Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Typische Probleme von Zweitfrauen/Zweitmännern und deren "zusammengewürfelten" Familien

Mehr Unterhalt zahlen während der Elternzeit?

Mehr Unterhalt zahlen während der Elternzeit?

Hallo,

ich bin neu hier und bringe gleich ein interessantes Problem mit:
Ich bin schwanger und möchte mir mit meinem Mann (gebraucht)den Erziehungsurlaub teilen. Da wir beide ungefähr gleich viel verdienen ist es finanziell zwar eng aber machbar.
Als Basis für den Unterhalt gilt natürlich weiterhin sein Verdienst, da der Erziehungsurlaub unser Privatvergnügen ist, also sollte derselbe Betrag Unterhalt bezahlt wird wie vorher auch.

Nun hat die Ex sich gemeldet und meint, sie kann in den Monaten, in denen er Elterngeld bezieht etwas mehr Unterhalt bekommen als sonst, da er ja die Fahrtkosten zur Arbeit und das Anreizsiebtel nicht zum Vorwegabzug bringen darf und die Kröung ist, dass er unserem gemeinsames Kind für diese Zeit keinen Unterhalt schuldet, da er seiner Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung nachkommt.
Er könnte dann also etwa 550€ weinger zum Vorwegabzug bringen, damit erhöht sich der Zahlbetrag deutlich.
Nach dem ersten Schreck fiel mir dann auf, dass das Spielchen ja noch weiter geht:
Während dieser Zeit bin ich ihm ja wahrscheinlich unterhaltsverpflichtet, kann sie darauf bestehen, dass ich ihm Betreuungsunterhalt zahle und das Geld dann auch noch einkassieren?

Ich muss das unbedingt vorher klären, denn wir können keine paar hundert euro mehr bezahlen mit weniger Geld. Dann muss er leider auf seine Elternzeit verzichten, was ich sehr unfair fände.

Hat irgendjemand hier schon mal von so einem Fall gehört oder kann sich vorstellen, wie man so was rechnet?
Danke und liebe Grüße,
Lola

Re: Mehr Unterhalt zahlen während der Elternzeit? - hier antworten

Zitat:
Hallo,

ich bin neu hier und bringe gleich ein interessantes Problem mit:
Ich bin schwanger und möchte mir mit meinem Mann (gebraucht)den Erziehungsurlaub teilen. Da wir beide ungefähr gleich viel verdienen ist es finanziell zwar eng aber machbar.
Als Basis für den Unterhalt gilt natürlich weiterhin sein Verdienst, da der Erziehungsurlaub unser Privatvergnügen ist, also sollte derselbe Betrag Unterhalt bezahlt wird wie vorher auch.

Nun hat die Ex sich gemeldet und meint, sie kann in den Monaten, in denen er Elterngeld bezieht etwas mehr Unterhalt bekommen als sonst, da er ja die Fahrtkosten zur Arbeit und das Anreizsiebtel nicht zum Vorwegabzug bringen darf und die Kröung ist, dass er unserem gemeinsames Kind für diese Zeit keinen Unterhalt schuldet, da er seiner Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung nachkommt.
Er könnte dann also etwa 550€ weinger zum Vorwegabzug bringen, damit erhöht sich der Zahlbetrag deutlich.
Nach dem ersten Schreck fiel mir dann auf, dass das Spielchen ja noch weiter geht:
Während dieser Zeit bin ich ihm ja wahrscheinlich unterhaltsverpflichtet, kann sie darauf bestehen, dass ich ihm Betreuungsunterhalt zahle und das Geld dann auch noch einkassieren?

Ich muss das unbedingt vorher klären, denn wir können keine paar hundert euro mehr bezahlen mit weniger Geld. Dann muss er leider auf seine Elternzeit verzichten, was ich sehr unfair fände.

