Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Sorge- und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht; 50 : 50 - Wechselmodell

alleiniges sorgerecht

Re: Re: Re: alleiniges sorgerecht

Hallo Ellen!
Du weißt ja nicht alles, was bei mir zu Hause abläuft... Es sind nicht nur
die Bilder... was bringt einklagen... Er fühlt sich doch dann wie auf der
Strafbank! Schon wieder holt ihn die alte vor Gericht. Ich versuche mich
auch in die Lage des anderen Menschen - den ich mal geliebt habe - zu
versetzen. Es gab genug Verletzungen. Ihn in das Boot zu hohlen, versuche
ich schon seit einigen Wochen. Weiter führe ich das Thema im Moment nicht
aus. Wenn Du Deine letzte Mail selbst durchgelesen hast, dann hast du
bestimmt auch deine eigenen Worte: "dann ist er der Buhmann" gelesen. DAS
macht man einfach nicht. Ich bin auch ein Scheidungskind, ich habe keine
Chance mehr, meinen Vater kennen zu lernen. Ist vom Prinzip her auch egal.
Die Kollegin sollte es so lassen, wie es ist. Wenn sie ihm den Teil des
Sorgerechtes wegnimmt, nur weil er nicht mehr da ist, kann es genauso gut
sein, dass das Kind später sagt: "Warum hast Du meinem Papa alles genommen?"
Der Schuss kann trotz all dem guten Willen voll nach hinten losgehen, und
die Mama ist dann der Buhmann... Auch mal ein ganzes Stück weiter denken,
als nur an morgen.

Gruß

> ´Hallo Pia!
>
> Es geht nicht darum den Papa oder die Mama schlecht zu machen, und wenn
> ihr ein Bild zu Hause habt und über alles redet, warum versucht ihr dann
> nicht, jetzt den Papa wieder ins Boot zu bekommen?
>
> Mir ging es in dem Beitrag darum, den Vater zu seiner Verantwortung zu
> bekommen und auf die Möglichkeit der Gefühlsentwicklung der Kinder
> hinzuweisen.
>
> Generell denke ich da wie Hartmut, ein U-Boot.
> Und da die Meisten nicht wissen, dass man den Umgang zum Vater auch
> einklagen kann (Boykott kennt hier ja jeder),
> sollte sich eine Mutter auch darüber Gedanken machen!
>
> Es gibt genug erwachsene Scheidungskinder, die ihre Väter nie gesehen
> haben, irgendwann verstanden haben, warum das so ist, deswegen den Kontakt
zur
> Mutter abgebrochen haben und ihre Väter suchen.
>
> Ich möchte aber nicht nur ein paar schöne Jahre mit meiner Tochter,
> sondern möchte auch wissen, wie es ihr in ein paar Jahren geht und sollte
ich Oma
> werden, möchte ich auch meine Enkel sehen und mir nicht alles selbst aus
> reinem Egoismus und falschem Stolz ruiniert haben.
>
> Darum ging es.
>
> LIeben Gruß,
> Ellen
>
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Re: Re: Re: alleiniges sorgerecht

Hallo Pia!

Genau das habe ich gemeint!

Wenn sie ihm das Sorgerecht nimmt, ist sie der Buhmann!

Aber ich verstehe nicht was dagegen spricht, den Spieß einfach mal umzudrehen. Warum soll nicht auch mal eine Mutter auf den Umgang mit dem Vater klagen? Gesetzlich ist er ja sogar dazu verpflichtet!
Anstatt sich darüber aufzuregen, dass er nichts tut, auf alleinige Sorge zu klagen, sollten Mütter diese Väter in die Pflicht nehmen!

Wenn der Vater sich dann immer noch weigert, hat sie auf jeden Fall alles getan, um den Kindern den Vater zu erhalten.

Und sorry, in Situationen, in denen ein Elternteil entweder verweigert oder aber sich drückt ist einer von beiden immer der "Buhmann"!

Ich stehe weiter dazu, Vater auf Umgang verklagen! Es ist doch ziemlich egal, wie er sich dabei fühlt (wenn er nicht vorher ausgegrenzt wurde), wenn er sich einfach drückt, hat er die Konsequenzen zu tragen!

Außerdem, muß ich zugeben, ich würde gerne das Gesicht des Richters sehen, bei so einer Klage!

Aber vielleicht solltest du einfach noch mal meine erste Antwort lesen, denn ich glaube, du hast sie ziemlich missverstanden!

Ellen

In der Hoffnung, das dies nicht falsch verstanden wird...

Hallo Ihr Lieben,
wenn eine Mutter das ASR beantragt, so hat das nicht immer einen boshaften Hintergrund;-)

Ich erzähle Euch mal kurz, aus welchen Gründen ich dies damals auch vor hatte.

