Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner

Aufkösung der Bedarfsgemeinschaft

Aufkösung der Bedarfsgemeinschaft

Hallo ihr Lieben,

habe mich ziemlich lange "rar" gemacht, da in den letzten Monaten einiges "passiert" ist...

und nun... meine Beziehung ist "ko". Bin schon etwas traurig, das Ganze ging aber eigentlich von mir aus, der "Selbstfindungsprozess" war ziemlich schmerzhaft und hat auch einige Monate gedauert.

Nun werde ich aus der Wohnung ausziehen, da mir die 60 qm eh nicht zustehen.
Habe nun auch einen Termin mit der ARGE für diese Woche deswegen.

Muss mir also eine Wohnung suchen, die Kaltmiete darf nicht mehr wie 180 Euro sein, kanpp 50 qm sind die Höchstgrenze...


Weiß hier jemand, was ich alles "beantragen" kann bzw. beantragen sollte?
So als "Erstausstattung"???


Denn diverse Dinge haben wir zusammen gekauft bzw. gemeinsam geschenkt bekommen.

Was ich definitiv mitnehmen kann, ist ein Bett, mein Schreibtisch + PC und Technik, dann denke ich das ich den "kleinen Kleiderschrank" mitnehmen kann, einen etwas älteren Fernseher, ein Regal...

Muss dazu sagen, das wir friedlich und sachlich miteinander umgehen und das soll auch so bleiben. Solange ich noch keine Wohnung habe, will er auch weiterhin in der Bedarfsgemeinschaft für mich "einstehen", da das Amt uns sonst sicher Schwierigkeiten machen wird.

Er hat damals z.B. den Herd gekauft, die Waschmaschine auch...

Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir dabei ein wenig helfen könntet?

Ganz herzliche Grüße von nariana


herzliche Grüße

nariana

Re: Aufkösung der Bedarfsgemeinschaft

Zitat:
Hallo ihr Lieben,

habe mich ziemlich lange "rar" gemacht, da in den letzten Monaten einiges "passiert" ist...

und nun... meine Beziehung ist "ko". Bin schon etwas traurig, das Ganze ging aber eigentlich von mir aus, der "Selbstfindungsprozess" war ziemlich schmerzhaft und hat auch einige Monate gedauert.

Nun werde ich aus der Wohnung ausziehen, da mir die 60 qm eh nicht zustehen.
Habe nun auch einen Termin mit der ARGE für diese Woche deswegen.

Muss mir also eine Wohnung suchen, die Kaltmiete darf nicht mehr wie 180 Euro sein, kanpp 50 qm sind die Höchstgrenze...


Weiß hier jemand, was ich alles "beantragen" kann bzw. beantragen sollte?
So als "Erstausstattung"???


Denn diverse Dinge haben wir zusammen gekauft bzw. gemeinsam geschenkt bekommen.

Was ich definitiv mitnehmen kann, ist ein Bett, mein Schreibtisch + PC und Technik, dann denke ich das ich den "kleinen Kleiderschrank" mitnehmen kann, einen etwas älteren Fernseher, ein Regal...

Muss dazu sagen, das wir friedlich und sachlich miteinander umgehen und das soll auch so bleiben. Solange ich noch keine Wohnung habe, will er auch weiterhin in der Bedarfsgemeinschaft für mich "einstehen", da das Amt uns sonst sicher Schwierigkeiten machen wird.

Er hat damals z.B. den Herd gekauft, die Waschmaschine auch...

Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir dabei ein wenig helfen könntet?

Ganz herzliche Grüße von nariana


herzliche Grüße

narianaHallo Nariana,

erstmal hoffe ich, daß es Dir ein wenig besser geht, Blick nach vorn, tief durchatmest und hoch erhobenen Hauptes Deinen Weg gehst.

Leider, besser glücklicherweise, habe ich damit keinerlei Erfahrung. Gibt das internet, Foren oder auch die Seiten der Arge, keine Infos hierüber ?

