für uns hat sich bei Hartz IV eher eine "positive" Lücke im Gesetz aufgetan ... die aber trotzdem einige Fragen für uns aufwirft. Zu den Fakten:
Ich (Zweit-Frau, zur Zeit "nur" zusammenlebend, demnächst auch verheiratet) arbeite als Freelancerin, mein "vor-geschädigter" Liebster (2 Kinder und Ex) ist Inhaber einer eigenen Firma. Anfang des Jahres war ich nun ohne Auftrag und, da ich meine 'mal vorhandenen Notgroschen längst in meinen notleidenden Partner investiert hatte, auch ohne Ersparnisse. Daher beantragte ich Hartz IV. Zunächst wies man mein Begehren ab, mit dem Vermerk ich würde ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und mein Partner möge doch für mich aufkommen. Auf meine Nachfrage, ob man sich einmal angesehen hätte, wieviel Geld meinem Partner nach Abzug von Steuern, privater Krankenversicherung, Lebens-(Renten-)versicherung und Unterhalt noch verbleiben würden folgte eine überraschende Wendung: er erhielt ebenfalls Sozialhilfe!! Da, anders als bei der Unterhaltsberechnung, auch noch die Abzahlung seiner Schulden bzgl. eines Kreditvertrages "gewürdigt" wurden erkannte man beim "Sozial-/Arbeitsamt" messerscharf und richtig: der Mann hat von seinem Verdienst keinen Pfennig mehr übrig, wenn er allen Verpflichtungen nachkommt und braucht deshalb Sozialhilfe. Im Endeffekt erhielt er sogar mehr als ich, da das Arbeitsamt ja für ihn als in Lohn und Brot-stehenden nicht die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge übernehmen musste. Man gab ihm eine Unterstützungssumme zur Lebensversicherung. So sehr uns das natürlich gefreut hat, für so pervers halten wir das Ganze. Als wir nämlich nun zur Abänderungsklage bzgl. des vollkommen überhöhten Unterhaltes schreiten wollten, der ja der Grund für die soziale Bedürftigkeit meines Partners ist, reichten diese Fakten nicht einmal für die Prozeßkostenhilfe aus und die Richterin vermerkte schon einmal an die RAin meines Schatzis, das sie keinen Grund für die Minderung des Unterhaltes sähe!!! Ich bin inzwischen wieder schwer für unseren Unterhalt am Arbeiten und die schönen Unterstützungen von Hartz IV sind vergangen ... ich frage mich aber, wie es sein kann, das eine geschiedene Frau mit 2 Kindern im schulpflichtigen Alter mit über 2.000 Euro auf 120 qm leben kann, während der Ex-Gatte Sozialhilfe bekommen muß, obwohl er 60 Std. die Woche arbeitet und 3 Angestellten einen Job sichert, und das Gericht sieht keinen ausreichenden Handlungsbedarf. Die Unterhaltszahlungen wurden ermittelt aufgrund der Firmenumsätze in den Jahren 2000 - 2002 (man erinnere sich ... das waren noch recht gute Jahre) die wesentlich schlechteren Zahlen aus 2004, die aktuell natürlich auch anhalten, hält man für kurzfristige "Ausrutscher" (man liest offensichtlich bei Gericht keine Zeitung und ist auch ansonsten recht weltfremd), die ersteinmal nachhaltig bewiesen werden müssen ... wenn es auch 2005 und 2006 so aussieht (und das wird es) kann man 2007 (nachdem man 3 Jahre lang soviel Unterhalt gezahlt hat, das einem selber kein Pfennig übrig geblieben ist) mit einer Unterhaltsminderung rechnen! Na prima,- wo leben wir hier eigentlich??? Ich jedenfalls habe volles Verständnis für alle Männer, die Ihre Arbeit in diesen Fällen aufgeben und einen auf arbeitslos oder arbeitsunfähig machen ... ich könnte nicht mehr motiviert eine Firma leiten, wenn das Endergebnis so aussieht. Zum Superglück für seine Ex hat mein Partner zuviel Verantwortungsgefühl bezüglich seiner Angestellten. Hat jemand für mich vielleicht ein positives Gerichtsurteil zum Thema "Unterhalt von Selbstständigen" wenn die Umsätze stark fallen und das Gericht immer noch nach der "Schnitt der letzten Jahre"-Methode arbeiten will?
