Vaterschaftsanerkennung. Bitte dringend um Antwort
Vaterschaftsanerkennung. Bitte dringend um Antwort
Hallo Leute,
habe heute was auf dem Herzen und komme leider überhaupt nicht weiter.
Seit März 2006 lebe ich von meinem Mann getrennt. Scheidung wurde auch eingereicht, aber mein Ex hat die Unterlagen für den Versorgungsausgleich nicht zusammen bekommen. Deshalb verzögerte sich der Gerichtstermin. Nun bin ich von meinem jetztigen Lebensgefährten schwanger geworden. Wir wollten die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt noch machen, leider ist die Tochter jetzt da und wir haben das Problem. Die Scheidung war auch am 30. Oktober, der Rechtsvermerk ist aber noch nicht da. Deshalb akzeptiert das Standesamt das Gerichtsprotokoll nicht als vollzogene Scheidung. Nun soll mein Ex als Vater eingetragen und meine Tochter seinen Namen auch als Familiennamen erhalten. Aber wie gehts weiter? Was passiert wenn der Rechtsvermerk dann da ist? Können wir meinen Lebensgefährten und tatsächlichen Vater dann problemlos als Vater eintragen oder nicht? Was kommt alles auf uns zu? Ich sitze seit Freitag hier und heule pausenlos, weil ich das Gefühl habe, ich befinde mich in einer Sackgasse.
Hoffentlich ist das Beschriebene einigermaßen verständlich.
Bitte helft mir! Ich brauche dringend paar Antworten, von jemanden der evtl. in so einer Situation schon war, damit ich mich vielleicht etwas beruhigen kann.
Tausend Dank gartenmieze
Re: Vaterschaftsanerkennung. Bitte dringend um Antwort
Hallo,
also meine Stieftochter hat vor zwei Monaten ein Baby bekommen aber nicht vom Ehemann (von dem sie getrennt lebt). Die Scheidung bei ihr wird noch länger dauern.
Bei ihr ist der richtige Vater in der Geburtsurkunde eingetragen. Ich versuchte sie eben telefonisch zu erreichen um den genauen Ablauf zu erfragen, aber es geht nur der AB dran.
Auf jeden Fall wurde vom (Noch-)Ehemann unterschrieben, dass er nicht der Vater ist (Vaterschaftsanfechtung) und vom richtigen Vater die Vaterschaftsanerkennung. Die Mutter hat dies bestätigt.
Das kann man vor dem Jugendamt, dem Standesamt oder vor einem Notar machen. Evtl. auch bei Gericht (Rechtsantragsstelle?). Diese Unterschriften werden auf Urkunden gemacht. Das Baby hat dann, wenn von den Eltern gewünscht, den Namen des realen Vaters, aber die Mutter hat nur eine vorläufige Geburtsurkunde. Warum? weiß ich nicht. Ihr könnt dann auch eine Sorgerechtserklärung machen, so dass Du mit dem Vater zusammen das gemeinsame Sorgerecht hast.
Mit dieser vorläufigen Geburtsurkunde macht sie den Papierkrieg (teilweise unter Schwierigkeiten) für das Kindergeld, Erziehungsgeld usw. usw.
Soweit die Infos, die ich so mitbekommen habe.
Auch wenn Du den Rechtskraftvermerk auf der Scheidungsurkunde hast, sagt es nicht aus, dass das Kind dem richtigen Vater zugeordnet wird. Rein juristisch wird die Geburt eines Kindes neun Monate nach einer Scheidung bzw. nach dem Tod des Vaters dem geschiedenen/verstorbenen Ehemann zugeordnet.
Also mit Deinem Nochehemann sprechen, dass er der Vaterschaft widerspricht. Ist für ihn auch sehr wichtig, da er sonst für das Kind unterhaltspflichtig wird. Du akzeptierst diese Vaterschaftsanfechtung und gibst den richtigen Vater an. Der muss dann die Vaterschaft anerkennen. Was Du auch wieder akzeptierst.
Wenn Du es genauer haben willst, kannst Du gerne ab Donnerstag bei mir anrufen, dann ist meine Stieftochter bis Weihnachten bei uns.
Gruß
Ingrid
Von: gartenmieze [mailto:@carookee.com] Gesendet: Samstag, 13. Dezember 2008 16:52 An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Typische Probleme von Zweitfrauen/Zweitmännern und deren zusammengewürfelten Familien Betreff: [Zweitfamilienforum] Vaterschaftsanerkennung. Bitte dringend um Antwort
Hallo Leute,
habe heute was auf dem Herzen und komme leider überhaupt nicht weiter.
Seit März 2006 lebe ich von meinem Mann getrennt. Scheidung wurde auch eingereicht, aber mein Ex hat die Unterlagen für den Versorgungsausgleich nicht zusammen bekommen. Deshalb verzögerte sich der Gerichtstermin. Nun bin ich von meinem jetztigen Lebensgefährten schwanger geworden. Wir wollten die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt noch machen, leider ist die Tochter jetzt da und wir haben das Problem. Die Scheidung war auch am 30. Oktober, der Rechtsvermerk ist aber noch nicht da. Deshalb akzeptiert das Standesamt das Gerichtsprotokoll nicht als vollzogene Scheidung. Nun soll mein Ex als Vater eingetragen und meine Tochter seinen Namen auch als Familiennamen erhalten. Aber wie gehts weiter? Was passiert wenn der Rechtsvermerk dann da ist? Können wir meinen Lebensgefährten und tatsächlichen Vater dann problemlos als Vater eintragen oder nicht? Was kommt alles auf uns zu? Ich sitze seit Freitag hier und heule pausenlos, weil ich das Gefühl habe, ich befinde mich in einer Sackgasse.
Hoffentlich ist das Beschriebene einigermaßen verständlich.
Bitte helft mir! Ich brauche dringend paar Antworten, von jemanden der evtl. in so einer Situation schon war, damit ich mich vielleicht etwas beruhigen kann.
Tausend Dank gartenmieze
Re: Vaterschaftsanerkennung. Bitte dringend um Antwort
Hallo Ingrid,
das
"Rein juristisch wird die Geburt eines Kindes neun Monate nach einer Scheidung bzw. nach dem Tod des Vaters dem geschiedenen/verstorbenen Ehemann zugeordnet. "
ist nicht mehr korrekt, das war früher mal so. Heutzutage gilt:
§ 1592 BGB Vaterschaft Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.
Also Voraussetzung ist auf jeden Fall die Anerkennung der Vaterschaft durch den richtigen Vater. Dazu würde ich beim Jugendamt und Standesamt nachfragen (bei mir war es so dass das Standesamt viel mehr Papiere sehen wollte um die Beurkundung vorzunehmen als das Jugendamt, deswegen haben wir es beim jugendamt gemacht), und die kennen sich auch damit aus wie das mit dem Exehemann ist.
Wenn die Geburt vor der Rechtskraft der Scheidung war, dann gilt wohl leider zuerst wirklich der Ehemann als Vater, aber das kann auf jeden Fall alles in Ordnung gebracht werden, also kein Grund zur Verzweiflung. Später wird dann eine neue Geburtsurkunde mit dem richtigen Vater ausgestellt, und auch das mit dem Namen dürft kein Problem sein.