Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Sorge- und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht; 50 : 50 - Wechselmodell

Brauche dringen Hilfe!!!!!

Brauche dringen Hilfe!!!!!

Meine beste Freundin ist verstorben ,sie hat 4 erwachse Söhne und eine 10 jährige Tochter ..
Der Vater der Kinder hat seid 8 Jahren nicht nach den kindern gefragt..Jetzt hat er das alleine Sorgerecht für die 10 Jährige Tochter bekommen und hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantrag,aber die Tochter will absolut nicht zu ihrem Vater ... Ihre Mutter wollte auch nicht das ,das Kind zum Vater soll...Ihr wunsch und wille vorm Tot war das sie zu uns , kommen soll,hat aber vor ihrem Tot nichts festgelegt..
Meine Frage ist können wir da wir nicht zur Famile gehören das Aufenthalstbestimmungsrecht beantragen..
Oder können das die Brüder ,Die Tante von meiner verstorbenen Freundin oder auch die Oma des Kindes beantragen???
Ich hoffe Hilfe zu finden

Re: Brauche dringen Hilfe!!!!!

Hallo Opweber!
Wenn die Mutter soweit nichts schriftlich verfügt hat, kann man leider gar nichts machen. Beantragen kann leider nur Verwandtschaft gerader Linie auf oder absteigend (Großeltern, Eltern). Ihr könntet durch die langjährige Abwesenheit des Vaters versuchen auf das Kindeswohl hin das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Dabei müsst Ihr mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, in dessen Bereich die Mutter mit dem Kind bis vor einem halben Jahr minimum gelebt hat. Vielleicht hat die Mutter dort etwas mündlich für die Akte hinterlassen. Nachfragen.

Die Oma sehe ich gerade in Deiner Frage, also wäre doch da ein Hoffnungsschimmer. In wie weit die Oma eine Beziehung zum Kind hat und umgekehrt, muss dargelegt werden. Wenn die Kleine sagt, sie will bei der Oma bleiben, das Jugendamt mit zustimmt - also es das Beste für das Kind ist - Stellungnahme der Brüder... Da sind Chancen.
Lg Pia
----- Original Message -----
From: opweber
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Sorge- und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht; 50 : 50 - Wechselmodell
Sent: Monday, February 19, 2007 1:08 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Brauche dringen Hilfe!!!!!


Meine beste Freundin ist verstorben ,sie hat 4 erwachse Söhne und eine 10 jährige Tochter ..
Der Vater der Kinder hat seid 8 Jahren nicht nach den kindern gefragt..Jetzt hat er das alleine Sorgerecht für die 10 Jährige Tochter bekommen und hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantrag,aber die Tochter will absolut nicht zu ihrem Vater ... Ihre Mutter wollte auch nicht das ,das Kind zum Vater soll...Ihr wunsch und wille vorm Tot war das sie zu uns , kommen soll,hat aber vor ihrem Tot nichts festgelegt..
Meine Frage ist können wir da wir nicht zur Famile gehören das Aufenthalstbestimmungsrecht beantragen..
Oder können das die Brüder ,Die Tante von meiner verstorbenen Freundin oder auch die Oma des Kindes beantragen???
Ich hoffe Hilfe zu finden

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Re: Brauche dringen Hilfe!!!!!

Seht Euch mal folgenden Link an:

http://www.zuonline.ch/eltern/elterntipps.cfm?vID=2750

In den meißten Fällen wird immer zum Wohl des Kindes entschieden, wenn man es begründen kann.

Viel Glück
christian