Re: Eher eine "positive" Hartz IV Geschichte
Hallo Doro,
bei Selbständigen/Freiberufler soll normalerweise das bereinigte Einkommen der letzten 36 Monate genommen und daraus ein Durchschnitt gebildet werden. Dann steht irgendwo im Gesetz, dass niemand wegen der Unterhaltszahlungen selber zum Sozialfall (Sozialhilfeempfänger) werden darf. Urteile mit diesem Satz sollten hier im Forum schon hinterlegt sein. Euer Anwalt sollte das aber eigentlich alles kennen.
Wie es aussieht, geht es Euch bei Euerer Richterin ähnlich zu wie bei meinem Mann. In der ersten Instanz konnte er nie auch nur den kleinsten Blumentopf gewinnen. Erst beim OLG sah es dann bei ihm anders aus.
Gruß Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Doro65 [mailto:@carookee.com] Gesendet: Mittwoch, 27. April 2005 17:40 An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner Betreff: [Zweitfamilienforum] Eher eine "positive" Hartz IV Geschichte
Hallo,
für uns hat sich bei Hartz IV eher eine "positive" Lücke im Gesetz aufgetan ... die aber trotzdem einige Fragen für uns aufwirft. Zu den Fakten:
Ich (Zweit-Frau, zur Zeit "nur" zusammenlebend, demnächst auch verheiratet) arbeite als Freelancerin, mein "vor-geschädigter" Liebster (2 Kinder und Ex) ist Inhaber einer eigenen Firma. Anfang des Jahres war ich nun ohne Auftrag und, da ich meine 'mal vorhandenen Notgroschen längst in meinen notleidenden Partner investiert hatte, auch ohne Ersparnisse. Daher beantragte ich Hartz IV. Zunächst wies man mein Begehren ab, mit dem Vermerk ich würde ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und mein Partner möge doch für mich aufkommen. Auf meine Nachfrage, ob man sich einmal angesehen hätte, wieviel Geld meinem Partner nach Abzug von Steuern, privater Krankenversicherung, Lebens-(Renten-)versicherung und Unterhalt noch verbleiben würden folgte eine überraschende Wendung: er erhielt ebenfalls Sozialhilfe!! Da, anders als bei der Unterhaltsberechnung, auch noch die Abzahlung seiner Schulden bzgl. eines Kreditvertrages "gewürdigt" wurden erkannte man beim "Sozial-/Arbeitsamt" messerscharf und richtig: der Mann hat von seinem Verdienst keinen Pfennig mehr übrig, wenn er allen Verpflichtungen nachkommt und braucht deshalb Sozialhilfe. Im Endeffekt erhielt er sogar mehr als ich, da das Arbeitsamt ja für ihn als in Lohn und Brot-stehenden nicht die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge übernehmen musste. Man gab ihm eine Unterstützungssumme zur Lebensversicherung. So sehr uns das natürlich gefreut hat, für so pervers halten wir das Ganze. Als wir nämlich nun zur Abänderungsklage bzgl. des vollkommen überhöhten Unterhaltes schreiten wollten, der ja der Grund für die soziale Bedürftigkeit meines Partners ist, reichten diese Fakten nicht einmal für die Prozeßkostenhilfe aus und die Richterin vermerkte schon einmal an die RAin meines Schatzis, das sie keinen Grund für die Minderung des Unterhaltes sähe!!! Ich bin inzwischen wieder schwer für unseren Unterhalt am Arbeiten und die schönen Unterstützungen von Hartz IV sind vergangen ... ich frage mich aber, wie es sein kann, das eine geschiedene Frau mit 2 Kindern im schulpflichtigen Alter mit über 2.000 Euro auf 120 qm leben kann, während der Ex-Gatte Sozialhilfe bekommen muß, obwohl er 60 Std. die Woche arbeitet und 3 Angestellten einen Job sichert, und das Gericht sieht keinen ausreichenden Handlungsbedarf. Die Unterhaltszahlungen wurden ermittelt aufgrund der Firmenumsätze in den Jahren 2000 - 2002 (man erinnere sich ... das waren noch recht gute Jahre) die wesentlich schlechteren Zahlen aus 2004, die aktuell natürlich auch anhalten, hält man für kurzfristige "Ausrutscher" (man liest offensichtlich bei Gericht keine Zeitung und ist auch ansonsten recht weltfremd), die ersteinmal nachhaltig bewiesen werden müssen ... wenn es auch 2005 und 2006 so aussieht (und das wird es) kann man 2007 (nachdem man 3 Jahre lang soviel Unterhalt gezahlt hat, das einem selber kein Pfennig übrig geblieben ist) mit einer Unterhaltsminderung rechnen! Na prima,- wo leben wir hier eigentlich??? Ich jedenfalls habe volles Verständnis für alle Männer, die Ihre Arbeit in diesen Fällen aufgeben und einen auf arbeitslos oder arbeitsunfähig machen ... ich könnte nicht mehr motiviert eine Firma leiten, wenn das Endergebnis so aussieht. Zum Superglück für seine Ex hat mein Partner zuviel Verantwortungsgefühl bezüglich seiner Angestellten. Hat jemand für mich vielleicht ein positives Gerichtsurteil zum Thema "Unterhalt von Selbstständigen" wenn die Umsätze stark fallen und das Gericht immer noch nach der "Schnitt der letzten Jahre"-Methode arbeiten will?
