Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Umgangsrecht

Kein Umgang möglich?!?!

Kein Umgang möglich?!?!

Hallo,
wir haben den ersten Schritt vor Gericht wegen Umgangsrecht verloren und hätten gerne mit einem neuen Anwalt weiter gekämpft, aber der gibt uns keine Chance den Umgang durch zu bekommen solange mein Mann als Reisebusfahrer tätig ist, da er im Juni, JULi und August kaum zuhause ist. Der neue Anwalt hat gesagt, daß man es erst versuchen sollte, wenn mein Mann regelmäßige Umgangsbesuche wahrnehmen kann. Der Anwalt hat sich den Aktenordner durchgelesen und kann nicht fassen, wie die EXE sich so widersprechen kann und er sagt, daß das Kind eindeutig beeinflußt wurde(4 Jahre) und wird, und das man ohne sachverständige Hilfe das Umgangsrecht nicht aufbauen kann, echt klasse!!!! Pflichten hat mein Mann also, aber durch seinen Beruf keine Rechte, ich finde es eine Frechheit, denn den Unterhalt von 249 Euro nehmen sie mit Kußhand, außerdem hat er nichts bösartiges getan, was angeblich das Kindeswohl des Kindes(so steht es im Gutachten der Pschychologin) gefährden könnte. Nur weil so eine dumme, naive EX-Frau so einen Hass hat, müssen Tochter(9 Jahre) und Vater darunter leiden, da muß man auch noch so hinnehmen, was mich echt traurig macht. Unser Sohn wird seine Schwester wohl erst kennen lernen, wenn sie von alleine bei uns ankommt, denn mein Mann kann doch nicht sein Beruf aufgeben und von der SOzialhilfe leben, damit er das Kind sehen kann, oder??
Naja, ich wollte es auch nur kurz mitteilen.

Gruß
Michaela

Re: Kein Umgang möglich?!?!

Hallo Michaela,

schick diesen Anwalt am besten gleich in die Wüste. Zum besseren Verständnis: bei einer Umgangsrechtssache verdient der Anwalt nicht die Welt. Der Streitwert ist gerade mal 3.000,-- Euro, davon bekommt ca. 10 bis 15 % (ganz grob geschätzt) als Honorar. Das reicht gerade mal um 2 größere Briefe zu schreiben. Bei einer Umgangsrechtssache werden es erfahrungsgemäß meist aber viele größere Briefe. Dieser RA versucht sich rauszureden, weil er das Ergebnis "viel Arbeit gabs und wenig Brot" vorraussieht. Macht aber bitte nicht den Fehler und unterschreibt eine Vereinbarung. Die Kosten würden Euch auffressen und ihr hättet Angst vor jeder Frage, Anruf oder gegnerischem Schriftsatz lesen. Alles kann er dann (unkontrollierbar) in Rechnung stellen. Ein möglicher Ausweg ist, dass ihr den Streitwert auf eine höhere Summe festsetzt. Der Anwalt (aber besser nicht dieser) sieht dann eine bessere Kostendeckung und für Euch bleiben die Kosten überschaubar.
Es gibt viele Väter, die nicht alle vierzehn Tage ihr Umgangsrecht ausüben können. Beispielsweise ein Vater der, sagen wir mal 600 km vom Kind entfernt wohnt. Die Umgangsregelung kann ja auch für den Vater angepaßt gemacht werden.
Ich kenne einen Fall, da gibt es für den Vater nur die Ferienregelungen.
Im Fall Deines Mannes würden eben die Ferienzeit und die Sommermonate herausfallen und die Umgänge könnten anderweitig häufiger sein.

Biene und Ingo hier im Forum überlegen z. Zt., ob sie für ihre Kinder (aus der jetzigen Beziehung) ein eigenes Umgangsrecht mit den älteren Halbgeschwistern einklagen. Die "Befruchtung" läuft schon, zu dritt wäre das evtl. noch besser zu machen.

Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: Michaela1978
Sent: Saturday, June 05, 2004 7:40 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Kein Umgang möglich?!?!


