Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Umgangsrecht

Bin gefrustet!

Bin gefrustet!

Hallo alle,

jetzt hat es uns auch erwischt. Seit Jahren ist der Sohn meines Lebensgefährten jedes Wochenende bei uns (war so zwischen den Eltern ausgemacht) und oft haben wir ihn auch betreut, wenn die Mutter mal ein paar Tage Urlaub haben wollte, krank war oder der Junge krank war und sie arbeiten wollte. Sehr oft hat die Mutter auch kurzfristig angerufen und gebeten dass der Vater den Sohn beim Kindergarten abholt, wenn sie "es nicht schafft". Noch im Februar war der Junge im Schnitt zusätzlich zu eineinhalb Tagen am Wochenende zwei Nachmittage die Woche bei uns, also eigentlich hälftige Betreuung.

Jetzt gab es Meinungsverschiedenheiten in Erziehungsfragen (habe ich neulich hier irgendwo geschildert), mein Lebensgefährte hat alle Stellen eingeschaltet die ihm in den Sinn kamen (Arzt, Jugendamt, Kindergarten). Die erste Reaktion der Mutter war, dass sie meinem Lebensgefährten das Betreten der Wohnung untersagt, so dass er auf der Straße auf/mit seinem Sohn warten muss (was für eine Strafe... und vor allem für wen?!). Nun haben wir erfahren, dass sie direkt vor ihrem Urlaub ihrer Anwältin den Auftrag gegeben hat einen Antrag im laufenden Scheidungsverfahren zum Thema Umgang zu stellen. Es kann sich ja nur um eine Einschränkung des Umgangs handeln, vermutlich mit der Begründung, dass die Verhaltensprobleme des Kindes vom Umgang mit dem Vater herrühren.

Es ist so zum Kotzen. Ich habe immer gehofft dass es im Lauf der Zeit alles entspannter und vernünftiger werden wird, und es wird im Gegenteil immer schlimmer. Mein Lebensgefährte hat es sich nicht verkneifen können seiner erwachsenen Tochter davon zu erzählen, die heute bei uns zu Besuch war, und sie war am Rande der Tränen und fassungslos, was ihre Mutter da macht.

Weiss jemand wie die Chancen der Mutter sind, wenn sie (nur mal angenommen, wir wissen ja noch nichts Genaues)eine Reduzierung des Umgangs auf den "Standard-Umgang" beantragt, also jedes zweite Wochenende? Für einen kompletten Ausschluss sehe ich keine Chancen, da es dafür definitiv keine Begründung gibt.

Würde der Jugendamtsmitarbeiter, mit dem mein Lebensgefährte schon gesprochen hat vor Gericht eine Stellungnahme abgeben oder würde das Gericht jemanden nehmen der noch keinen der Beteiligten kennt?

Hat ein Gegenantrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht Aussicht auf Erfolg, wenn das Jugendamt das befürwortet und durch das Verhalten der Mutter dokumentiert ist dass sie das Kind als Machtmittel missbraucht?

Re: Bin gefrustet!

Tachchen Kleinkindeins ;-),

jetzt wird sich wahrscheinlich nichts mehr ändern lassen, aber waren die
Differenzen so groß, dass gleich das volle Programm abgespult werden musste?
Ich weiß nämlich nicht mehr was anlag, habe es vielleicht auch nicht
gelesen.
Seit Jahren werden Väter doch immer wieder in den Foren davor gewarnt, bei
gut funktionierendem Umgang die schlafenden Hunde zu wecken.

Ich frage nämlich auch deshalb, um eine Prüfung anzuregen, ob sich die Sache
nicht vielleicht wieder einrenken lässt. Selbst Kaiser haben wider
Reichsrecht und eigene Überzeugung Buß- und Bittgänge abgeleistet. Nicht nur
Heinrich IV. vor über 900 Jahren nach Canossa.

Diese Demütigung hat ihm den Thron bewahrt und seine Position im Reich
erheblich gestärkt. Nicht immer führt der kürzeste Weg zum Ziel.
Wenn andere nun mal am längeren Hebel sitzen, und das ist bei Mamis fast
immer der Fall, müssen eben andere Mittel her. Das war beim Gang nach
Canossa der Fall.
Auch da war es so, dass nicht der Papst so stark war, sondern der Kaiser von
anderen, nämlich den Reichsfürsten, geschwächt wurde.
So wie heute Gerichte und "Jugend"ämter die Position der Väter schwächen und
erst damit die Mamis stark machen.

Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Wer Kritik nicht ertragen kann, sollte sie nicht provozieren.



