Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Hallo Alle,

unter der Überschrift habe ich ein neues Sub-Forum hier im Zweitfrauenforum eingerichtet.

Hartz IV ist mit großen Schritten im Anmarsch und wird vermutlich auf viele Zweitfrauen - egal ob verheiratet oder nicht - seine Auswirkungen haben. Das Einkommen der neuen Partner soll ja bei Hartz IV mit in die Berechnung einfliesen. Wenn der neue Partner ein relativ gutes Einkommen hat, bekommt der arbeitslose Unterhaltszahler weniger "Arbeitslosenhilfe" also Arbeitslosengeld 2.

Es steht dann zu erwarten, dass verstärkt diese Zweitfrauen zur indirekten Unterhaltszahlung an die Unterhaltsberechtigten des Mannes herangezogen werden. So ohne weiteres sollten wir das nicht hinnehmen. Also bitte ich um rege Diskussion und Vorschläge.

Gruß Ingrid

Re: Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Hallo,
damit ist dann endlich auch die Lücke geschlossen, daß die Zweitfrauen oder Partnerinnen bisher keine Angaben über ihr Einkommen machen mußten.
Bei Hartz IV müssen diese Daten dann angegeben werden und erscheinen sicherlich auch in den Bescheiden, die dann wieder bei Gericht vorgelegt werden müssen.

Re: Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Hallo Mirabelle,

Deine Befürchtungen dürften stimmen. Ich habe aber heute in den Radionachrichten (leider nur am Rande) mitbekommen, dass sich diesbezüglich ein Datenschutzbeauftragter mokiert hat.
Bin leider im Streß bezüglich Verfassungsbeschwerde (eine der zwei Vorstufen für Strassburg) und kann mich nicht um diese Nachricht kümmern.
Wäre furchtbar lieb, wenn das mit dem Datenschutzbeauftragten jemand übernehmen könnte und hier ins Forum stellen würde.

Grüßle
Ingrid
----- Original Message -----
From: Mirabelle
Sent: Tuesday, July 20, 2004 4:19 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner


Hallo,
damit ist dann endlich auch die Lücke geschlossen, daß die Zweitfrauen oder Partnerinnen bisher keine Angaben über ihr Einkommen machen mußten.
Bei Hartz IV müssen diese Daten dann angegeben werden und erscheinen sicherlich auch in den Bescheiden, die dann wieder bei Gericht vorgelegt werden müssen.

Re: Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Ihr Lieben,

da Ingrid entlastet werden muß, werde ich mich mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten in Verbindung setzen, allerdings erst gegen Mitte kommender Woche, da auch ich etwas im Stretch bin.

Aber da ich das ohnehin vor hatte, allerdings meine Connection beim Landesbeauftragten NRW derzeit den Jahresurlaub genießt, konnte ich noch nichts unternehmen, werde aner, getreu dem Motto meines verstorbenen Vaters: Wenn Du ein wichtiges Anliegen hast, geh nicht zu Schmittchen, geh gleich zu Schmidt, werde ich das `mal auf Bundesebene vorbringen.

Ich persönlich habe bei alledem ganz andere Bauchschmerzen: Indirekt werden die MItarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (die, wie wir alle wissen von nix `ne Ahnung haben und mehr Schaden als Nutzen anrichten) dann urplötzlich mit Fragen zum Verwaltungsrecht und dem BSHG betraut sein werden, aber hiervon logischerweise keine Peilung haben (-und auch sicherlich nie bekommen werden);

das bedeutet, daß da dann noch mehr noch inkompetentere Leute an den Schaltstellen der Sozialdienste sitzen werden und somit noch mehr Leute falsch und völlig unzulänglich beraten werden.

-Das wird dann die wahre Einsparung bei den Sozialleistungen geben, schlicht und ergreifend weil eben nicht ausgezahlte, weil fälschlich abgelehnte, Leistungen eingespart werden.

In diesem Sinne, liebe Grüße, Ricki

Re: Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Hi Ricki ,

haste vollkommen Recht .
Als momentane (*g*, es ist schließlich Sommer )"Kundin" dieser Agentur konnte ich ein Gespräch der kompetenten Berater mithören .
Kundin : Wie ist das denn nun ? Ich kann ab September die Schule in Berlin (wohnt selbst in Kiel ) besuchen ; die Kündigungsfrist für meine Wohnung beträgt 6 Monate . Wird eine Zweitwohnung von Ihnen übernommen oder tragen sie zumindest die Miete - pendeln ist bei der Entfernung nicht möglich .
AA: Das weiß ich nun nicht genau .
Kundin:Da ich meine Kündigungsfrist habe , wäre es denn möglich diese Maßnahme im nächsten Jahr finanziert zu bekommen ? Ich habe dann zumindest die Möglichkeit meine Wohnung zu kündigen und mir in Berlin eine zu suchen .
AA: ...ob die Schule dann noch bezahlt wird ...keine Ahnung .
Kundin:Wer kann mir das denn sagen ?
AA:Das weiß ich nicht , dann wäre ja dass AA Berlin zuständig.
Kundin:Sie können mir also nicht sagen ob ich diese Maßnahme nächstes Jahr noch bekomme , können mir aber auch nicht sagen wie ich 2 Wohnungen finanzieren soll ?
AA: Dafür bin ich nicht zuständig .
Kundin:Wer ist denn zuständig , an wen kann ich mich wenden ?
AA: In wessen Zuständigkeitsbereich das fällt weiß ich leider auch nicht .
Kundin: ....und was soll ich nun tun ?
AA: Das kann ich Ihnen auch nicht sagen .

*Schrei* weg . Lasst Euch von Deppen nicht unterbuttern .
Nicht das AA belangen - den Sachbearbeiter ! Habe das gerade durch ....*g* meine Akte ist einfach "liegengeblieben" , dann war sie "spurlos verschwunden " . Habe einen Wisch unterschrieben dass ich die ganze Zeit zur Verfügung stand ......was wollen die ....meine Mutter stand nicht zur Verfügung ...*g*

Lieben Gruß
Gundi