Hat irgendjemand hier schon mal von so einem Fall gehört oder kann sich vorstellen, wie man so was rechnet?
Danke und liebe Grüße,
LolaHallo,

obiger Beitrag von Lola wurde versehentlich in der Urteilssammlung eingestellt. Dort ist eine Diskussion nicht möglich.

Wer per Mail antwortet, soll bitte nur auf meine Antwort hin antworten, da durch das Verschieben des Beitrages Mailantworten nicht mehr zugestellt werden.

Also per Mail nur auf diesen meinen Beitrag hin antworten.

Danke
Ingrid

Re: Mehr Unterhalt zahlen während der Elternzeit? - hier antworten

Hallo Lola,

in einem anderen Forum hast du ja schon Antworten auf deine Frage bekommen. Zum einen muss sich die finanzielle Situation für eine längere Zeit ändern und zum anderen habe ich bereits von Jugendämtern (in einem anderen Forum) die einem Vater den Unterhalt für seine Kinder neu berechet haben nach seinem Einkommen in der Elternzeit. Auch ist zu beachten, das eurem Kind genauso Unterhalt zusteht wie den Kindern aus erster Ehe.

Falls der Unterhalt für die Kinder tituliert ist, dann würde ich mich ganz gemächlich zurücklehnen und der Dinge harren die da kommen, denn da Ex ja etwas will muss sie die Änderung des Unterhaltstitels anstreben. Sei es beim JA oder bei Gericht. Und das dauert sicherlich etwas länger.

Auf diese Unsinnigen Forderungen eingehen würde ich in keinster Weise.


Grüße Andrea

Re: Mehr Unterhalt zahlen während der Elternzeit? - hier antworten

Hallo Lola,

richtig fantasievoll die Dame.

Aaaaaber, nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe, fällt mir auf, dass sie sich nur die Rosinen aus dem Kuchen pickt.

Theoretisch könnte man sagen, dass die Arbeitsaufwendungen entfallen und auch, dass der Selbstbehalt für die Erziehungszeit geringer ist. Wenn man das aber sagt, muss man von seinem tatsächlichen Einkommen in dieser Zeit bei der Berechnung ausgehen, das ja wesentlich geringer ausfällt. Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass in dieser Zeit nur ein Einkommen von 67 % zur Verfügung steht.

Also mal spaßhalber sein dann erzieltes Einkommen durch Erziehungsgeld rechnen und dann den Unterhalt nach der DüTa berechnen. Auch wenn er in dieser Zeit den Betreuungsunterhalt und nicht den Barunterhalt bei Euerem gemeinsamen Kind leistet, ist das Kind unterhaltsberechtigt und wird als unterhaltsberechtigte Person mit einberechnet. Er ist also dann drei Kindern (zwei von früher, eines jetzt) und zwei Müttern unterhaltsverpflichtet. Soweit ich aus den diversen Urteilen in Erinnerung habe, werden auch die unterhaltsberechtigten Personen mitgezählt, für die der Unterhalt nicht mehr bezahlt werden kann, weil das Geld nicht reicht. Da die DüTa für drei Personen ausgelegt ist, darf er dann zwei Positionen ins schlechtere Einkommen rutschen.

Dann rechnet mal aus, was er dann Unterhalt bezahlen müsste.

Dass der andere verdienende Elternteil Unterhalt an den betreuenden Elternteil zahlen müsste ist korrekt. Bei nicht verheirateten Eltern wenn der betreuende Elternteil unterhaltsbedürftig ist. Ist er im Normalfall nicht, er bekommt ja das Erziehungsgeld.

Ob eine Aufstockung des Unterhaltes vom verdienenden Partner erfolgen muss ist erst mal fraglich und hängt von den Einkommenshöhen ab. Der verdienende Partner muss ja vorab erst mal den Barunterhalt für das gemeinsame Kind leisten.

Ich würde also beide Berechnungen (nach den obigen Angaben und nach dem normalen fiktiven Einkommen) machen und mir auch mal die Rosine gegenüber der Ex rauspicken.