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Re: Eher eine
Hallo Ingrid,
im Forum habe ich zu diesem Thema leider keinen Beitrag gefunden. Das mit den letzten 36 Monaten stimmt. Was machst Du aber, wenn der Schnitt aus den letzten 3 Jahren fast deinem aktuellen Unterhalt entspricht, weil die Umsätze drastisch zurückgegangen sind. Das wird dann als "Ausrutscher" gewertet,- selbst wenn Du dadurch zum Sozialfall wirst. Der Richterin liegt doch der Beschluß des Arbeits-/Sozialamtes vor,- das scheint sie wenig zu berühren.
Gruß Doro
Re: Eher eine
Hallo Doro,
hier sollte man versuchen die Umsatzrückgänge, auch für einen Richter nachvollziehbar, zu dokumentieren.
Beispiel: wenn der bisherige Umsatz hauptsächlich auf zwei Großkunden beruhte und diese abgesprungen sind, durch eine detaillierte Aufstellung belegen, wie sich der Umsatz mit und ohne diesen Großkunden gestaltet. Evtl. zusätzlich versuchen, eine Bescheinigung der Großkunden zu bekommen (evtl. auch Schriftwechsel wo das heraus hervorgeht), dass die Geschäftsbeziehung unwiderruflich beendet ist. Dann nachweisen, dass man sich aktiv um die Akquirierung von neuen Kunden bemüht.
Den dauerhaften Umsatzeinbruch auch durch je ein kleines Schreiben der Angestellten beweisen und diese als Zeugen anbieten. Außerdem sollte ein dauerhafter Einkommenseinbruch von mehr als drei Monaten an sich schon belegen, dass es eben kein Ausrutscher ist.
Ich würde sogar noch was machen, und zwar Bewerbungen (20 bis 30 pro Monat) nachweisen, dass er, um die Situation zu verbessern, sich um einen Job in unselbständiger Arbeit bemüht. Den Familienrichter interessiert nicht, ob er als Unterhaltszahler auch Verantwortung für seine Angestellten trägt. Hauptsache er bekommt, was er will Unterhalt für die Kinder. Also dieses Argument braucht Ihr erst gar nicht bringen.
Gleichzeitig muss es tatsächlich irgendwo Urteile (guck mal auf die HP von www.bundesgerichtshof.de und www.bundesverfassungsgericht.de ) geben, die irgendwo im Text aussagen, dass man nur soweit zu Unterhalt verpflichtet ist, soweit man nicht selber dann auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Ob das was hilft, kann ich Dir auch nicht versprechen. Es ist aber so, dass man Richtern alles nachvollziehbar und haarklein vorkauen muss. Dadurch steigen die Chancen.
Gruß Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Doro65 [mailto:@carookee.com] Gesendet: Mittwoch, 27. April 2005 21:22 An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Eher eine
Hallo Ingrid,
im Forum habe ich zu diesem Thema leider keinen Beitrag gefunden. Das mit den letzten 36 Monaten stimmt. Was machst Du aber, wenn der Schnitt aus den letzten 3 Jahren fast deinem aktuellen Unterhalt entspricht, weil die Umsätze drastisch zurückgegangen sind. Das wird dann als "Ausrutscher" gewertet,- selbst wenn Du dadurch zum Sozialfall wirst. Der Richterin liegt doch der Beschluß des Arbeits-/Sozialamtes vor,- das scheint sie wenig zu berühren.