Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Umgangsrecht

Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß

Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß

Hallo,

ich hätte gerne mal eine Auskunft.

Bei meinem LG/seinen Kindern/seiner Ex wurde vor einigen Monaten eine Umgangspflegerin eingesetzt von Gericht (eine Psychologin).
Bis auf die Tatsache, daß sie es in der ganzen Zeit nicht geschafft hat, mal ein Gespräch mit den Kindern zu führen (was sie anstrebte) war sie ja zumindest bemüht.

Nun gab es vor wenigen Wochen einen gerichtl. Beschluß, daß 3 UmgangsWE nur samstags stattfinden sollten und dann wieder mit Übernachtung. Bei den ersten 6 Abholsituationen soll die UP anwesend sein (davor war sie nie dort). Funktioniert der Umgang nicht, droht ein Zwangsgeld für die KM (endlich!!).

Der erste Sa. funktionierte nun "leidlich" (die Details erspare ich euch hier). Nun gehts aber um den nächsten.

Die UP schrieb eine email an die KM, daß sie ihr vorschlägt an besagtem Sa. dem Vater die beiden großen Kinder mitzugeben, damit er mit denen auf das Dorf-/Schulfest gehen kann ODER die beiden Kleinen und mit denen was anderes unternimmt.
Der Gerichtsbeschluß gibt ganz klar ALLE VIER Kinder vor.

Nun meine Frage: KANN SIE SO EINFACH DEN GERICHTSBESCHLUSS UNTERWANDERN? Sie macht hier einen KOmpromiß vom Kompromiß!!

Ich bin fassungslos!!

Hoffentlich kann mir eine/r was dazu sagen oder auch von sich erzählen oder ihre/seine Meinung kundtun.

Gruß, Schildi


Lebe wild und gefährlich!

Re: Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß

Hallo Schildi,



an und für sich, sollte sie an die Vorgaben des Gerichtes gebunden sein.
Fragt doch einfach höflich und sachlich bei ihr nach, warum sie den
Beschluss abändert.



Gruß

Ingrid



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Schildkröte [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Sonntag, 25. Juni 2006 22:13
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß



Hallo,

ich hätte gerne mal eine Auskunft.

Bei meinem LG/seinen Kindern/seiner Ex wurde vor einigen Monaten eine
Umgangspflegerin eingesetzt von Gericht (eine Psychologin).
Bis auf die Tatsache, daß sie es in der ganzen Zeit nicht geschafft hat, mal
ein Gespräch mit den Kindern zu führen (was sie anstrebte) war sie ja
zumindest bemüht.

Nun gab es vor wenigen Wochen einen gerichtl. Beschluß, daß 3 UmgangsWE nur
samstags stattfinden sollten und dann wieder mit Übernachtung. Bei den
ersten 6 Abholsituationen soll die UP anwesend sein (davor war sie nie
dort). Funktioniert der Umgang nicht, droht ein Zwangsgeld für die KM
(endlich!!).

Der erste Sa. funktionierte nun "leidlich" (die Details erspare ich euch
hier). Nun gehts aber um den nächsten.

Die UP schrieb eine email an die KM, daß sie ihr vorschlägt an besagtem Sa.
dem Vater die beiden großen Kinder mitzugeben, damit er mit denen auf das
Dorf-/Schulfest gehen kann ODER die beiden Kleinen und mit denen was anderes
unternimmt.
Der Gerichtsbeschluß gibt ganz klar ALLE VIER Kinder vor.

Nun meine Frage: KANN SIE SO EINFACH DEN GERICHTSBESCHLUSS UNTERWANDERN? Sie
macht hier einen KOmpromiß vom Kompromiß!!

Ich bin fassungslos!!

Hoffentlich kann mir eine/r was dazu sagen oder auch von sich erzählen oder
ihre/seine Meinung kundtun.

Gruß, Schildi

Re: Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß

Hallo Ingrid,

der Grund ist klar, das hat sie meinem LG geschrieben: sie möchte "gut Wetter" machen und loben, da sie so auf eine lockerere Haltung der KM hofft.

........ weiter bin ich jetzt immernoch nicht. Weiß denn niemand hier, wie die Regel ist? Hat niemand Erfahrungen? Darf sie den Beschluß "ändern" ?

Gruß, Schildi


Lebe wild und gefährlich!

Re: Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß

Hallo Schildi,



frag doch mal einfach in zwei Zeilen beim Gericht nach. Evtl. vorher die
Dame über die bevorstehende gerichtliche Rückfrage in Kenntnis setzen.



Es ist ja Unsinn die Kinder beim Umgang zu trennen, da sich immer welche
zurückgesetzt fühlen. Je nach Ansicht der Dinge, weil sie nicht mit dem Papa
mitdürfen (Mutter wird das schon passend „übersetzen“) oder weil zwei mit
dem Papa mit „müssen“.



Diese Argumente, natürlich besser ausgebaut, der Umgangspflegerin mitteilen.
Auf „gut Wetter“ wird sie eh lange warten können, eher das Gegenteil ist der
Fall. Der Mutter wird signalisiert, dass Papa nicht mit allen vier Kindern
klar kommt usw. Die Mutter fühlt sich also in ihrer Haltung durch die
Umgangspflegerin bestärkt.



Wenn eine Umgangspflegerin nicht in der Lage ist, den Umgang zu pflegen –
sich also durchzusetzen – füllt sie ihren Job ja nicht aus. Entweder sie
schafft es ohne unnötige „A….kratzerei“ bei der Mutter oder sie soll dem
Gericht mitteilen, dass sie es nicht kann und um eine kompetente Person
bitten.



Durch eine schriftliche Rückfrage beim Gericht, ob die Umgangspflegerin den
Beschluss ohne Not wirklich gerichtliche Beschlüsse ohne Einverständnis des
anderen betroffenen Elternteils ändern kann, wird auch für die
Umgangspflegerin Klarheit verschafft. Die Abwehrhaltung der Mutter ist ja
keine Not, sondern die Ursache für den Einsatz der Pflegschaft.



Im VAfK-Forum wurde mal im FAQ-Bereich eine kleine Ausarbeitung über
Umgangspflegschaft gemacht. Ist glaube ich unter Begriffsdefinitionen zu
finden. Dort aber nur eingeloggt zu finden und ich bin mir auch nicht
sicher, ob Dein Problem wirklich behandelt wurde.



Gruß

Ingrid



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Schildkröte [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 27. Juni 2006 11:29
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß



Hallo Ingrid,

der Grund ist klar, das hat sie meinem LG geschrieben: sie möchte "gut
Wetter" machen und loben, da sie so auf eine lockerere Haltung der KM hofft.

........ weiter bin ich jetzt immernoch nicht. Weiß denn niemand hier, wie
die Regel ist? Hat niemand Erfahrungen? Darf sie den Beschluß "ändern" ?

Gruß, Schildi