Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Eher eine "positive" Hartz IV Geschichte

Eher eine "positive" Hartz IV Geschichte

Hallo,

für uns hat sich bei Hartz IV eher eine "positive" Lücke im Gesetz aufgetan ... die aber trotzdem einige Fragen für uns aufwirft. Zu den Fakten:

Ich (Zweit-Frau, zur Zeit "nur" zusammenlebend, demnächst auch verheiratet) arbeite als Freelancerin, mein "vor-geschädigter" Liebster (2 Kinder und Ex) ist Inhaber einer eigenen Firma.
Anfang des Jahres war ich nun ohne Auftrag und, da ich meine 'mal vorhandenen Notgroschen längst in meinen notleidenden Partner investiert hatte, auch ohne Ersparnisse. Daher beantragte ich Hartz IV. Zunächst wies man mein Begehren ab, mit dem Vermerk ich würde ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und mein Partner möge doch für mich aufkommen. Auf meine Nachfrage, ob man sich einmal angesehen hätte, wieviel Geld meinem Partner nach Abzug von Steuern, privater Krankenversicherung, Lebens-(Renten-)versicherung und Unterhalt noch verbleiben würden folgte eine überraschende Wendung: er erhielt ebenfalls Sozialhilfe!!
Da, anders als bei der Unterhaltsberechnung, auch noch die Abzahlung seiner Schulden bzgl. eines Kreditvertrages
"gewürdigt" wurden erkannte man beim "Sozial-/Arbeitsamt" messerscharf und richtig: der Mann hat von seinem Verdienst keinen Pfennig mehr übrig, wenn er allen Verpflichtungen nachkommt und braucht deshalb Sozialhilfe. Im Endeffekt erhielt er sogar mehr als ich, da das Arbeitsamt ja für ihn als in Lohn und Brot-stehenden nicht die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge übernehmen musste. Man gab ihm eine Unterstützungssumme zur Lebensversicherung. So sehr uns das natürlich gefreut hat, für so pervers halten wir das Ganze. Als wir nämlich nun zur Abänderungsklage bzgl. des vollkommen überhöhten Unterhaltes schreiten wollten, der ja der Grund für die soziale Bedürftigkeit meines Partners ist, reichten diese Fakten nicht einmal für die Prozeßkostenhilfe aus und die Richterin vermerkte schon einmal an die RAin meines Schatzis, das sie keinen Grund für die Minderung des Unterhaltes sähe!!! Ich bin inzwischen wieder schwer für unseren Unterhalt am Arbeiten und die schönen Unterstützungen von Hartz IV sind vergangen ... ich frage mich aber, wie es sein kann, das eine geschiedene Frau mit 2 Kindern im schulpflichtigen Alter mit über 2.000 Euro auf 120 qm leben kann, während der Ex-Gatte Sozialhilfe bekommen muß, obwohl er 60 Std. die Woche arbeitet und 3 Angestellten einen Job sichert, und das Gericht sieht keinen ausreichenden Handlungsbedarf. Die Unterhaltszahlungen wurden ermittelt aufgrund der Firmenumsätze in den Jahren 2000 - 2002 (man erinnere sich ... das waren noch recht gute Jahre) die wesentlich schlechteren Zahlen aus 2004, die aktuell natürlich auch anhalten, hält man für kurzfristige "Ausrutscher" (man liest offensichtlich bei Gericht keine Zeitung und ist auch ansonsten recht weltfremd), die ersteinmal nachhaltig bewiesen werden müssen ... wenn es auch 2005 und 2006 so aussieht (und das wird es) kann man 2007 (nachdem man 3 Jahre lang soviel Unterhalt gezahlt hat, das einem selber kein Pfennig übrig geblieben ist) mit einer Unterhaltsminderung rechnen! Na prima,- wo leben wir hier eigentlich??? Ich jedenfalls habe volles Verständnis für alle Männer, die Ihre Arbeit in diesen Fällen aufgeben und einen auf arbeitslos oder arbeitsunfähig machen ... ich könnte nicht mehr motiviert eine Firma leiten, wenn das Endergebnis so aussieht. Zum Superglück für seine Ex hat mein Partner zuviel Verantwortungsgefühl bezüglich seiner Angestellten. Hat jemand für mich vielleicht ein positives Gerichtsurteil zum Thema "Unterhalt von Selbstständigen" wenn die Umsätze stark fallen und das Gericht immer noch nach der "Schnitt der letzten Jahre"-Methode arbeiten will?

