Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Umgangsrecht

Kinder kommen trotz richterlichem Umgangsbeschluss nicht

Re: Kinder kommen trotz richterlichem Umgangsbeschluss nicht

Liebe Hallah,

ich habe eben Deinen hisigen Beitrag gelesen, hatte Dir am Freitag aber schon eine Email geschrieben. Hoffentlich hast Du die bekommen.
Ich schließe mich Ingrid an. Freundlich bestimmtes Schreiben an die Ex, die Termine einzuhalten. Sammelt hierzu aber noch ein paar "unbegründete" Besuchsterminabsagen, auch wenn das Warten und die immerwiederkehrende Enttäuschung noch so groß und noch so zermürbend sind!!!
Wenn es später wieder vorn Richter geht, sieht es für Euch in jedem Fall gut aus, wenn Ihr an der Entscheidung des Richters festhalten wolltet. Wenn Ihr Euch von Ex weiter rumschubsen lasst wird er sich auch denken "was soll das, die halten sich ja sowieso nicht an meine Beschlüsse"...

Die Geburtstagssache ist auch wieder reine Schikane. Wenn die Ex noch mit der Mutter der "Freundin" befreundet ist wäre es ja wohl ein Leichtes gewesen die Feier auf ein anderes WE zu legen. Hier soll ganz klar der Papa als "Arsch" deklassiert werden, der dem armen Töchterchen die Aufrechterhaltung der für ihre Enwicklung so wichtigen sozialen Kontakte verhindert. Hier ist Stärke gefragt. Natürlich, selbverständlich darf das Töchterchen an so wichtigen Ereignissen teilnehmen!!! (Wahrscheinlich würde auch der Richter hier unverständnis zeigen, da er den Vorsatz der Ex nicht zu erkennen vermag, diesen vorzubringen halte ich entsprechend für überflüssig, gar schädigend. Man sucht krampfhaft nach Fehlern bei der armen Ex)
Vielleicht hat das Töchterchen aber stattdessen Lust am nächsten WE sozusagen ersatzweise zu kommen???(oder habt Ihr sogar eine Ersatzterminregelung?) Ansonsten halt am nächsten geregelten Termin. Irgendwann sollten auch der verlogensten Ex die Argumente ausgehen, so viele Kindergeburtstage kann es gar nicht geben. Und wenn doch, dann sollte zumindest der Richter bei Neuvorstellung dessen stutzig werden.

Auch auf diesem Wege noch einmal alles Gute und viel Kraft, fühl' Dich ganz fest gedrückt!!!!!

Viele liebe Grüße,
Jenny

Re: Kinder kommen trotz richterlichem Umgangsbeschluss nicht

Kinder haben 2 Besuchswochenenden abgesagt;
Ex rief am Freitag von 15.00h - 19.00h halbstündig an, da sie eine wichtige Nachricht an meinen LG hat; wichtige Nachricht war, dass sie Schimmel in der Wohnung hat und fragte wie sie den Schimmel entfernen soll!!
Danach kam die Diskussion wegen einem Rückvesetztung in der Schule für die Große, der Anwalt von Ex hat schon geschrieben, dass Ex mit den Lehrern bereits in Verhandlung steht!! Alles gelogen, haben heute mit Lehrern gesprochen, hat sich noch niemand gemeldet. Anwalt schreibt das aber und die Große soll nun zurückversetzt werden.... Keine Nachhilfe nichts, damit das arme Kind sich besser fühlt, sie soll dann frisch ausgeruht nach den Sommerferien wieder mit der 10. Klasse anfangen, O-Ton der Ex.
Weiterhin hat die Grosse beim Richter ausgesagt, Protokoll liegt noch nicht vor, aber es wäre rausgekommen, dass sie sagte, ihr Vater würde sie so unter Druck setzen!! Natürlich wird bei uns auch für die Schule gelernt, wenn Arbeiten anstehen und wir haben die letzten Male intensiv mit ihr über ihre Möglichkeiten einer Ausbildung gesprochen, da sie gerne zur Polizei möchte. Das das bei uns komprimierte kommt als zu Hause ist doch klar.
Weiterhin sagte Ex O-Ton, der Richter hätte gesagt, die Umgangsklage hätte sich ihr Ex sparen können und das Geld lieber für den Unterhalt verwenden sollen... Könnt ihr Euch das vorstellen. Ich war echt fassungslos. Unsere Anwältin wollte dann heute gleich den Richter anrufen, denn das könne auf keinen Fall so stehen bleiben. Aber wenn der so eine Auffassung hat, was wir uns auch nicht so vorstellen können, was haben wir dann noch für Chancen??

