Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Sorge- und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht; 50 : 50 - Wechselmodell

Aufenthaltsbestimmungrecht

Aufenthaltsbestimmungrecht

Hallo zusammen,

habe mich schon öfter im Forum informiert. Mein LG und ich leben seit ca. 2,5 Jahren zusammen. Er hat zwei Töchter 7 und 9. Seit zwei Jahren läuft sein Scheidungsantrag.
Wir kommen alle prima miteinander klar. Die Kinder freuen sich sehr auf die Zeit die Sie bei uns sind.

Nach vielem hin und her, und den üblichen Problem wie Ausrasten, Verweigerung des Umgangs usw. besteht nun ein ganz akutes Problem:

Mitte November kam ein Schreiben vom Anwalt der Kindsmutter, in dem Sie von meinem LG verlangt das er Ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht überträgt.

Die Kindsmutter ist Südafrikanerin. Sie will im Januar mit den beiden Kids nach Südafrika. Ihre Begründung: Der vom Gericht zugesprochene Unterhalt langt Ihr nicht und Deutschland hätte sowieso keine Zukunft! Außerdem hätte Sie in Südafrika bereits eine Arbeit gefunden, wohnen können Sie und die Kids bei der Verwandtschaft in einer abgeschlossenen Wohnung.
Das neue Schuljahr beginnt dort im Januar. Die Kinder waren allerdings bisher nur im Urlaub dort, können auch teilweise Englisch (verstehen besser als sprechen!).

Auf Grund dieses Schreibens hat mein LG sofort das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und das die Kinder in Zukunft bei uns leben. Für Montag ist ein Anhörungstermin vor Gericht, mein LG wird Anwaltlich vertreten! Aussage vom Jugendamt: Sie halten sich raus, da die Fronten so verhärtet sind, das nur ein Gericht entscheiden kann! Madam macht meinen LG überall schlecht, waren auch schon bei X Beratungen, wenn Ihr etwas nicht passt haut Sie einfach ab!

Wir haben mit den Kids gesprochen, die Kleine freut sich auf das versprochene Pony und alles was Ihr sonst noch versprochen wurde, die Große hat aber ganz klar (zumindest uns gegenüber) gesagt, Sie will auf keinen Fall dort leben, Urlaub wäre aber OK! Die Große liebt Ihren Papi über alles, die Kleine kann "ein kleiner Ego" sein.

Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen mit so einer Situation, was passiert bei einer Anhörung, müssen nicht auch die Kinder angehört werden, wie sieht es mit einer evtl. Trennung der Kinder aus usw.

Für Eure Hilfe wäre ich dankbar

Re: Aufenthaltsbestimmungrecht

Hallo Giko,



das mit dem Unterhalt ist evtl. ein vorgeschobenes Argument. Wenn Kinder in
einem Land mit niedrigerer Kaufkraft als in Deutschland leben, wird der
Unterhalt entsprechend nach unten angepasst.



Es gibt im Internet spezielle Auslandslisten. Dort kann man evtl. hierüber
genauere Infos bekommen, wie hoch diese Abschläge auf den deutschen
Unterhalt sind. Wenn Ihr gleich agiert, könnt Ihr schriftlich im Verfahren
ankündigen, dass Ihr den Unterhalt anpassen lassen werdet.



Abgesehen davon, ist es normalerweise heute nicht mehr so einfach das ABR zu
bekommen um ins Ausland zu gehen. Prominentes Beispiel ist die Exfrau vom
Fußballspieler Effenberg (oder so ähnlich schreibt er sich). Meist umgehen
das aber die Mütter und hauen einfach mit den Kindern ab.



Wenn Du Dich bei mir kurz direkt meldest, gebe ich Dir eine Telefonnummer
die Dir helfen kann, dass Fehler vermieden werden in Punkto „einfach
verschwinden“.



Gute Auskünfte kannst Du evtl. auch im Forum von www.vafk.de
bekommen. Dort musst Du Dich aber anmelden um
schreiben zu können. Wenn Du mir eine Mail schickst, schalte ich die
Anmeldung bevorzugt frei.



Gruß

Ingrid







-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: giko [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 7. Dezember 2006 13:55
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Sorge- und/oder
Aufenthaltsbestimmungsrecht; 50 : 50 - Wechselmodell
Betreff: [Zweitfamilienforum] Aufenthaltsbestimmungrecht



Hallo zusammen,

habe mich schon öfter im Forum informiert. Mein LG und ich leben seit ca.
2,5 Jahren zusammen. Er hat zwei Töchter 7 und 9. Seit zwei Jahren läuft
sein Scheidungsantrag.
Wir kommen alle prima miteinander klar. Die Kinder freuen sich sehr auf die
Zeit die Sie bei uns sind.

Nach vielem hin und her, und den üblichen Problem wie Ausrasten,
Verweigerung des Umgangs usw. besteht nun ein ganz akutes Problem:

Mitte November kam ein Schreiben vom Anwalt der Kindsmutter, in dem Sie von
meinem LG verlangt das er Ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht überträgt.

Die Kindsmutter ist Südafrikanerin. Sie will im Januar mit den beiden Kids
nach Südafrika. Ihre Begründung: Der vom Gericht zugesprochene Unterhalt
langt Ihr nicht und Deutschland hätte sowieso keine Zukunft! Außerdem hätte
Sie in Südafrika bereits eine Arbeit gefunden, wohnen können Sie und die
Kids bei der Verwandtschaft in einer abgeschlossenen Wohnung.
Das neue Schuljahr beginnt dort im Januar. Die Kinder waren allerdings
bisher nur im Urlaub dort, können auch teilweise Englisch (verstehen besser
als sprechen!).