Re: Eher eine "positive" Hartz IV Geschichte

Hallo Doro,

bei Selbständigen/Freiberufler soll normalerweise das bereinigte
Einkommen der letzten 36 Monate genommen und daraus ein Durchschnitt
gebildet werden. Dann steht irgendwo im Gesetz, dass niemand wegen der
Unterhaltszahlungen selber zum Sozialfall (Sozialhilfeempfänger) werden
darf. Urteile mit diesem Satz sollten hier im Forum schon hinterlegt
sein. Euer Anwalt sollte das aber eigentlich alles kennen.

Wie es aussieht, geht es Euch bei Euerer Richterin ähnlich zu wie bei
meinem Mann. In der ersten Instanz konnte er nie auch nur den „kleinsten
Blumentopf gewinnen“. Erst beim OLG sah es dann bei ihm anders aus.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Doro65 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 27. April 2005 17:40
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Eher eine "positive" Hartz IV Geschichte

Hallo,

für uns hat sich bei Hartz IV eher eine "positive" Lücke im Gesetz
aufgetan ... die aber trotzdem einige Fragen für uns aufwirft. Zu den
Fakten:

Ich (Zweit-Frau, zur Zeit "nur" zusammenlebend, demnächst auch
verheiratet) arbeite als Freelancerin, mein "vor-geschädigter" Liebster
(2 Kinder und Ex) ist Inhaber einer eigenen Firma.
Anfang des Jahres war ich nun ohne Auftrag und, da ich meine 'mal
vorhandenen Notgroschen längst in meinen notleidenden Partner investiert
hatte, auch ohne Ersparnisse. Daher beantragte ich Hartz IV. Zunächst
wies man mein Begehren ab, mit dem Vermerk ich würde ja in einer
eheähnlichen Gemeinschaft leben und mein Partner möge doch für mich
aufkommen. Auf meine Nachfrage, ob man sich einmal angesehen hätte,
wieviel Geld meinem Partner nach Abzug von Steuern, privater
Krankenversicherung, Lebens-(Renten-)versicherung und Unterhalt noch
verbleiben würden folgte eine überraschende Wendung: er erhielt
ebenfalls Sozialhilfe!!
Da, anders als bei der Unterhaltsberechnung, auch noch die Abzahlung
seiner Schulden bzgl. eines Kreditvertrages
"gewürdigt" wurden erkannte man beim "Sozial-/Arbeitsamt" messerscharf
und richtig: der Mann hat von seinem Verdienst keinen Pfennig mehr
übrig, wenn er allen Verpflichtungen nachkommt und braucht deshalb
Sozialhilfe. Im Endeffekt erhielt er sogar mehr als ich, da das
Arbeitsamt ja für ihn als in Lohn und Brot-stehenden nicht die Kranken-
und Rentenversicherungsbeiträge übernehmen musste. Man gab ihm eine
Unterstützungssumme zur Lebensversicherung. So sehr uns das natürlich
gefreut hat, für so pervers halten wir das Ganze. Als wir nämlich nun
zur Abänderungsklage bzgl. des vollkommen überhöhten Unterhaltes
schreiten wollten, der ja der Grund für die soziale Bedürftigkeit meines
Partners ist, reichten diese Fakten nicht einmal für die
Prozeßkostenhilfe aus und die Richterin vermerkte schon einmal an die
RAin meines Schatzis, das sie keinen Grund für die Minderung des
Unterhaltes sähe!!! Ich bin inzwischen wieder schwer für unseren
Unterhalt am Arbeiten und die schönen Unterstützungen von Hartz IV sind
vergangen ... ich frage mich aber, wie es sein kann, das eine
geschiedene Frau mit 2 Kindern im schulpflichtigen Alter mit über 2.000
Euro auf 120 qm leben kann, während der Ex-Gatte Sozialhilfe bekommen
muß, obwohl er 60 Std. die Woche arbeitet und 3 Angestellten einen Job
sichert, und das Gericht sieht keinen ausreichenden Handlungsbedarf. Die
Unterhaltszahlungen wurden ermittelt aufgrund der Firmenumsätze in den
Jahren 2000 - 2002 (man erinnere sich ... das waren noch recht gute
Jahre) die wesentlich schlechteren Zahlen aus 2004, die aktuell
natürlich auch anhalten, hält man für kurzfristige "Ausrutscher" (man
liest offensichtlich bei Gericht keine Zeitung und ist auch ansonsten
recht weltfremd), die ersteinmal nachhaltig bewiesen werden müssen ...
wenn es auch 2005 und 2006 so aussieht (und das wird es) kann man 2007
(nachdem man 3 Jahre lang soviel Unterhalt gezahlt hat, das einem selber
kein Pfennig übrig geblieben ist) mit einer Unterhaltsminderung rechnen!
Na prima,- wo leben wir hier eigentlich??? Ich jedenfalls habe volles
Verständnis für alle Männer, die Ihre Arbeit in diesen Fällen aufgeben
und einen auf arbeitslos oder arbeitsunfähig machen ... ich könnte nicht
mehr motiviert eine Firma leiten, wenn das Endergebnis so aussieht. Zum
Superglück für seine Ex hat mein Partner zuviel Verantwortungsgefühl
bezüglich seiner Angestellten. Hat jemand für mich vielleicht ein
positives Gerichtsurteil zum Thema "Unterhalt von Selbstständigen" wenn
die Umsätze stark fallen und das Gericht immer noch nach der "Schnitt
der letzten Jahre"-Methode arbeiten will?





