Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Umgangsrecht

Formulierung Gutachten

Formulierung Gutachten

Die Umgangspflegerin hat nach ihrem Gespräch mit den Kindern meines LG nun in ihrem Bericht an das Gericht ein Gutachten zur Überprüfung der Erziehungsfähigkeit der KM gefordert.

Der Richter hat nun postwendend eine Gutachterin bestellt, die Fragestellung war allerdings etwas "befremdlich", und zwar (mit meinen Worten), ob der Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl entspricht.

Kein Wort von Erziehungsfähigkeit der Mutter o.ä.

Nun meine Frage an euch: Wißt ihr, welche Konsequenzen aus diesem Gutachten überhaupt gezogen werden können? Ist diese Formulierung üblich? Bezweckt sie was bestimmtes?


Danke schonmal für eure Antworten, Gruß, Schildi


Lebe wild und gefährlich!

Re: Formulierung Gutachten

Hallo Schildi,

Dein Gefühl trügt Dich (nach meiner Einschätzung) nicht. Die Fragestellung
an den Gutachter halte ich suggestiv und widerspricht vermutlich auch der
herrschenden Rechtslage.

Ich kenne jemand, der Dir am Telefon aber bessere Informationen geben und
vielleicht auch sagen kann, was Ihr gegen die Fragestellung unternehmen
könnt.

Aber nicht nur die Fragestellung kann zur Stolperfalle werden. Auch der
Gutachter selber. Bei uns gibt es dann dafür das Wort "Schlechtachter". Aber
evtl. gibt es schon Informationen über Eueren Gutachter.

Im Internet gibt es die WEB-Site www.gwg-gutachten.de . Dort auf den Link
"Freundeskreis" geben. Wenn es schon Erfahrungen mit Euerem Gutachter gibt,
erhältst Du eine Namensliste mit Mailadressen. Diese kannst Du dann
kontaktieren.

Auch die mir bekannte Person, kann Dir evtl. hilfreiche Tipps geben.

Eine weitere gute Adresse für Informationen ist www.vafk.de/forum.htm -
falls Du dort im Forum schreiben bzw. fragen willst, musst Du Dich dort im
Forum kostenlos registrieren. Das ist keine Vereinsmitgliedschaft.

Ihr seid jetzt in einer Phase des Kampfes, in dem Du hier im
Zweitfrauenforum alleine nicht mehr weiterkommst. Bei gwg-gutachten und im
VAfK-Forum findest Du wahrscheinlich die noch besseren Informationen und
Hilfen.

Die Kontaktmöglichkeit zu der mir bekannten Person (wirklich excellente
Fachkraft) erhältst Du, wenn Du mich kurz per Telefon ansprichst.

Gruß
Ingrid


_____

Von: Schildkröte [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 25. Oktober 2006 21:06
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Formulierung Gutachten


Die Umgangspflegerin hat nach ihrem Gespräch mit den Kindern meines LG nun
in ihrem Bericht an das Gericht ein Gutachten zur Überprüfung der
Erziehungsfähigkeit der KM gefordert.

Der Richter hat nun postwendend eine Gutachterin bestellt, die Fragestellung
war allerdings etwas "befremdlich", und zwar (mit meinen Worten), ob der
Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl entspricht.

Kein Wort von Erziehungsfähigkeit der Mutter o.ä.

Nun meine Frage an euch: Wißt ihr, welche Konsequenzen aus diesem Gutachten
überhaupt gezogen werden können? Ist diese Formulierung üblich? Bezweckt sie
was bestimmtes?


Danke schonmal für eure Antworten, Gruß, Schildi

Re: Formulierung Gutachten

Hallo Ingrid,

super, vielen Dank für deine rasche Antwort!
Mein LG hat bereits nach der Gutachterin gegoogelt, aber nichts wesentliches gefunden. Ich weiß aber auch nicht genau, wo er nach ihr gesucht hat, ich werde ihm die www.adresse weiterreichen.
Jedenfalls kennt die Umgangspflegerin die Gutachterin und hält wohl schon was von ihr ... wie auch immer das zu bewerten ist, wir haben es mal als positives zeichen aufgefaßt.

Mein LG ist auch im VAfK "aktiv", hat aber die Frage meines Wissens nach noch nicht dort gestellt. Ich werde ihn mal darauf hinweisen.

... und ich werde selbstverständlich das Angebot des Telefonates weiterreichen an ihn.

Schönen Tag dir und nochmals danke von der Schildi


Lebe wild und gefährlich!

Re: Formulierung Gutachten

Wie war den der OTon des Richters, also die Originalfragestellung? Vielleicht ist es doch nicht so befremdlich, und ich kann Dir was dazu sagen?
Gruß Pia


----- Original Message -----
From: Schildkröte
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Sent: Wednesday, October 25, 2006 9:06 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Formulierung Gutachten


Die Umgangspflegerin hat nach ihrem Gespräch mit den Kindern meines LG nun in ihrem Bericht an das Gericht ein Gutachten zur Überprüfung der Erziehungsfähigkeit der KM gefordert.

Der Richter hat nun postwendend eine Gutachterin bestellt, die Fragestellung war allerdings etwas "befremdlich", und zwar (mit meinen Worten), ob der Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl entspricht.

Kein Wort von Erziehungsfähigkeit der Mutter o.ä.

Nun meine Frage an euch: Wißt ihr, welche Konsequenzen aus diesem Gutachten überhaupt gezogen werden können? Ist diese Formulierung üblich? Bezweckt sie was bestimmtes?


Danke schonmal für eure Antworten, Gruß, Schildi



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Lebe wild und gefährlich!

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Re: Formulierung Gutachten

Das war die genaue Formulierung:


"...soll Beweis erhoben werden, über der Frage, ob die Durchsetzung des Umgangs, wie er im Beschluss des Gerichts vom 29.5.06 festgelegt wurde, dem Wohl der Kinder widerspricht......"


Lebe wild und gefährlich!