Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Kindes- und Ehegattenunterhalt

Ändert sich was ?

Ändert sich was ?

Hallo zusammen,

meine Frage zielt an alle die, die momentan den BU verhandeln, hat jemand Erfahrungen, ob sich die Rechtsprechung etwas in Richtung nicht mehr lebenslanger Alimentierung bewegt und etwas mehr hin zu "jeder sorgt für sich selbst" ?

Bei meinem LG geht es jetzt doch endlich in Richtung Scheidung und wir haben nun zwei Möglichkeiten. Entweder, er unterschreibt ihr vorher einen unbefristeten Unterhaltsanspruch in heutiger Höhe, oder die Sache geht mit der Scheidung zum Richter. Kind ist Vorschulkind, seit drei Jahren Vollzeit in einer Kita ( schon vor der Trennung )betreut und Muttern könnte mehr arbeiten gehen, geht aber seit der Kita nur soviel wie ihr Spaß macht.

Ein weiterer Gedanke daran die Ex zum arbeiten zu bekommen wäre, dass sie sich dann eventuell benachteiligt fühlen würde, weil die ja dann quasi eine Doppelbelastung Kind / Beruf hätte und die Erpresserei wann mein LG sein Kind sehen darf aufhören könnte. 50:50 könnten wir problemlos sicherstellen.

Hat jemand Tips oder neue Erfahrungen ? Wendet irgend jemand das geplante Gesetz an ?

Liebe Grüße
´stueck

Re: Ändert sich was ?

Hallo,



das geplante Gesetz kann nicht angewendet werden, weil es ja noch kein
Gesetz ist.



Mein Tipp wäre: nicht unterschreiben! Gegen ein Urteil des Richters kann er,
wenn das Gesetz in irgendeiner Form mal durch ist, vorgehen – eine
freiwillige Unterschrift kriegt er schwerer vom Tisch.



Wenn sie die Doppelbelastung hat, ist sie ja vielleicht froh, wenn ihr eine
Belastung (die Kindesbetreuung) wenigstens zeitweise, für die Umgangszeiten
abgenommen wird.



Auch wenn er unterschreibt, hat er keine Sicherheit, dass sie nicht
übermorgen mit irgendwelchen neuen obskuren Forderungen finanzieller Art
kommt. Also besser gleich Grenzen setzen.



Gruß

Ingrid



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: suessstueck [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 20. Juni 2007 12:18
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Ändert sich was ?



Hallo zusammen,

meine Frage zielt an alle die, die momentan den BU verhandeln, hat jemand
Erfahrungen, ob sich die Rechtsprechung etwas in Richtung nicht mehr
lebenslanger Alimentierung bewegt und etwas mehr hin zu "jeder sorgt für
sich selbst" ?

Bei meinem LG geht es jetzt doch endlich in Richtung Scheidung und wir haben
nun zwei Möglichkeiten. Entweder, er unterschreibt ihr vorher einen
unbefristeten Unterhaltsanspruch in heutiger Höhe, oder die Sache geht mit
der Scheidung zum Richter. Kind ist Vorschulkind, seit drei Jahren Vollzeit
in einer Kita ( schon vor der Trennung )betreut und Muttern könnte mehr
arbeiten gehen, geht aber seit der Kita nur soviel wie ihr Spaß macht.

Ein weiterer Gedanke daran die Ex zum arbeiten zu bekommen wäre, dass sie
sich dann eventuell benachteiligt fühlen würde, weil die ja dann quasi eine
Doppelbelastung Kind / Beruf hätte und die Erpresserei wann mein LG sein
Kind sehen darf aufhören könnte. 50:50 könnten wir problemlos sicherstellen.

Hat jemand Tips oder neue Erfahrungen ? Wendet irgend jemand das geplante
Gesetz an ?

Liebe Grüße
´stueck







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Re: Xndert sich was ?

Tachchen Ingrid,

wo du recht hast, haste recht. Darf ja auch mal passieren ;-)

Vor solchen Pauschalunterschriften, die letztlich zu einem wehrlosen
Ausliefern auf Gedeih und Verderb führen, kann nicht dringend genug gewarnt
werden.

Hier soll offensichtlich die Friedensbereitschaft einer Seite schamlos
ausgenutzt werden.


Herzliche Grüße

Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702


Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg, Januar
1919 von nationalistischen Offizieren ermordet)



Hallo,



das geplante Gesetz kann nicht angewendet werden, weil es ja noch kein
Gesetz ist.



Mein Tipp wäre: nicht unterschreiben! Gegen ein Urteil des Richters kann er,
wenn das Gesetz in irgendeiner Form mal durch ist, vorgehen – eine
freiwillige Unterschrift kriegt er schwerer vom Tisch.



Wenn sie die Doppelbelastung hat, ist sie ja vielleicht froh, wenn ihr eine
Belastung (die Kindesbetreuung) wenigstens zeitweise, für die Umgangszeiten
abgenommen wird.



Auch wenn er unterschreibt, hat er keine Sicherheit, dass sie nicht
übermorgen mit irgendwelchen neuen obskuren Forderungen finanzieller Art
kommt. Also besser gleich Grenzen setzen.



Gruß
Ingrid

Re: Xndert sich was ?

Hallo,

danke für Eure Antworten. Das Ding ist nur, dass es sich um sehr hohen Unterhalt handelt und das ist eine Einigung vor Gericht natürlich mit sehr hohem Streitwert versehen. Unser eigentlicher Hintergedanke ist auch vorrangig die Möglichkeit sie zum Arbeiten zu bekommen. Wir erhoffen uns, dass sie sich mit einer Vollzeitstelle so "benachteiligt" mit Arbeit und Kinderbetreuung fühlt, dass sie uns nicht mehr gnädigerweise das Kind am Wochenende wenn sie Lust hat überlässt, sondern, dass sie ihn braucht um auch Freizeit zu haben und so die Kinderbetreuung stressfreier wird.

Daher die Frage, ob die Rechtsprechung vielleicht nach und nach etwas in die Richtung geht, dass eine Mutter die Vollzeit arbeiten könnte auch dazu angehalten wird. Der Job ist ja da, sie würde auch gut verdienen, aber sie bekommt vo viel Unterhalt, dass sie doof wäre sich selbst anzustrengen. Angst haben wir davor, dass wir zig € Gerichtskosten und Streitwert bezahlen und weiterhin beim Maximalunterhalt / Kinderbittsteller bleiben.

Liebe Grüße
´stueck