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Re: Eher eine

Hallo Ingrid,

im Forum habe ich zu diesem Thema leider keinen Beitrag gefunden.
Das mit den letzten 36 Monaten stimmt. Was machst Du aber, wenn
der Schnitt aus den letzten 3 Jahren fast deinem aktuellen Unterhalt
entspricht, weil die Umsätze drastisch zurückgegangen sind. Das wird dann als "Ausrutscher" gewertet,- selbst wenn Du dadurch zum Sozialfall wirst. Der Richterin liegt doch der Beschluß des Arbeits-/Sozialamtes vor,- das scheint sie wenig zu berühren.

Gruß
Doro

Re: Eher eine

Hallo Doro,

hier sollte man versuchen die Umsatzrückgänge, auch für einen Richter
nachvollziehbar, zu dokumentieren.

Beispiel: wenn der bisherige Umsatz hauptsächlich auf zwei Großkunden
beruhte und diese „abgesprungen“ sind, durch eine detaillierte
Aufstellung belegen, wie sich der Umsatz mit und ohne diesen Großkunden
gestaltet. Evtl. zusätzlich versuchen, eine Bescheinigung der Großkunden
zu bekommen (evtl. auch Schriftwechsel wo das heraus hervorgeht), dass
die Geschäftsbeziehung unwiderruflich beendet ist.
Dann nachweisen, dass man sich aktiv um die Akquirierung von neuen
Kunden bemüht.

Den dauerhaften Umsatzeinbruch auch durch je ein kleines Schreiben der
Angestellten beweisen und diese als Zeugen anbieten. Außerdem sollte ein
dauerhafter Einkommenseinbruch von mehr als drei Monaten an sich schon
belegen, dass es eben kein Ausrutscher ist.

Ich würde sogar noch was machen, und zwar Bewerbungen (20 bis 30 pro
Monat) nachweisen, dass er, um die Situation zu verbessern, sich um
einen Job in unselbständiger Arbeit bemüht. Den Familienrichter
interessiert nicht, ob er als Unterhaltszahler auch Verantwortung für
seine Angestellten trägt. Hauptsache er bekommt, was er will – Unterhalt
für die Kinder. Also dieses Argument braucht Ihr erst gar nicht bringen.

Gleichzeitig muss es tatsächlich irgendwo Urteile (guck mal auf die HP
von www.bundesgerichtshof.de und
www.bundesverfassungsgericht.de
) geben, die irgendwo im Text
aussagen, dass man nur soweit zu Unterhalt verpflichtet ist, soweit man
nicht selber dann auf Sozialleistungen angewiesen ist.

Ob das was hilft, kann ich Dir auch nicht versprechen. Es ist aber so,
dass man Richtern alles nachvollziehbar und haarklein vorkauen muss.
Dadurch steigen die Chancen.

Gruß
Ingrid

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Doro65 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 27. April 2005 21:22
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Eher eine

Hallo Ingrid,

im Forum habe ich zu diesem Thema leider keinen Beitrag gefunden.
Das mit den letzten 36 Monaten stimmt. Was machst Du aber, wenn
der Schnitt aus den letzten 3 Jahren fast deinem aktuellen Unterhalt
entspricht, weil die Umsätze drastisch zurückgegangen sind. Das wird
dann als "Ausrutscher" gewertet,- selbst wenn Du dadurch zum Sozialfall
wirst. Der Richterin liegt doch der Beschluß des Arbeits-/Sozialamtes
vor,- das scheint sie wenig zu berühren.

Gruß
Doro