Wenn Ihr weiter so rechnet als hätte er in dieser Zeit sein bisheriges Einkommen weiter, müssen auch weiter die üblichen Abzüge stattfinden. Man kann nicht hergehen und rechnet das Einkommen fiktiv auf der vollen Höhe weiter und bei den Kosten lässt man eben diese fiktive Berechnung fallen. Entweder alles fiktiv oder alles nach dem tatsächlichen Verhältnissen.

Die Frage stellt sich in Euerem Fall auch noch, ob der Unterhalt in dieser Zeit überhaupt geändert wird. Unterhaltsänderungen sollen nachhaltig sein. Die Gerichte gehen meistens davon aus, dass eine Änderung nachhaltig ist, wenn sie länger als drei Monate stattfindet.

Ich weiß jetzt nicht, ob ich mit meinen Überlegungen wirklich richtig liege. Logisch dürften sie sein. Es würde mich aber freuen, wenn möglichst viele hier das für und wieder durchdiskutieren würden.

Dann ist mir in der Broschüre – die ich mir wegen Deines Beitrages rausgesucht habe – aufgefallen, dass der Unterhalt bei Deinem LG vorab bei der Berechnung des Erziehungsgeldes abgezogen wird. Die Broschüre habe ich zwar nur überflogen, aber ich denke, dass ich das richtig verstanden habe. Allerdings bin ich mir jetzt nicht im Klaren, ob das positiv oder negativ für Euch ist. Die Broschüre findest Du unter http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/erziehungsgeld.htm und dort steht das mit dem Unterhalt unter Berechnung.

In der Broschüre sind auch staatliche Ansprechpartner aufgeführt, wo man Auskünfte bekommen kann. Fragt dort doch bitte mal nach. Wäre nett, wenn Du uns das Ergebnis auch mitteilen würdest.

Gruß
Ingrid


Von: lola99
Gesendet: Montag, 27. Oktober 2008 14:47
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien
Betreff: [Zweitfamilienforum] Mehr Unterhalt zahlen während der Elternzeit?

Hallo,

ich bin neu hier und bringe gleich ein interessantes Problem mit:
Ich bin schwanger und möchte mir mit meinem Mann (gebraucht)den Erziehungsurlaub teilen. Da wir beide ungefähr gleich viel verdienen ist es finanziell zwar eng aber machbar.
Als Basis für den Unterhalt gilt natürlich weiterhin sein Verdienst, da der Erziehungsurlaub unser Privatvergnügen ist, also sollte derselbe Betrag Unterhalt bezahlt wird wie vorher auch.

Nun hat die Ex sich gemeldet und meint, sie kann in den Monaten, in denen er Elterngeld bezieht etwas mehr Unterhalt bekommen als sonst, da er ja die Fahrtkosten zur Arbeit und das Anreizsiebtel nicht zum Vorwegabzug bringen darf und die Kröung ist, dass er unserem gemeinsames Kind für diese Zeit keinen Unterhalt schuldet, da er seiner Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung nachkommt.
Er könnte dann also etwa 550€ weinger zum Vorwegabzug bringen, damit erhöht sich der Zahlbetrag deutlich.
Nach dem ersten Schreck fiel mir dann auf, dass das Spielchen ja noch weiter geht:
Während dieser Zeit bin ich ihm ja wahrscheinlich unterhaltsverpflichtet, kann sie darauf bestehen, dass ich ihm Betreuungsunterhalt zahle und das Geld dann auch noch einkassieren?

Ich muss das unbedingt vorher klären, denn wir können keine paar hundert euro mehr bezahlen mit weniger Geld. Dann muss er leider auf seine Elternzeit verzichten, was ich sehr unfair fände.

Hat irgendjemand hier schon mal von so einem Fall gehört oder kann sich vorstellen, wie man so was rechnet?
Danke und liebe Grüße,
Lola