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Als Zeugin zur Anhörung vor Gericht?

Als Zeugin zur Anhörung vor Gericht?

Hallo Ihr Lieben,

wie ich bereits berichtet hatte, hat mein LG Ende der Woche seinen Termin zur Anhörung vor dem Familiengericht, nachdem er vor einigen Wochen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gestellt hatte. Zur Begründung dieses Schrittes hatte sein Anwalt eine mehrseitige Begründung mit angehängt, der eine Chronologie zugrundeliegt, in der alle willkürlichen Umgangsboykotte und -behinderungen der Ex in den letzten 3 Jahren aufgeführt sind.

Dies hat der Ex natürlich gar nicht geschmeckt, weil sie in der Chronologie überhaupt nicht gut wegkommt. Zu meinem LG ist sie seit Antragsstellung zuckersüß (hat ihr wohl die Anwältin geraten), aber heute erreichte uns nun die Stellungnahme ihrer Anwältin...

Es werden alle Tatsachen als erfunden und respektlos zurückgewiesen, ausserdem will sie meinem LG einen Tag in der Woche streichen (bisher hatten wir das Kind 2 Tage die Woche sowie jedes 2. WE). Es kommt aber noch besser: Angeblich soll mein LG dem Jungen von dem bevorstehenden Gerichtstermin erzählt haben (was absolut nicht stimmt) und v.a. ICH soll dem Kind gegenüber geäußert haben, dass (Zitat) "wir seine Mutter fertig machen werden" (?!?). Außerdem fordert die Ex, dass mein LG seine Umgangstage allein mit seinem Sohn verbringen soll, d.h. sobald er mal beruflich verhindert ist, soll er der Mutter das Kind umgehend bringen. Ich soll nicht vorübergehend auf as Kind aufpassen dürfen.

Ich weiß, dass man darauf nicht viel geben sollte, aber ich mache mir jetzt doch etwas Sorgen, dass das alles vor Gericht in die Hose geht... Der RA meines LG ist ziemlich entspannt, was den Termin angeht, ich überlege, ob es Sinn machen würde, wenn ich mitgehe und draußen warte für den Fall, dass mein LG mich als Zeugin benennt und ich dann direkt befragt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Ex immer wieder damit argumentieren wird, dass ich "eine Fremde" für sie bin. Sind ja schon heftige Vorwürfe, die da gegen mich genannt werden...

Wie gesagt, wir leben seit nunmehr 3 JAhren mit dem Kind in einem Haushalt und die Ex war letztes Jahr 4 Monate beruflich in einer ganz anderen Stadt. In der Zeit habe ich auch öfters auf das Kind aufgepasst, das ist doch ganz normal! Und da war es ja auch kein Problem für die Ex.

Aber nun ist sie Anfang des Jahres gekündigt worden und seitdem bin ich ihr wieder ein Dorn im Auge...

Ich weiß, dass das größtenteils Bluff ist. Mache ich mich da zu sehr verrückt? Aber auf der anderen Seite liest man doch auch hier viele Negativ-Beispiele, wo die Exen mit allen absurden Begründungen durchgekommen sind... Ist da meine Sorge nicht berechtigt?

Könnt Ihr mir raten, wie Ihr Euch verhalten habt? Habe solche Angst vor dem Termin...

Ich freue mich auf Antworten!

LG,
secondwoman

Re: Als Zeugin zur Anhörung vor Gericht?

ok, es ist zu spät,
aber vielleicht hilft es anderen:

wenn der richter der meinung wäre, er könne das nur mit deinem lg nicht entscheiden,
wird er dich von alleine laden. zufällig aufm flur rum stehen deckt sich nicht mit
behördlichem vorgehen.

ansonsten interessiert es nach meiner erfahrung kein schwein, was ihr euch gegeneinander
so vorzuwerfen hat. wenn ex so doof ist wie sie tut wird sie sich auch im gerichtssaal
demontieren und zumindest unser richter war dann schlau genug, das auch festzustellen.

hat aber trotzdem nix genützt, weil bekannterweise die rechtsgrundlagen nicht ausgenutzt
werden.

wenn ex es schafft, den richter um den finger zu wickeln, pech für euch.

und, wie ist es ausgegangen bei euch?

bei uns: betreuter umgang wurde angeordnet und auch durchgeführt und mittlerweile
immerhin ferien der kids bei uns. allerdings bestimmt nicht wegen gericht und
jugendamt. sondern wegen einer wundersamen wandlung von ex, der wir nicht weiter auf
den grund gehen wollen.

alles gute für euch!