Auf Grund dieses Schreibens hat mein LG sofort das
Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und das die Kinder in Zukunft bei uns
leben. Für Montag ist ein Anhörungstermin vor Gericht, mein LG wird
Anwaltlich vertreten! Aussage vom Jugendamt: Sie halten sich raus, da die
Fronten so verhärtet sind, das nur ein Gericht entscheiden kann! Madam macht
meinen LG überall schlecht, waren auch schon bei X Beratungen, wenn Ihr
etwas nicht passt haut Sie einfach ab!

Wir haben mit den Kids gesprochen, die Kleine freut sich auf das
versprochene Pony und alles was Ihr sonst noch versprochen wurde, die Große
hat aber ganz klar (zumindest uns gegenüber) gesagt, Sie will auf keinen
Fall dort leben, Urlaub wäre aber OK! Die Große liebt Ihren Papi über alles,
die Kleine kann "ein kleiner Ego" sein.

Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen mit so einer Situation, was
passiert bei einer Anhörung, müssen nicht auch die Kinder angehört werden,
wie sieht es mit einer evtl. Trennung der Kinder aus usw.

Für Eure Hilfe wäre ich dankbar

Re: Aufenthaltsbestimmungrecht

Hallo Giko,

hier die email-Adresse von Uli, der die Auslandsliste betreut: esdrujula@web.de. Schildere kurz die Sachlage und bitte um Aufnahme in die Liste. Oder gehe direkt auf die Seite: http://www.kindesentziehung-ausland.org/ und scrolle nach unten zu 'Auslandsliste' in der Mitte.

LG
Biene

Zitat:
Hallo Giko,



das mit dem Unterhalt ist evtl. ein vorgeschobenes Argument. Wenn Kinder in
einem Land mit niedrigerer Kaufkraft als in Deutschland leben, wird der
Unterhalt entsprechend nach unten angepasst.



Es gibt im Internet spezielle Auslandslisten. Dort kann man evtl. hierüber
genauere Infos bekommen, wie hoch diese Abschläge auf den deutschen
Unterhalt sind. Wenn Ihr gleich agiert, könnt Ihr schriftlich im Verfahren
ankündigen, dass Ihr den Unterhalt anpassen lassen werdet.



Abgesehen davon, ist es normalerweise heute nicht mehr so einfach das ABR zu
bekommen um ins Ausland zu gehen. Prominentes Beispiel ist die Exfrau vom
Fußballspieler Effenberg (oder so ähnlich schreibt er sich). Meist umgehen
das aber die Mütter und hauen einfach mit den Kindern ab.



Wenn Du Dich bei mir kurz direkt meldest, gebe ich Dir eine Telefonnummer
die Dir helfen kann, dass Fehler vermieden werden in Punkto „einfach
verschwinden“.



Gute Auskünfte kannst Du evtl. auch im Forum von www.vafk.de
bekommen. Dort musst Du Dich aber anmelden um
schreiben zu können. Wenn Du mir eine Mail schickst, schalte ich die
Anmeldung bevorzugt frei.



Gruß

Ingrid







-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: giko [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 7. Dezember 2006 13:55
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Sorge- und/oder
Aufenthaltsbestimmungsrecht; 50 : 50 - Wechselmodell
Betreff: [Zweitfamilienforum] Aufenthaltsbestimmungrecht



Hallo zusammen,

habe mich schon öfter im Forum informiert. Mein LG und ich leben seit ca.
2,5 Jahren zusammen. Er hat zwei Töchter 7 und 9. Seit zwei Jahren läuft
sein Scheidungsantrag.
Wir kommen alle prima miteinander klar. Die Kinder freuen sich sehr auf die
Zeit die Sie bei uns sind.

Nach vielem hin und her, und den üblichen Problem wie Ausrasten,
Verweigerung des Umgangs usw. besteht nun ein ganz akutes Problem:

Mitte November kam ein Schreiben vom Anwalt der Kindsmutter, in dem Sie von
meinem LG verlangt das er Ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht überträgt.

Die Kindsmutter ist Südafrikanerin. Sie will im Januar mit den beiden Kids
nach Südafrika. Ihre Begründung: Der vom Gericht zugesprochene Unterhalt
langt Ihr nicht und Deutschland hätte sowieso keine Zukunft! Außerdem hätte
Sie in Südafrika bereits eine Arbeit gefunden, wohnen können Sie und die
Kids bei der Verwandtschaft in einer abgeschlossenen Wohnung.
Das neue Schuljahr beginnt dort im Januar. Die Kinder waren allerdings
bisher nur im Urlaub dort, können auch teilweise Englisch (verstehen besser
als sprechen!).

Auf Grund dieses Schreibens hat mein LG sofort das
Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und das die Kinder in Zukunft bei uns
leben. Für Montag ist ein Anhörungstermin vor Gericht, mein LG wird
Anwaltlich vertreten! Aussage vom Jugendamt: Sie halten sich raus, da die
Fronten so verhärtet sind, das nur ein Gericht entscheiden kann! Madam macht
meinen LG überall schlecht, waren auch schon bei X Beratungen, wenn Ihr
etwas nicht passt haut Sie einfach ab!

Wir haben mit den Kids gesprochen, die Kleine freut sich auf das
versprochene Pony und alles was Ihr sonst noch versprochen wurde, die Große
hat aber ganz klar (zumindest uns gegenüber) gesagt, Sie will auf keinen
Fall dort leben, Urlaub wäre aber OK! Die Große liebt Ihren Papi über alles,
die Kleine kann "ein kleiner Ego" sein.

Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen mit so einer Situation, was
passiert bei einer Anhörung, müssen nicht auch die Kinder angehört werden,
wie sieht es mit einer evtl. Trennung der Kinder aus usw.

Für Eure Hilfe wäre ich dankbar