Bei meinem Sohn stand eine wichtige Op an, zu der ich allerdings die Einwilligung beider Elternteile brauchte.
Dieser Eingriff war wichtig und so versuchte ich meinen ExMann tlefonisch zu erreichen. Nichts.
Ich schrieb und mailte ihn an. Ich bekam zwar die Empfangsbescheinigung des Briefes und auch die Lesebstätigung der mail...aber mehr passierte nicht.
Da es sich zwar um einen relativ wichtigen Eingriff handelte, dieser aber nicht akut lebensbedrohlich war, verschob sich der OP-Termin immer wieder, weil der Vater sich nciht rührte.

Nicht mal als ich den Anwalt einschaltete kam irgendeine Reaktion.

Stundenlange Überredungsversuche mit dem Arzt haben dann irgendwann dazu geführt, das die Op endlich von statten gehen konnte.

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet in meinen Augen gemeinsam die Sorgen um das Kind zu bewältigen und nicht den einen Elternteil mit allem alleine zu laßen. Es bedeutet aber auch gemeinsam FÜR das Kind zu sorgen.
Es ist nicht damit getan, irgendwann, wenn Papa mal Lust hat den Sohn zu holen, um dann den superWochenendPapa raushängen zu laßen, dem Kind in diesen Zeiten alles zu erlauben, was es zuhause garantiert nicht dürfte (und auch sicher nicht, wenn die Ehe noch bestehen würde;-) ).

Und erst recht ist es nciht in Ordnung, sich garnicht um sein Kind zu kümmern.
Wie gesagt...ich spreche von meinem persönlichen Fall;-)
Und das alleinige Sorgerecht zu beantragen bedeutet für einen verantwortungsvollen Elternteil nicht dem anderen Teil die Kinder vor zu enthalten oder dies als Druckmittel oder ähnliches zu benutzen ;-)

Lieben Gruß, die nenja

Re: alleiniges sorgerecht (missverständnis)

Hallo
ich möchte dem vater nicht die kids vorenthalten!!!er ict irendwo im ausland glaube irgendwo in asien und meldet sich nicht mehr!! er selbst ist auch ein scheidungs kind der seinen vater nie sehen durfte und bzw. nie bei ihm gemeldet hat!!bis vor ein paar jahren da wollte der vater meines EX feundes wieder kontakt zu seinem verlorennen sohn aufnehmen doch mein Ex hat sich geweigert! damals hat er mal zu mir gesagt das wolle er seinen kindern nie antun und sie nie im stich lassen auch wenn wir nicht mehr zusammen sind.


ich bin keine von den müttern die rache nehmen möchte wie so auch es bringt mir nichts und den kids auch nichts!!!ich rede immer noch von ihm mache ihn nicht schlecht und will ihm auch nicht den umgang mit den kids verbieten.wir sind nicht im krach auseinander gegangen nein wir haben einfach nur gemerkt das es nicht mehr funktioniert es war halt auch mein erster freund und wir waren auch 10 jahre zusammen ..

ich wollte einfach nur das alleinige sorgerecht weil er einfach nicht aufzufinden ist und wenn wirklich mal was ist wo ich die gemeinsamme unterschrift gebraucht wird wie zum beispiel bei ner op etc...... sehe ich da und kann nichts machen..

oder habt ihr ne andere idee ich bin keine rache mutter im gegenteil ich respektiere ihn trotz allem auch wenn wir zu zeit nicht wissen wo er ist. mein neuer freund hat die rolle des für ihn übernommen und das finde ich auch ganz toll von ihm er hat aus erster ehe auch vier kids die allerdings schon alter sind.ich finde es ganz toll das er uns so zur seite steht
ganz grosses danke schön an ihn

Re: Re: alleiniges sorgerecht

Hallo "ziege" (warum nennst du dich denn so?),

nun ja, so wie du schreibst, hast du ja einen dieser Desperado-Väter gehabt, die sich
sang- und klanglos davonmachen und die es leider auch gibt.
Die müssen sich Väter, die wirklich Väter sind, ständig vorhalten lassen.

Unter diesen Umständen ist das alleinige Sorgerecht vermutlich nicht kinderfeindlich.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass eine notwendige Operation nicht
durchgeführt wird, wenn der Vater nicht auffindbar ist.

Da er aber, wie du schreibst, von seinem Sorgerecht (besser: Sorgepflicht) keinerlei
Gebrauch macht, braucht er eigentlich auch keins.

Am einfachsten gehst du zum Jugendamt, weist den Sachverhalt nach und lässt dich
beraten. Die sind selbst in Fällen mit großer Freude dabei Väter auszugrenzen, in
denen nicht der geringste Anlass dazu besteht, ja, sogar großer Schaden für Kinder zu
erwarten ist.