Jetzt geht der ganze Kram gerade weiter, die Woche noch Termin beim Anwalt, beim Sozialamt/Jugendamt, bei der Schule und wie sehen die Chancen aus? Mein LG ist so trurig über die Aussage seiner Großen, das er sie unter Druck setzen würde, obwohl er wirklich alles versucht hat in seiner knappen Zeit, ihr die Unterlagen für die Polizei zu besorgen, ihr zu erklären, dass sie den und den weg gehen kann, damit es klappt, dass er versucht wo es geht sie darin zu unterstützen, mit ihre zur Berufsberatung geht und Termin ausmacht und dann kommt sowas und sie ist ja immerhin schon 16. Natürlich kommt das alles von der Ex aber was für ein Einfluss hast Du dann noch als Vater, doch gar keinen, egal was du machst.
Falls Du liebe Ellen den Beitrag liest, vielen Dank für dein Mail, ich werde mal morgen abend die Nummern anrufen, die du mir gegeben hast. Wir haben nämlich das Wochenende garnichts gemacht.
Ich danke Euch fürs "zuhören", habe jetzt einfach mal meinen Frust von der Seele geschrieben.
LG
Hallah

Re: Kinder kommen trotz richterlichem Umgangsbeschluss nicht

Hallo Hallah,

ich befürchte Dein Beitrag ist nur halb im Forum gelandet. Irgendwas
fehlt vorne weg. Antworte ich halt mal auf den Rest.

Warum glaubt ihr eigentlich der Aussagen der Ex, wo sie Euch schon bei
den Kontakten zur Schule belogen hat??????

Bei welcher Gelegenheit und wann hätte der Richter das zur Ex sagen
sollen? Die lebt doch in ihrer Scheinwelt und fabuliert sich was
zusammen, was sie durchaus noch selber glaubt. Aber gar nicht schlecht,
wenn Euere Anwältin den Richter anruft. Wenn ihm solche Worte in den
Mund gelegt werden, wird er bestimmt sauer reagieren.

Auch macht sie, da möchte ich beinahe schon drauf wetten, bei „dem unter
Druck setzen“ aus einer Mücke einen Elefanten. Wenn Töchterchen am
Besuchswochenende zum Lernen angehalten wird, wird sie garantiert danach
stöhnen: beim Papa musste ich mal wieder lernen. Würdest Du an ihrer
Stelle auch machen. Die Ex macht daraus ganz was anderes. Ihr habt die
Ablehnung nicht selber von dem Mädchen gehört – alles was andere sagen
ist das was die Anderen sagen und nicht was das Mädchen sagt. Wartet ab,
ob das so wirklich im Protokoll steht.

Es ist die Taktik von vielen Exen, durch das Werfen von Nebelkerzen den
Mann zu entnerven und so fertig zu machen, dass er die doch noch
vorhandene Realität nicht mehr sieht. Also bitte nicht schon im Voraus
ärgern lassen.

Grüßle
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hallah [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 10. Januar 2005 16:42
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Forum für Zweitfamilien] Re: Kinder kommen trotz richterlichem
Umgangsbeschluss nicht

* Kinder haben 2 Besuchswochenenden abgesagt;
* Ex rief am Freitag von 15.00h - 19.00h halbstündig an, da sie
eine wichtige Nachricht an meinen LG hat; wichtige Nachricht war, dass
sie Schimmel in der Wohnung hat und fragte wie sie den Schimmel
entfernen soll!!
* Danach kam die Diskussion wegen einem Rückvesetztung in der
Schule für die Große, der Anwalt von Ex hat schon geschrieben, dass Ex
mit den Lehrern bereits in Verhandlung steht!! Alles gelogen, haben
heute mit Lehrern gesprochen, hat sich noch niemand gemeldet. Anwalt
schreibt das aber und die Große soll nun zurückversetzt werden.... Keine
Nachhilfe nichts, damit das arme Kind sich besser fühlt, sie soll dann
frisch ausgeruht nach den Sommerferien wieder mit der 10. Klasse
anfangen, O-Ton der Ex.
* Weiterhin hat die Grosse beim Richter ausgesagt, Protokoll
liegt noch nicht vor, aber es wäre rausgekommen, dass sie sagte, ihr
Vater würde sie so unter Druck setzen!! Natürlich wird bei uns auch für
die Schule gelernt, wenn Arbeiten anstehen und wir haben die letzten
Male intensiv mit ihr über ihre Möglichkeiten einer Ausbildung
gesprochen, da sie gerne zur Polizei möchte. Das das bei uns
komprimierte kommt als zu Hause ist doch klar.
* Weiterhin sagte Ex O-Ton, der Richter hätte gesagt, die
Umgangsklage hätte sich ihr Ex sparen können und das Geld lieber für den
Unterhalt verwenden sollen... Könnt ihr Euch das vorstellen. Ich war
echt fassungslos. Unsere Anwältin wollte dann heute gleich den Richter
anrufen, denn das könne auf keinen Fall so stehen bleiben. Aber wenn der
so eine Auffassung hat, was wir uns auch nicht so vorstellen können, was
haben wir dann noch für Chancen??
Jetzt geht der ganze Kram gerade weiter, die Woche noch Termin beim
Anwalt, beim Sozialamt/Jugendamt, bei der Schule und wie sehen die
Chancen aus? Mein LG ist so trurig über die Aussage seiner Großen, das
er sie unter Druck setzen würde, obwohl er wirklich alles versucht hat
in seiner knappen Zeit, ihr die Unterlagen für die Polizei zu besorgen,
ihr zu erklären, dass sie den und den weg gehen kann, damit es klappt,
dass er versucht wo es geht sie darin zu unterstützen, mit ihre zur
Berufsberatung geht und Termin ausmacht und dann kommt sowas und sie ist
ja immerhin schon 16. Natürlich kommt das alles von der Ex aber was für
ein Einfluss hast Du dann noch als Vater, doch gar keinen, egal was du
machst.
Falls Du liebe Ellen den Beitrag liest, vielen Dank für dein Mail, ich
werde mal morgen abend die Nummern anrufen, die du mir gegeben hast. Wir
haben nämlich das Wochenende garnichts gemacht.
Ich danke Euch fürs "zuhören", habe jetzt einfach mal meinen Frust von
der Seele geschrieben.
LG
Hallah