Hallo,
wir haben den ersten Schritt vor Gericht wegen Umgangsrecht verloren und hätten gerne mit einem neuen Anwalt weiter gekämpft, aber der gibt uns keine Chance den Umgang durch zu bekommen solange mein Mann als Reisebusfahrer tätig ist, da er im Juni, JULi und August kaum zuhause ist. Der neue Anwalt hat gesagt, daß man es erst versuchen sollte, wenn mein Mann regelmäßige Umgangsbesuche wahrnehmen kann. Der Anwalt hat sich den Aktenordner durchgelesen und kann nicht fassen, wie die EXE sich so widersprechen kann und er sagt, daß das Kind eindeutig beeinflußt wurde(4 Jahre) und wird, und das man ohne sachverständige Hilfe das Umgangsrecht nicht aufbauen kann, echt klasse!!!! Pflichten hat mein Mann also, aber durch seinen Beruf keine Rechte, ich finde es eine Frechheit, denn den Unterhalt von 249 Euro nehmen sie mit Kußhand, außerdem hat er nichts bösartiges getan, was angeblich das Kindeswohl des Kindes(so steht es im Gutachten der Pschychologin) gefährden könnte. Nur weil so eine dumme, naive EX-Frau so einen Hass hat, müssen Tochter(9 Jahre) und Vater darunter leiden, da muß man auch noch so hinnehmen, was mich echt traurig macht. Unser Sohn wird seine Schwester wohl erst kennen lernen, wenn sie von alleine bei uns ankommt, denn mein Mann kann doch nicht sein Beruf aufgeben und von der SOzialhilfe leben, damit er das Kind sehen kann, oder??
Naja, ich wollte es auch nur kurz mitteilen.

Gruß
Michaela

Re: Kein Umgang möglich?!?!

Hallo,

man benötigt keinen Anwalt für Umgangsverfahren. Anwälte erhöhen nur die Kosten.
Vielleicht kommt ihr mit einem Beistand aus der örtlichen Kreisgruppe auch zurecht.

Gutachten sind meistens Käse.


I.Nawrath

Re: Kein Umgang möglich?!?!

Hallo Michaela!
Habe meinem Freund von Eurem Problem erzählt... sein einziges KOmmentar war:
Das schreit aber nach der nächsten Instanz. Es kann doch heute zu Tage nicht
von einem verlangt werden, dass man den Job aufgibt"
Und genau so sehe ich es auch. Ich würde vor das nächst höhere Gericht
ziehen. Man kann vielleicht einflechten, dass Dein Mann gerne bereit ist,
sich einen neuen Job zu suchen - deswegen dann auch erst mal arbeitslos ist
für die Kinder. Und wenn seine Ex dazu bereit ist, den Unterhalt zu stunden,
- nach dünken des Richters - dass die Kinder ihren Vater dann endlich
regelmäßig sehen können, ist auch alles im Lot... Was geht denn bei Euch?
Bei welchem Gericht ward Ihr? Es ist doch das Recht der Kinder!!! Und
komischer Weise habe ich irgendwo in einem dicken Buch gelesen, dass der
Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, dazu verprlichtet ist Umgang mit
dem Nachwuchs wahrzunehen. So wegen Kindeswohl... Versucht es vielleicht
wirklich eine Instanz weiter, wenn die Einspruchsfristen noch nicht
abgelaufen sind. Es kam schon vor, dass die Fälle wieder vor dem gleichen
Gericht glandet sind, nachdem dieses von der höheren Instanz gerügt wurde.
Dann gab es witziger Weise auch ein neues Urteil.
Gruß Pia

> Hallo,
> wir haben den ersten Schritt vor Gericht wegen Umgangsrecht verloren und
> hätten gerne mit einem neuen Anwalt weiter gekämpft, aber der gibt uns
keine
> Chance den Umgang durch zu bekommen solange mein Mann als Reisebusfahrer
> tätig ist, da er im Juni, JULi und August kaum zuhause ist. Der neue
Anwalt
> hat gesagt, daß man es erst versuchen sollte, wenn mein Mann regelmäßige
> Umgangsbesuche wahrnehmen kann. Der Anwalt hat sich den Aktenordner
> durchgelesen und kann nicht fassen, wie die EXE sich so widersprechen kann
und er
> sagt, daß das Kind eindeutig beeinflußt wurde(4 Jahre) und wird, und das
man
> ohne sachverständige Hilfe das Umgangsrecht nicht aufbauen kann, echt
> klasse!!!! Pflichten hat mein Mann also, aber durch seinen Beruf keine
Rechte,
> ich finde es eine Frechheit, denn den Unterhalt von 249 Euro nehmen sie
mit
> Kußhand, außerdem hat er nichts bösartiges getan, was angeblich das
> Kindeswohl des Kindes(so steht es im Gutachten der Pschychologin)
gefährden
> könnte. Nur weil so eine dumme, naive EX-Frau so einen Hass hat, müssen
Tochter(9
> Jahre) und Vater darunter leiden, da muß man auch noch so hinnehmen, was
> mich echt traurig macht. Unser Sohn wird seine Schwester wohl erst kennen
> lernen, wenn sie von alleine bei uns ankommt, denn mein Mann kann doch
nicht
> sein Beruf aufgeben und von der SOzialhilfe leben, damit er das Kind sehen
> kann, oder??
> Naja, ich wollte es auch nur kurz mitteilen.
>
> Gruß
> Michaela
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Re: Kein Umgang möglich?!?!

... in welcher Gegend wohnt ihr?

I.Nawrath