Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Kindes- und Ehegattenunterhalt

Lohnabrechnungen

Lohnabrechnungen

Hallo,

bin neu hier und grüße als "Zweitfrau" fröhlich in die Runde.
Verfolge die einzelnen Foren aufmerksam habe aber noch nicht eine eindeutige Antwort auf meine Frage respektive Situation erhalten können.
Alle Jahre wieder...werden die Lohnabrechnungen eingefordert, da wir permanent und seid unserer Hochzeit Stress mit der Ex haben und sie versucht den Umgang zu boykottieren, wollen wir jetzt mal ein bißchen nickelig sein.

Mein Mann verdient im Schnitt 1900 € netto. Ist in der DDT in Gruppe 5 und zahlt 307 € Unterhalt. Jetzt habe ich gelesen, dass er automatisch zwei Stufen höher rutschen würde, da er ja nur für eine Person unterhaltspflichtig ist. Was ist aber, wenn ich arbeitslos bin? Ist er mir gegenüber dann nicht auch Unterhaltpflichtig?

Zur Vorab-Info: Wir zahlen gerne und regelmäßig Unterhalt, beteiligen uns an der sehr kostenspieligen Nachhilfe und kleiden den Jungen in der Regel neu ein.

LG
Sissi

Re: Lohnabrechnungen

Hallo Sissi,

nun die Ex darf sich alle zwei Jahre die Einkommensnachweise vorlegen lassen - wenn es zwischenzeitlich nicht wichtige Änderungen gibt, wie z. B. dass seine Arbeitslosigkeit beendet wäre. Zu mehr hat sie nicht Anspruch.

Der Kindesunterhalt kommt vor dem Ehegattenunterhalt. Nach Stufe 5 müßte er bei einem Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren 249 Euro bezahlen - wenn er gleichzeitig einer Ehefrau und insgesamt zwei Kindern unterhaltspflichtig ist. Von dem ursprünglichen Betrag von 309 Euro kann er einen Kindergeldanteil von 60 Euro abziehen.

Wenn so gerechnet wird, dass er nur einem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist, würde er in die Stufe 7 gerechnet werden. Bei gleichem Alter dürfte er dann 343 Euro abzüglich das halbe Kindergeld von 77 Euro, also im Endeffekt 266 Euro bezahlen.

Von seinem Nettoeinkommen darf er Arbeitskosten (Weg zur Arbeit, Werkzeuge, Gewerkschaftsbeiträge u. ä.) abziehen. Mindestens 50 Euro höchstens 150 Euro. Höhere Kosten müsste er nachweisen.

Wer hat seine Unterhaltsberechnung gemacht? Wie alt ist das Kind? Sind Steuererstattungen, Steuerberatungskosten, Weihnachts- und Urlaubsgeld in den 1.900 Euro miteingerechnet?

Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: sissi
To: var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'Ingrid.Schumacher'+String.fromCharCode(64)+'gmx'+String.fromCharCode(46)+'net';document.writeln(''+e+'');support@gmxnet
Sent: Thursday, September 30, 2004 3:07 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Lohnabrechnungen


Hallo,

bin neu hier und grüße als "Zweitfrau" fröhlich in die Runde.
Verfolge die einzelnen Foren aufmerksam habe aber noch nicht eine eindeutige Antwort auf meine Frage respektive erhalten können.
Alle Jahre wieder...werden die Lohnabrechnungen eingefordert, da wir permanent und seid unserer Hochzeit Stress mit der Ex haben und sie versucht den Umgang zu boykottieren, wollen wir jetzt mal ein bißchen nickelig sein.

Mein Mann verdient im Schnitt 1900 Euro netto. Ist in der DDT in Gruppe 5 und zahlt 307 Euro Unterhalt. Jetzt habe ich gelesen, dass er automatisch zwei Stufen höher rutschen würde, da er ja nur für eine Person unterhaltspflichtig ist. Was ist aber, wenn ich arbeitslos bin? Ist er mir gegenüber dann nicht auch Unterhaltpflichtig?

Zur Vorab-Info: Wir zahlen gerne und regelmäßig Unterhalt, beteiligen uns an der sehr kostenspieligen Nachhilfe und kleiden den Jungen in der Regel neu ein.

LG
Sissi



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Re: Lohnabrechnungen

Hallo Ingrid,

freu mich über die Antwort. Danke, dass Du Dir die Mühe gemacht hast. Das Kind ist 12 Jahre alt, mein Mann arbeitet im Ausland und bekommt dementsprechend auch eine Auslöse. Ich habe seinen Netto-Verdienst einfach nur zusammen gezählt(12 Monate Gehalt) und bin dann auf diesen Durchschnitt gekommen. Weihnachtsgeld haben ich auch mit dazu gezählt (wird ja acuh voll angerechnet. Nur bei der Auslöse war ich mir nicht sicher, habe ich also vorsichtshalber auch mit dazu gerechnet. War ich da etwas zu voreilig?

Ich finde es ungerecht, dass jemand mit einem Kind zwei Klassen höher rutscht.

LG
Sissi

Re: Lohnabrechnungen

hallo sissi!

wenn ihr verheiratet seid, wird auch dein Unterhalt angerechnet.

ansonsten müßte er nach der tabelle in gruppe 7 327€
zahlen

ihr könnt aber die zahlung für die nachhilfe einstellen oder versucht sie anzurechnen.

das sind kosten, die die mutter vom unterhalt bestreiten muß!

lieben gruß,
ellen

Re: Lohnabrechnungen

Hallo Ellen,
danke, für deine Antwort. An der Nachhilfe möchten wir uns eigentlich weiterhin beteiligen. Sie ist wirklich sehr kostspielig (da Einzel-und Intensivunterricht)und alleine von ihr nicht zu tragen. Und, was uns wichtig ist: Wir wissen, es kommt dem Kind zu Gute!!

