Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Umgangsrecht

Eilantrag / einstweilige Anordnung

Eilantrag / einstweilige Anordnung

Hallöchen,

bezogen auf eine neue Umgangsrechtsklage würde ich gerne wissen wo der Unterschied zwischen einem Eilantrag und einer einstweiligen Anordnung besteht.
Kennt sich jemand hiermit aus???

Viele liebe Grüße,
Jenny

Re: Eilantrag / einstweilige Anordnung

...Eilantrag gibt es im Umgangsrecht nicht, dafür gibt es ja die einstweilige Anordnung.

Du kannst einen Umgangsantrag stellen und IM RAHMEN dieses Verfahrens einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen.

I.Nawrath

Re: Eilantrag / einstweilige Anordnung

Hallo I. Nawrath,

wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet das aber dann doppelte Kosten, einmal für die Verhandlung der einstweiligen Anordnung, einmal für die Hauptverhandlung!?!

Viele liebe Grüße,
Jenny

Re: Eilantrag / einstweilige Anordnung

Hallo,

die einstweilige Anordnung ist Teil des Hauptverfahrens. §621g ZPO kannst du nachlesen und www.bundesregierung.de

Sie wird nicht eigenständig abgerechnet, weil es kein eigenes Verfahren ist. Ich habe in meinem ZPO-Kommentar drinstehen, dass dafür keine Gerichtsgebühren entstehen, es blieben also die Anwaltskosten. Auf diese Auskunft kannst du dich aber nicht hundertprozentig verlassen.

Ich hatte diverse einstweilige Anordnungen in den letzten Jahren. Alle abgelehnt
Meine Gerichtskostenabrechnungen finde ich gerade nicht, aber die Gerichtskosten sind in den Verfahren immer der kleinste Faktor.

Schreib doch mal, wofür du EA beantragen willst.

I.Nawrath

Re: Eilantrag / einstweilige Anordnung

Hallo I. Nawrath,

wir wollten Klage auf Umgangserweiterung einreichen und hatten überlegt ob ein Eilantrag evt. beim Termin helfen könnte, da uns mom. bezüglich der großen Tochter ganz schön die Felle wegschwimmen. Unser RA meinte allerdings unsere Gründe für eine schnelle Terminierung wären zu gering, anders wäre es wenn der Umgang gar nicht mehr stattfinden würde. Allerdings klappt der Umgang mit den jüngeren Zwillingen zumindest so dass wir sie ziemlich regelmäßig sehen, nur das "Drumherum" und der Kontakt zur Großen wird von der KM boykottiert. dies allerdings nun schon seit über einem Jahr, nur ist es jetzt nicht mehr so dass die Große nur sagt "ich will nicht mitkommen", er hat sie jetzt die letzen Male nicht einmal mehr an der Tür gesehen wenn er die Zwillinge abgeholt hat, im KiGa läuft sie davon, am Telefon legt sie auf, das alles wird unterstützt (geleitet?!?) durch die KM und deren Mutter und ganz aktuell soll mein Mann nicht einmal mehr zur Einschulung kommen.
Daher die Überlegung wegen einem Eilantrag.
Was die einstweilige Anordnung angeht, hier würden wir uns wohl keine Freunde machen. Die Ex hatte im Dez. auf ASR geklagt und gleichzeitig zur Klage eine einstweilige Anordnung bis zur Hauptverhandlung gefordert. Da gabs dann in der Berhandlung eine ziemlich heftige Ansage vom Richter von wegen wie man den Kinder wie Gegenstände behandeln würde, heute hü, und in der Hauptverhandlung, wenn man von einem Urteil und dann wahrscheinlich auch vom OLG aufgeht, wieder hott.
Dementsprechend werden wir wohl besser "normal" klagen...

Viele liebe Grüße,
Jenny

Re: Eilantrag / einstweilige Anordnung

...ja, hört sich besser an

I.Nawrath