ein ähnlicher Satz: b.
u. v. (= beschlossen und verkündet) ….. die Parteien schließen nachstehenden
Vergleich ……



Umgangssachen zu vollstrecken ist sowieso nicht so einfach.



Gruß

Ingrid



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: secondwoman [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 27. Juni 2007 23:19
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Vollstreckbarkeit eines Vergleichs?



Hallo Zusammen,

nach meinem Thread unter "Probleme mit den Ex-Frauen" habe ich nun doch mal
eine juristische Frage:

Wir hatten ja vor Antragstellung beim FG auf geregelten Umgang dem Anwalt
ganz klar gesagt, dass wir unbedingt einen richterlichen Beschluss mit
Vollstreckbarkeits-Option haben wollen, KEINEN Vergleich. Dies wurde mir ja
an dieser Stelle desöftern dringend geraten. Der RA meinte damals auch, das
sei im Grunde nur ein formaler Akt, man würde das beantragen, den Vergleich
mit richterlicher Genehmigung in einen Beschluss umzuwandeln und gut is.

Nun haben wir den Vergleich seit gut 4 Wochen und auch schon den ersten
Umgangsboykott (siehe anderer Thread), und als ich den RA nun aus gegebenem
Anlass fragte, was denn eigentlich aus dem Beschluss geworden sei, sagte er
mir, dass die Richterin seinen Antrag während der Verhandlung abgelehnt
hätte mit der Begründung, dass sie sowieso nie Zwangsgelder gegen Mütter
verhänge (???!!?).

Nach Rücksprache mit dem Jugendamt wurde uns aber nun gesagt, dass das
(gelinde gesagt) Quatsch sei, denn die Richterin müsse dem Antrag wohl
stattgeben, sodass der Vergleich dann auch die gleiche juristische
Durchsetzungskraft habe wie ein Beschluss... Die Mitarbeiterin meinte sogar
zu meinem LG, er solle hartnäckig bleiben und darauf bestehen, dass der
Vergleich in einen Beschluss umgewandelt werde.

Also was denn nun?! Wir sind total durcheinander und müssten jetzt wissen,
ob der RA Blödsinn erzählt oder das JA falsch informiert ist...

Wie sind Eure Erfahrungen/Kenntnisse? Ist so eine Umwandlung eines
Vergleichs in einen Beschluss von der Willkür der Richterin abhängig??? Was
sind denn die Vorteile eines Vergleichs, wenn er nicht vollstreckbar ist??
Gibt es überhaupt Vorteile eines Vergleichs in so einem Fall wie unserem?
Die Erläuterungen des RAs klangen damals so, als sei das nur ein formaler
Akt, und nun tut er so, als hätten wir (auf deutsch gesagt) die Arschkarte
gezogen, weil die Richterin eben nicht wollte...

Mann Mann Mann, da weiß man echt nicht mehr, wem man glauben soll und wem
nicht...

Was ist denn nun der nächstmögliche juristische Schritt, wenn von seiten der
Ex gegen den Vergleich in Form von Umgangsboykott verstoßen wird???

Würde mich sehr freuen, wenn uns jemand Auskunft geben könnte (Ingrid
vielleicht?)!

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe!

secondwoman

Re: Vollstreckbarkeit eines Vergleichs?

Hallo Ingrid,

danke für die Antwort! Auf dem Protokoll steht: "Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteieln folgenden VERGLEICH:...", demnach also doch vollstreckbar? Haben für nächste nochmal einen Termin beim RA, um alle Möglichkeiten, die wir jetzt haben, durchzusprechen.
So wie er es uns erklärte, gibt es wohl die Möglichkeit, einen VERGLEICH mit "richterlicher Genehmigung" in einen BESCHLUSS umzuwandeln (wenn ich das richtig verstanden habe, ich frag' ihn aber nochmal). Aber das hatte unsere nette Richterin ja sowieso abgelehnt...

Schönen Abend noch
Gruß, secondwoman