Noch einmal zu der Unterhaltspflicht meinem Mann mir gegenüber: Muss ich dann vorlegen, was ich an Arbeitslosengeld erhalte?


Vielen Dank im vorraus

Sissi

Re: Lohnabrechnungen

Hallo Sissi,

meine Berechnung war wegen des Alters des Kindes somit nicht richtig gewesen. Mußt einfach in die nächste Altersgruppe gehen.

Bis jetzt gibt es keine höchstrichterliche Urteile, die aussagen, dass Du Dein Einkommen offen legen mußt. Du kannst somit die Auskunft verweigern. Es kann dann aber passieren, dass es geschätzt wird. Wer mehr als den Durchschnitt der entsprechenden Berufsgruppe verdient tut gut daran es auf die durchschnittliche Schätzung ankommen zu lassen.

Keine Auskunft geben, so lange Du dazu nicht aufgefordert wirst. Mach schon jetzt den Hinweis, dass Du, in X Monaten, wenn Du keine Arbeit findest, ALG II bekommen solltest, bzw. nicht bekommst, weil Dein LG/Mann sein Einkommen (abzüglich seiner Unterhaltsbelastungen) mit bei Dir angerechnet werden.

Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: sissi
Sent: Friday, October 01, 2004 9:53 AM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Lohnabrechnungen


Hallo Ellen,
danke, für deine Antwort. An der Nachhilfe möchten wir uns eigentlich weiterhin beteiligen. Sie ist wirklich sehr kostspielig (da Einzel-und Intensivunterricht)und alleine von ihr nicht zu tragen. Und, was uns wichtig ist: Wir wissen, es kommt dem Kind zu Gute!!

Noch einmal zu der Unterhaltspflicht meinem Mann mir gegenüber: Muss ich dann vorlegen, was ich an Arbeitslosengeld erhalte?


Vielen Dank im vorraus

Sissi

Re: Lohnabrechnungen

hallo sissi!

was die nachhilfe betrifft, spricht ja auch nichts dagegen, nur dann soll sie euch auch gefälligst in ruhe lassen und nicht auch noch auf erhöhten unterhalt klagen!

das ist in meinen augen reine geldgier!

meine tochter ist 13, bekommt ebenfalls nachhilfe und ich habe mal ausgerechnet, dass sie im monat ca 600€ kostet.
ohne waschmittel und neue kleidung.

mein ex zahlt nach einer auseinandersetzung 284€

wenn ihr euch also weiter beteiligt, dann soll sie auf die 20 € verzichten oder ihr könnt sie von der beteiligung der nachhilfe abziehen.

was die bekleidung betrifft, kommt das kind mit schlechter kleidung oder warum zahlt ihr das?

lg,
ellen

Re: Lohnabrechnungen

Danke!! Das hat sich ja schnell geklärt! Hier ist man mit seinen tausend Fragezeichen ja gut aufgehoben.
Ich lass mich, wenn es darauf ankommt, schätzen. Mir fällt ein Stein vom Herzen! Ich finde, dass meine Einkünfte nämlich keinen Dritten etwas angehen.


Liebe Grüße
Sissi

Re: Lohnabrechnungen

Hallo Ellen,

hierzu muss ich etwas weiter ausholen. Bin eigentlich in gehobener Position bei den Medien tätig (TV und ein großer dt. Sender) unsere Veträge sind Projektbezogen. Momentan bin ich arbeitslos (man sieht ja selber, wie die Formeate z.Zt. gegen die Wand fahren).

Habe also immer gut verdient. Einmal waren wir mit dem Jungen unterwegs und ich habe ihn gefragt, warum er auf den Hacken seiner Turnschuhe läuft. Bin davon ausgegangen, dass das im Moment wahnsinnig "Hip" ist. Er meinte, dass die Schuhe ihm zu klein seien. Ich fragte wiederrum, warum er dann keine anderen Schuhe anziehe. Er sagte mir dann, dass er keine anderen Schuhe habe. Wir hatten das schon mal ansatzweise vermutet, dass es in Sachen Kleidung nicht so toll läuft. Er hat oft zu große Klamotten an und als wir ihn darauf ansprachen, meinte er, die bekommt er von dem Nachbarsjungen, wenn selbiger rausgewachsen ist.
So, dass hat mir das Herz zerrisssen und ich habe dem Jungen drei Paar Turnschuhe (2 günstige, 1Paar aus der gehobeneren Kategorie) gekauft, Hosen, T-Shirts usw. War mal eben 400€ los. Das Kind hat sich gefreut und wollte die teuren NiKe-Turnschuhe partout nicht annehmen, mit der Begründung: Ihr habt doch jetzt schon genug Geld ausgegeben. Ich habe ihm gesagt, ich schenke sie dir und du trägst sie zu unserer Hochzeit,okay? Er hat sich so gefreut und wirklich drei Wochen gewartet bis die Schuhe Premiere hatten.
Wir können deshalb auch da nicht den Geldhahn zudrehen. Leidtragend wäre ja das Kind.

Liebe Grüße
Sissi

Re: Lohnabrechnungen

hallo sissi!

wovon lebt die mutter?

lg,
ellen