Re: Kinder kommen trotz richterlichem Umgangsbeschluss nicht

Liebe Ingrid,
lieben Dank für Deine Info, das Resultat dieser Umgangsklage wird aber für uns anscheinend niederschmetternd werden. Die Grosse wurde vom Richter befragt, Anfang Januar und wir haben gestern das Protokoll bekommen. Darin steht, dass sie wohl mit der 14-tägigen Besuchsregelung jetzt einverstanden wäre. Möchte aber das ganze flexibel gestalten und eigentlich keine feste Regelung haben. Auch wurden die Ferien überhaupt nicht angesprochen. Desweiteren sagte sie aus das sie sich wünschen würde, ihr Vater!! würde der Mutter nicht immer Vorwürfe machen, wenn ein Besuchswochenden abgesagt werden würde!! Fazit war, dass man die Wochenende jetzt wohl festhalten sollte, aber diese doch flexibel im Einverenehmen immer wieder verschoben und abgesagt werden können! Außerdem sagte der Richter zur Ex, ihr Ex-Mann hätte sich die Kosten für die Umgangsklage lieber sparen sollen und dafür den vollen Unterhalt zahlen. (Wir zahlen die kompletten Kreditkosten und Kindesunterhalt gekürzt um die Miete, da wir die Kreditkosten komplett zahlen und mein LG liegt somit sogar mit 150€ unter dem Selbstbehalt!) Wie kann ein Richter sowas sagen.
Jetzt kann man sich vorstellen, wie die Verhandlung Mitte März endet. Flexible Umgangsregelung, die wir seit 2 1/2 Jahren haben und die Kinder nicht kommen.
War alles umsonst, Oder ? Mein LG will jetzt nicht mehr und ich kann ihm jetzt auch nichts mehr sagen?
Liebe Grüsse nach Mütterchen Russland
Hallah

Re: Kinder kommen trotz richterlichem Umgangsbeschluss nicht

hallo Hallah,

Oje, sowas ähnliches kommt bei meinem LG auch. Er hat Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt für seinen Sohn. So wie es aussieht wird auch nix bei raus kommen. Ich sag mal so, da kann man schon die Fassung verlieren und die Männer verstehn wenn sie sagen nun ist Schluss. Wie soll man sie motivieren das sie weiter machen und kämpfen? Geht glaub ich nur bis zu einem gewissen Punkt. Mist ist wenn die Kinder auch noch so wie bei Euch reagieren. Man denkt sie wollen Papa und Mama und dann solche Aussagen. Ich glaub ich kann Dir auch nicht weiter helfen.

Simone

Re: Kinder kommen trotz richterlichem Umgangsbeschluss nicht

Hallo Hallah,

bis Mitte März hat Dein LG wieder Zeit Luft zu holen. Alles was Du
schreibst, hörst sich sehr nach PAS an, auch die ganzen Ausflüchte und
dass die „Vorwürfe gegen die Mutter“ auf das Kind transferiert werden.
Lasst eine gute und gezielte Antwort auf das Protokoll vom Anwalt
machen.

Bei welcher Gelegenheit hat der Richter das gesagt? Wie kann er etwas
zur Ex außerhalb von mündlichen Verhandlungen sagen? Die angebliche
Äußerung des Richters scheint mir eher ein Fantasieprodukt der Ex zu
sein, mit der sie Deinen LG demoralisieren will.