Re: Als Zeugin zur Anhörung vor Gericht?

Hallo 10leibesübungen,

Zitat:
wenn ex so doof ist wie sie tut wird sie sich auch im gerichtssaal
demontieren und zumindest unser richter war dann schlau genug, das auch festzustellen.Unsere Richterin hat es leider nicht wirklich festgestellt... Die Ex hat behauptet, das Kind hätte Selbstmordgedanken, weil es ihm bei uns so schlecht geht... Das Hauptproblem der Ex ist aber, dass ich nicht auf den Kleinen aufpassen darf, wenn mein Ex mal für 1-2 Stunden oder auch mal abends für einige Stunden beruflich weg muss. Wir sollen ihr dann jedes Mal Bescheid geben und den Jungen bringen (und natürlich auch wieder abholen). Die Richterin hat die Ex leider kein einziges Mal danach gefragt, WARUM sie das so unbedingt möchte (zumal es ja in den letzten 3 Jahren, die wir zusammenleben, auch nie ein Problem war). Als mein LG auf §1687a verwies, durfte er sich von der Richterin anhören, dass er in dem Punkt wohl falsch informiert sei (??!?). Naja, unser RA (der uns im Übrigem vom Väterverein empfohlen wurde) hat sich im Gerichtssal echt als Flasche entpuppt. Konnte meinen LG vor den drei keifenden Hexen nur bedingt schützen :-( Aber für einen RA-Wechsel ist es jetzt wohl zu spät, auch aus finanz. Gründen.

Da es zu keiner Einigung kam, nicht zuletzt auch, weil keine Stellungnahme des JA vorlag, sollen mein LG und Ex nun nochmal zum JA gehen zum Ber.Gespräch (blablabla...). Dann wird das Kind angehört und ein psych. Gutachten erstellt. Da haben die Ex und deren keifende RA übrigens richtig blöd aus der Wäsche geguckt, als die Richterin das sagte... Die RA der Ex dann gleich zu meinem LG, ob er das denn nun mit seinem Gewissen vereinbaren könne, sein Kind einem solchen Stress auszusetzen und wie er denn noch in den Spiegel gucken könne etc. (??!!) Mein Freund daraufhin ganz ruhig, dass er nichts zu befürchten habe, und er die angeblichen Selbstmordgedanken des Jungen überhaupt nicht nachvollziehen könne.

Naja, soweit erstmal. Ach ja, und die Ex hat nebenbei auch verkündet, dass das Kind nach den Sommerferien auf eine andere Schule geht. Welche, wollte sie meinem LG nicht sagen, das ginge ihn nichts an, weil kein SR. Auch hier wurde sie in keinster Weise von der Richterin zurechtgewiesen... :-(

Mann, Mann, Mann, mein Freund war echt total fertig hinterher. Hat den Glauben ans Rechtssystem völlig verloren. Er hatte am WE auch schon Gedanken, den Kontakt ganz abzubrechen nach dem ganzen Theater in den letzten 4 Jahren. Nur noch zahlen und darauf warten, bis das Kind irgendwann von selbst vor der Tür steht. Aber das würde ihn nicht glücklich machen, das weiss ich (und die Ex auch :-(...). Trotzdem denkt er manchmal, dass die Ex vielleicht erst einlenkt, wenn er wirklich radikal alles abbricht. Kann ich schwer beurteilen.

Also, nun doch wieder zum JA... Wir überlegen, ob wir denen anbieten, dass ich mich auch mal dort vorstelle, damit die sich mal ein Bild von mir machen können, da ich ja offensichtlich das Hauptproblem der Ex darstelle. Und da sich die Ex auf Aussagen der Lehrerin des Jungen berufen hat, soll mein LG laut RA auch bei der mal nachfragen, ob sie das bestätigen kann. Ob sie ihm Auskunft gibt, wissen wir natürlich nicht. Muss sie ja schließlich nicht.