Sozialverbände ? DRK etc. ? Mehr fällt mir leider nicht ein. Das ist ja die Grundausstattung.

Ich wünsche Dir, daß alles unbürokratisch - ok, wir sind in Deutschland... - verläuft und möglichst schnell.

Gruß Grille

Re: Aufkösung der Bedarfsgemeinschaft

Hallo Grille,

danke Dir ganz herzlich, mir gehts ganz gut, auch wenn die "Stimmung" in der noch gemeinsamen Wohnung immer frostiger von seiner Seite aus wird...

Tief durchatmen, ja, das mache ich öfters, bin auch über das "Heul-" Stadium länger hinweg, hab gute Freunde und einen Teil meiner Familie in der Nähe, die mir auch zusprechen, zuhören und mir auch Hilfe anbieten... das hilft schon gewaltig weiter.

Suche immerzu im www nach entsprechenden Angaben, aber du bringst mich auf ne Idee, vor einigen Wochen hab ich mal mit pro familia Kontakt aufgenommen wg. ner anderen Sache, vielleicht wissen die ja auch über "sowas" Bescheid oder können mir sagen, wo ich entsprechende Fragen anbringen kann.

Unbürokratisch... grins, glaubst Du das wirklich???? Wäre ja dann ein wunderschönes hilfreiches "Unding"... hier in Germany...

Also, Danke und Dir und Deinen Lieben auch alles Gute!!! Schöne Grüße nariana


herzliche Grüße

nariana

Re: Aufkösung der Bedarfsgemeinschaft

Hallo,

das Amt kann euch keine Schwierigkeiten machen, wenn ihr euch vorübergehend in der gemeinsamen Wohnung räumlich trennt. Könnte evtl. mal passieren, das einer das überprüfen kommt, ob es wirklich an dem ist.

Kaution wird vom Amt meist nur darlehensweise übernommen, da du ja eigentlich Kaution zurückbekommen müsstest.

"Erstausstattung" wird nach Prüfung der finz. Situation als Darlehen oder komplett übernommen.

Darlehen müssen mit max. 10 % des Regelsatzes zurückgezahlt werden also max. ca. 35 €/Monat.

Beantragen kannst Du alles was du benötigst. Kann natürlich sein, das du an Sozialkaufhäuser verwiesen wirst. Die holen sich Geräte und Möbel von Haushaltsauflösungen und überarbeiten und reinigen diese dann komplett

Grüße Andrea

Re: Aufkösung der Bedarfsgemeinschaft

Hallo Leny,

schlafen tun wir schon länger "getrennt", d. h. jeder in einem anderen Raum... die Kühlschrank-Fächer haben wir aber noch nicht getrennt, da wir gelegentlich noch was für uns beide kochen, und ich aufgrund meiner "Rundreisen" auch immer noch alleine einkaufe. Er hat zeitlich gar nicht die Gelegenheit, weil, in dem Dorf gibt es keine Einkaufsmöglichkeit.

Für die jetzige Wohnung haben wir keine Kaution bezahlt, somit kann ich auch keine zurückbekommen. Den Vermieter haben wir auch noch nix gesagt... aber der wird keinen Ärger machen, nur etwas betrübt sein.

Das mit dem Darlehen hatte "tfpmr" im VafK-Forum (da hatte ich die Frage auch gestellt) so beschrieben:

"sollte man dir evtl. ein darlehen anbieten würde ich versuchen die rückzahlung des darlehens wegen "unbilligkeit" zu erlassen SGB II §44, denn von was möchtest du denn dann ein darlehen zurückzahlen?"

Bin echt mal gespannt wie der erste Termin am Do bei der ARGE abläuft. Mein "Inzwischen-Ex" meinte letztens knurrig, wenn "der Typ" mir Ärger machen sollte, wird er das nächste mal mit dahin kommen und da mal "Luft" machen... Na, ich versuche DAS zu verhindern.

Denke mal, lange geht das "gemeinsame" Wohnen eh nicht mehr gut...

