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Umgangsrecht obwohl ich nicht der Leibliche Vater bin??

Umgangsrecht obwohl ich nicht der Leibliche Vater bin??

Hallo,

HAb mal ne Frage.Meine Ex und ich haben uns vor 3 monaten getrennt. Anfangs durfte ich ihre Tochter,die für mich wie meine eigene ist, da sie am anfang unserer Beziehung 8 monate war und jetzt mit mittlerweile 4 Jahren mich auch als Vater sieht, noch sehen,aber seit 3 Wochen verbietet mir meine Ex den Umgang mit der kleinen. Ich habe versucht das in aller Freundschaft zu regeln, aber von ihr kam nur die Antwort du hast keine rechte.Jetzt meine Frage, habe ich wirklich keine Rechte?? Oder gibt es da eine Regelung, schliesslich kennt die klein mich nur als ihren Papa und keinen anderen... wäre über Antworten sehr dankbar, denn mittlerweile hab ich die kleine schon 3 Wochen nicht mehr gesehen und das ist für mkich die Hölle..

Re: Umgangsrecht obwohl ich nicht der leibliche Vater bin??

Hallo,



doch, theoretisch hast Du per Gesetz das Recht das Kind zu sehen:



§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn
dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das
Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre
Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel
anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher
Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt
entsprechend.



Mir ist aber bisher noch kein Urteil untergekommen, wo dieser Paragraf auch
wirklich umgesetzt wurde. Suche einen sehr guten Anwalt und versuche es
SOFORT einzuklagen, mit einstweiliger Anordnung.



In den meisten Urteilen, wurde das Umgangsrecht des „Stiefelternteiles“
abgelehnt, weil inzwischen eine Entfremdung eingetreten war, und dadurch der
Umgang dem Kind nicht mehr dienlich ist.



Ob es dann gelingt, möchte ich auch nicht drauf wetten.



Gruß

Ingrid



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Allein_31 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 27. Januar 2006 16:47
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Umgangsrecht obwohl ich nicht der Leibliche
Vater bin??



Hallo,

HAb mal ne Frage.Meine Ex und ich haben uns vor 3 monaten getrennt. Anfangs
durfte ich ihre Tochter,die für mich wie meine eigene ist, da sie am anfang
unserer Beziehung 8 monate war und jetzt mit mittlerweile 4 Jahren mich auch
als Vater sieht, noch sehen,aber seit 3 Wochen verbietet mir meine Ex den
Umgang mit der kleinen. Ich habe versucht das in aller Freundschaft zu
regeln, aber von ihr kam nur die Antwort du hast keine rechte.Jetzt meine
Frage, habe ich wirklich keine Rechte?? Oder gibt es da eine Regelung,
schliesslich kennt die klein mich nur als ihren Papa und keinen anderen...
wäre über Antworten sehr dankbar, denn mittlerweile hab ich die kleine schon
3 Wochen nicht mehr gesehen und das ist für mkich die Hölle..

Re: Umgangsrecht obwohl ich nicht der Leibliche Vater bin??

Hallöchen "Allein_31",

wenn du die Kleine nicht adoptiert hast, hat deine Exe formaljuristisch
leider Recht. Und wenn ihr nicht verheiratet wart gleich zweimal.
Nun ist es zwar ein gewaltiger Unterschied formaljuristisch im Recht zu sein
oder menschlich bzw. moralisch. Nur nützt dir das leider nix.

Letzten Endes kann nur an die Einsicht deiner Exe appelliert werden, aber
einer gewissen Kategorie von "Müttern" ist es völlig gleichgültig, ob auch
die eigenen, ach so geliebten Kinder unter der Trennung leiden. Wie du die
Sache andeutest müsste dich die Kleine eigentlich auch sehr vermissen.

Möglicherweise hat deine Ehemalige nen neuen Lover und das Kind soll jetzt
auf den umgepolt werden. Dann hast du ganz schlechte Karten.

Setze dich mal mit dem nächstgelegenen VAfK-Ortsverein in Verbindung.
Vielleicht können die dich unterstützen. Vielleicht lässt sich da auch eine
"Zweit"frau auftreiben, die mal mit deiner Exe spricht.
Kontaktadressen findest du unter vafk.de

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Allein_31 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 27. Januar 2006 09:47
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Umgangsrecht obwohl ich nicht der Leibliche
Vater bin??


Hallo,

HAb mal ne Frage.Meine Ex und ich haben uns vor 3 monaten getrennt. Anfangs
durfte ich ihre Tochter,die für mich wie meine eigene ist, da sie am anfang
unserer Beziehung 8 monate war und jetzt mit mittlerweile 4 Jahren mich auch
als Vater sieht, noch sehen,aber seit 3 Wochen verbietet mir meine Ex den
Umgang mit der kleinen. Ich habe versucht das in aller Freundschaft zu
regeln, aber von ihr kam nur die Antwort du hast keine rechte.Jetzt meine
Frage, habe ich wirklich keine Rechte?? Oder gibt es da eine Regelung,
schliesslich kennt die klein mich nur als ihren Papa und keinen anderen...
wäre über Antworten sehr dankbar, denn mittlerweile hab ich die kleine schon
3 Wochen nicht mehr gesehen und das ist für mkich die Hölle..






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Re: Umgangsrecht obwohl ich nicht der leibliche Vater bin??

Gut Ingrid, du magst Recht haben - formaljuristisch! Dann war ich im Unrecht
- formaljuristisch. Aber was davon zu halten ist, schreibst du ja selber.
Dennoch halte ich den Weg einer Vermittlung wie vorgeschlagen für sinnvoller
- ZUERST!

"Allein_31" hat dann Zeugen, die seine aufrichtigen Bemühungen bezeugen
könnten. Wenn das mal einen Richter interessieren sollte.

Über eines sind wir sicher einer Meinung, nämlich darüber, dass jetzt alles
sehr schnell gehen muss.

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer
Zeit dazugelernt hatte

Mark Twain

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ingrid [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 27. Januar 2006 10:10
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Umgangsrecht obwohl ich nicht der
leibliche Vater bin??


Hallo,



doch, theoretisch hast Du per Gesetz das Recht das Kind zu sehen:



§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn
dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das
Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre
Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel
anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher
Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt
entsprechend.



Mir ist aber bisher noch kein Urteil untergekommen, wo dieser Paragraf auch
wirklich umgesetzt wurde. Suche einen sehr guten Anwalt und versuche es
SOFORT einzuklagen, mit einstweiliger Anordnung.



In den meisten Urteilen, wurde das Umgangsrecht des „Stiefelternteiles“
abgelehnt, weil inzwischen eine Entfremdung eingetreten war, und dadurch der
Umgang dem Kind nicht mehr dienlich ist.



Ob es dann gelingt, möchte ich auch nicht drauf wetten.



Gruß

Ingrid