Gruß
Hartmut






> Hallo
> ich möchte dem vater nicht die kids vorenthalten!!!er ict irendwo im ausland glaube irgendwo in asien und meldet sich nicht mehr!! er selbst ist auch ein scheidungs kind der seinen vater nie sehen durfte und bzw. nie bei ihm gemeldet hat!!bis vor ein paar jahren da wollte der vater meines EX feundes wieder kontakt zu seinem verlorennen sohn aufnehmen doch mein Ex hat sich geweigert! damals hat er mal zu mir gesagt das wolle er seinen kindern nie antun und sie nie im stich lassen auch wenn wir nicht mehr zusammen sind.
>
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> ich bin keine von den müttern die rache nehmen möchte wie so auch es bringt mir nichts und den kids auch nichts!!!ich rede immer noch von ihm mache ihn nicht schlecht und will ihm auch nicht den umgang mit den kids verbieten.wir sind nicht im krach auseinander gegangen nein wir haben einfach nur gemerkt das es nicht mehr funktioniert es war halt auch mein erster freund und wir waren auch 10 jahre zusammen ..
>
> ich wollte einfach nur das alleinige sorgerecht weil er einfach nicht aufzufinden ist und wenn wirklich mal was ist wo ich die gemeinsamme unterschrift gebraucht wird wie zum beispiel bei ner op etc...... sehe ich da und kann nichts machen..
>
> oder habt ihr ne andere idee ich bin keine rache mutter im gegenteil ich respektiere ihn trotz allem auch wenn wir zu zeit nicht wissen wo er ist. mein neuer freund hat die rolle des für ihn übernommen und das finde ich auch ganz toll von ihm er hat aus erster ehe auch vier kids die allerdings schon alter sind.ich finde es ganz toll das er uns so zur seite steht
> ganz grosses danke schön an ihn
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Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal-Neuenhaus
Tel: 07127/56702

Nachgeworfene Macht über unschuldige Kinder zu besitzen ist eine Sache - diese Macht
zu missbrauchen eine andere!

Re: Re: alleiniges sorgerecht (m

Hallo "Ziege" :-)

wie kommst Du denn auf diesen Namen.
Ich habe Deinen Beitrag jetzt mehrmals gelesen. Die anderen Verwandten des Kindesvaters müssten doch wissen wo er steckt. Auch wenn es Asien ist, ist irgendwie eine Kontaktaufnahme möglich. Selbst per Telefon halten sich die Kosten, wenn man entsprechende Provider (Vorwahlen) nimmt, in Grenzen.
Mein Vorschlag geht nämlich jetzt dahin, dass ein "neutraler" Vater aus dem VafK (siehe www.vafk.de ) mit Deinem Ex Kontakt aufnimmt und ihm ins Gewissen redet. Im VafK finden sich tausende Väter, die Himmel und Hölle in Bewegung setzen würden, um mit ihren Kindern Kontakt jeder Art zu haben.

Wenn Du weißt, wo sich der Vater Deiner Kinder aufhält und wie er zu erreichen ist, sind der Stress und die Kosten für eine Klage (mit ungewissen Ausgang) ums alleinige Sorgerecht nicht mehr nötig. Der "VafK-Vermittler" wird ihm schon vermitteln, dass der Kindesvater nicht mehr "abtauchen" darf.

Wenn Du Dich für diesen Weg entschließen willst, bin ich Dir gerne behilflich den Kontakt zu einem geeigneten VafK-Mitglied herzustellen. Wie Du mich erreichst, siehst Du, wenn Du im Forum auf meinem Namen neben dem Beitrag klickst.

Evtl. ist es sogar möglich, dass dieser "VafK-Vermittler" auch den Kontakt zu seinem Vater wieder in Gang bringt.

Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: ziege
Sent: Wednesday, April 21, 2004 11:03 AM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: alleiniges sorgerecht (missverständnis)


Hallo
ich möchte dem vater nicht die kids vorenthalten!!!er ict irendwo im ausland glaube irgendwo in asien und meldet sich nicht mehr!! er selbst ist auch ein scheidungs kind der seinen vater nie sehen durfte und bzw. nie bei ihm gemeldet hat!!bis vor ein paar jahren da wollte der vater meines EX feundes wieder kontakt zu seinem verlorennen sohn aufnehmen doch mein Ex hat sich geweigert! damals hat er mal zu mir gesagt das wolle er seinen kindern nie antun und sie nie im stich lassen auch wenn wir nicht mehr zusammen sind.


ich bin keine von den müttern die rache nehmen möchte wie so auch es bringt mir nichts und den kids auch nichts!!!ich rede immer noch von ihm mache ihn nicht schlecht und will ihm auch nicht den umgang mit den kids verbieten.wir sind nicht im krach auseinander gegangen nein wir haben einfach nur gemerkt das es nicht mehr funktioniert es war halt auch mein erster freund und wir waren auch 10 jahre zusammen ..

ich wollte einfach nur das alleinige sorgerecht weil er einfach nicht aufzufinden ist und wenn wirklich mal was ist wo ich die gemeinsamme unterschrift gebraucht wird wie zum beispiel bei ner op etc...... sehe ich da und kann nichts machen..

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ganz grosses danke schön an ihn

Re: alleiniges sorgerecht (missverständnis)

...für den Fall von OPs gilt sicher §1687b (2) BGB. Bei Gefahr im Verzug kannst du auch allein für dein Kind entscheiden.

Wozu also die Änderung des Sorgerechtes? Studier erst einmal die Gesetze und deine Rechte bevor du Änderungen durchführst, die keine relevanten Verbesserungen mit sich bringen.

Den Vorschlag von Ingrid finde ich gut.

I.Nawrath