Hallo alle,

jetzt hat es uns auch erwischt. Seit Jahren ist der Sohn meines
Lebensgefährten jedes Wochenende bei uns (war so zwischen den Eltern
ausgemacht) und oft haben wir ihn auch betreut, wenn die Mutter mal ein paar
Tage Urlaub haben wollte, krank war oder der Junge krank war und sie
arbeiten wollte. Sehr oft hat die Mutter auch kurzfristig angerufen und
gebeten dass der Vater den Sohn beim Kindergarten abholt, wenn sie "es nicht
schafft". Noch im Februar war der Junge im Schnitt zusätzlich zu eineinhalb
Tagen am Wochenende zwei Nachmittage die Woche bei uns, also eigentlich
hälftige Betreuung.

Jetzt gab es Meinungsverschiedenheiten in Erziehungsfragen (habe ich neulich
hier irgendwo geschildert), mein Lebensgefährte hat alle Stellen
eingeschaltet die ihm in den Sinn kamen (Arzt, Jugendamt, Kindergarten). Die
erste Reaktion der Mutter war, dass sie meinem Lebensgefährten das Betreten
der Wohnung untersagt, so dass er auf der Straße auf/mit seinem Sohn warten
muss (was für eine Strafe... und vor allem für wen?!). Nun haben wir
erfahren, dass sie direkt vor ihrem Urlaub ihrer Anwältin den Auftrag
gegeben hat einen Antrag im laufenden Scheidungsverfahren zum Thema Umgang
zu stellen. Es kann sich ja nur um eine Einschränkung des Umgangs handeln,
vermutlich mit der Begründung, dass die Verhaltensprobleme des Kindes vom
Umgang mit dem Vater herrühren.

Es ist so zum Kotzen. Ich habe immer gehofft dass es im Lauf der Zeit alles
entspannter und vernünftiger werden wird, und es wird im Gegenteil immer
schlimmer. Mein Lebensgefährte hat es sich nicht verkneifen können seiner
erwachsenen Tochter davon zu erzählen, die heute bei uns zu Besuch war, und
sie war am Rande der Tränen und fassungslos, was ihre Mutter da macht.

Weiss jemand wie die Chancen der Mutter sind, wenn sie (nur mal angenommen,
wir wissen ja noch nichts Genaues)eine Reduzierung des Umgangs auf den
"Standard-Umgang" beantragt, also jedes zweite Wochenende? Für einen
kompletten Ausschluss sehe ich keine Chancen, da es dafür definitiv keine
Begründung gibt.

Würde der Jugendamtsmitarbeiter, mit dem mein Lebensgefährte schon
gesprochen hat vor Gericht eine Stellungnahme abgeben oder würde das Gericht
jemanden nehmen der noch keinen der Beteiligten kennt?

Hat ein Gegenantrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht Aussicht auf
Erfolg, wenn das Jugendamt das befürwortet und durch das Verhalten der
Mutter dokumentiert ist dass sie das Kind als Machtmittel missbraucht?

Re: Bin gefrustet!

Hallo BabyOne!

leider ist es so, dass sich irgendwann irgendwer ausgedacht hat, daß Kinder nur alle 14 Tage beim anderen Elternteil verbringen sollen. Das muss ein ziemlich krankes Hirn gewesen sein!
Es hat sich leider so eingebürgert und ich befürchte, dass, wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, sich die ewiggestrigen Richter auf den Standpunkt stellen : es machen doch alle so und das ist gängige Praxis, hat sich bewährt (für wen ?) bla bla bla bla

Ja, es ist gängige Praxis Kinder den Eltern zu entfremden, nichts anderes. Gequirlte Sch.....

Wie alt ist das Kind und könnt ihr belegen, dass der Umgang so häufig stattgefunden hat.
Vielleicht hat doch jemand "Erbarmen", nämlich mit dem Kind! und gestattet nicht, daß dieser Schwachsinn bei Euch Einzug hält.
Das Alter wäre wichtig, weil auch Richter ab einem bestimmten Alter (mind. 10) den einfach den Willen des Kindes hinwegfegen können. Ich weiß, sie tun es trotzdem....

Ist ein Gespräch mit der KM noch möglich ? Wenn ja, auf jeden Fall versuchen, die Sache so zu klären. Ohne Kavallerie.

Gruss Grille

Re: Bin gefrustet!

Danke für die Antworten. Nun, es gin leider "nur" darum dass das Kind verhaltensauffällig und in der Entwicklung hinterher ist und dass der Grund dafür in der Erziehung der Mutter liegen könnte, die aber absolut nicht diskussionsbereit ist, solange man nicht die ganz schwere Kavballerie auffährt. Das Kind ist knapp sechs Jahre alt.