So siehts aus! Aber bisher läuft der Umgang noch wie bisher. Mal sehen, vielleicht hat das Verfahren ja wenigstens dafür etwas Gutes gehabt. Immerhin muss die RA der Ex geraten haben, jetzt erstmal die Füsse still zu halten und den Umgang laufen zu lassen. Das ist ja zunächst mal erfreulich :-)

Vielen Dank für deine Nachfrage :-) Ich werde weiter berichten, wenn Interesse besteht.

Lieben Gruß, secondwoman

Re: Als Zeugin zur Anhörung vor Gericht?

Ich finde das klingt weder nach einer schlechten Richterin noch nach einem schlechten Anwalt. Ein psychologisches Gutachten und eine Anhörung bei einem Kind, das angeblich Selbstmordgedanken hat, das klingt doch sinnvoll.

Re: Als Zeugin zur Anhörung vor Gericht?

ähm... wer bist du???

Re: Als Zeugin zur Anhörung vor Gericht?

Hallo secondwoman,

deine Frage ging leider völlig an mir vorbei, sorry!!

Aber letztendlich wird es wohl nicht die letzte Verhandlung gewesen sein. Ich stimme da mehr oder minder mit den 10leibesübungen überein.

Ich hab keine Ahnung, ob es gut wäre oder nicht, dich "einzubringen". Die Gespräche beim JuA sollen wahrscheinlich so etwas wie eine Mediation zw. den Elternteilen darstellen, nehme ich an??? Mein LG und seine werte Ex haben das 3 Mal versucht (wurde teilw. auch von Gericht gewünscht), ist aber nie was bei rumgekommen.

Tut mir total leid für euch, daß die Richterin deinen LG so abgecancelt hat!!
Bei meinem LG ist es in der Zwischenzeit so, daß Richter wie sonst alle Anwesenden in den Verhandlungen sehr wohl die "Machenschaften" der KM durchschauen - aber es scheint trotz alledem schwerzufallen, etwas dagegen zu tun!!! Also grämt euch dahingehend mal nicht ZU sehr, anders herum hätte wahrscheinlich auch wenig gebracht.

Soweit ich bisher mitbekommen habe laufen die ersten ein/zwei Verhandlungen wohl immer sehr schräg. Man weiß noch nicht genau, wer was hören will, man wird sehr desillusioniert und alle Beteiligten müssen sich und die Situation erst mal "kennenlernen".

Glaub mir, dein LG wird noch mehrere Möglichkeiten bekommen das Ruder ggf. rumzureißen. Vielleicht habt ihr ja auch (in eurem FAll) Glück und der Richter wechselt mal (bei meinem LG ist es bereits der 3. Richter in 3 Jahren!!!). Kann gut sein, ist aber auch nervig, weil immer wieder von vorne angefangen werden muß.

Nicht aufgeben - diese Verhandlungen sind furchtbar aufreibend für die Väter - gut, wenn wir Zweitfrauen sie danach anhören/trösten/aufbauen können!


Halte mich gerne weiter auf dem Laufenden!

Gruß, Schildi


Lebe wild und gefährlich!

Re: Als Zeugin zur AnhXrung vor Gericht?

Hallöchen "Gast",

für jeden vernünftigen Außenstehenden klingt das sinnvoll, aber nur, wenn er
die Scheidungsmaschinerie nicht kennt.
Zwar gibt es dazu keine Zahlen - und das hat nicht nur mit den Problemen der
Erhebung zu tun - aber ich bin mir sicher, dass Jahr für Jahr Dutzende von
kindlichen Scheidungsopfern von dieser Maschinerie in den Selbstmord
getrieben werden.

Schreibst du so, weil du das nicht weißt oder gehörst du selber der
Scheidungsindustrie an?


Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


"Ich werde mich immer dafür einsetzen, dass jeder seine Meinung frei sagen
darf, auch wenn ich sie nicht teile. Ich werde alle bekämpfen, die anderen
dieses Recht verwehren wollen."

Günther Grass

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gast [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 26. Juni 2006 20:34
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Als Zeugin zur AnhXrung vor Gericht?


Ich finde das klingt weder nach einer schlechten Richterin noch nach einem
schlechten Anwalt. Ein psychologisches Gutachten und eine Anhörung bei einem
Kind, das angeblich Selbstmordgedanken hat, das klingt doch sinnvoll.