Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Typische Probleme von Zweitfrauen/Zweitmännern und deren "zusammengewürfelten" Familien

Vaterschaftsanerkennung. Bitte dringend um Antwort

Vaterschaftsanerkennung. Bitte dringend um Antwort

Hallo Leute,

habe heute was auf dem Herzen und komme leider überhaupt nicht weiter.

Seit März 2006 lebe ich von meinem Mann getrennt. Scheidung wurde auch eingereicht, aber mein Ex hat die Unterlagen für den Versorgungsausgleich nicht zusammen bekommen. Deshalb verzögerte sich der Gerichtstermin. Nun bin ich von meinem jetztigen Lebensgefährten schwanger geworden. Wir wollten die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt noch machen, leider ist die Tochter jetzt da und wir haben das Problem. Die Scheidung war auch am 30. Oktober, der Rechtsvermerk ist aber noch nicht da. Deshalb akzeptiert das Standesamt das Gerichtsprotokoll nicht als vollzogene Scheidung.
Nun soll mein Ex als Vater eingetragen und meine Tochter seinen Namen auch als Familiennamen erhalten. Aber wie gehts weiter? Was passiert wenn der Rechtsvermerk dann da ist? Können wir meinen Lebensgefährten und tatsächlichen Vater dann problemlos als Vater eintragen oder nicht? Was kommt alles auf uns zu?
Ich sitze seit Freitag hier und heule pausenlos, weil ich das Gefühl habe, ich befinde mich in einer Sackgasse.

Hoffentlich ist das Beschriebene einigermaßen verständlich.

Bitte helft mir! Ich brauche dringend paar Antworten, von jemanden der evtl. in so einer Situation schon war, damit ich mich vielleicht etwas beruhigen kann.

Tausend Dank
gartenmieze

Re: Vaterschaftsanerkennung. Bitte dringend um Antwort

Hallo,



also meine Stieftochter hat vor zwei Monaten ein Baby bekommen – aber nicht vom Ehemann
(von dem sie getrennt lebt). Die Scheidung bei ihr wird noch länger dauern.



Bei ihr ist der richtige Vater in der Geburtsurkunde eingetragen. Ich versuchte sie eben
telefonisch zu erreichen um den genauen Ablauf zu erfragen, aber es geht nur der AB
dran.



Auf jeden Fall wurde vom (Noch-)Ehemann unterschrieben, dass er nicht der Vater ist
(Vaterschaftsanfechtung) und vom richtigen Vater die Vaterschaftsanerkennung. Die Mutter
hat dies bestätigt.



Das kann man vor dem Jugendamt, dem Standesamt oder vor einem Notar machen. Evtl. auch
bei Gericht (Rechtsantragsstelle?). Diese Unterschriften werden auf Urkunden gemacht.
Das Baby hat dann, wenn von den Eltern gewünscht, den Namen des realen Vaters, aber die
Mutter hat nur eine vorläufige Geburtsurkunde. Warum? – weiß ich nicht. Ihr könnt dann
auch eine Sorgerechtserklärung machen, so dass Du mit dem Vater zusammen das gemeinsame
Sorgerecht hast.



Mit dieser vorläufigen Geburtsurkunde macht sie den Papierkrieg (teilweise unter
Schwierigkeiten) für das Kindergeld, Erziehungsgeld usw. usw.



Soweit die Infos, die ich so mitbekommen habe.



Auch wenn Du den Rechtskraftvermerk auf der Scheidungsurkunde hast, sagt es nicht aus,
dass das Kind dem richtigen Vater zugeordnet wird. Rein juristisch wird die Geburt eines
Kindes neun Monate nach einer Scheidung bzw. nach dem Tod des Vaters dem
geschiedenen/verstorbenen Ehemann zugeordnet.



Also mit Deinem Nochehemann sprechen, dass er der Vaterschaft widerspricht. Ist für ihn
auch sehr wichtig, da er sonst für das Kind unterhaltspflichtig wird. Du akzeptierst
diese Vaterschaftsanfechtung und gibst den richtigen Vater an. Der muss dann die
Vaterschaft anerkennen. Was Du auch wieder akzeptierst.



Wenn Du es genauer haben willst, kannst Du gerne ab Donnerstag bei mir anrufen, dann ist
meine Stieftochter bis Weihnachten bei uns.



Gruß

Ingrid



Von: gartenmieze [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 13. Dezember 2008 16:52
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Typische Probleme von
Zweitfrauen/Zweitmännern und deren zusammengewürfelten Familien
Betreff: [Zweitfamilienforum] Vaterschaftsanerkennung. Bitte dringend um Antwort



Hallo Leute,

habe heute was auf dem Herzen und komme leider überhaupt nicht weiter.

Seit März 2006 lebe ich von meinem Mann getrennt. Scheidung wurde auch eingereicht, aber
mein Ex hat die Unterlagen für den Versorgungsausgleich nicht zusammen bekommen. Deshalb
verzögerte sich der Gerichtstermin. Nun bin ich von meinem jetztigen Lebensgefährten
schwanger geworden. Wir wollten die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt noch machen,
leider ist die Tochter jetzt da und wir haben das Problem. Die Scheidung war auch am 30.
Oktober, der Rechtsvermerk ist aber noch nicht da. Deshalb akzeptiert das Standesamt das
Gerichtsprotokoll nicht als vollzogene Scheidung.
Nun soll mein Ex als Vater eingetragen und meine Tochter seinen Namen auch als
Familiennamen erhalten. Aber wie gehts weiter? Was passiert wenn der Rechtsvermerk dann
da ist? Können wir meinen Lebensgefährten und tatsächlichen Vater dann problemlos als
Vater eintragen oder nicht? Was kommt alles auf uns zu?
Ich sitze seit Freitag hier und heule pausenlos, weil ich das Gefühl habe, ich befinde
mich in einer Sackgasse.

Hoffentlich ist das Beschriebene einigermaßen verständlich.

Bitte helft mir! Ich brauche dringend paar Antworten, von jemanden der evtl. in so einer
Situation schon war, damit ich mich vielleicht etwas beruhigen kann.

Tausend Dank
gartenmieze

Re: Vaterschaftsanerkennung. Bitte dringend um Antwort

Hallo Ingrid,

das

"Rein juristisch wird die Geburt eines
Kindes neun Monate nach einer Scheidung bzw. nach dem Tod des Vaters dem
geschiedenen/verstorbenen Ehemann zugeordnet. "

ist nicht mehr korrekt, das war früher mal so. Heutzutage gilt:

§ 1592 BGB
Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.

Also Voraussetzung ist auf jeden Fall die Anerkennung der Vaterschaft durch den richtigen Vater. Dazu würde ich beim Jugendamt und Standesamt nachfragen (bei mir war es so dass das Standesamt viel mehr Papiere sehen wollte um die Beurkundung vorzunehmen als das Jugendamt, deswegen haben wir es beim jugendamt gemacht), und die kennen sich auch damit aus wie das mit dem Exehemann ist.

Wenn die Geburt vor der Rechtskraft der Scheidung war, dann gilt wohl leider zuerst wirklich der Ehemann als Vater, aber das kann auf jeden Fall alles in Ordnung gebracht werden, also kein Grund zur Verzweiflung. Später wird dann eine neue Geburtsurkunde mit dem richtigen Vater ausgestellt, und auch das mit dem Namen dürft kein Problem sein.