Danke schön auch an Dich!

Schöne Grüße nariana


herzliche Grüße

nariana

Re: Aufkösung der Bedarfsgemeinschaft

Zitat:
Hallo Grille,

danke Dir ganz herzlich, mir gehts ganz gut, auch wenn die "Stimmung" in der noch gemeinsamen Wohnung immer frostiger von seiner Seite aus wird...

Tief durchatmen, ja, das mache ich öfters, bin auch über das "Heul-" Stadium länger hinweg, hab gute Freunde und einen Teil meiner Familie in der Nähe, die mir auch zusprechen, zuhören und mir auch Hilfe anbieten... das hilft schon gewaltig weiter.

Suche immerzu im www nach entsprechenden Angaben, aber du bringst mich auf ne Idee, vor einigen Wochen hab ich mal mit pro familia Kontakt aufgenommen wg. ner anderen Sache, vielleicht wissen die ja auch über "sowas" Bescheid oder können mir sagen, wo ich entsprechende Fragen anbringen kann.

Unbürokratisch... grins, glaubst Du das wirklich???? Wäre ja dann ein wunderschönes hilfreiches "Unding"... hier in Germany...

Also, Danke und Dir und Deinen Lieben auch alles Gute!!! Schöne Grüße nariana


herzliche Grüße

narianaHallo Nariana,

auch wenn Du in geschenkten Möbeln hockst, egal. Du wirst Dich aufrappeln. Das geht auch nicht von heute auf morgen, aber jeden Tag ein klein wenig mehr ;-)

Kannst ja, wenn Du Zeit hast, berichten.

Dir auch alles Gute, bis bald

Grille

Re: Aufkösung der Bedarfsgemeinschaft

die rückzahlung und höhe der rückzahlung (höhstens 10%) ist verhandelbar, und liegt im ermessen des sachbearbeiters. deshalb ein darlehen immer mit einem "antrag: auf erlass der darlehensraten wegen unbillig keit" stellen, mehr als ablehnen können sie dies nicht.
bei ablehnung ist darauf hinzuweisen das die ausübung des "pflichtgemäßen ermessens" einklagbar ist.

ansonsten siehe beitrag von andrea.

grüßle thomas

Zitat:
"sollte man dir evtl. ein darlehen anbieten würde ich versuchen die rückzahlung des darlehens wegen "unbilligkeit" zu erlassen SGB II §44, denn von was möchtest du denn dann ein darlehen zurückzahlen?"Vom Grundsatz her geht das SGB II davon aus, dass einmalige Beihilfen aus der Regelleistung anzusparen sind. Dafür wurden diese gegenüber den BSHG-Regelsätzen um 49 EUR / 15% erhöht.

Es besteht ein Rechtsanspruch auf:

* Erstausstattungsbedarfe
* Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II)
* Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt (§ 23 Abs. 3 Nr. 2 SGBII)
* mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen (§ 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II);

dafür notwendige besondere Ausstattung

Entscheidend dabei ist die Differenzierung zwischen:

Erstbeschaffungsbedarf: Alle im sozialhilferechtlichen Sinne notwendigen Hausratgegenstände, die nicht vorhanden sind, sind Erstbeschaffungsbedarfe. Sie müssen lediglich für die Wohnung sein.

Ersatzbeschaffung: Alle vorhandenen Hausratsgegenstände einschließlich Bekleidung, die ersetzt werden müssen, sind Ersatzbeschaffungen und müssen aus der RL angespart werden.

Tipp: Bedarfe für die Wohnung bedeutet: Alle Hausratsgegenstände die nicht vorhanden sind und zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens und Herstellung des soziokulturellen Existenzminimums notwendig sind (im Sinne von § 1 Abs. 1 SGB I), sind Erstbeschaffungsbedarfe und daher zu bewilligen!