Grüßle
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hallah [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 20. Januar 2005 11:06
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Kinder kommen trotz richterlichem
Umgangsbeschluss nicht

Liebe Ingrid,
lieben Dank für Deine Info, das Resultat dieser Umgangsklage wird aber
für uns anscheinend niederschmetternd werden. Die Grosse wurde vom
Richter befragt, Anfang Januar und wir haben gestern das Protokoll
bekommen. Darin steht, dass sie wohl mit der 14-tägigen Besuchsregelung
jetzt einverstanden wäre. Möchte aber das ganze flexibel gestalten und
eigentlich keine feste Regelung haben. Auch wurden die Ferien überhaupt
nicht angesprochen. Desweiteren sagte sie aus das sie sich wünschen
würde, ihr Vater!! würde der Mutter nicht immer Vorwürfe machen, wenn
ein Besuchswochenden abgesagt werden würde!! Fazit war, dass man die
Wochenende jetzt wohl festhalten sollte, aber diese doch flexibel im
Einverenehmen immer wieder verschoben und abgesagt werden können!
Außerdem sagte der Richter zur Ex, ihr Ex-Mann hätte sich die Kosten für
die Umgangsklage lieber sparen sollen und dafür den vollen Unterhalt
zahlen. (Wir zahlen die kompletten Kreditkosten und Kindesunterhalt
gekürzt um die Miete, da wir die Kreditkosten komplett zahlen und mein
LG liegt somit sogar mit 150€ unter dem Selbstbehalt!) Wie kann ein
Richter sowas sagen.
Jetzt kann man sich vorstellen, wie die Verhandlung Mitte März endet.
Flexible Umgangsregelung, die wir seit 2 1/2 Jahren haben und die Kinder
nicht kommen.
War alles umsonst, Oder ? Mein LG will jetzt nicht mehr und ich kann ihm
jetzt auch nichts mehr sagen?
Liebe Grüsse nach Mütterchen Russland
Hallah


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Re: Kinder kommen trotz richterlichem Umgangsbeschluss nicht

Liebe Ingrid,
danke für Deine Antwort. Wir werden jetzt wirklich erst mal Luft holen und dann weitersehen.
Nachdem unsere Anwältin den Richter angesprochen hat, hat er das sogar zugegeben, bzw. er meinte er wolle das für beide Seiten verstehen. Auch für die Mutter???!!. Di hat doch PKH.
Ich denke die Ex hat bei dem Termin, wo die Grosse vorsprechen musste und sie das Kind dorthin gebracht hat, den Richter natürlich auch bequatscht. Wie das so ihre Art ist und da muss diese Aussage gefallen sein.
Da ist "Mann" dann lieb und nett vor Gericht und sagt nichts negatives über die Ex aus, da Anwältin davon abgeraten hat, und dann kommt sowas raus. Es ist ganz schöne sch......
Jetzt nochmal vielen lieben Dank und ich wünsche Dir und Deinem Fritz ein wunderschönes Wochenende. Wir haben heute herrliches Wetter und es spornt einen richtig an nach draussen zu gehen und frische Luft zu tanken und den Kopf frei werden zu lassen.
Sie lieb gegrüsst
Hallah

Re: Kinder kommen trotz richterlichem Umgangsbeschluss nicht

Hallo Hallah,

fragt doch mal bei Andreas B. den WEB-Master von der VafK-HP ob das
nicht ein Grund ist, die Richterin wegen Voreingenommenheit abzulehnen.
Die Anwälte machen das meist nicht gerne, da sie ja mit dem nächsten
Mandanten im nächsten Prozess wieder dem der Richterin „auskommen“
müssen.

Grüßle
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hallah [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 22. Januar 2005 18:01
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Kinder kommen trotz richterlichem
Umgangsbeschluss nicht

Liebe Ingrid,
danke für Deine Antwort. Wir werden jetzt wirklich erst mal Luft holen
und dann weitersehen.
Nachdem unsere Anwältin den Richter angesprochen hat, hat er das sogar
zugegeben, bzw. er meinte er wolle das für beide Seiten verstehen. Auch
für die Mutter???!!. Di hat doch PKH.
Ich denke die Ex hat bei dem Termin, wo die Grosse vorsprechen musste
und sie das Kind dorthin gebracht hat, den Richter natürlich auch
bequatscht. Wie das so ihre Art ist und da muss diese Aussage gefallen
sein.
Da ist "Mann" dann lieb und nett vor Gericht und sagt nichts negatives
über die Ex aus, da Anwältin davon abgeraten hat, und dann kommt sowas
raus. Es ist ganz schöne sch......
Jetzt nochmal vielen lieben Dank und ich wünsche Dir und Deinem Fritz
ein wunderschönes Wochenende. Wir haben heute herrliches Wetter und es
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tanken und den Kopf frei werden zu lassen.
Sie lieb gegrüsst
Hallah


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