Einmalige Beihilfen im SGB II Teil II: Der Begriff Erstausstattungsbedarfe ist unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Leistungsberechtigten weit auszulegen: (Im Sinne von §§ 2 Abs. 2 SGB I, § 30 SGB I ) Erstausstattungsbedarf ist alles, was (noch) nicht in der Wohnung vorhanden ist. Erstausstattungsanspruch besteht nicht nur einmal und dann nie mehr im Leben, sondern immer, wenn Grundausstattung aus besonderen Gründen notwendig ist:

* nach einem Wohnungsbrand
* nach Auszug aus dem Elternhaus
* nach Trennung vom Partner, wenn Hausrat fehlt
* für Obdachlose, die sich eine Wohnung einrichten
* nach einer Zwangsräumung, wenn der Hausrat nicht eingelagert wurde
* wenn eingelagerter Hausrat nicht mehr benutzbar ist.

Für die Definition der Wohnungserstausstattung sind die Kommunen zuständig. Jede Kommune entscheidet da für sich. Einen Antrag zu stellen, sollte immer in Betracht gezogen werden. Mehr als eine Ablehnung kann daraus nicht resultieren.

Re: Aufkösung der Bedarfsgemeinschaft

Hallo Ihr Lieben,

hab den Termin ganz gut hinter mich gebracht.
Und die Zusage, das der Umzug dann, wenn ich eine Whg gefunden habe, entsprechend "notwendig" war... wegen der Trennung der Lebenspartnerschaft.
Da ich momentan noch bei einem kommunalen "Träger" in ALG II bin und möglicherweise dann in eine "ARGE" wechsle... werden die Laufereien sicher ganz "interessant".

Na, ich bin nun mal ne Optimistin, wenn ich auch derzeit gesundheitlich bissel angeschlagen bin... Haben schon ganz "andere" vergeblich versucht, mich "klein zu kriegen". smile

Hab mir mit einem guten Freund am Sa ne Whg angesehen, die den Kriterien entspricht (und dabei ohne Kaution!!!) und mir bzw. uns super gefallen hat. Wenn ich das richtig gedeutet hab, hab ich der "Hausdame wohl auch gefallen. Hoffen wir, das ich die Auserwählte" bin.

Danke Euch und ich halte Euch auf dem Laufenden...

Schöne Grüße von nariana


herzliche Grüße

nariana

Re: Aufkösung der Bedarfsgemeinschaft

Hallo Nariana,

bei Ärger mit der Arge (und der ist vorprogrammiert, wahrscheinlich heißt die deshalb so) hilft Dir das Forum von Tacheles e.V. weiter. Scheue Dich nicht, einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, wenn das Recht zwar auf Deiner Seite ist, aber der Sacbearbeiter nicht.

Ich wünsch Dir viel Glück... Lebbe geht weider... irgendwie...

Gruß vom Kaffeelaster

Re: Aufkösung der Bedarfsgemeinschaft

Zitat:
Na, ich bin nun mal ne Optimistin, wenn ich auch derzeit gesundheitlich bissel angeschlagen bin... Haben schon ganz "andere" vergeblich versucht, mich "klein zu kriegen". smile

Hab mir mit einem guten Freund am Sa ne Whg angesehen, die den Kriterien entspricht (und dabei ohne Kaution!!!) und mir bzw. uns super gefallen hat. Wenn ich das richtig gedeutet hab, hab ich der "Hausdame wohl auch gefallen. Hoffen wir, das ich die Auserwählte" bin.

Danke Euch und ich halte Euch auf dem Laufenden...Hallo Nariana,

ich drücke Dir die Daumen und mein Tipp : immer authentisch sein, das kommt am Besten an.
Man darf im Leben auch mal hinfallen, das ist keine Schande. Nur Liegenbleiben sollte man nicht.

Das Problem ist, daß die Miete nicht mehr direkt vom Amt gezahlt wird, sondern vom Mieter und etliche setzen diese in Alkohol etc. um, so daß viele Vermieter nicht mehr an Hartz-IV-Empfänger vermieten wollen. Früher kein Problem, Amt zahlte.

Gruß Grille